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Inland
Nach der Festnahme von angeblichen Mitgliedern der „militanten Gruppe“
Selbstbezichtigung nach §129a StGB
Von Tobias Pflüger
Tobias Pflüger – Friedensforscher und EU-Abgeordneter
Foto: tobiaspflueger.twoday.net
Aus dem Brief an den Generalbundesanwalt:
Andrej H. wird vorgeworfen, sich mit einem der drei anderen Beschuldigten getroffen zu haben, wobei über Inhalte und Anlass des Treffens nichts bekannt ist. Weiterhin wird er in der Anklageschrift beschuldigt, „als promovierter Politologe (sei) er zum einen intellektuell in der Lage, die anspruchsvollen Texte der „militante(n) Gruppe (mg)“ zu verfassen, zum anderen (stünden) ihm als Mitarbeiter eines Forschungszentrums Bibliotheken zur Verfügung, die er unauffällig nutzen kann, um die zur Erstellung von Bekennerschreiben erforderlichen Recherchen durchzuführen.“ Eine weitere Beschuldigung lautet: „Als Promotionsstipendiat verfügt er, ebenso wie… über die intellektuellen und sachlichen Voraussetzungen, die für das Verfassen der vergleichsweise anspruchsvollen Texte der militanten Gruppe erforderlich sind.“
Mit dieser Selbstbezichtigung möchte ich meiner Bürger/innenpflicht nachkommen und einen Anfangsverdacht bezüglich meiner eigenen Person melden.
Ich betrachte aufgrund untenstehender Punkte einen Anfangsverdacht als gegeben, Mitglied einer terroristischen Vereinigung nach §129a StGB sein zu können.
Begründung:
x Ich erfülle die intellektuellen und sachlichen Voraussetzungen, die für das Verfassen eines vergleichsweise anspruchsvollen system- und herrschaftskritischen Bekennerschreibens erforderlich sind.
x Mir stehen Bibliotheken zur Verfügung, die ich unauffällig nutzen kann, um die zur Erstellung eines Bekennerschreibens erforderlichen Recherchen durchzuführen
x Ich habe mich irgendwann mit Menschen getroffen, bei denen ich nicht ausschließen kann, dass sie Straftaten begehen könnten (Hausbesetzung, Farbbeutelwurf, Fahren ohne Führerschein)
x Von mir verfasste Artikel/wissenschaftliche Abhandlungen o.ä., enthalten Schlagwörter und Phrasen, die in Texten der „militanten gruppe" ebenfalls verwendet werden.
Ich beschäftige mich
x privat
x beruflich
mit Themen wie ungerechter Weltwirtschaftsordnung, Prekarisierung, Militarisierung
x Ich bin in Calw, Nagold und Tübingen aufgewachsen und verfüge daher über gute Ortskenntnisse, die für die Verübung eines Anschlages erforderlich wären.
x Ich habe an Demonstrationen und anderen Aktionen gegen den G8-Gipfel teilgenommen, die nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet haben.
x Ich kenne den Angeklagten Andrej H.
Name, Vorname: Pflüger, Tobias
Anschrift: Hechingerstrasse 203
Geburtsdatum: 01.02.1965
Geburtsort: Stuttgart
Beruf: Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP)
Ort und Datum: Fulda, 04.08.2007
Unterschrift: ...
Online-Flyer Nr. 107 vom 08.08.2007
Nach der Festnahme von angeblichen Mitgliedern der „militanten Gruppe“
Selbstbezichtigung nach §129a StGB
Von Tobias Pflüger
Tobias Pflüger – Friedensforscher und EU-Abgeordneter
Foto: tobiaspflueger.twoday.net
Aus dem Brief an den Generalbundesanwalt:
Andrej H. wird vorgeworfen, sich mit einem der drei anderen Beschuldigten getroffen zu haben, wobei über Inhalte und Anlass des Treffens nichts bekannt ist. Weiterhin wird er in der Anklageschrift beschuldigt, „als promovierter Politologe (sei) er zum einen intellektuell in der Lage, die anspruchsvollen Texte der „militante(n) Gruppe (mg)“ zu verfassen, zum anderen (stünden) ihm als Mitarbeiter eines Forschungszentrums Bibliotheken zur Verfügung, die er unauffällig nutzen kann, um die zur Erstellung von Bekennerschreiben erforderlichen Recherchen durchzuführen.“ Eine weitere Beschuldigung lautet: „Als Promotionsstipendiat verfügt er, ebenso wie… über die intellektuellen und sachlichen Voraussetzungen, die für das Verfassen der vergleichsweise anspruchsvollen Texte der militanten Gruppe erforderlich sind.“
Mit dieser Selbstbezichtigung möchte ich meiner Bürger/innenpflicht nachkommen und einen Anfangsverdacht bezüglich meiner eigenen Person melden.
Ich betrachte aufgrund untenstehender Punkte einen Anfangsverdacht als gegeben, Mitglied einer terroristischen Vereinigung nach §129a StGB sein zu können.
Begründung:
x Ich erfülle die intellektuellen und sachlichen Voraussetzungen, die für das Verfassen eines vergleichsweise anspruchsvollen system- und herrschaftskritischen Bekennerschreibens erforderlich sind.
x Mir stehen Bibliotheken zur Verfügung, die ich unauffällig nutzen kann, um die zur Erstellung eines Bekennerschreibens erforderlichen Recherchen durchzuführen
x Ich habe mich irgendwann mit Menschen getroffen, bei denen ich nicht ausschließen kann, dass sie Straftaten begehen könnten (Hausbesetzung, Farbbeutelwurf, Fahren ohne Führerschein)
x Von mir verfasste Artikel/wissenschaftliche Abhandlungen o.ä., enthalten Schlagwörter und Phrasen, die in Texten der „militanten gruppe" ebenfalls verwendet werden.
Ich beschäftige mich
x privat
x beruflich
mit Themen wie ungerechter Weltwirtschaftsordnung, Prekarisierung, Militarisierung
x Ich bin in Calw, Nagold und Tübingen aufgewachsen und verfüge daher über gute Ortskenntnisse, die für die Verübung eines Anschlages erforderlich wären.
x Ich habe an Demonstrationen und anderen Aktionen gegen den G8-Gipfel teilgenommen, die nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet haben.
x Ich kenne den Angeklagten Andrej H.
Name, Vorname: Pflüger, Tobias
Anschrift: Hechingerstrasse 203
Geburtsdatum: 01.02.1965
Geburtsort: Stuttgart
Beruf: Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP)
Ort und Datum: Fulda, 04.08.2007
Unterschrift: ...
Online-Flyer Nr. 107 vom 08.08.2007