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Lokales
Die Stadt, der Müll, die Beraterin als OB-Geliebte und die Folgen
VG-Urteil macht Mut beim Bürgerbegehren
Von Peter Kleinert

Rechtzeitig zum Bürgerbegehren „Mülheim bleibt unser!“ in Mülheim an der Ruhr gegen die weitere Privatisierung öffentlichen Eigentums am 9. September ein Mut machendes Ereignis: Die Müllgebührenbescheide der Stadt Mülheim wurden vom Verwaltungsgericht aufgehoben, weil die Entgelte an die teilprivatisierte MEG laut Urteil nicht rechtens sind. Laut Urteil waren die dafür notwendigen gesetzlichen preisrechtlichen Vorgaben nicht beachtet worden.

Zur Erinnerung: Im Jahr 2000 wurden Müllabfuhr und Straßenreinigung der Stadt Mülheim für 2,7 Millionen Euro an die auch in Köln durch korruptive Verflechtungen mit der dortigen Stadtspitze bekannt gewordene Firma Trienekens verkauft – vergaberechtswidrig ohne Ausschreibung. Beraterin der Stadt war damals Frau Dr. Jasper, laut MBI-Fraktion im Stadtrat mit ca. 500.000 DM von Trienekens honoriert. Frau Jasper wurde später als Geliebte von Mülheims OB Jens Baganz bekannt, der inzwischen zur „Belohnung“ für seinen Einsatz für die Mülheimer Bürger CDU-Staatssekretär in Christa Thobens Düsseldorfer Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium ist. (Die NRhZ berichtete über sein Verhalten mehrfach ab Nummer 52.)

Schmiergeld Thomas Müller
500.000 DM hätten nicht in einen solchen Umschlag gepasst
Foto: Thomas Müller | Quelle: pixelio.de


Trienekens wie in Köln auch in Mülheim erfolgreich

Eine Affäre um Trienekens-Spendengelder im Wahlkampf 1999 wurde nicht weiter verfolgt, nur der damalige SPD-OB-Kandidat Schröer wurde aus der SPD-Fraktion ausgeschlossen, weil er so etwas zugegeben hatte. In den Folgejahren türmte die PPP-Gesellschaft MEG wegen massiver Geburtsfehler Schuldenberge auf, wechselte die Geschäftsführer wie die Hemden und entließ 27 Mitarbeiter, während Baganz und seine Freundin Jasper bereits den Abgang gemacht hatten.

Baganz
Ehemaliger Mülheimer OB Baganz
Foto: Wirtschaftsministerium NRW


Auch zur Affäre der Mülheimer Entsorgungs-Gesellschaft MEG gab es fast keine Aufklärung, und die „Beraterin“ musste natürlich auch keinen Schadenersatz zahlen. Entsprechende Anträge der MBI-Fraktion im Stadtrat, die die Interessen der BürgerInnen und ihrer Initiativen im Stadtrat zu vertreten versucht, wurden entweder von allen anderen Parteien niedergestimmt oder von der Verwaltung für unzulässig erklärt. Auch Staatsanwaltschaft, Innenminister und der offenbar leicht befangene Regierungspräsident sahen nicht einmal einen Anfangsverdacht. Im Gegensatz dazu behauptete der Monheimer Bürgermeister vergangene Woche bei einem Besuch in der Mülheimer Stadthalle, bei Schäden oder Fehlern von PPP- Privatisierungen würden die Berater und der RP haften. Tatsächlich hafteten Stadt und Trienekens Nach-Nachfolger Remondis für das angerichtete Durcheinander mit fast 40 Millionen.
 
MEG-Gebührenbescheide aufgehoben

Die MEG musste inzwischen wieder Leute einstellen, und kommt langsam aus den roten Zahlen – was im Monopolsektor Müll- und Straßenreinigung eigentlich selbstverständlich wäre, weil bei rein kommunaler Müllabfuhr der Gebührenhaushalt kostendeckend ist. Und die Stadt Mülheim wird inzwischen durch Gerichtsverfahren zu den Müllabfuhrbescheiden eingeholt, für die sie allein haften muss. Weil die Entgelte an die vergaberechtswidrig entstandene MEG nicht nachvollziehbar sind, wurden die Bescheide 2006 aufgehoben.

Eigentlich hatten die Kläger im aktuellen VG-Verfahren verlangt, dass 3,3 Millionen Euro Gebührenüberschüsse aus den Jahren 2000 bis 2002 nach mehr als 3 Jahren endlich als Gebührensenkung zurückgegeben werden sollten. Gefordert wurde außerdem, dass auch 2,7 Millionen Euro Privatisierungserlös den Gebühren gutgeschrieben werden sollten. Auf beide Punkte wollte das Gericht sich aber nicht einlassen. Für die Klägerseite waren die Begründungen nur schwer nachvollziehbar. Immerhin stellte das Verwaltungsgericht fest, dass die MEG-Entgelte, die voll in die Gebührenkalkulation einfließen, wegen fehlender Vergleichsangebote nicht rechtens sind, und weil preisrechtliche gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten wurden.
 
Stadt und MEG müssen nun dafür sorgen, dass die Bescheide für 2008 rechtmäßig werden. Anderenfalls könnte eine Klagewelle folgen. Unabhängig davon müssten eigentlich alle Mülheimer Gebührenzahler 50 Prozent Rückerstattung auf ihre Zahlungen bekommen, weil die Stadt sie zu Unrecht zur Kasse gebeten hat.


Transparent der Mülheimer Bürgerinitiativen
Foto: MBI
 

Zur MEG und zu der Verbindung Baganz/Jasper gab es im März 2006 ein Radio-Feature von Werner Rügemer, das der WDR auf Intervention des Ex-OB und derzeitigen Staatssekretärs, wie die NRhZ berichtete, von seiner Internetseite strich. In gekürzter Fassung findet man es aber unter www.mbi-mh.de/Muelheim-das_Schweigen.pdf
(PK)

In einem Brief an NRZ und WAZ schreibt Rechtsanwalt Dr. Wesener, der die Kläger vor dem Verwaltungsgericht unterstützte, kurz vor NRhZ-Redaktionsschluss:


Presseerklärung: „Bewusste Irreführung“
Sehr geehrte Damen und Herren,
ihr Zeitungsbericht vom 01.09.2007 – genauer die Ihrem Beitrag zugrunde liegende Sachverhaltsschilderung der Stadt Mülheim an der Ruhr – geben mir als dem die 12 Klageverfahren betreuendem Rechtsanwalt, der auch den 5 3/4 Stunden dauernden Gerichtstermin am 30.08.2007 wahrgenommen hat, Veranlassung zur Richtigstellung.

Die städtische Verlautbarung stellt nichts anderes als reine Propaganda und bewusste Irreführung der Mülheimer Bürger und Politiker dar. Richtigzustellen ist vor allem folgendes:

Entgegen städtischem Bekunden erwiesen sich nicht nur die das Jahr 2006 betreffenden Abfallgebühren, sondern auch die (mit den Klagen teilweise mit angegriffenen) Straßenreinigungsgebühren als rechtswidrig. Dies jedenfalls bestätigte die für alle Klageverfahren zuständige Einzelrichterin auf eine entsprechende Frage des Unterzeichners am Ende der Erörterungstermine. Die Richterin hielt der beklagten Stadtverwaltung vor, sie habe die Angemessenheit der Müll- und Straßenreinigungsgebühren anlässlich der im Jahre 2000 durchgeführten Privatisierung und Aufgabenübertragung auf die MEG preisrechtlich nicht überprüfen lassen, obwohl dies vorgeschrieben war.

Die Prozesse brachten somit die Erkenntnis: Sämtliche die Müllbeseitigung und Straßenreinigung betreffenden Gebührenbescheide seit dem Jahr 2000 waren rechtswidrig. Diese für die Stadtverwaltung nicht gerade rühmliche Erkenntnis, deren Furcht vor einem entsprechend begründeten Urteil und die große Brisanz einer solchen Gerichtsentscheidung angesichts weiterer Privatisierungen kommunaler Aufgaben gaben den städtischen Prozessvertretern nach telefonischer Rücksprache Veranlassung zur einvernehmlichen Einigung. Sämtliche streitbefangenen, das Jahr 2006 betreffenden Müll- und Straßenreinigungsgebühren wurden auf die Hälfte reduziert. Mit Hinweis auf die von der Richterin festgestellte Rechtswidrigkeit sämtlicher Gebührenveranlagungen erklärte sich die Stadt auch zur Zahlung von Zinsen sowie zur vollen Kostenübernahme sämtlicher Gerichtskosten und Anwaltsgebühren bereit.

Dr. Wesener Rechtsanwalt
(Fachanwalt für Verwaltungsrecht)

P.S.: Derselbe Rechtswidrigkeitseinwand dürfte auch hinsichtlich der Veranlagung zu Entwässerungsgebühren zutreffen und zwar seit der insoweit im Jahre 2004 vorgenommenen Privatisierung. Die für den (ebenfalls durch unsere Kanzlei betreuten) Musterprozess zuständige Einzelrichterin einer anderen Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat in einer gerichtlichen Verfügung (Anlage 1) zu erkennen gegeben, die das Jahr 2006 betreffende Veranlagung zu Entwässerungsgebühren sei mit preisrechtlichen Vorgaben nicht zu vereinbaren. Von einem Erfolg in diesem Musterprozess werden auch diejenigen 27 Bürger profitieren, die sich (unter Mitwirkung des Unterzeichners) bei einem bereits am 14.02.2007 durchgeführten ersten Verhandlungstermin zum Abschluss eines sog. Unterwerfungsvergleiches bereiterklärt hatten.





Online-Flyer Nr. 111  vom 05.09.2007



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