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CBG fordert von Ministerin Zypries Haftung für BAYER-Manager
Preisabsprachen mit der Konkurrenz
Von Peter Kleinert
BAYER bei Absprachen erwischt
Allein der BAYER-Konzern wurde nach Darstellung der CBG in den vergangenen Jahren mehr als zehnmal bei Absprachen mit der Konkurrenz erwischt. Die CBG hatte deshalb bereits vor zwei Jahren Anzeige gegen das Management des Unternehmens gestellt. Wegen des fehlenden Straftatbestands wurde die Klage abgewiesen - mit geradezu grotesken Begründungen. Ein Zitat als Beispiel: „Es ist in Anbetracht des Umstandes, dass viele namhafte Unternehmen an den Absprachen beteiligt waren davon auszugehen, dass diese Vereinbarungen lediglich (!) in der Absicht einer sicheren Gewinnmaximierung getroffen wurden.“
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BAYER AG - mit der Konkurrenz immer wieder Preise und Verkaufsquoten abgesprochen
Ob beim Verkauf von Zitronensäure, Kautschuk, Medikamenten oder Diabetestests – stets, so die CBG, „sprach BAYER mit der Konkurrenz Preise und Verkaufsquoten bis auf´s Prozent genau ab“. Die Zeche zahlen Verbraucher und Steuerzahler. BAYER argumentiere öffentlich, dass das Management Kartelle ablehne und von existierenden Kartellen nichts wisse. Nach Meinung der CBG ist es jedoch undenkbar, dass Entscheidungen, bei denen es um Milliarden-Beträge geht, ohne Wissen der Konzernleitung getroffen werden.
Ausschnitte aus dem Brief an die Ministerin:
„Die BAYER AG wurde in den vergangenen Jahren in einer Vielzahl von Fällen des Kartell-Betrugs überführt. Allein im Geschäftsjahr 2005 musste das Unternehmen 275 Millionen Euro zur Begleichung von Kartellstrafen zurückstellen. Der Konzern äußerte zwar mehrfach sein Bedauern, trotzdem kommt es laufend zu neuen Fällen. Nach unserer Einschätzung bleibt die Mehrzahl solcher illegalen Preisabsprachen unentdeckt.“
Umfang und Umstände der Kartellabsprachen belegten eindeutig, dass es sich dabei nicht um einzelne Ausrutscher, sondern um eine systematische Geschäftspolitik handele. Eine CBG-Anzeige vom April 2006 gegen den Vorstandsvorsitzenden des BAYER-Konzerns, Werner Wenning, sowie gegen Aufsichtsrats-Chef Manfred Schneider, habe Zustimmung bei der EU-Wettbewerbsbehörde gefunden, die die Strafanzeige als „hilfreich“ und „sinnvoll“ bezeichnete.
Die Staatsanwaltschaft Köln habe das Verfahren jedoch „mit teilweise absurd klingenden Begründungen“ eingestellt. Da heiße es beispielsweise, dass „bei lebensnaher Betrachtung davon auszugehen ist, dass ein weltweit agierender Konzern wie die BAYER AG letztlich durch Kartellabsprachen größere Gewinne erzielt, als wenn sie auf solche verzichten würde“.
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Wegen Verdacht auf Preisabsprachen bei Aspirin BAYER-Büros im Oktober 2007 durchsucht
Große Unternehmen, so die CBG in ihrem offenen Brief, würden durch eine solche Argumentation zu illegalen Handlungen geradezu ermutigt. Die Argumentation, wonach ein Rechtsverstoß dadurch gerechtfertigt wird, dass er der Gewinnmaximierung dient, läuft dem Rechtsempfinden des Normalbürgers vollkommen zuwider. Dennoch wurde eine Beschwerde des CBG-Anwalts von der Staatsanwaltschaft Köln abgewiesen.
Verstöße gegen Kartellvorschriften dürften nicht länger nur mit Bußgeldern und evtl. zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen belegt, sondern mit Strafen belegt werden. Die CBG fordere daher den Gesetzgeber auf, entsprechende Straftatbestände zu schaffen. Denn: „Erst wenn die verantwortlichen Manager Gefängnisstrafen fürchten müssen, kann von einem abschreckenden Effekt ausgegangen werden.“
EU-Kommission: Kartelle sind eine Geißel
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2005 Strafanzeige gegen den
BAYER-Chef Werner Wenning
Fotos: NRhZ-Archiv
Schon im Dezember 2005 erklärte EU- Kommissionsmitglied Neelie Kroes im Zusammenhang mit u.a. gegen die Bayer AG verhängten Geldbußen in Höhe von
75,86 Mio. € wegen eines Kautschuk-Chemikalien-Kartells: "Kartelle sind eine Geißel. Ich werde dafür sorgen, dass Kartelle weiterhin aufgedeckt, strafrechtlich verfolgt und bestraft werden. Mit der jüngsten Entscheidung gebe ich ein sehr starkes Signal an die Unternehmensvorstände, dass Kartelle nicht toleriert werden und an die Anteilseigner, dass sie sorgfältig darauf achten sollen, wie ihre Unternehmen geführt werden." (PK)
Online-Flyer Nr. 135 vom 27.02.2008
CBG fordert von Ministerin Zypries Haftung für BAYER-Manager
Preisabsprachen mit der Konkurrenz
Von Peter Kleinert
BAYER bei Absprachen erwischt
Allein der BAYER-Konzern wurde nach Darstellung der CBG in den vergangenen Jahren mehr als zehnmal bei Absprachen mit der Konkurrenz erwischt. Die CBG hatte deshalb bereits vor zwei Jahren Anzeige gegen das Management des Unternehmens gestellt. Wegen des fehlenden Straftatbestands wurde die Klage abgewiesen - mit geradezu grotesken Begründungen. Ein Zitat als Beispiel: „Es ist in Anbetracht des Umstandes, dass viele namhafte Unternehmen an den Absprachen beteiligt waren davon auszugehen, dass diese Vereinbarungen lediglich (!) in der Absicht einer sicheren Gewinnmaximierung getroffen wurden.“
![](/flyer/media/12120/BAYERwerk_Nacht.jpg)
BAYER AG - mit der Konkurrenz immer wieder Preise und Verkaufsquoten abgesprochen
Ob beim Verkauf von Zitronensäure, Kautschuk, Medikamenten oder Diabetestests – stets, so die CBG, „sprach BAYER mit der Konkurrenz Preise und Verkaufsquoten bis auf´s Prozent genau ab“. Die Zeche zahlen Verbraucher und Steuerzahler. BAYER argumentiere öffentlich, dass das Management Kartelle ablehne und von existierenden Kartellen nichts wisse. Nach Meinung der CBG ist es jedoch undenkbar, dass Entscheidungen, bei denen es um Milliarden-Beträge geht, ohne Wissen der Konzernleitung getroffen werden.
Ausschnitte aus dem Brief an die Ministerin:
„Die BAYER AG wurde in den vergangenen Jahren in einer Vielzahl von Fällen des Kartell-Betrugs überführt. Allein im Geschäftsjahr 2005 musste das Unternehmen 275 Millionen Euro zur Begleichung von Kartellstrafen zurückstellen. Der Konzern äußerte zwar mehrfach sein Bedauern, trotzdem kommt es laufend zu neuen Fällen. Nach unserer Einschätzung bleibt die Mehrzahl solcher illegalen Preisabsprachen unentdeckt.“
Umfang und Umstände der Kartellabsprachen belegten eindeutig, dass es sich dabei nicht um einzelne Ausrutscher, sondern um eine systematische Geschäftspolitik handele. Eine CBG-Anzeige vom April 2006 gegen den Vorstandsvorsitzenden des BAYER-Konzerns, Werner Wenning, sowie gegen Aufsichtsrats-Chef Manfred Schneider, habe Zustimmung bei der EU-Wettbewerbsbehörde gefunden, die die Strafanzeige als „hilfreich“ und „sinnvoll“ bezeichnete.
Die Staatsanwaltschaft Köln habe das Verfahren jedoch „mit teilweise absurd klingenden Begründungen“ eingestellt. Da heiße es beispielsweise, dass „bei lebensnaher Betrachtung davon auszugehen ist, dass ein weltweit agierender Konzern wie die BAYER AG letztlich durch Kartellabsprachen größere Gewinne erzielt, als wenn sie auf solche verzichten würde“.
Wegen Verdacht auf Preisabsprachen bei Aspirin BAYER-Büros im Oktober 2007 durchsucht
Große Unternehmen, so die CBG in ihrem offenen Brief, würden durch eine solche Argumentation zu illegalen Handlungen geradezu ermutigt. Die Argumentation, wonach ein Rechtsverstoß dadurch gerechtfertigt wird, dass er der Gewinnmaximierung dient, läuft dem Rechtsempfinden des Normalbürgers vollkommen zuwider. Dennoch wurde eine Beschwerde des CBG-Anwalts von der Staatsanwaltschaft Köln abgewiesen.
Verstöße gegen Kartellvorschriften dürften nicht länger nur mit Bußgeldern und evtl. zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen belegt, sondern mit Strafen belegt werden. Die CBG fordere daher den Gesetzgeber auf, entsprechende Straftatbestände zu schaffen. Denn: „Erst wenn die verantwortlichen Manager Gefängnisstrafen fürchten müssen, kann von einem abschreckenden Effekt ausgegangen werden.“
EU-Kommission: Kartelle sind eine Geißel
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2005 Strafanzeige gegen den
BAYER-Chef Werner Wenning
Fotos: NRhZ-Archiv
75,86 Mio. € wegen eines Kautschuk-Chemikalien-Kartells: "Kartelle sind eine Geißel. Ich werde dafür sorgen, dass Kartelle weiterhin aufgedeckt, strafrechtlich verfolgt und bestraft werden. Mit der jüngsten Entscheidung gebe ich ein sehr starkes Signal an die Unternehmensvorstände, dass Kartelle nicht toleriert werden und an die Anteilseigner, dass sie sorgfältig darauf achten sollen, wie ihre Unternehmen geführt werden." (PK)
Online-Flyer Nr. 135 vom 27.02.2008