SUCHE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Arbeit und Soziales
Nach jahrelangen Reallohnverlusten im öffentlichen Dienst
Streik ist Notwehr!
Von Franz Kersjes
Die kommunalen Arbeitgeberverbände unterstellen ver.di, sich mit Warnstreiks auf Kosten der Bevölkerung profilieren zu wollen. Mit solch dreisten Behauptungen soll die Öffentlichkeit über die Ursachen der Streikaktionen getäuscht werden – frei nach der Devise: Wenn die Argumente fehlen, wird der Gegner verleumdet.
Jeder Streik erfordert von den beteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Einsicht in die Notwendigkeit, sich aktiv für die Erhaltung und Verbesserung von Tarifrechten einzusetzen. Sie lassen sich grundsätzlich nicht von ihrer Gewerkschaft manipulieren. Sie nehmen in ihrer Not ein Recht in Anspruch, das ihnen durch unsere Verfassung garantiert ist. Die Gewerkschaften sind durch die Weigerung der Arbeitgeber, konstruktiv mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln, gezwungen, die Beschäftigten zur Arbeitsniederlegung aufzurufen.
Ein Recht, das durch die Verfassung garantiert ist
Quelle: www.stuttgart.de
Mehreinnahmen bei Staat und Kommunen
Nach jahrelangen Reallohnverlusten ist angeblich auch in diesem Jahr für die notwendigen Einkommensverbesserungen kein Geld da. Gerade im öffentlichen Dienst haben die Beschäftigten aber erheblichen Nachholbedarf. In den vergangenen drei Jahren stiegen die Einnahmen des Staates um 107 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt errechnet hat. Die Kommunen hatten 2007 insgesamt einen Überschuss von 4,6 Milliarden Euro, und für 2008 wird erneut mit einem Plus von vier Milliarden gerechnet. Bei den abhängig Beschäftigten wuchsen die Bruttoeinkommen in den vergangenen drei Jahren nur um 40 Milliarden Euro. Davon blieben netto gerade mal 16 Milliarden übrig. Nicht zuletzt durch die höhere Mehrwertsteuer hat der Staat seine Einnahmen zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kräftig steigern können. Auch bei der Lohnsteuer wird kräftig abkassiert.
Bundestagsdiäten steigen
Politiker beklagen die Finanznot des Staates. Aber wenn es um ihre eigenen Interessen geht, sind sie hemmungslos. Beispiel Diäten: Sie wurden für die 613 Mitglieder des Deutschen Bundestages ab Januar 2008 zunächst um 4,7 Prozent erhöht; schon 2009 soll eine weitere Anhebung um 4,5 Prozent folgen. Danach und in Zukunft werden die Diäten automatisch an die Höhe der Gehälter von Bundesrichtern angeglichen.
Im öffentlichen Dienst erheblicher Nachholbedarf | Foto: NRhZ-Archiv
Die aktuellen Forderungen der Gewerkschaften zur Verbesserung der tariflichen Einkommen für Beschäftigte sind nach deren jahrelangen Verzichten und Verlusten mehr als berechtigt. Lohn- und Gehaltserhöhungen sind auch gesamtwirtschaftlich zwingend erforderlich. Werden angemessene Lösungen verweigert, bleibt den Belegschaften nur der Streik. Seine Folgen haben aber nicht die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verantworten, sondern die Herrschaften, die von Verteilungsgerechtigkeit nichts wissen wollen. (PK)
Lesen Sie auch Franz Kersjes Artikel zur notwendigen DGB-Reform in dieser Ausgabe
Online-Flyer Nr. 135 vom 27.02.2008
Nach jahrelangen Reallohnverlusten im öffentlichen Dienst
Streik ist Notwehr!
Von Franz Kersjes
Die kommunalen Arbeitgeberverbände unterstellen ver.di, sich mit Warnstreiks auf Kosten der Bevölkerung profilieren zu wollen. Mit solch dreisten Behauptungen soll die Öffentlichkeit über die Ursachen der Streikaktionen getäuscht werden – frei nach der Devise: Wenn die Argumente fehlen, wird der Gegner verleumdet.
Jeder Streik erfordert von den beteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Einsicht in die Notwendigkeit, sich aktiv für die Erhaltung und Verbesserung von Tarifrechten einzusetzen. Sie lassen sich grundsätzlich nicht von ihrer Gewerkschaft manipulieren. Sie nehmen in ihrer Not ein Recht in Anspruch, das ihnen durch unsere Verfassung garantiert ist. Die Gewerkschaften sind durch die Weigerung der Arbeitgeber, konstruktiv mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln, gezwungen, die Beschäftigten zur Arbeitsniederlegung aufzurufen.
Ein Recht, das durch die Verfassung garantiert ist
Quelle: www.stuttgart.de
Mehreinnahmen bei Staat und Kommunen
Nach jahrelangen Reallohnverlusten ist angeblich auch in diesem Jahr für die notwendigen Einkommensverbesserungen kein Geld da. Gerade im öffentlichen Dienst haben die Beschäftigten aber erheblichen Nachholbedarf. In den vergangenen drei Jahren stiegen die Einnahmen des Staates um 107 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt errechnet hat. Die Kommunen hatten 2007 insgesamt einen Überschuss von 4,6 Milliarden Euro, und für 2008 wird erneut mit einem Plus von vier Milliarden gerechnet. Bei den abhängig Beschäftigten wuchsen die Bruttoeinkommen in den vergangenen drei Jahren nur um 40 Milliarden Euro. Davon blieben netto gerade mal 16 Milliarden übrig. Nicht zuletzt durch die höhere Mehrwertsteuer hat der Staat seine Einnahmen zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kräftig steigern können. Auch bei der Lohnsteuer wird kräftig abkassiert.
Bundestagsdiäten steigen
Politiker beklagen die Finanznot des Staates. Aber wenn es um ihre eigenen Interessen geht, sind sie hemmungslos. Beispiel Diäten: Sie wurden für die 613 Mitglieder des Deutschen Bundestages ab Januar 2008 zunächst um 4,7 Prozent erhöht; schon 2009 soll eine weitere Anhebung um 4,5 Prozent folgen. Danach und in Zukunft werden die Diäten automatisch an die Höhe der Gehälter von Bundesrichtern angeglichen.
Im öffentlichen Dienst erheblicher Nachholbedarf | Foto: NRhZ-Archiv
Die aktuellen Forderungen der Gewerkschaften zur Verbesserung der tariflichen Einkommen für Beschäftigte sind nach deren jahrelangen Verzichten und Verlusten mehr als berechtigt. Lohn- und Gehaltserhöhungen sind auch gesamtwirtschaftlich zwingend erforderlich. Werden angemessene Lösungen verweigert, bleibt den Belegschaften nur der Streik. Seine Folgen haben aber nicht die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verantworten, sondern die Herrschaften, die von Verteilungsgerechtigkeit nichts wissen wollen. (PK)
Lesen Sie auch Franz Kersjes Artikel zur notwendigen DGB-Reform in dieser Ausgabe
Online-Flyer Nr. 135 vom 27.02.2008