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Bundesrat will "Überbewertung der Resozialisierung entgegenwirken"
Vielvölkeranstalt "Knast"
Von Klaus Jünschke
Was Gefangene verbindet und ihnen gemeinsam ist, ist vor allem die Mauer, die sie umgibt und einschließt - eine ihnen äußerliche Gewalt. In Gesprächen mit jungen Gefangenen ist von ihnen immer wieder zu hören, dass sie keine Freunde in der Haft finden und dass es wichtig und richtig sei, niemandem zu vertrauen. Es sei denn, sie entdecken einen Mitgefangenen gleicher Herkunft.
Wenn sich heute Maria M. und Paolo Z. in Italien oder Ayse T. und Dogan A. in der Türkei auf den Weg nach Deutschland machen, machen sie sich als Individuen oder vielleicht noch mit ihren Familien auf den Weg, aber sie kommen als "Völker" an und sie werden zu Italienern, Türken usw., weil sie sich hier ihrer "community anschließen, die ihnen Schutz gewährt, die ihnen Arbeit besorgt, mit der und durch die sie sich verständigen und politisches Gewicht verschaffen können. Von Anfang an bilden sich nach Nationalitäten getrennte Hilfsvereine..." (1) (d´Eramo 1998:164)
Foto: Archiv JVA Köln
In den Jugendgefängnissen beobachten wir ähnliches. Die deutschen Gefangenen berichten manchmal voller Bewunderung über ihre deutsch-russischen Mitgefangenen, weil diese neu ankommende Deutschrussen sofort mit allem versorgen, was jenen fehlt, beispielsweise Kaffee, Zucker und Tabak. Ein Jugendlicher türkischer Herkunft, der in Haft kommt, geht "natürlich" auch direkt auf die inhaftierten Jugendlichen seiner Herkunft zu. Einige deutsche Gefangene ohne Migrationshintergrund vermissen diesen Zusammenhalt unter sich.
Das allgemeine Merkmal der Insassen der Justizvollzugsanstalten ist die Tatsache, dass alle einen Haftbefehl haben. Sie sind dringend verdächtig, eine oder mehrere Straftaten begangenen zu haben oder deswegen verurteilt worden. Erving Goffmann hat in seinem zuerst 1963 erschienen Buch "Stigma. Über Techniken der Bewältigung beschädigter Identität" zu bedenken gegeben, ob "alle Abweichenden genug Gemeinsamkeit haben, um eine spezielle Analyse zu rechtfertigen; weit mehr unterscheidet sie voneinander, als sie Gemeinsamkeiten haben..." So gebe "es auch Personenkategorien, die von den Forschern der Gesellschaft erst geschaffen und dann von ihnen studiert wurden." (2) (Goffmann 1980:172)
Der Begriff "Intensivtäter"
Am Beispiel des polizeilichen Begriffs des jugendlichen "Intensivtäters" kann gezeigt werden, wie wenig die Kategorien kriminell, abweichend, deviant, delinquent usw. geeignet sind, die Persönlichkeit junger Menschen zu verstehen oder sie zu charakterisieren: selbst die aktivsten der von der Polizei als "Intensivtäter" bezeichneten Jugendlichen sind keine acht Stunden am Tag damit beschäftigt, Straftaten zu begehen. Es hat überhaupt noch keine Untersuchung gegeben, die uns Auskunft darüber geben könnte, wie viele Minuten bzw. Stunden die als Straftäter bezeichneten Jugendlichen in ihrem Leben mit dem Begehen von strafbaren Handlungen verbracht haben. Aber ständig werden sie genau darauf reduziert. Auf dem 26. Deutschen Jugendgerichtstag vom 25. bis 28. September 2004 in Leipzig ist im Arbeitskreis "Grenzen der Erziehung - Intensivtäter außen vor?" in Abgrenzung zum polizeilichen Konzept des "Intensivtäters" deutlich gemacht worden, dass es bisher nur unzureichend erforscht ist, wie aus Jugendlichen in Schwierigkeiten schwierige und schwierigste Jugendliche werden. (3) (DVJJ 2004)
Foto: Archiv JVA Köln
Für mich ist auch immer wieder erstaunlich, dass wenig bekannt ist, wie relativ wenige Jugendliche und Heranwachsende in der Bundesrepublik inhaftiert werden. Nach einer dreitägigen Veranstaltung über Jugendgewalt, in der auch über Kriminalitätsfurcht und die Rolle der Medien bei der Skandalisierung der Jugendlichen als immer gewalttätiger informiert und diskutiert wurde, habe ich in Köln das Publikum gefragt, wie hoch denn ihrer Schätzung nach die Zahl der Jugendlichen aus Köln ist, die zur Zeit inhaftiert sind: über 1000, zwischen 500 und 1000, zwischen 100 und 500 oder unter Hundert? Zwei Drittel der Anwesenden schätzten 500 und mehr. Nur ein einziger hat richtig gelegen und für "unter 100" plädiert. In einer Millionenstadt wie Köln sind zu einem beliebigen Stichtag ca. 60 Jugendliche und Heranwachsende in Haft. Sozusagen drei Schulklassen. Die Zahlen aus den skandinavischen Ländern zeigen, dass auch diese Haftzahlen in der Bundesrepublik weiter reduziert werden könnten. Das zeigt sich beispielhaft an der Entwicklung der Zahl der inhaftierten nichtdeutschen Gefangenen.
"Eine gute Sozialpolitik ist die beste Kriminalpolitik"
Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre gab es in der Bundesrepublik vier Studien zur Kriminalität von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die in der Tradition von Franz von Liszt ("Eine gute Sozialpolitik ist die beste Kriminalpolitik") eine Reihe von Forderungen aufstellten, ergänzt um ausländerrechtliche Verbesserungsvorschläge. Heute sitzen die Kinder der damals Inhaftierten in den Jugendstrafanstalten, wir haben ein Zuwanderungsgesetz, das sich als Zuwanderungsbegrenzungsgesetz versteht, und es werden Jugendliche mit Migrationshintergrund wegen der Höhe ihre Haftstrafen auch dann abgeschoben, wenn sie hier geboren sind. Von 1990 bis 1999 hat die Zahl der deutschen Gefangenen um 8,9% zugenommen, und die Zahl der Nichtdeutschen um 161,7%.
Dass der Jugendvollzug gar kein Jugendvollzug im wörtlichen Sinn ist, sondern ein Heranwachsenden- und Jungerwachsenen-Vollzug, ist nur in der Fachwelt bekannt. 1999 z.B. waren von allen 7.150 Insassen des Jugendstrafvollzuges in Deutschland nur 12,6% im Alter von 14-18 Jahren. Dagegen waren 48,1% im Alter von 18 - 21 und 39,3% älter als 21.
Gleichfalls öffentlich ignoriert ist, dass die im Jugendstrafvollzug Einsitzenden und wegen ganz schwerer Kriminalität Verurteilten die Minderheit sind. "Legt man als Kriterium für schwere Taten z.B. zu Grunde, dass das Opfer schwer oder gar tödlich verletzt wurde, dass eine Waffe gebraucht oder ein Schaden von mehr als 5.000 DM verursacht wurde, so trifft auch nur eines dieses Merkmale gerade einmal auf ein Viertel der Jugendstrafgefangenen zu." (4) (Walter, Joachim 2000:64)
Die Deliktstruktur bei Jugendstrafgefangenen für 1999 nach einer Grafik aus dem Greifswalder Inventar zum Strafvollzug: Diebstahl 36,5%, Raub, Erpressung 24,9%, Körperverletzungsdelikte 11,5%, Drogendelikte 11,2% , Tötungsdelikte 4,5%, Sexualdelikte 2,9 % , Straßenverkehrsdelikte 2,8 %, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung 2,0% , Sonstige Delikte 5,7% . Da davon ausgegangen wird, dass jeder zweite Inhaftierte ein Drogenproblem hat, kann man Jörn Foegen, dem Leiter der JVA Köln, leicht folgen, wenn er sagt, er könnte ein Drittel seiner Zellen dicht machen, wenn es zu einer nicht-repressiven Drogenpolitik kommen würde.
Zur Charakterisierung der Justizvollzugsanstalten
Die Insassen der Strafanstalten für Jugendliche in unserer Gesellschaft sind für mich Menschen, die in aller erster Linie folgende Gemeinsamkeiten haben: sie sind arm, schlecht ausgebildet und waren mehrheitlich bei der Tatbegehung arbeitslos. (5) (Wirth 1998) Das gilt für männliche und weibliche Gefangene gleichermaßen. Wir haben es folglich zuallererst mit "Armenanstalten" zu tun.
In zweiter Linie ist aus meiner Sicht bemerkenswert, dass mehr als95 % der Zellen in den JVAs mit männlichen Jugendlichen belegt sind und weniger als 5% von weiblichen Jugendlichen und Heranwachsenden. Ohne genaue Zahlen zu haben, ist mein Eindruck, dass die Geschlechterpolarisierung bei den Inhaftierten nichtdeutscher Herkunft etwas ausgeprägter ist, als bei den Inhaftierten mit deutschem Pass. In zweiter Linie hätten wir es folglich mit "Männer- bzw. Jungenanstalten" zu tun.
Umfragen bei Sozialarbeitern in der Jugendabteilung der JVA Köln Ossendorf oder in den Jugendstrafanstalten haben ergeben, dass sie davon ausgehen, dass über 50 % der männlichen und über 70% der weiblichen Inhaftierten ein Drogenproblem haben. Was den Leiter der JVA Köln schon öffentlich überlegen ließ, ob er noch Leiter einer Einrichtung für Untersuchungs- und Strafgefangene ist oder schon Chef einer "Suchtkrankenanstalt".
Foto: Archiv JVA Köln
Aus den Haftakten kann man sehen, dass die Mehrheit der Insassen vorbestraft ist. Folglich wäre "Vorbestraften-Anstalt" eine weitere Möglichkeit der Kennzeichnung der Jugendgefängnisse.
Wer mit Gefangenen vertrauensvoll über ihre Kindheit spricht, erfährt regelmässig, dass sehr viele von ihnen in der Kindheit schwerstens misshandelt worden sind. Man könnte also auch von "Misshandelten-Anstalten" sprechen.
Erst dann käme, dass Menschen ohne deutschen Pass in Haft überrepräsentiert sind. Aber auch hier zeigt uns die Zusammensetzung der Insassen nichtdeutscher Herkunft, dass der Volksbegriff oder die Nationalität zum Verständnis ihrer Anwesenheit im Gefängnis nichts hergibt. Siehe unter "Armutsanstalten": arm, keine oder schlechte Schulabschlüsse, arbeitslos. So sind beispielsweise Gymnasiasten türkischer Herkunft oder Kinder japanischer Manager in den Justizvollzugsanstalten kaum oder gar nicht anzutreffen.
In der Auseinandersetzung mit der so genannten "Ausländerkriminalität" geht man denn auch mehr und mehr dazu über, die Menschen mit Migrationshintergrund nach ihrem Aufenthaltstatus und der Dauer ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik zu unterscheiden: "Die Thematisierung `Zuwanderung und Kriminalität´ stellt auf mögliche Folgen des unterschiedlich sicheren Aufenthaltsstatus für Lebensverhältnisse, Integration und Kriminalität ab, anstatt auf Nationalitätszugehörigkeit." (6) (Bundesministerium 2001:307)
Zunehmend haben in den letzten Jahren dabei auch die deutschen Migranten aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion eine Rolle gespielt. Ich habe mit einigen von ihnen gesprochen und oft gehört, dass sie sich als Russen verstehen - nur wenn sie auf die Ämter gehen, würden sie sagen, sie seien Deutsche. Aber das nur nebenbei.
Selten kommen inhaftierte Jugendliche selbst zu Wort
Die Veröffentlichungen über Straftaten und Straftäter sind unüberschaubar geworden, die Zahl der Arbeiten, in denen die Gefangenen selbst zu Wort kommen ist klein und überschaubar. In der Bewertung der Anwendung narrativer biographischer Interviews wird oft betont, dass die Jugendlichen die besten Experten für ihre Situation seien. Ohne den Wert der qualitativen Methoden in Zweifel ziehen zu wollen, möchte ich dazu anmerken, dass es auch eine Ohnmacht der Täter gibt, eine "Unfähigkeit, die Erfahrung ihrer Lage in einem sinnvollen Ganzen zu lokalisieren. Die Frage lautet daher: Was sind die Wurzeln dieser Desorientierung?" (7) (Zizek 2005:42)
Als die Anwerbung der so genannten Gastarbeiter vor 50 Jahren begann, war die Geschichte der Kriminalisierung von Minderheiten und Migranten schon einige hundert Jahre alt. (8) (Jünschke/Paul, 2005) Frage auch hier: obwohl das Thema "Ausländerkriminalität" die Öffentlichkeit seit Jahrzehnten außerordentlich beschäftigt, mit dem Resultat, dass viele glauben, Kriminalität sei quasi eine "Ausländereigenschaft", gibt es kaum Studien zur Situation der Ausländer in den deutschen Gefängnissen. Wie kann/muss man das verstehen?
Wegschluss der Armen oder Wiederherstellung des Sozialstaats?
Der Hamburger Kriminologe Fritz Sack rät, der "Zurichtung" der Gruppe der jugendlichen Straftäter für Zwecke der strafenden und repressiven Transformation der Gesellschaft nachzugehen. "Und natürlich damit auch jene außerkriminellen Faktoren bloßzulegen, die diesen Prozess der gesellschaftlichen inneren Aufrüstung in Gang bringen und halten." (9) (Sack 1999:34) Die Geschichte des strafrechtlichen Common Sense von den USA bis nach Europa kann bei Loic Wacquant nachgelesen werden. Er sieht Europa vor eine historische Entscheidung gestellt: "Wegschluss der Armen und polizeiliche und strafrechtliche Kontrolle der von den Umwälzungen auf dem Arbeitsmarkt und dem entsprechenden Abbau sozialer Schutzmaßnahmen destabilisierter Bevölkerungsschichten einerseits...offensive Wiederherstellung der sozialen Leistungsfähigkeit des Staates andererseits." (10) (Wacquant 2000: 149)
Die Regierenden in Deutschland wollen sich offenbar für "einerseits" entscheiden. In der Ausgabe von "Das Parlament", Januar 2006 ist unter dem Titel "Schutz vor Straftätern" zu lesen: "Der Bundesrat hat erneut den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes beim Deutschen Bundestag eingebracht...Mit dem Gesetzentwurf soll unterstrichen werden, dass der Schutz der Allgemeinheit neben der Resozialisierung der Straftäter als gleichwertiges Vollzugsziel anerkannt werden muss. Zur Begründung weist der Bundesrat darauf hin, dass sich in der Vollzugswirklichkeit eine grundsätzlich veränderte Gefangenenpopulation finde, die eine Korrektur des Strafvollzugsgesetzes erfordere. Immer mehr Gefangene seien behandlungsungeeignet, viele seien nicht resozialisierungsfähig, -willig, oder -bedürftig. Der Überbewertung der Resozialisierung müsse entgegengewirkt werden. Die vorrangige Ausrichtung des Vollzugs auf die Bedürfnisse der Gefangenen müsse gegenüber einem erhöhten Schutzbedürfnis der Bevölkerung zurücktreten."
(1) D´Eramo, Marco (1998): Das Schwein und der Wolkenkratzer. Chicago: Eine Geschichte unserer Zukunft. Reinbek
(2) Goffmann, Erving (1980): Stigma. Über Techniken der Bewältigung beschädigter Identität. Frankurt a.M.
(3) DVJJ (Hrsg.) (2004): Ergebnisse des 26. Deutschen Jugendgerichtstages. Leipzig, 25. bis 28. September 2004. Hannover
(4) Walter Joachim (2000): Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im Jugendvollzug. In: National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (Hrsg.): Rechte von Kindern und Jugendlichen bei Freiheitsentzug. Dritter Deutscher Kinderrechte Tag. Berlin, S. 57-76
(5) Wirth, Wolfgang (1998): Ausländische Gefangene im Jugendstrafvollzug NRW. Ergebnis einer Stichtagserhebung (15.Juli 1997). In: Zeitschrift für Strafvollzug, Heft 5/98, S. 278-286(6) Bundesministerium des Innern / Bundesministerium der Justiz (Hrsg.) (2001): Erster Periodischer Sicherheitsbericht. Berlin
(7) Zizek, Slavoj (2005): Pure Gewalt. Unkorrekte Reflexionen zu New Orleans, Frankreich und Verwandtem. In: Lettre International, Heft 71, Winter 2005, Seite 36-43 (8) Jünschke, Klaus / Paul Bettina (2005): Über die Kriminalisierung von Minderheiten und MigrantInnen. In: Klaus Jünschke und Bettina Paul (Hrsg.): Wer bestimmt denn unser Leben? Beiträge zur Entkriminalisierung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus. Karlsruhe
(9) Sack, Fritz (1999): Jugendgewalt - Schlüssel zur Pathologie der Gesellschaft? In: Schweizerischer Nationalfonds, Programmabteilung NFP 40 (Hrsg.): Gewalttätige Jugend - ein Mythos? Bulletin Nr.4, Bern, S. 5 - 36
(10) Wacquant, Loic (2000): Elend hinter Gittern. Konstanz
Gekürzter Vortrag vom vergangenen Wochenende in der Evangelischen Akademie Bad Boll.
Bücher unseres Autors zum Thema:
Jünschke, Klaus / Tekin, Ugur (1997): Kölner Stadtbuch Jugendkriminalität. Köln
Jünschke, Klaus / Paul Bettina (2005): Über die Kriminalisierung von Minderheiten und MigrantInnen. In: Klaus Jünschke und Bettina Paul (Hrsg.): Wer bestimmt denn unser Leben? Beiträge zur Entkriminalisierung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus. Karlsruhe
Online-Flyer Nr. 27 vom 17.01.2006
Bundesrat will "Überbewertung der Resozialisierung entgegenwirken"
Vielvölkeranstalt "Knast"
Von Klaus Jünschke
Was Gefangene verbindet und ihnen gemeinsam ist, ist vor allem die Mauer, die sie umgibt und einschließt - eine ihnen äußerliche Gewalt. In Gesprächen mit jungen Gefangenen ist von ihnen immer wieder zu hören, dass sie keine Freunde in der Haft finden und dass es wichtig und richtig sei, niemandem zu vertrauen. Es sei denn, sie entdecken einen Mitgefangenen gleicher Herkunft.
Wenn sich heute Maria M. und Paolo Z. in Italien oder Ayse T. und Dogan A. in der Türkei auf den Weg nach Deutschland machen, machen sie sich als Individuen oder vielleicht noch mit ihren Familien auf den Weg, aber sie kommen als "Völker" an und sie werden zu Italienern, Türken usw., weil sie sich hier ihrer "community anschließen, die ihnen Schutz gewährt, die ihnen Arbeit besorgt, mit der und durch die sie sich verständigen und politisches Gewicht verschaffen können. Von Anfang an bilden sich nach Nationalitäten getrennte Hilfsvereine..." (1) (d´Eramo 1998:164)
Foto: Archiv JVA Köln
In den Jugendgefängnissen beobachten wir ähnliches. Die deutschen Gefangenen berichten manchmal voller Bewunderung über ihre deutsch-russischen Mitgefangenen, weil diese neu ankommende Deutschrussen sofort mit allem versorgen, was jenen fehlt, beispielsweise Kaffee, Zucker und Tabak. Ein Jugendlicher türkischer Herkunft, der in Haft kommt, geht "natürlich" auch direkt auf die inhaftierten Jugendlichen seiner Herkunft zu. Einige deutsche Gefangene ohne Migrationshintergrund vermissen diesen Zusammenhalt unter sich.
Das allgemeine Merkmal der Insassen der Justizvollzugsanstalten ist die Tatsache, dass alle einen Haftbefehl haben. Sie sind dringend verdächtig, eine oder mehrere Straftaten begangenen zu haben oder deswegen verurteilt worden. Erving Goffmann hat in seinem zuerst 1963 erschienen Buch "Stigma. Über Techniken der Bewältigung beschädigter Identität" zu bedenken gegeben, ob "alle Abweichenden genug Gemeinsamkeit haben, um eine spezielle Analyse zu rechtfertigen; weit mehr unterscheidet sie voneinander, als sie Gemeinsamkeiten haben..." So gebe "es auch Personenkategorien, die von den Forschern der Gesellschaft erst geschaffen und dann von ihnen studiert wurden." (2) (Goffmann 1980:172)
Der Begriff "Intensivtäter"
Am Beispiel des polizeilichen Begriffs des jugendlichen "Intensivtäters" kann gezeigt werden, wie wenig die Kategorien kriminell, abweichend, deviant, delinquent usw. geeignet sind, die Persönlichkeit junger Menschen zu verstehen oder sie zu charakterisieren: selbst die aktivsten der von der Polizei als "Intensivtäter" bezeichneten Jugendlichen sind keine acht Stunden am Tag damit beschäftigt, Straftaten zu begehen. Es hat überhaupt noch keine Untersuchung gegeben, die uns Auskunft darüber geben könnte, wie viele Minuten bzw. Stunden die als Straftäter bezeichneten Jugendlichen in ihrem Leben mit dem Begehen von strafbaren Handlungen verbracht haben. Aber ständig werden sie genau darauf reduziert. Auf dem 26. Deutschen Jugendgerichtstag vom 25. bis 28. September 2004 in Leipzig ist im Arbeitskreis "Grenzen der Erziehung - Intensivtäter außen vor?" in Abgrenzung zum polizeilichen Konzept des "Intensivtäters" deutlich gemacht worden, dass es bisher nur unzureichend erforscht ist, wie aus Jugendlichen in Schwierigkeiten schwierige und schwierigste Jugendliche werden. (3) (DVJJ 2004)
Foto: Archiv JVA Köln
Für mich ist auch immer wieder erstaunlich, dass wenig bekannt ist, wie relativ wenige Jugendliche und Heranwachsende in der Bundesrepublik inhaftiert werden. Nach einer dreitägigen Veranstaltung über Jugendgewalt, in der auch über Kriminalitätsfurcht und die Rolle der Medien bei der Skandalisierung der Jugendlichen als immer gewalttätiger informiert und diskutiert wurde, habe ich in Köln das Publikum gefragt, wie hoch denn ihrer Schätzung nach die Zahl der Jugendlichen aus Köln ist, die zur Zeit inhaftiert sind: über 1000, zwischen 500 und 1000, zwischen 100 und 500 oder unter Hundert? Zwei Drittel der Anwesenden schätzten 500 und mehr. Nur ein einziger hat richtig gelegen und für "unter 100" plädiert. In einer Millionenstadt wie Köln sind zu einem beliebigen Stichtag ca. 60 Jugendliche und Heranwachsende in Haft. Sozusagen drei Schulklassen. Die Zahlen aus den skandinavischen Ländern zeigen, dass auch diese Haftzahlen in der Bundesrepublik weiter reduziert werden könnten. Das zeigt sich beispielhaft an der Entwicklung der Zahl der inhaftierten nichtdeutschen Gefangenen.
"Eine gute Sozialpolitik ist die beste Kriminalpolitik"
Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre gab es in der Bundesrepublik vier Studien zur Kriminalität von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die in der Tradition von Franz von Liszt ("Eine gute Sozialpolitik ist die beste Kriminalpolitik") eine Reihe von Forderungen aufstellten, ergänzt um ausländerrechtliche Verbesserungsvorschläge. Heute sitzen die Kinder der damals Inhaftierten in den Jugendstrafanstalten, wir haben ein Zuwanderungsgesetz, das sich als Zuwanderungsbegrenzungsgesetz versteht, und es werden Jugendliche mit Migrationshintergrund wegen der Höhe ihre Haftstrafen auch dann abgeschoben, wenn sie hier geboren sind. Von 1990 bis 1999 hat die Zahl der deutschen Gefangenen um 8,9% zugenommen, und die Zahl der Nichtdeutschen um 161,7%.
Dass der Jugendvollzug gar kein Jugendvollzug im wörtlichen Sinn ist, sondern ein Heranwachsenden- und Jungerwachsenen-Vollzug, ist nur in der Fachwelt bekannt. 1999 z.B. waren von allen 7.150 Insassen des Jugendstrafvollzuges in Deutschland nur 12,6% im Alter von 14-18 Jahren. Dagegen waren 48,1% im Alter von 18 - 21 und 39,3% älter als 21.
Gleichfalls öffentlich ignoriert ist, dass die im Jugendstrafvollzug Einsitzenden und wegen ganz schwerer Kriminalität Verurteilten die Minderheit sind. "Legt man als Kriterium für schwere Taten z.B. zu Grunde, dass das Opfer schwer oder gar tödlich verletzt wurde, dass eine Waffe gebraucht oder ein Schaden von mehr als 5.000 DM verursacht wurde, so trifft auch nur eines dieses Merkmale gerade einmal auf ein Viertel der Jugendstrafgefangenen zu." (4) (Walter, Joachim 2000:64)
Die Deliktstruktur bei Jugendstrafgefangenen für 1999 nach einer Grafik aus dem Greifswalder Inventar zum Strafvollzug: Diebstahl 36,5%, Raub, Erpressung 24,9%, Körperverletzungsdelikte 11,5%, Drogendelikte 11,2% , Tötungsdelikte 4,5%, Sexualdelikte 2,9 % , Straßenverkehrsdelikte 2,8 %, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung 2,0% , Sonstige Delikte 5,7% . Da davon ausgegangen wird, dass jeder zweite Inhaftierte ein Drogenproblem hat, kann man Jörn Foegen, dem Leiter der JVA Köln, leicht folgen, wenn er sagt, er könnte ein Drittel seiner Zellen dicht machen, wenn es zu einer nicht-repressiven Drogenpolitik kommen würde.
Zur Charakterisierung der Justizvollzugsanstalten
Die Insassen der Strafanstalten für Jugendliche in unserer Gesellschaft sind für mich Menschen, die in aller erster Linie folgende Gemeinsamkeiten haben: sie sind arm, schlecht ausgebildet und waren mehrheitlich bei der Tatbegehung arbeitslos. (5) (Wirth 1998) Das gilt für männliche und weibliche Gefangene gleichermaßen. Wir haben es folglich zuallererst mit "Armenanstalten" zu tun.
In zweiter Linie ist aus meiner Sicht bemerkenswert, dass mehr als95 % der Zellen in den JVAs mit männlichen Jugendlichen belegt sind und weniger als 5% von weiblichen Jugendlichen und Heranwachsenden. Ohne genaue Zahlen zu haben, ist mein Eindruck, dass die Geschlechterpolarisierung bei den Inhaftierten nichtdeutscher Herkunft etwas ausgeprägter ist, als bei den Inhaftierten mit deutschem Pass. In zweiter Linie hätten wir es folglich mit "Männer- bzw. Jungenanstalten" zu tun.
Umfragen bei Sozialarbeitern in der Jugendabteilung der JVA Köln Ossendorf oder in den Jugendstrafanstalten haben ergeben, dass sie davon ausgehen, dass über 50 % der männlichen und über 70% der weiblichen Inhaftierten ein Drogenproblem haben. Was den Leiter der JVA Köln schon öffentlich überlegen ließ, ob er noch Leiter einer Einrichtung für Untersuchungs- und Strafgefangene ist oder schon Chef einer "Suchtkrankenanstalt".
Foto: Archiv JVA Köln
Aus den Haftakten kann man sehen, dass die Mehrheit der Insassen vorbestraft ist. Folglich wäre "Vorbestraften-Anstalt" eine weitere Möglichkeit der Kennzeichnung der Jugendgefängnisse.
Wer mit Gefangenen vertrauensvoll über ihre Kindheit spricht, erfährt regelmässig, dass sehr viele von ihnen in der Kindheit schwerstens misshandelt worden sind. Man könnte also auch von "Misshandelten-Anstalten" sprechen.
Erst dann käme, dass Menschen ohne deutschen Pass in Haft überrepräsentiert sind. Aber auch hier zeigt uns die Zusammensetzung der Insassen nichtdeutscher Herkunft, dass der Volksbegriff oder die Nationalität zum Verständnis ihrer Anwesenheit im Gefängnis nichts hergibt. Siehe unter "Armutsanstalten": arm, keine oder schlechte Schulabschlüsse, arbeitslos. So sind beispielsweise Gymnasiasten türkischer Herkunft oder Kinder japanischer Manager in den Justizvollzugsanstalten kaum oder gar nicht anzutreffen.
In der Auseinandersetzung mit der so genannten "Ausländerkriminalität" geht man denn auch mehr und mehr dazu über, die Menschen mit Migrationshintergrund nach ihrem Aufenthaltstatus und der Dauer ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik zu unterscheiden: "Die Thematisierung `Zuwanderung und Kriminalität´ stellt auf mögliche Folgen des unterschiedlich sicheren Aufenthaltsstatus für Lebensverhältnisse, Integration und Kriminalität ab, anstatt auf Nationalitätszugehörigkeit." (6) (Bundesministerium 2001:307)
Zunehmend haben in den letzten Jahren dabei auch die deutschen Migranten aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion eine Rolle gespielt. Ich habe mit einigen von ihnen gesprochen und oft gehört, dass sie sich als Russen verstehen - nur wenn sie auf die Ämter gehen, würden sie sagen, sie seien Deutsche. Aber das nur nebenbei.
Selten kommen inhaftierte Jugendliche selbst zu Wort
Die Veröffentlichungen über Straftaten und Straftäter sind unüberschaubar geworden, die Zahl der Arbeiten, in denen die Gefangenen selbst zu Wort kommen ist klein und überschaubar. In der Bewertung der Anwendung narrativer biographischer Interviews wird oft betont, dass die Jugendlichen die besten Experten für ihre Situation seien. Ohne den Wert der qualitativen Methoden in Zweifel ziehen zu wollen, möchte ich dazu anmerken, dass es auch eine Ohnmacht der Täter gibt, eine "Unfähigkeit, die Erfahrung ihrer Lage in einem sinnvollen Ganzen zu lokalisieren. Die Frage lautet daher: Was sind die Wurzeln dieser Desorientierung?" (7) (Zizek 2005:42)
Als die Anwerbung der so genannten Gastarbeiter vor 50 Jahren begann, war die Geschichte der Kriminalisierung von Minderheiten und Migranten schon einige hundert Jahre alt. (8) (Jünschke/Paul, 2005) Frage auch hier: obwohl das Thema "Ausländerkriminalität" die Öffentlichkeit seit Jahrzehnten außerordentlich beschäftigt, mit dem Resultat, dass viele glauben, Kriminalität sei quasi eine "Ausländereigenschaft", gibt es kaum Studien zur Situation der Ausländer in den deutschen Gefängnissen. Wie kann/muss man das verstehen?
Wegschluss der Armen oder Wiederherstellung des Sozialstaats?
Der Hamburger Kriminologe Fritz Sack rät, der "Zurichtung" der Gruppe der jugendlichen Straftäter für Zwecke der strafenden und repressiven Transformation der Gesellschaft nachzugehen. "Und natürlich damit auch jene außerkriminellen Faktoren bloßzulegen, die diesen Prozess der gesellschaftlichen inneren Aufrüstung in Gang bringen und halten." (9) (Sack 1999:34) Die Geschichte des strafrechtlichen Common Sense von den USA bis nach Europa kann bei Loic Wacquant nachgelesen werden. Er sieht Europa vor eine historische Entscheidung gestellt: "Wegschluss der Armen und polizeiliche und strafrechtliche Kontrolle der von den Umwälzungen auf dem Arbeitsmarkt und dem entsprechenden Abbau sozialer Schutzmaßnahmen destabilisierter Bevölkerungsschichten einerseits...offensive Wiederherstellung der sozialen Leistungsfähigkeit des Staates andererseits." (10) (Wacquant 2000: 149)
Die Regierenden in Deutschland wollen sich offenbar für "einerseits" entscheiden. In der Ausgabe von "Das Parlament", Januar 2006 ist unter dem Titel "Schutz vor Straftätern" zu lesen: "Der Bundesrat hat erneut den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes beim Deutschen Bundestag eingebracht...Mit dem Gesetzentwurf soll unterstrichen werden, dass der Schutz der Allgemeinheit neben der Resozialisierung der Straftäter als gleichwertiges Vollzugsziel anerkannt werden muss. Zur Begründung weist der Bundesrat darauf hin, dass sich in der Vollzugswirklichkeit eine grundsätzlich veränderte Gefangenenpopulation finde, die eine Korrektur des Strafvollzugsgesetzes erfordere. Immer mehr Gefangene seien behandlungsungeeignet, viele seien nicht resozialisierungsfähig, -willig, oder -bedürftig. Der Überbewertung der Resozialisierung müsse entgegengewirkt werden. Die vorrangige Ausrichtung des Vollzugs auf die Bedürfnisse der Gefangenen müsse gegenüber einem erhöhten Schutzbedürfnis der Bevölkerung zurücktreten."
(1) D´Eramo, Marco (1998): Das Schwein und der Wolkenkratzer. Chicago: Eine Geschichte unserer Zukunft. Reinbek
(2) Goffmann, Erving (1980): Stigma. Über Techniken der Bewältigung beschädigter Identität. Frankurt a.M.
(3) DVJJ (Hrsg.) (2004): Ergebnisse des 26. Deutschen Jugendgerichtstages. Leipzig, 25. bis 28. September 2004. Hannover
(4) Walter Joachim (2000): Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im Jugendvollzug. In: National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (Hrsg.): Rechte von Kindern und Jugendlichen bei Freiheitsentzug. Dritter Deutscher Kinderrechte Tag. Berlin, S. 57-76
(5) Wirth, Wolfgang (1998): Ausländische Gefangene im Jugendstrafvollzug NRW. Ergebnis einer Stichtagserhebung (15.Juli 1997). In: Zeitschrift für Strafvollzug, Heft 5/98, S. 278-286(6) Bundesministerium des Innern / Bundesministerium der Justiz (Hrsg.) (2001): Erster Periodischer Sicherheitsbericht. Berlin
(7) Zizek, Slavoj (2005): Pure Gewalt. Unkorrekte Reflexionen zu New Orleans, Frankreich und Verwandtem. In: Lettre International, Heft 71, Winter 2005, Seite 36-43 (8) Jünschke, Klaus / Paul Bettina (2005): Über die Kriminalisierung von Minderheiten und MigrantInnen. In: Klaus Jünschke und Bettina Paul (Hrsg.): Wer bestimmt denn unser Leben? Beiträge zur Entkriminalisierung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus. Karlsruhe
(9) Sack, Fritz (1999): Jugendgewalt - Schlüssel zur Pathologie der Gesellschaft? In: Schweizerischer Nationalfonds, Programmabteilung NFP 40 (Hrsg.): Gewalttätige Jugend - ein Mythos? Bulletin Nr.4, Bern, S. 5 - 36
(10) Wacquant, Loic (2000): Elend hinter Gittern. Konstanz
Gekürzter Vortrag vom vergangenen Wochenende in der Evangelischen Akademie Bad Boll.
Bücher unseres Autors zum Thema:
Jünschke, Klaus / Tekin, Ugur (1997): Kölner Stadtbuch Jugendkriminalität. Köln
Jünschke, Klaus / Paul Bettina (2005): Über die Kriminalisierung von Minderheiten und MigrantInnen. In: Klaus Jünschke und Bettina Paul (Hrsg.): Wer bestimmt denn unser Leben? Beiträge zur Entkriminalisierung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus. Karlsruhe
Online-Flyer Nr. 27 vom 17.01.2006