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Arbeit und Soziales
Kampf gegen Löhne im freien Fall
Mindestlohndebatte
Von Redaktion Böcklerimpuls
Branchenbezogene Mindestlöhne und ein allgemeines gesetzliches Mindestentgelt können sich sinnvoll ergänzen, zeigt eine Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts des DGB. So ließe sich der wachsende Niedriglohnsektor wirksam regulieren.
Viele Menschen in Deutschland arbeiten für wenig Geld. Einen Niedriglohn erhalten 6,6 Millionen, das sind 22,6 Prozent aller Beschäftigten. Forscher der Uni Duisburg-Essen ermittelten dies anhand der OECD-Niedriglohn-Definition: ein Arbeitsentgelt von weniger als zwei Drittel des mittleren Lohns. Die Bundesregierung plant nun, die Einführung branchenbezogener Mindestlöhne zu erleichtern – mittels einer Ausweitung des Entsendegesetzes und einer Reaktivierung des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes. „Eine genaue Analyse der vorgeschlagenen Verfahren macht jedoch deutlich, dass hierbei große Teile des Niedriglohnsektors nicht erfasstwerden", erklären Reinhard Bispinck und Thorsten Schulren vom WSI." Ein branchenübergreifender Mindestlohn könne Lücken schließen.
Demonstration gegen Hungerlöhne 2007
Branchenbezogene Mindestlöhne
Viele Geringverdiener werden nicht von Tarifverträgen geschützt. Von allen Betrieben sind rund 37 Prozent tarifgebunden, weitere 40 Prozent geben an, sich an Tarifverträgen zu orientieren. Sicherheit gegen Niedriglöhne bietet das nicht. Arbeitsminister des Bundes und der Länder können Tarifverträge auf die ganze Bundesrepublik ausweiten, doch das Veto der Arbeitgeber steht dem oft im Weg, so das WSI. Allgemeinverbindlichkeitserklärungen (AVE) von Tariflöhnen nach dem Tarifvertragsgesetz sind selten, es gibt sie derzeit nur regional im Wach- und Sicherheits- sowie im Friseurgewerbe und in Hotels und Gaststätten. Davon profitieren aktuell 570.000 Beschäftigte.
Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz erfassen hingegen 1,3 Millionen Beschäftigte in sieben Branchen. Sie schwanken ja nach Wirtschaftszweig und Region zwischen 6,36 und 12,50 Euro. Im vergangenen Jahr neu ins Entsendegesetz aufgenommen wurden das Gebäudereinigerhandwerk und die Briefdienstleistungen. Als nächste Kandidaten gelten die Zeitarbeitsbranche und die industriellen textilen Dienste: Hier sind bereits Mindestlohntarifverträge abgeschlossen worden. Das Bundesarbeitsministerium setzt derzeit auf eine Weiterentwicklung des Entsendegesetzes: Danach sind auch AVEs nach dem Entsendegesetz für regionale Tarifverträge denkbar. Bei den Entscheidungen soll zudem auch das fiskalische Interesse des Staates an einem ausreichenden Erwerbseinkommen berücksichtigt werden. Bispinck und Schulten beleuchten – von der Weiterbildung über den Gartenbau bis zum Einzelhandel – zwölf Branchen, auf die das Entsendegesetz ausgeweitet werden könnte. In einigen führen die Tarifparteien intensive Gespräche, in anderen liegen die Interessen weit auseinander.
Zusätzliche Hürde: Ein Mindest-Lohn-Tarirvertrag muss laut Gesetzentwurf 50 Prozent der Beschäftigten binden. Das ist in vielen Niedriglohnbranchen wie etwa der Fleischindustrie nicht der Fall. In Branchen mit „funktionierender Tarifvertragspraxis auf der Basis von Flächentarifverträgen" könnten tarifliche Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz akzeptable Standards setzen, resümieren die Wissenschaftler. Allerdings hätten Geringverdiener wenig von einer Aufnahme ins Gesetz, wenn in ihrem Wirtschaftszweig die tarifvertragliche Grundvergütung sehr niedrig ist. In verschiedenen Branchen liegen tarifliche Grundvergütungen deutlich unter 7,50 Euro pro Stunde. Das reicht bei manchen Branchen bis in die mittleren Lohn- und Gehaltsgruppen hinein: etwa im Wach- und Sicherheits- sowie im Friseurgewerbe, in Hotels und Gaststätten.
Die Koalition will außerdem das Mindestarbeitsbedingungengesetz von 1952 aktualisieren, um zu Mindestlöhnen zu gelangen. Den vorliegenden Referentenentwurf beurteilen die WSI-Forscher skeptisch: „Die geplanten Rahmen- und Ausführungsbestimmungen lassen befürchten, dass die Anwendung des Gesetzes sehr bürokratisch und zeitaufwändig sein wird." Der Referentenentwurf sieht ein kompliziertes Verfahren mit Haupt- und Fachausschüssen vor. Es sei zu erwarten, dass diese Gremien in der Anfangszeit überlastet sind und das Gesetz nur unsystematisch angewandt werde.
Protest für Mindestlohn beim Arbeitnehmerempfang durch Regierungspräsident Jürgen Rüttgers 2007 | Fotos: arbeiterfotografie
Ein allgemeiner Mindestlohn
„Nicht zufällig haben sich nahezu sämtliche EU-Staaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen für ein universelles, branchenübergreifendes Mindestlohnmodell entschieden", schreiben die Wissenschaftler des WSI. Deutschland könne den Erfahrungsvorsprung anderer Länder nutzen. Ein Ansatz in diese Richtung sei der Entwurf für ein Mindestlohngesetz des Landes Rheinland-Pfalz. Das Modell greift die positiven britischen Erfahrungen auf. Auf der Insel legt eine aus Wissenschaftlern sowie Vertretern von Arbeitgebern und -nehmern besetzte Kommission die Höhe des Mindestlohns fest – und überprüft seinen Effekt.
Untersuchungen über die Entwicklung in Großbritannien zeigen auch besonders deutlich, dass ein Mindestlohn keine Arbeitsplätze kosten muss. In Deutschland wird zwar vor möglichen Jobverlusten als Folge eines Mindestlohns gewarnt, doch die Empirie stützt diese These nicht, legen die Wissenschaftler dar: „Anders als in der öffentlichen Debatte oft suggeriert wird, verfügen die Wirtschaftsinstitute keineswegs über wissenschaftlich gesicherte Nachweise über negative Beschäftigungswirkungen von Mindestlöhnen." Die Aussagen prominenter Ökonomen beruhten vor allem auf Vermutungen – etwa dass der Lohn tatsächlich stets die Produktivität eines Beschäftigten widerspiegele. Vor allem neuere empirische Studien kommen zu anderen Ergebnissen. So stellte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung jüngst fest, dass der 1997 eingeführte Mindestlohn in der deutschen Baubranche keine Jobs gekostet hat. (HDH)
Quelle: Hans-Böckler-Stiftung, „Böcklerimpuls" 3-2008
Online-Flyer Nr. 141 vom 09.04.2008
Kampf gegen Löhne im freien Fall
Mindestlohndebatte
Von Redaktion Böcklerimpuls
Branchenbezogene Mindestlöhne und ein allgemeines gesetzliches Mindestentgelt können sich sinnvoll ergänzen, zeigt eine Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts des DGB. So ließe sich der wachsende Niedriglohnsektor wirksam regulieren.
Viele Menschen in Deutschland arbeiten für wenig Geld. Einen Niedriglohn erhalten 6,6 Millionen, das sind 22,6 Prozent aller Beschäftigten. Forscher der Uni Duisburg-Essen ermittelten dies anhand der OECD-Niedriglohn-Definition: ein Arbeitsentgelt von weniger als zwei Drittel des mittleren Lohns. Die Bundesregierung plant nun, die Einführung branchenbezogener Mindestlöhne zu erleichtern – mittels einer Ausweitung des Entsendegesetzes und einer Reaktivierung des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes. „Eine genaue Analyse der vorgeschlagenen Verfahren macht jedoch deutlich, dass hierbei große Teile des Niedriglohnsektors nicht erfasstwerden", erklären Reinhard Bispinck und Thorsten Schulren vom WSI." Ein branchenübergreifender Mindestlohn könne Lücken schließen.
Demonstration gegen Hungerlöhne 2007
Branchenbezogene Mindestlöhne
Viele Geringverdiener werden nicht von Tarifverträgen geschützt. Von allen Betrieben sind rund 37 Prozent tarifgebunden, weitere 40 Prozent geben an, sich an Tarifverträgen zu orientieren. Sicherheit gegen Niedriglöhne bietet das nicht. Arbeitsminister des Bundes und der Länder können Tarifverträge auf die ganze Bundesrepublik ausweiten, doch das Veto der Arbeitgeber steht dem oft im Weg, so das WSI. Allgemeinverbindlichkeitserklärungen (AVE) von Tariflöhnen nach dem Tarifvertragsgesetz sind selten, es gibt sie derzeit nur regional im Wach- und Sicherheits- sowie im Friseurgewerbe und in Hotels und Gaststätten. Davon profitieren aktuell 570.000 Beschäftigte.
Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz erfassen hingegen 1,3 Millionen Beschäftigte in sieben Branchen. Sie schwanken ja nach Wirtschaftszweig und Region zwischen 6,36 und 12,50 Euro. Im vergangenen Jahr neu ins Entsendegesetz aufgenommen wurden das Gebäudereinigerhandwerk und die Briefdienstleistungen. Als nächste Kandidaten gelten die Zeitarbeitsbranche und die industriellen textilen Dienste: Hier sind bereits Mindestlohntarifverträge abgeschlossen worden. Das Bundesarbeitsministerium setzt derzeit auf eine Weiterentwicklung des Entsendegesetzes: Danach sind auch AVEs nach dem Entsendegesetz für regionale Tarifverträge denkbar. Bei den Entscheidungen soll zudem auch das fiskalische Interesse des Staates an einem ausreichenden Erwerbseinkommen berücksichtigt werden. Bispinck und Schulten beleuchten – von der Weiterbildung über den Gartenbau bis zum Einzelhandel – zwölf Branchen, auf die das Entsendegesetz ausgeweitet werden könnte. In einigen führen die Tarifparteien intensive Gespräche, in anderen liegen die Interessen weit auseinander.
Zusätzliche Hürde: Ein Mindest-Lohn-Tarirvertrag muss laut Gesetzentwurf 50 Prozent der Beschäftigten binden. Das ist in vielen Niedriglohnbranchen wie etwa der Fleischindustrie nicht der Fall. In Branchen mit „funktionierender Tarifvertragspraxis auf der Basis von Flächentarifverträgen" könnten tarifliche Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz akzeptable Standards setzen, resümieren die Wissenschaftler. Allerdings hätten Geringverdiener wenig von einer Aufnahme ins Gesetz, wenn in ihrem Wirtschaftszweig die tarifvertragliche Grundvergütung sehr niedrig ist. In verschiedenen Branchen liegen tarifliche Grundvergütungen deutlich unter 7,50 Euro pro Stunde. Das reicht bei manchen Branchen bis in die mittleren Lohn- und Gehaltsgruppen hinein: etwa im Wach- und Sicherheits- sowie im Friseurgewerbe, in Hotels und Gaststätten.
Die Koalition will außerdem das Mindestarbeitsbedingungengesetz von 1952 aktualisieren, um zu Mindestlöhnen zu gelangen. Den vorliegenden Referentenentwurf beurteilen die WSI-Forscher skeptisch: „Die geplanten Rahmen- und Ausführungsbestimmungen lassen befürchten, dass die Anwendung des Gesetzes sehr bürokratisch und zeitaufwändig sein wird." Der Referentenentwurf sieht ein kompliziertes Verfahren mit Haupt- und Fachausschüssen vor. Es sei zu erwarten, dass diese Gremien in der Anfangszeit überlastet sind und das Gesetz nur unsystematisch angewandt werde.
Protest für Mindestlohn beim Arbeitnehmerempfang durch Regierungspräsident Jürgen Rüttgers 2007 | Fotos: arbeiterfotografie
Ein allgemeiner Mindestlohn
„Nicht zufällig haben sich nahezu sämtliche EU-Staaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen für ein universelles, branchenübergreifendes Mindestlohnmodell entschieden", schreiben die Wissenschaftler des WSI. Deutschland könne den Erfahrungsvorsprung anderer Länder nutzen. Ein Ansatz in diese Richtung sei der Entwurf für ein Mindestlohngesetz des Landes Rheinland-Pfalz. Das Modell greift die positiven britischen Erfahrungen auf. Auf der Insel legt eine aus Wissenschaftlern sowie Vertretern von Arbeitgebern und -nehmern besetzte Kommission die Höhe des Mindestlohns fest – und überprüft seinen Effekt.
Untersuchungen über die Entwicklung in Großbritannien zeigen auch besonders deutlich, dass ein Mindestlohn keine Arbeitsplätze kosten muss. In Deutschland wird zwar vor möglichen Jobverlusten als Folge eines Mindestlohns gewarnt, doch die Empirie stützt diese These nicht, legen die Wissenschaftler dar: „Anders als in der öffentlichen Debatte oft suggeriert wird, verfügen die Wirtschaftsinstitute keineswegs über wissenschaftlich gesicherte Nachweise über negative Beschäftigungswirkungen von Mindestlöhnen." Die Aussagen prominenter Ökonomen beruhten vor allem auf Vermutungen – etwa dass der Lohn tatsächlich stets die Produktivität eines Beschäftigten widerspiegele. Vor allem neuere empirische Studien kommen zu anderen Ergebnissen. So stellte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung jüngst fest, dass der 1997 eingeführte Mindestlohn in der deutschen Baubranche keine Jobs gekostet hat. (HDH)
Quelle: Hans-Böckler-Stiftung, „Böcklerimpuls" 3-2008
Die WSI-Mitteilungen erscheinen monatlich im
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Online-Flyer Nr. 141 vom 09.04.2008