NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 23. November 2024  

Fenster schließen

Globales
Von der EU-Verfassung zum Lissabon-Vertrag
Europäische Verfassungen: Pest oder Cholera
Von Heinz W. Schäfer und Karl C. Fischer

Im Oktober 2002 erwarteten meine Frau und ich, beide Jahrgang 1937, gespannt die Europäische Verfassung, da berichtet wurde, an ihrer Gestaltung sollten alle EU-Bürger mitwirken. Vorher hatten wir noch mit geballten Fäusten hingenommen, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik – kein vorbildliches Werk demokratischer Freiheitsrechte – seit 1992 nur noch zwei gesetzliche Leuchttürme enthielt, Artikel 3, Absatz 2 „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ und Artikel 102 „Die Todesstrafe ist abgeschafft“.

Mitte Oktober erhielten die Kölner Haushalte Post vom Auswärtigen Amt in Berlin und dem Europa-Büro der Stadt. In dem dicken Umschlag befand sich die Einladung zum „Kölner Bürgerinnenkonvent“ und der Fragebogen zum Thema EU-Verfassung, der unter dem Titel „Wie viel Europa wollen wir?“ von uns ausgefüllt und den Absendern zurückgeschickt werden sollte.

EU-Parlament

Symptomatisch: Europa liebt es verschlungen (in diesem Fall Straßburg)
Foto: arbeiterfotografie.com

Wir nahmen an der im November 2002 im Rathaus geplanten Veranstaltung teil, besprachen die gestellten Fragen, beantworteten sie und plädierten dabei für ein basisdemokratisches Europa, Volksentscheide, ein direkt vom Volk gewähltes EU-Parlament und entsprechende Veröffentlichungen. Bevor wir die ausgefüllten Fragebogen wegschickten, vervielfältigten wir sie und nutzen die Kopien als erneute Zusendungen, nachdem wir selbst nach Wochen keine Antwort erhalten hatten. 

In den folgenden zwei Jahren – meine Frau war inzwischen verstorben – berichteten die Medien über den europäischen Konvent, der die Entwürfe für die EU-Verfassung unter Leitung von Valery Giscard d’Estaing, dem früheren französischen Staatspräsidenten, ausarbeitete – aber die europäischen Mitbürger natürlich nicht mit „ins Boot“ nahm.

Im April 2005 erhielt ich die 482-seitige EU-Verfassung, die ich durcharbeitete sowie kritisch kommentierte. Ich schrieb Abgeordnete an und veröffentlichte Artikel mit dem Tenor, diese Verfassung sei undemokratischer, unsozialer und militaristischer als unser Grundgesetz, so dass sie von den in Europa lebenden Menschen abgelehnt werden müsse.

eu-parlament in straßburg

Europaparlament: gläsern aber nicht transparent
Foto: arbeiterfotografie.com

Am 28. April 2005 konnte ich hoffen, meinem Ziel näher zu kommen. Ich wollte die vom WDR ausgestrahlte Sendung „Studio Brüssel“ nutzen, in der der EU-Abgeordnete Jo Leinen Ansichten der Zuseher erwiderte, falls sie beim Sender rechtzeitig genug anriefen. Es überraschte mich nicht, gleich im Studio zu landen und in die Warteschleife gelegt zu werden. Ich dachte Leinen einige scharfe Anmerkungen entgegenhalten zu können, zumal ich ihm schon bei einer Friedensdemo im Bonner Hofgarten begegnet war. Kurz vor Ende der Sendung aber legte der Studiosprecher mit einer freundlichen Entschuldigung auf.

Drei Tage vor der Ratifizierung der EU-Verfassung durch den Bundestag fand am 9. Mai 2005 im Bürgerzentrum Deutz eine Veranstaltung mit Jean-Marie Dehousse statt, dem stellvertretenden Vorsitzenden der sozialistischen Fraktion im Europa-Parlament und Bürgermeister von Lüttich. Er hatte an Versammlungen des erwähnten Konvents teilgenommen, der die Entwürfe für die EU-Verfassung unter Leitung von Giscard ausgearbeitet hatte. Als Dehousse aber die undemokratische Atmosphäre der Treffen nicht mehr hinnehmen konnte, blieb er ihnen fern und forderte die Bundestagsabgeordneten auf, die EU-Verfassung am 12. Mai 2005 abzulehnen.

Protest gegen EU-Verfassung
Foto: arbeiterfotografie.com

Die meisten deutschen Parlamentarier hörten nicht auf die Mitbürger und verhöhnten damals sogar ihre Wähler durch ein entsprechendes Abstimmungsverhalten... und weil diese Missachtung der europäischen Völker durch ihre Regierenden nicht nur fortgesetzt, sondern danach noch undemokratischer gehandhabt wurde, schrieb Heinz W. Schäfer folgenden offenen Brief:


Werte Abgeordnete,

letzten Donnerstag [24.4.2008] war Ihr Olymp endlich erreicht. Sie haben in den Ihnen verbliebenen sehr wenigen Tagen intensivsten Studiums der 479-seitigen Konsolidierten Fassungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vom 15.04.2008 Ihr unmissverständliches Votum pro Vertrag über die Europäische Wirtschaftsunion erteilt. Ein Meister- und Glanzstück Ihrer Laufbahn als Parlamentarier.

eurpäisches parlament in brüssel
Schwach besetztes Europaparlament – vermutlich arbeiten die Abgeordneten gerade zuhause

Wie haben Sie das nur geschafft, in gerade mal 7 Arbeitstagen sich bis ins letzte Detail mit dem 479-seitigen Vertragswerk vertraut zu machen? Ich habe dafür nur eine Erklärung: Sie müssen ausnahmslos mit einen photographischen Gedächtnis ausgestattet sein. Seien Sie nicht so zurückhaltend und geben Sie zu, dass Sie vergangenen Samstag und Sonntag des Vertrages wegen voll durchgearbeitet haben!

Einen Makel, werte Abgeordneten, hatte Ihre Zustimmung zum Ratifizierungsgesetz zum Vertrag von Lissabon denn doch: Anstatt unisono mit 574 Ja-Stimmen an die Urnen zu hechten, erlaubten sich 58 auf Nein und einer sich sogar weder auf Ja noch Nein festzulegen. Ich rate Ihnen, dass Sie sich diese Abweichler, diese Imagestörer und Gewissensentscheider – am wirkungsvollsten ÖFFENTLICH – vorknöpfen, um ihnen sehr ernsthaft ins nochvorhandene Gewissen zu reden. In welchem Jahrhundert leben die denn noch?

Ich verrate Ihnen an dieser Stelle – aber bitte strictly confidential!!! – ein probates Mittel: Im Wiederholungsfall, also sollte Brüssel demnächst ein 889-seitiges Vertragswerk aus der Schublade zaubern, müssen Sie sicherstellen, dass jene noch ein Gewissen Habenden am Abstimmungstag krankgeschrieben werden. Frau Schmidt, also Ulla, hat da ganz bestimmt ein paar flexibel anwendbare, gesundheitsreformkohärente Behandlungsverordnungen! Wenn nicht, hilft mein Hausarzt vermutlich gern aus der Bredouille.

Übrigens, Ihnen war ja nach dem mehrtägigen Gesamtstudium des 479-seitigen Vertragswerks unmissverständlich klar, dass Sie mit Ihrem Votum unumkehrbar zustimmten,

a) dass die EU einen Krieg anfangen darf, ohne das Europäische Parlament zu fragen. Über Militäreinsätze entscheidet allein der Ministerrat der EU. Sie als Gesamtheit haben weder eine Entscheidungsbefugnis, noch eine Kontrolle über Truppeneinsätze und entsprechende Außenpolitik. Es wird sogar ausdrücklich bestimmt, dass nicht einmal der Europäische Gerichtshof eine Kontrollmöglichkeit hat. (Art. I-41, S. 37 und Art. III-376. S. 169);

b) dass mit Volkes Steuern (natürlich wieder ungefragt!) mehr Panzer, Tornados und Guantanamos finanziert werden? Die EU-Bürger sind mit diesem „Vertrag“ verpflichtet, mehr Geld für militärische Aufrüstung auszugeben. Die Verfasser (Eurokraten!) haben das sehr verschämt ausgedrückt: Sie verpflichteten die Mitgliedsstaaten, „ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“ – und das heißt im Klartext: mehr Geld für Rüstung.
(Art. I- 41 Abs. 3. S.37) Ein Schelm, wer dahinter erfolgreiche Lobbyarbeit u. a. bundesdeutscher Kriegs-Waffenkonzerne sieht;

Protest gegen EU-Verfassung
Protest gegen EU-Verfassung 2005 | Foto: arbeiterfotografie.com

c) dass auf Seite 437 unter P17 festgelegt wurde: „Die Konferenz weist darauf hin, dass die Verträge und das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter den in dieser Rechtsprechung festgelegten Bedingungen Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben.“ Mir war bis zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst, dass staatliche Souveränität inzwischen gleichbedeutend ist mit Entsorgung deutschen Rechtsgutes auf der Müllhalde der Geschichte. Aber das haben Sie ja auch gewollt mit Ihrem Votum!

d) Sie befürworteten auch, dass im „Vertrag“ steht: „In gewissen Fällen ist die Todesstrafe erlaubt.“ Gemäß Schlussakte hatten Sie ja verinnerlicht: Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden...“ Schon vergessen, was im Grundgesetz für die BRD, Art. 102, steht bzw. stand: Die Todesstrafe ist abgeschafft. Sie gaben Brüssel demnach freie Hand, diese wieder einzuführen. Potztausend!

Für ein soziales Europa
Für ein soziales EuropaFoto: arbeiterfotografie.com
e) Die „Achtung des Privat- und Familienlebens“ darf eingeschränkt werden, ersetzen. Text ersetzen. jedenfalls die der Wohnung oder von Telefon und Briefen – „für das wirtschaftliche Wohl des Landes“ oder „zum Schutz der Moral“. Noch eindeutiger kann die EU m.E. nicht feststellen, dass sie eine Wirtschafts- und KEINE politische Union ist. Einer Wirtschaftsunion muss nötigenfalls – und wer bitte definiert diesen Umstand? – die Achtung des Privat- und Familienlebens untergeordnet werden. Sie ist gewinnorientiert. Basta! Schon vergessen, was im Grundgesetz für die BRD, Art. 6 (1), steht bzw. stand: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Ich belasse es bei diesen wenigen Auszügen. Sie, werte Abgeordneten, haben sich mit Ihrem Votum willig an dem großen Verbrechen beteiligt, Volkes Stimmen nicht wahr- und ernst zunehmen. Ein Referendum – wie von Flensburg bis Garmisch überdeutlich gefordert – fürchteten Sie wie der Teufel das Weihwasser. Meine Trauer über den irreversiblen Schaden, den Sie über dieses Land und Volk gebracht haben, drücke ich [hiermit] aus.

Freundliche Grüße aus Gernsbach
Heinz W. Schäfer




Wer alle 479 Seiten selbst lesen möchte:
www.auswaertiges-amt.de
(CH)

Online-Flyer Nr. 147  vom 21.05.2008



Startseite           nach oben