NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 23. November 2024  

Fenster schließen

Inland
Henryk M. Broder verliert Beleidigungs-Prozess gegen Transsexuelle
Verbaler Amoklauf eines SPIEGEL-Autors
Von Christel Mertens

In seinem Bestseller „Hurra, wir kapitulieren“ schreibt Spiegel-Journalist Henryk M. Broder: „Da ich nicht Terrorist werden konnte, blieb mir nichts anderes übrig, als Journalist zu werden.“ Das glaubt man ihm beinahe auf das Wort, angesichts des verbalen Amoklaufes, mit dem er seit August 2005 die transsexuelle Journalistin und Autorin Tanja Krienen beleidigte.


Henryk M. Broder – auf die Nase gefallen
Foto: NTV


Bekanntlich ist es für einen für einen transsexuellen Menschen sehr wichtig, im anderen Geschlecht anzukommen. Die Personenstandsänderung bedeutet den erfolgreichen Abschluss der offiziellen Hürden auf diesem Weg. Die Anrede des neuen Geschlechtes zu verweigern, darf wohl als die größte Verletzung des Identitätskerns einer Person angesehen werden. Unzählige Male machte Broder auf dem Netzwerk neokonservativer Publizisten, die sich selbst als „Achse des Guten“ ins Licht setzen, genau das: Er sprach von der Frau als „Herr“, nannte sie „Eunuch“, der nicht wüsste „ob er/sie sich zum Pinkeln hinstellen oder hinhocken soll“ usw.

„Sie bzw. er ist naemlich ein antisemitischer Schlamperich und ein weiterer Beweis dafuer, dass man einem Antisemiten brain and balls wegoperieren kann“ (in Originalschrift Broder), war dann einer Sätze, die nun das Landgericht Dortmund dem SPIEGEL-Autor und Börne-Preisträger (siehe NRhZ 100) untersagte. Verstößt Broder gegen diese Auflage, so drohen ihm 250.000 Euro Strafe, ersatzweise sechs Monate Haft.

Tanja Krienen
Tanja Krienen – endlich Recht bekommen        
Foto: www.tanjakrienen.de
Broder, der bekanntlich Muslime unter einen Generalverdacht stellt und sich selbst als Kämpfer für die westliche Freiheit sieht, muss sich fragen lassen, ob er tatsächlich Olmertsche Mittel zur Durchsetzung seines Freiheitsbegriffes im Journalismus fortzuführen gedenkt. Die Richterin jedenfalls, die vom nicht zum Verfahren erschienenen Broder als „befangen“ abgelehnt wurde und von dessen Anwalt mit einer 238 Seiten starken Klageerwiderung bedacht worden war, sprach noch im Gerichtssaal von einer „Prozess-Farce“, die er der Justiz mit seiner 2 ½ Jahre dauernden Verschleppungstaktik abverlangt habe.
 
Der Prozess reiht sich also ein in die zahlreichen anderen Farcen, die Broder – meist gegen jüdische Personen anderer Auffassung – in der Öffentlichkeit vor Gericht austrug. Diesmal verlor er eindeutig – da war sich die Berichterstattung von taz bis zur Süddeutschen einig. Gewonnen haben aber die Menschen, die dem scheinbar Mächtigen trotzen. (PK)

Online-Flyer Nr. 149  vom 04.06.2008



Startseite           nach oben