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Gleich fünf MBI-Anträge wurden im Stadtrat einfach nicht behandelt
Demokratie in Mülheim
Von Peter Kleinert
Gekaufte Stimme und Korruption
Es ging in den Anträgen um die Pleite bei der städtischen job service GmbH (jsg), die nach Ansicht der MBI „durch Korruption des betrügerischen ex-jsg-Geschäftsführers“ zustande gekommen ist, und um eine Reorganisierung der jsg. Es ging um die Gefahren der Kohlenmonoxid-Pipeline des BAYER-Konzerns für die Anlieger, die fast alle Städte und Gemeinden auf deren Weg von Krefeld nach Dormagen durch Ratsbeschlüsse zu verhindern versuchen, nur nicht Mülheim und die NRW-Landesregierung. Es ging um nach Meinung der MBI „absurde Hinterliegergebühren“ in einer aktuellen Beschlussvorlage zur Änderung der Straßenreinigungssatzung. Es ging um die von der Ratsmehrheit gewünschte Ausschreibung zur ÖPP-Privatisierung von drei Schulen. Und schließlich ging es um die „Zukunft des Flughafens Essen/Mühlheim“.
Der 2001 „per gekaufter Überläuferstimme zustande gekommene Beschluss zum Flughafenausbau“ müsse „endlich zurückgeholt“ werden, fordert die mit 10,3 Prozent der Stimmen in der Rat gewählte MBI-Fraktion seit Jahren. Im Wahlkampf nach diesem Eklat, der durch den von der SPD bei der MBI-Fraktion rausgekauften Ratsherrn Mounir Yassine zustande gekommen war, stand die CDU noch klar auf der Seite der MBI und wurde offenbar deshalb auch von vielen Bürgern gewählt (siehe NRhZ 163).
CDU-Bürgermeister Markus Püll
– war eigentlich immer gegen
den Flughafenausbau
Quelle: www.cdu-muelheim.de
Neu für die Mülheimer WählerInnen dürfte die Mehrheit bei der Ablehnung des MBI-Antrags zu den Vorgaben für die ÖPP-Ausschreibung von 3 Schulen gewesen sein. Den stimmten nicht nur SPD, CDU – und natürlich die FDP -, sondern auch die Grünen von der Tagesordnung, obwohl er zu einem aktuell zur Diskussion stehenden Tagesordnungspunkt gestellt worden war. Davon konnte auch eine deutliche Stellungnahme des Personalrats der Stadtverwaltung, der – wie die Mülheimer Kreishandwerkerschaft – von solchen Privatisierungs-Modellen dringend abrät, die vierfarbige Koalition nicht abbringen. Und der Hinweis der MBI auf einen WAZ-Artikel vom 6. September, nach dem die Stadt Oberhausen diese Methode geprüft und als „unterm Strich noch teurer” als eine Renovierung durch die Stadt abgelehnt hatte, führte in der Vierrerkoalition nur zu Gelächter und zu einem hämischen Kommentar des Kämmerers von OB Dagmar Mühlenfeld Richtung MBI-Fraktion: „Da sehen Sie es, Oberhausen ist deshalb noch verschuldeter als wir.“
SPD-Bürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld – kann sich auf ihre CDU verlassen
Quelle: NRhZ-Archiv
Wortbeiträge von MBI-Fraktionsmitgliedern vor der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt – der MBI-Antrag war ja abgelehnt worden – wurden von Ratsmitgliedern der Mehrheit demonstrativ durch Schwätzen und Umherlaufen gestört. Beschlossen wurde am Ende von der Viererkoalition, dass die Stadt für das Schulprojekt mit ca. 40 Millionen Euro Investitionssumme und 25jähriger Betreibung der Gebäude durch Privatunternehmer am Ende mehr als 150 Millionen Euro bezahlen wird.
Grundgesetzlich garantiertes Antragsrecht?
Kommentar von Lothar Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender gegenüber der NRhZ: „Ein Tiefpunkt der repräsentativen Demokratie, der von den Grundgesetzvätern so sicher nicht gewollt war. Lebendige Demokratie sieht anders aus! Alle Fraktionen, also auch die MBI haben ein grundgesetzlich garantiertes Antragsrecht. Mehrheiten können natürlich gegen Anträge stimmen, aber nicht gegen deren Behandlung, weil damit das Antragsrecht aufgehoben wird! Wenn demnächst mit dem Rederecht für die gewählten Abgeordneten der Fraktion der MBI ähnlich verfahren wird, kann man die Bezeichnung 'Demokratie' für das, was hier in Mülheim passiert, vergessen.“
Kommentar der Lokalausgabe der WAZ vom 14. September: „In der Demokratie entscheidet die Mehrheit. Ganz einfach. Die große Mehrheit in Mülheim besteht aus SPD und CDU. Die kann letztlich auch bestimmen, über was im Rat gesprochen werden soll und über was nicht.“ (PK)
Online-Flyer Nr. 164 vom 17.09.2008
Gleich fünf MBI-Anträge wurden im Stadtrat einfach nicht behandelt
Demokratie in Mülheim
Von Peter Kleinert
Gekaufte Stimme und Korruption
Es ging in den Anträgen um die Pleite bei der städtischen job service GmbH (jsg), die nach Ansicht der MBI „durch Korruption des betrügerischen ex-jsg-Geschäftsführers“ zustande gekommen ist, und um eine Reorganisierung der jsg. Es ging um die Gefahren der Kohlenmonoxid-Pipeline des BAYER-Konzerns für die Anlieger, die fast alle Städte und Gemeinden auf deren Weg von Krefeld nach Dormagen durch Ratsbeschlüsse zu verhindern versuchen, nur nicht Mülheim und die NRW-Landesregierung. Es ging um nach Meinung der MBI „absurde Hinterliegergebühren“ in einer aktuellen Beschlussvorlage zur Änderung der Straßenreinigungssatzung. Es ging um die von der Ratsmehrheit gewünschte Ausschreibung zur ÖPP-Privatisierung von drei Schulen. Und schließlich ging es um die „Zukunft des Flughafens Essen/Mühlheim“.
Der 2001 „per gekaufter Überläuferstimme zustande gekommene Beschluss zum Flughafenausbau“ müsse „endlich zurückgeholt“ werden, fordert die mit 10,3 Prozent der Stimmen in der Rat gewählte MBI-Fraktion seit Jahren. Im Wahlkampf nach diesem Eklat, der durch den von der SPD bei der MBI-Fraktion rausgekauften Ratsherrn Mounir Yassine zustande gekommen war, stand die CDU noch klar auf der Seite der MBI und wurde offenbar deshalb auch von vielen Bürgern gewählt (siehe NRhZ 163).
CDU-Bürgermeister Markus Püll
– war eigentlich immer gegen
den Flughafenausbau
Quelle: www.cdu-muelheim.de
SPD-Bürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld – kann sich auf ihre CDU verlassen
Quelle: NRhZ-Archiv
Wortbeiträge von MBI-Fraktionsmitgliedern vor der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt – der MBI-Antrag war ja abgelehnt worden – wurden von Ratsmitgliedern der Mehrheit demonstrativ durch Schwätzen und Umherlaufen gestört. Beschlossen wurde am Ende von der Viererkoalition, dass die Stadt für das Schulprojekt mit ca. 40 Millionen Euro Investitionssumme und 25jähriger Betreibung der Gebäude durch Privatunternehmer am Ende mehr als 150 Millionen Euro bezahlen wird.
Grundgesetzlich garantiertes Antragsrecht?
Kommentar von Lothar Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender gegenüber der NRhZ: „Ein Tiefpunkt der repräsentativen Demokratie, der von den Grundgesetzvätern so sicher nicht gewollt war. Lebendige Demokratie sieht anders aus! Alle Fraktionen, also auch die MBI haben ein grundgesetzlich garantiertes Antragsrecht. Mehrheiten können natürlich gegen Anträge stimmen, aber nicht gegen deren Behandlung, weil damit das Antragsrecht aufgehoben wird! Wenn demnächst mit dem Rederecht für die gewählten Abgeordneten der Fraktion der MBI ähnlich verfahren wird, kann man die Bezeichnung 'Demokratie' für das, was hier in Mülheim passiert, vergessen.“
Kommentar der Lokalausgabe der WAZ vom 14. September: „In der Demokratie entscheidet die Mehrheit. Ganz einfach. Die große Mehrheit in Mülheim besteht aus SPD und CDU. Die kann letztlich auch bestimmen, über was im Rat gesprochen werden soll und über was nicht.“ (PK)
Online-Flyer Nr. 164 vom 17.09.2008