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Arbeit und Soziales
Staatlich finanziertes Prekariat
Ausgegrenzt für zwei Euro
Von Hans-Dieter Hey

Peter Zalewski hat Mut und Zivilcourage. Er ist bis vor das Bundesarbeitsgericht gezogen, um seinen Ein-Euro-Job als Arbeitsverhältnis einzuklagen, weil er Schulter an Schulter mit alle anderen KollegInnen bei der Arbeiterwohlfahrt gearbeitet hatte. Dass daraus nichts wurde, darüber freuen sich Kirchen, Wohlfahrtsverbände und der Staat, denn das Bundesarbeitsgericht hat ein Urteil für die Mächtigen, aber nicht für die Rechtlosen gesprochen. Warum? Im Gegensatz zu ihren Verlautbarungen wollte die Politik mit den Integrationsjobs weder integrieren noch „richtige“ Arbeitsplätze schaffen.

Ausgegrenzt gegen Aufwandsentschädigung

In einer Veranstaltung zu „Ein-Euro-Jobs“ der Gewerkschaft ver.di im Kölner DGB-Haus am 17. Oktober erzählte Peter Zalewski, wie er Arbeit beim Bundesarbeitsgericht eingeklagt hat, weil er gern arbeiten wollte. Am 15. März 2005 wurde ihm unter der Androhung des Wegfalls der Regelleistung Hartz IV die Maßnahme Nummer 310 in der Küche der Arbeiterwohlfahrt in Karlsruhe „vorgeschlagen“. Dafür sollte er für 20-30 Stunden in der Woche zusätzlich zwei Euro Aufwandsentschädigung die Stunde erhalten. Die Aufgabe umfasste das Befüllen der Essencontainer und das Ausfahren von Essen auf Rädern. Nicht nur finanziell bekam er zu spüren, dass er nicht wirklich zur Belegschaft gehörte, obwohl er Schulter an Schulter mit den Beschäftigten im gleichen Aufgabenbereich arbeitete. Erst auf Verlangen hin bekam er Mitte Mai bis Mitte Juni 2005 und bei vielen Wochenendeinsätzen nur zwei Ruhetage.


War kein „richtiger" Kollege bei der AWO  
Foto: Gesichterzei(ch/g)en
Auch auf Arbeitssicherheit kam es dort nicht sonderlich an: Kein Aushang der Berufsgenossenschaft, ungeklärte Verhältnisse im Falle eines Arbeitsunfalls oder kaum vorhandene Sicherheitskleidung bei der durchaus gefährlichen Arbeit, bei der schwere Essencontainer bei 90 Grad Hitze bewegt werden mussten. Selbst die gesetzliche Belehrung über den Infektionsschutz wurde erst vier Wochen nach Arbeitsantritt durchgeführt. Und weil Peter Zalewski kein „richtiger“ Kollege war, wurde ihm auch nicht das Fahrsicherheitstraining angeboten, das alle anderen erhielten. Wäre ihm während seiner Tätigkeit etwas passiert und Schaden entstanden, hätte er wie alle anderen „KollegInnen“ haften müssen.

Gesetzlich, aber rechtlos

Trotzdem wollte Peter Zalewski nach dem Ein-Euro-Job weiterarbeiten und zog bis vors Bundesarbeitsgericht.  Einen Job hat er indessen bis heute nicht. Als völlig wirklichkeitsfremd ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Februar 2008 zu bezeichnen, das Peter Zalewski nun leider zu seinem Nachteil erwirkt hat. Denn danach dienen die Regelungen für die Ein-Euro-Jobs nicht dem Schutz des „Hilfebedürftigen“, sondern sollen den Schutz der privatwirtschaftlichen Unternehmen vor Konkurrenz bezwecken. Aber genau dieser Konkurrenzdruck wird durch Ein-Euro-Jobs erst erzeugt, indem der Staat Lohnkostendrückerei betreibt, ohne dass den Betroffenen eine Chance für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglicht wird.

 
Die Rechtsstellung der Ein-Euro-Jobber ist besonders skandalös. Im einfachsten Fall wird ein Arbeitsverhältnis dadurch begründet, dass jemand in den Firmenräumen eines anderen eine Arbeit ausführt, die ein Arbeitgeber akzeptiert. Dafür muss vergleichbarer Lohn gezahlt werden. Doch dieser einfache Grundsatz wurde von der rot-grünen Regierung mit Unterstützung der CDU im Jahre 2004 durch die Ein-Euro-Reglung schlichtweg ausgehebelt und nun durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt. Das BAG hierzu: „Die Tätigkeit des Hilfebedürftigen ist auch im Fall der Missachtung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben nicht Gegenstand einer eigenständigen arbeitsrechtlichen Vereinbarung zwischen Maßnahmeträger und dem Hilfebedürftigen“. Es ist aber auch keine Vereinbarung zwischen Hilfsbedürftigem und Arbeitgeber, wie das Gesetz sagt, nämlich „diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts“. Es ist ein politischer Skandal, dass sich nun herausstellt, dass die damalige wie heutige Regierung entgegen ständiger Behauptungen weder Erwerbslose „integrieren“ und reguläre Arbeitsplätze schaffen wollte.

Offensichtlich geht es eher um finanziellen staatlichen Segen in Verbindung mit moderner Ausbeuterei, von der vor allem Kirchen, Wohlfahrtsverbände und andere öffentliche Träger profitierten. Diebisch freute sich dann auch die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe und teilte in ihrem Rundschreiben am 9. Mai 2008 mit: „Das BAG stellt in erfreulicher Klarheit fest, dass selbst eine – aus welchen Gründen auch immer – an den Vorgaben des Sozialgesetzbuches gemessene fehlerhafte Eingliederungsvereinbarung nicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitslosem und Maßnahmeträger führt.“

Lukrative Geschäfte

Wie in vielen Bereichen der öffentlichen Wohlfahrt stand auch die AWO in Karlsruhe in starker Konkurrenz zu anderen privaten Anbietern und Hilfsorganisationen. Deshalb wunderte sich Peter Zalewski über deren Positionspapier vom 28. Januar 2005: „Die Tätigkeiten dienen weder privaten noch erwerbswirtschaftlichen Zwecken (...) Es dürfen weder reguläre Beschäftigungsverhältnisse verdrängt, noch die Einrichtung neuer Arbeitsplätze verhindert werden. Eine Wettbewerbsverzerrung wird ausgeschlossen.“


Beim Steuerzahler die Hände aufgehalten:
AWO Karlsruhe
Foto: P. Zalewski
Doch der Staat selbst fördert genau diese Wettbewerbsverzerrung, die er vorgibt verhindern zu wollen. Eine Rechnung macht es deutlich. Bei einer vergleichbar entlohnten Arbeit würde einem Arbeitgeber in etwa Lohnkosten in Höhe von 1.629 Euro monatlich brutto entstehen, das sind 986 Euro netto. Von der Arbeitsagentur erhielt Peter Zalewski für seinen Ein-Euro-Job 897 EUR. Der Arbeitsagentur entsteht insgesamt eine Belastung von 1.630 EUR, darin enthalten sind Mietanteil, Regelsatz, Monatskarte, 130 EUR Mehraufwandsentschädigung, 260 EUR Verwaltungsaufwand und 200 EUR Maßnahmenpauschale für die AWO. Ein Geschenk von monatlich 460 Euro für die AWO bei staatlich gratis gestellter Arbeitsleistung. So oder ähnlich wird es das System bundesweit praktiziert. Seit 2004 sind mehr als 2,5 Millionen Erwerbslose durch dieses Zwangssystem geschleust worden.

Inzwischen ist unbestritten, dass Ein-Euro-Jobs vollwertige sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze abschaffen, Lohndrückerein betreiben und „Arbeitskräfte für Hunger abgreift“, so Zalewski. Das haben – nach vier Jahren endlich – auch die Bundesagentur für Arbeit und der Bundesrechnungshof mitbekommen. Im Prüfbericht des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung 2/2008 wird offen von Verdrängungswettbewerb gesprochen – selbst bei qualifizierten Arbeitsplätzen. Die Rede ist von zwei Dritteln der Arbeitsgelegenheiten, die formal rechtswidrig sind –  mehrheitlich wegen einer unzulässigen Stelleneinsparung. Auch in den Kommunen würden reguläre Arbeitsplätze massiv abgebaut, vielfach unter Umgehung der Kontrolle der Betriebs- und Personalräte. Insgesamt habe sich deshalb bundesweit das Stellenangebot in diesen Bereichen deutlich verschlechtert.

Krieg Aller gegen Alle

Das dahinter stehende System wurde bereits von Friedrich Engels 1845 beschrieben. Damals wie 2005 wurde dieser Krieg der abhängig Beschäftigten untereinander entfacht, indem Arbeitgeber Erwerbslose gegen Beschäftigte ausspielten, „durch niedrigen Lohn, ausschließliche Beschäftigung von Streikbrechern und Ausbeutung der Armengesetze“, wie diese damals hießen. Heute heißen die Gesetze politisch gewollter Verarmung Hartz IV. Durch Druck auf die Betroffenen und Denunziantentum werden Arbeitgebern damals wie heute Vorteile dadurch verschafft, dass sie „die Weigernden der Armenverwaltung als solche, die Arbeit bekommen könnten, aber nicht wollten, also keine Unterstützung verdienten, namhaft machte“, so Engels.


So tun als ob...
Plakat: arbeiterfotografie.com
 
Verständlich ist, dass Ein-Euro-Jobber auf die 150 EUR zusätzlich im Monat angewiesen sind, machen deshalb dafür jede Arbeit und fürchten vor allem existenziellen Druck der ARGE und das Denunziantentum. Doch vielleicht stärkt diese Arbeit ihr Selbstwertgefühl und lässt sie am sozialen Leben teilhaben. Während Heiner Geißler bei den Ein-Euro-Jobs aber nur vom „größten sozialpolitischen Flop“ des Jahrhunderts sprach, steht dahinter das alte System politische gewollter Spaltung der Gesellschaft, wie sie Friedrich Engels beschrieb: „Die Konkurrenz ist der vollkommenste Ausdruck des in der modernen bürgerlichen Gesellschaft herrschende Kriegs Aller gegen Alle. Dieser Krieg, ein Krieg um das Leben, um die Existenz, um alles, also auch im Notfalle ein Krieg auf Leben und Tod, besteht nicht nur zwischen den verschiedenen Klassen der Gesellschaft, sondern auch zwischen den einzelnen Mitgliedern dieser Klassen.“

Heute spielt sich dieser Krieg zwischen Festangestellten, Teilzeitbeschäftigten, LeiharbeitnehmerInnen, Erwerbslosen und Ein-Euro-Jobbern ab. Gerade bei letzteren handelt es sich um die „herrschaftlich inspirierte Zurichtung“, die „generelle politische Disziplinierung, Erpressung und Einschüchterung“ und die „radikale Senkung der Lebenshaltungskosten für die erwerbslosen Menschen“, so die Nachdenkseiten bereits 2007.  

Und das war mit den Hartz-Gesetzen gewollt und wird durch Angela Merkel und Arbeitsminister Olaf Scholz weiterbetrieben. Es ist der allen als modern verkaufte Work-Fare-State, der Arbeit um jeden Preis, ja auch um den des Existenzminimums und darunter. Peter Zalewski jedenfalls wünscht Hartz IV zum Teufel, ein Ende des Denunziantentums und der unwürdigen staatlichen Sanktionen. Er wünscht sich ein Ende der Spaltung der Gesellschaft und dass auch der letzte deutsche Michel diese Zusammenhänge endlich begreift. Und er hat eine Vorstellung davon, wie das geändert werden kann. Nämlich dadurch, dass viele Menschen ihre Forderungen auf die Straße tragen und unüberhörbar werden. (HDH)

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„Der Übergang von Welfare zu Workfare ist einer der zentralen Untersuchungsgegenstände der Hamburger Gruppe Blauer Montag. Der Blaue Montag formuliert dabei einen lebendigen Widerspruch gegen Prekarisierung, Zwangsflexibilisierung und autoritären Sozialstaat".





Gruppe Blauer Montag, Risse im Putz, Verlag Assoziation A, Hamburg 2008
ISBN 978-3-935936-72-09, Preis 14 Euro zzgl. Versand


Online-Flyer Nr. 173  vom 19.11.2008



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