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Arbeit und Soziales
Leiharbeiter in der Krise
Hire und fire
Von Wolfgang Uellenberg-van Dawen
Mit der gleichen Geschwindigkeit, mit der sich die Auftragszahlen in der Industrie halbieren, werden Leiharbeiter an ihre Verleihfirmen zurückgegeben und von diesen postwendend in die Arbeitslosigkeit entlassen. Experten schätzen, dass schon rund 200.000 Menschen auf diese Weise arbeitslos geworden sind. Und was besonders bedrückend ist: Da die Leiharbeiter in der Regel 40 Prozent weniger verdienen als die Stammbelegschaft, ist auch ihr Arbeitslosengeld viel geringer. Der Weg in die Bedürftigkeit und damit in das Hartz IV-System war vorprogrammiert. Besonders betroffen sind junge Menschen und darunter wieder junge Migranten. Noch aus meiner Zeit als Kölner DGB Vorsitzender weiß ich, dass viele junge Migranten in der Leiharbeit gelandet sind. Welch ein Hohn für solche Menschen, denen auf der einen Seite gepredigt wird, wie wichtig angesichts der demographischen Entwicklung gut ausgebildete Fachkräfte sind und deren Berufseinstieg dann in einer Leiharbeitsfirma beginnt, aus der sie schneller wieder entlassen werden, als sie sich im Betrieb zurechtfinden konnten.
Dank Wolfgang Clement: Hire und Fire
Zu „verdanken" haben die Leiharbeitnehmer dies vor allem dem „Superminister“ Wolfgang Clement, der damals wie heute der Leiharbeitsbranche besonders verbunden ist. Mit der Aufhebung des Synchronisationsverbotes gab er den Verleihfirmen das Recht, Leiharbeiter nur für einen Auftrag einzustellen und dann wieder zu entlassen. Die Folge: Immer mehr Unternehmen stellten überhaupt keine Beschäftigten mehr ein, sondern holten sich die wesentlich flexibleren Leiharbeiter. Die Leiharbeitsbranche boomte. Die Zahl der Leiharbeiter vervierfachte sich seit 2004 und stieg auf fast 800.000 Beschäftigte. Jedoch wurden allein im Jahre 2007 ungefähr zwei Drittel aller in der Branche Beschäftigten mindestens einmal in einem Jahr entlassen, zehn Prozent hatten nur eine Beschäftigungsdauer von unter einer Woche (Quelle: Broschüre Zeitarbeit der Bundesagentur für Arbeit). Besonders pikant: Während die Bundesagentur für Arbeit über Kooperationsverträge die Verleihfirmen als Prämienkunden umwarb und viele Arbeitssuchende mit Druck in miese Arbeitsverhältnisse gezwungen wurden, wurde zugleich die Kontrolle der Branche auf einen lächerlichen Rest gestutzt. Allein in Nordrhein-Westfalen überwachten im Jahr 2008 ganze 16 Beschäftigte der Regionaldirektion 3.000 Unternehmen – ein Scheunentor für schwarze Schafe. Kritik der Gewerkschaften wurde beiseite gewischt, die Information von Arbeitslosen auf den Leiharbeitsmessen der Agentur musste immer wieder mit viel Druck durchgesetzt werden.
Plakat zur Kampagne Leiharbeit
Quelle: DGB
Nun ist das Desaster da und die Gewerkschaften – Ver.di und die IG-Metall an der Spitze – lassen die Betroffenen nicht im Regen stehen, sondern haben als erstes gefordert, dass die großen Verleiher von Massenentlassungen absehen und dass die Bundesregierung das Synchronisationsverbot wieder einführt. Der DGB hatte für die Kanzlerinrunde am 14.12. eine vorsichtige Öffnung der Leiharbeitsbranche für die Kurzarbeit mit Qualifizierung gefordert und die IG-Metall eine Klarstellung des Bundesarbeitsministeriums, dass die Entlassung von Leiharbeitern nicht Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist.
Dank für Bundeszuschüsse: weitere Entlassungen
Dem ist die Koalition dann auch nachgekommen: Leiharbeiter müssen nicht entlassen werden, bevor Kurzarbeit beantragt wird und erhalten Kurzarbeitergeld. Und für Leiharbeiter und Festangestellte kann im Verbund Kurzarbeit beantragt werden. Allen in Kurzarbeit befindlichen Beschäftigten können in den Jahren 2009 und 2010 von den Arbeitgebern Qualifizierungsangebote gemacht werden. Damit bekommen Leiharbeiter auch den Zugang zu betrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen. Für die Wiedereinstellung von Leiharbeitern werden zudem Zuschüsse zur Qualifizierung aus dem Haushalt der BA für 2009 und 2010 gezahlt. Dennoch wird weiter entlassen, so dass nun Druck entstehen muss, dass auch alle in der Leiharbeit beschäftigten an den Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen können. Wenn dies nicht durch den Verleiher erfolgt, so kann dies auch im Entleihbetrieb umgesetzt werden. Gewerkschaftspolitisch haben die Gewerkschaften für die Leiharbeiter in der Krise den Zugang zu Kurzarbeit und Qualifizierung erreicht und sind damit ihrer Verantwortung gerecht geworden, das Prinzip des Equal Treatment durchzusetzen.
Zeitarbeitsbranche als Armutsfalle
Quelle: arbeiterfotografie
Aber eines muss klar sein: Eine solch starke Ausweitung der Leiharbeit wie vor der Krise darf es nach der Krise nicht mehr geben: Denn trotz der aktuellen Entlassungswelle zeichnet sich in den neuen, aber zunehmend auch in den alten Bundesländern ein gegenläufiger Trend in vielen Unternehmen ab: Leiharbeiter werden nicht mehr schnell entlassen, sondern zu einer zweiten flexibel einsetzbaren Belegschaft. Sie dient nicht mehr nur zur Abdeckung von Auftragsspitzen und als Personalreserve bei Urlaub, Krankheit usw., sondern ersetzt Teile der Stammbelegschaft. Quoten von 25 bis im Einzelfall zu 70 Prozent in Betrieben der M+E Industrie sind Ausdruck dieser Entwicklung. Auch die Ausweitung der Konzernleihe hat das Ziel einer flexiblen Reservebelegschaft. Voraussetzung ist die Fähigkeit der Leiharbeiter, die gleiche Leistung zu erbringen wie die Stammbelegschaft.
So besteht die Gefahr, dass nach der Krise die Leiharbeit wieder massiv ausgeweitet wird, ohne dass die Entleiher wie die Verleiher die Beschäftigungsrisiken übernehmen müssen. Forschungen zeigen, dass in den Unternehmen, die eine Krise durchgemacht und Personal abgebaut haben, vorrangig Beschäftigung über Leiharbeit aufgebaut wird. Zudem haben international tätige Unternehmen der Zeitarbeitsbranche Deutschland als Zukunftsmarkt ausgemacht, auf dem sie nach der Industrie nun zunehmend auch im Bereich der sozialen Dienstleistungen ( Pflege, Erziehung, Gesundheit) ihre Geschäfte mit dem Verleih von Menschen machen wollen.
Die Deregulierung der Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen der sogenannten Hartz-Reformen wurde mit dem Ziel begründet, über die Leiharbeit mehr Menschen in feste und dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Dieses Ziel muss in der Krise angesteuert und nach der Krise durchgesetzt werden. Es geht um konkrete Unterstützung für die von der Krise betroffenen Menschen in der Leiharbeit aber nicht um die Ausweitung einer Branche, in der nach wie vor für die meisten Beschäftigten katastrophale Arbeitsbedingungen vorherrschen.
Dank CDU/CSU: Bremsen beim Mindestlohn
Darum wird die Durchsetzung des Synchronisationsverbotes und des Equal Pay immer dringender. In erster Linie haben sich die Gewerkschaften auf die Durchsetzung des Equal Pay konzentriert. Da die Aufnahme der Leiharbeit in das Entsendegesetz am Widerstand von CDU/CSU gescheitert ist, hat sich die SPD darauf eingelassen, diese per Gesetz im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz selbst zu regeln. Stünde dort dann, dass der Grundsatz Equal Pay – gleicher Lohn für gleiche Arbeit – vom ersten Tag an gültig wäre ohne eine Tariföffnungsklausel, wäre dies ein großer Erfolg der Gewerkschaften. Dem ist aber nicht so: Noch nicht einmal die Lohnuntergrenze von 7,51 wie im DGB Tarifvertrag mit den Bundesverband Zeitarbeit vereinbart soll Lohnuntergrenze werden, sondern 6,81 wie sie von einem Arbeitgeberverband, dessen Firmen gerade einmal 4.000 Leiharbeiter haben, mit den so genannten Christlichen Gewerkschaften vereinbart wurden. Also die Untergrenze der Untergrenze. Das werden die DGB Gewerkschaften nie und nimmer akzeptieren, denn dann wäre zum einen ihre Tarifhoheit verloren, der ohnehin schon schlechte Tarifvertrag zertrümmert und der Ausbeutung Tür und Tor geöffnet. Vor allem IG Metall und Ver.di aber auch alle anderen DGB Gewerkschaften werden daher noch mehr Druck machen, dass der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit unmittelbar gilt und dass die Leiharbeit so weit eingeschränkt wird, dass sie wieder das wird, was sie einmal war- die absolute Ausnahme.
Online-Flyer Nr. 189 vom 18.03.2009
Leiharbeiter in der Krise
Hire und fire
Von Wolfgang Uellenberg-van Dawen
Mit der gleichen Geschwindigkeit, mit der sich die Auftragszahlen in der Industrie halbieren, werden Leiharbeiter an ihre Verleihfirmen zurückgegeben und von diesen postwendend in die Arbeitslosigkeit entlassen. Experten schätzen, dass schon rund 200.000 Menschen auf diese Weise arbeitslos geworden sind. Und was besonders bedrückend ist: Da die Leiharbeiter in der Regel 40 Prozent weniger verdienen als die Stammbelegschaft, ist auch ihr Arbeitslosengeld viel geringer. Der Weg in die Bedürftigkeit und damit in das Hartz IV-System war vorprogrammiert. Besonders betroffen sind junge Menschen und darunter wieder junge Migranten. Noch aus meiner Zeit als Kölner DGB Vorsitzender weiß ich, dass viele junge Migranten in der Leiharbeit gelandet sind. Welch ein Hohn für solche Menschen, denen auf der einen Seite gepredigt wird, wie wichtig angesichts der demographischen Entwicklung gut ausgebildete Fachkräfte sind und deren Berufseinstieg dann in einer Leiharbeitsfirma beginnt, aus der sie schneller wieder entlassen werden, als sie sich im Betrieb zurechtfinden konnten.
Dank Wolfgang Clement: Hire und Fire
Zu „verdanken" haben die Leiharbeitnehmer dies vor allem dem „Superminister“ Wolfgang Clement, der damals wie heute der Leiharbeitsbranche besonders verbunden ist. Mit der Aufhebung des Synchronisationsverbotes gab er den Verleihfirmen das Recht, Leiharbeiter nur für einen Auftrag einzustellen und dann wieder zu entlassen. Die Folge: Immer mehr Unternehmen stellten überhaupt keine Beschäftigten mehr ein, sondern holten sich die wesentlich flexibleren Leiharbeiter. Die Leiharbeitsbranche boomte. Die Zahl der Leiharbeiter vervierfachte sich seit 2004 und stieg auf fast 800.000 Beschäftigte. Jedoch wurden allein im Jahre 2007 ungefähr zwei Drittel aller in der Branche Beschäftigten mindestens einmal in einem Jahr entlassen, zehn Prozent hatten nur eine Beschäftigungsdauer von unter einer Woche (Quelle: Broschüre Zeitarbeit der Bundesagentur für Arbeit). Besonders pikant: Während die Bundesagentur für Arbeit über Kooperationsverträge die Verleihfirmen als Prämienkunden umwarb und viele Arbeitssuchende mit Druck in miese Arbeitsverhältnisse gezwungen wurden, wurde zugleich die Kontrolle der Branche auf einen lächerlichen Rest gestutzt. Allein in Nordrhein-Westfalen überwachten im Jahr 2008 ganze 16 Beschäftigte der Regionaldirektion 3.000 Unternehmen – ein Scheunentor für schwarze Schafe. Kritik der Gewerkschaften wurde beiseite gewischt, die Information von Arbeitslosen auf den Leiharbeitsmessen der Agentur musste immer wieder mit viel Druck durchgesetzt werden.
Plakat zur Kampagne Leiharbeit
Quelle: DGB
Nun ist das Desaster da und die Gewerkschaften – Ver.di und die IG-Metall an der Spitze – lassen die Betroffenen nicht im Regen stehen, sondern haben als erstes gefordert, dass die großen Verleiher von Massenentlassungen absehen und dass die Bundesregierung das Synchronisationsverbot wieder einführt. Der DGB hatte für die Kanzlerinrunde am 14.12. eine vorsichtige Öffnung der Leiharbeitsbranche für die Kurzarbeit mit Qualifizierung gefordert und die IG-Metall eine Klarstellung des Bundesarbeitsministeriums, dass die Entlassung von Leiharbeitern nicht Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist.
Dank für Bundeszuschüsse: weitere Entlassungen
Dem ist die Koalition dann auch nachgekommen: Leiharbeiter müssen nicht entlassen werden, bevor Kurzarbeit beantragt wird und erhalten Kurzarbeitergeld. Und für Leiharbeiter und Festangestellte kann im Verbund Kurzarbeit beantragt werden. Allen in Kurzarbeit befindlichen Beschäftigten können in den Jahren 2009 und 2010 von den Arbeitgebern Qualifizierungsangebote gemacht werden. Damit bekommen Leiharbeiter auch den Zugang zu betrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen. Für die Wiedereinstellung von Leiharbeitern werden zudem Zuschüsse zur Qualifizierung aus dem Haushalt der BA für 2009 und 2010 gezahlt. Dennoch wird weiter entlassen, so dass nun Druck entstehen muss, dass auch alle in der Leiharbeit beschäftigten an den Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen können. Wenn dies nicht durch den Verleiher erfolgt, so kann dies auch im Entleihbetrieb umgesetzt werden. Gewerkschaftspolitisch haben die Gewerkschaften für die Leiharbeiter in der Krise den Zugang zu Kurzarbeit und Qualifizierung erreicht und sind damit ihrer Verantwortung gerecht geworden, das Prinzip des Equal Treatment durchzusetzen.
Zeitarbeitsbranche als Armutsfalle
Quelle: arbeiterfotografie
Aber eines muss klar sein: Eine solch starke Ausweitung der Leiharbeit wie vor der Krise darf es nach der Krise nicht mehr geben: Denn trotz der aktuellen Entlassungswelle zeichnet sich in den neuen, aber zunehmend auch in den alten Bundesländern ein gegenläufiger Trend in vielen Unternehmen ab: Leiharbeiter werden nicht mehr schnell entlassen, sondern zu einer zweiten flexibel einsetzbaren Belegschaft. Sie dient nicht mehr nur zur Abdeckung von Auftragsspitzen und als Personalreserve bei Urlaub, Krankheit usw., sondern ersetzt Teile der Stammbelegschaft. Quoten von 25 bis im Einzelfall zu 70 Prozent in Betrieben der M+E Industrie sind Ausdruck dieser Entwicklung. Auch die Ausweitung der Konzernleihe hat das Ziel einer flexiblen Reservebelegschaft. Voraussetzung ist die Fähigkeit der Leiharbeiter, die gleiche Leistung zu erbringen wie die Stammbelegschaft.
So besteht die Gefahr, dass nach der Krise die Leiharbeit wieder massiv ausgeweitet wird, ohne dass die Entleiher wie die Verleiher die Beschäftigungsrisiken übernehmen müssen. Forschungen zeigen, dass in den Unternehmen, die eine Krise durchgemacht und Personal abgebaut haben, vorrangig Beschäftigung über Leiharbeit aufgebaut wird. Zudem haben international tätige Unternehmen der Zeitarbeitsbranche Deutschland als Zukunftsmarkt ausgemacht, auf dem sie nach der Industrie nun zunehmend auch im Bereich der sozialen Dienstleistungen ( Pflege, Erziehung, Gesundheit) ihre Geschäfte mit dem Verleih von Menschen machen wollen.
Die Deregulierung der Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen der sogenannten Hartz-Reformen wurde mit dem Ziel begründet, über die Leiharbeit mehr Menschen in feste und dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Dieses Ziel muss in der Krise angesteuert und nach der Krise durchgesetzt werden. Es geht um konkrete Unterstützung für die von der Krise betroffenen Menschen in der Leiharbeit aber nicht um die Ausweitung einer Branche, in der nach wie vor für die meisten Beschäftigten katastrophale Arbeitsbedingungen vorherrschen.
Dank CDU/CSU: Bremsen beim Mindestlohn
Darum wird die Durchsetzung des Synchronisationsverbotes und des Equal Pay immer dringender. In erster Linie haben sich die Gewerkschaften auf die Durchsetzung des Equal Pay konzentriert. Da die Aufnahme der Leiharbeit in das Entsendegesetz am Widerstand von CDU/CSU gescheitert ist, hat sich die SPD darauf eingelassen, diese per Gesetz im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz selbst zu regeln. Stünde dort dann, dass der Grundsatz Equal Pay – gleicher Lohn für gleiche Arbeit – vom ersten Tag an gültig wäre ohne eine Tariföffnungsklausel, wäre dies ein großer Erfolg der Gewerkschaften. Dem ist aber nicht so: Noch nicht einmal die Lohnuntergrenze von 7,51 wie im DGB Tarifvertrag mit den Bundesverband Zeitarbeit vereinbart soll Lohnuntergrenze werden, sondern 6,81 wie sie von einem Arbeitgeberverband, dessen Firmen gerade einmal 4.000 Leiharbeiter haben, mit den so genannten Christlichen Gewerkschaften vereinbart wurden. Also die Untergrenze der Untergrenze. Das werden die DGB Gewerkschaften nie und nimmer akzeptieren, denn dann wäre zum einen ihre Tarifhoheit verloren, der ohnehin schon schlechte Tarifvertrag zertrümmert und der Ausbeutung Tür und Tor geöffnet. Vor allem IG Metall und Ver.di aber auch alle anderen DGB Gewerkschaften werden daher noch mehr Druck machen, dass der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit unmittelbar gilt und dass die Leiharbeit so weit eingeschränkt wird, dass sie wieder das wird, was sie einmal war- die absolute Ausnahme.
Online-Flyer Nr. 189 vom 18.03.2009