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Arbeit und Soziales
Kölner Tagung zum herrschenden Arbeits-Unrecht, Teil 1
Wider die Atomisierung des Menschen
Von Hans-Detlev v. Kirchbach
Einladung zur
Konferenz
Quelle: BCC
Den gesellschaftspolitischen „Rahmen" für diese Entwicklungen setzten, befand Weber, unter anderem die Agenda 2010 und Hartz IV. In solchen politischen Programmierungen also, in denen sich die Verschärfung der kapitalistischen Verhältnisse einerseits repräsentiert, durch die sie andererseits gezielt vorangetrieben wird. Die Normalarbeit macht schon durch zunehmenden Druck eskalierend krank. Doch wenn der Arbeitnehmer „herausfällt aus diesem Zusammenhang, der auch krank macht, dann droht ihm über kurz oder lang ein Lebensstatus, der sozial-psychologisch, sozial-strukturell, kulturell, in jeder Hinsicht eine Art von Leben darstellt, den er auf keinen Fall haben will." Mit dieser beständigen Drohung lässt sich leicht Disziplinierung durchsetzen und der Verzicht auf eigene Rechte erpressen – aber er erzeugt vor allem noch eine weitere Quelle physischer und psychischer Erkrankung. „Das also ist dieser terroristische Rahmen, der zum Teil zur ‚freiwilligen’ Zustimmung zu diesen Verhältnissen beiträgt", so der auch in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit des DGB Bayern tätige Psychologe und Mobbingexperte.
Stimmt doch: Kapitalismus enthält Faschismus
Damit lehnte er sich an den Faschismusbegriff Antonio Gramscis an: „Man braucht Terror und Freiwilligkeit." Und sei es in dem Sinne, dass die Leute unter Zwang „freiwillig krank zur Arbeit gehen", so Weber. Viele wollen die alte 68er-Parole nicht mehr hören: „Kapitalismus führt zum Faschismus". Um so interessanter, dass ein Fachexperte für die Menschenzerstörung durch den alltäglichen Terror der herrschenden Verhältnisse aus seiner Erfahrung, seiner Forschung, seinen Kenntnissen, ein Element Faschismus in der Normalität der bestehenden "freiheitlichen Wirtschaftsordnung" und der durch sie erzeugten Lebenszustände entdeckt.
Der gewöhnliche Schrecken
Terrorismus, in der Tat, ist nicht nur eine anonyme oder obskure Drohung aus irgendwelchen Internetquellen, Terror ist ein Teil der alltäglichen Lebensverhältnisse, diese Erkenntnis lässt sich gerade gewinnen, wenn man sich etwa den Mobbingterror ansieht, der sich als systemischer Bestandteil der Arbeits- und Ausbeutungsverhältnisse quer durch alle Branchen und Betriebskategorien weithin längst etabliert hat. Dass Arbeits- und Zivilgerichte, wenn wir schon beim Thema Arbeits-Recht und -Unrecht sind, gelegentlich mit durchaus anständiger Rechtssprechung Abhilfe gegen Mobbing zu schaffen versuchen, kann dagegen nur als juristischer Beruhigungstropfen auf den heißen Stein des strukturellen Alltagskrieges wirken. Rein praktisch gesehen können Gerichte natürlich immer nur Einzelfälle regulieren und Leitsätze definieren. Doch die meisten unerträglichen Vorkommnisse aus der Sonderbehandlungszone von Büros und Betrieben gelangen gar nicht erst in die Öffentlichkeit oder gar vor Gericht. Auch hieran zeigt sich: Angst führt weithin das subtile Regiment im zentralen Lebensbereich von Millionen Menschen, am Arbeitsplatz.
Gewollter Kriegszustand
Dr. Werner Rügemer, Vorsitzender von
BCC – anlässlich der Verleihung des
Kölner Karls-Preises
Kein Wunder also, dass Mobbing, das sich im kapitalistischen Arbeitsalltag als Normalität etabliert hat, inzwischen auch einer ganzen Szene von Therapeuten , Ärzten und nicht zuletzt Anwälten als „echtes Geschäftsfeld" einträgliche Neben- oder auch Hauptverdienste beschert. Darauf jedenfalls wies Harro Schultze durchaus selbstironisch hin. Er als Inhaber einer Arbeitsrechtskanzlei profitiere zum Beispiel selbst vom Phänomen Mobbing. Kennzeichne dies doch auch die „Atomisierung und Individualisierung der Arbeitsverhältnisse", die Auflösung von Belegschaftsbewusstsein, die Isolierung und Entsolidarisierung der Beschäftigten. Der Gemobbte, der sich an den externen Anwalt wendet, wird dadurch überhaupt erst recht zum „Außenseiter", so Anwalt Schultze, und breche endgültig aus dem Betriebszusammenhang heraus. In vielen Fällen helfe selbst eine erfolgreiche individuelle Rechtsvertretung dem Betroffenen nicht wirklich weiter. Schultzes Konsequenz daraus: „Arbeitsrecht ist nichts wert ohne das kollektive Arbeitsrecht".
Neoliberale Atomisierung des kollektiven Arbeitsrechts
„Arbeitsrecht ohne kollektives Arbeitsrecht ist kein Arbeitsrecht“, so hatte es auch der weithin bekannte Arbeitsrechtler Rolf Geffken im Einleitungsplenum formuliert. Politisch aber, so ein übereinstimmendes Ergebnis aller juristischer Experten auf dieser Tagung, sei offenbar das Gegenteil gewollt, nämlich statt realer und rechtlicher Solidarität eben jene „Individualisierung und Atomisierung". Gemeinsame Interessenvertretung der Beschäftigten wird in der Beobachtung des Arbeitsrechtsanwalts Schultze durch schieren Sozialdarwinismus ersetzt: „Wer in dem Räderwerk nicht mithalten kann in der geforderten Geschwindigkeit, der soll sich erst einmal außerhalb auf Vordermann bringen, entweder ist er dann ganz aus dem Spiel oder er behält noch den Fuß in der Tür." Dass Formen des Mobbings natürlich auch als gezielte Waffe gegen unbequeme Gewerkschafter und Betriebsräte, gegen "whistle-blower" ohnehin, eingesetzt wird, darüber wurde dann noch im Arbeitskreis „Gewerkschaftsfreie Zonen" berichtet, anhand einiger Erfahrungsbeispiele, die den Begriff "Wirtschaftskriminalität" in einem besonderen Licht erscheinen ließen.
„Arbeits-Unrecht" nach Gutsherrenart
Dass Kapitalismus krank macht – das unter anderem konnte man also bei der Tagung „Arbeitsunrecht" erfahren – oder, besser, sich erneut bewusst machen. Das freilich wusste schon Karl Marx, der, wie kürzlich sogar dem Spiegel aufging, wohl eben doch so aktuell ist wie eh und je. Doch verharrte die Veranstaltung nicht auf der Expertenebene. Denn was das System, das man eben nicht nur Kapitalismus, sondern im weiteren Sinne zugleich auch „Arbeitsunrecht" nennen könnte, täglich verursacht, schilderten Beschäftigte und engagierte Betriebsräte anhand ihrer praktischen Erfahrungen. Ehemalige Beschäftigte und Betriebsräte muss man freilich mindestens in drei Fällen sagen - darunter ein Kollege von Europas größtem Kantinen- und Cateringkonzern EUREST und die bereits als Emmely weithin medienbekannt gewordene frühere Kassiererin und Betriebsrätin bei einer Berliner Filiale der Supermarkt-Kette "Kaisers".
Aktuelle Ausgabe der Zeitschrift von Business Crime Controll
Foto: gesichter zei(ch/g)en
Beginnen wir aber mit zwei, ebenfalls ehemaligen, Beschäftigten und BetriebsrätInnen eines Frankfurter „Trägervereins", wie sich solche sozial getarnten Einrichtungen nennen, die in traulicher Zusammenarbeit mit der sogenannten ARGE die Arbeitskraft weitgehend rechtloser Ein-Euro-Kräfte ausnutzen. Ihr Fall ist auch schon durch die Medien gegangen; gleichwohl unterlässt es der Autor dieses Beitrages, hier die Namen der beiden zu nennen oder den ihres ehemaligen „Arbeitgebers". Denn dieser sogenannte Beschäftigungsträger, dessen Machenschaften die beiden FrankfurterInnen im Interesse der Ein-Euro-Klientel öffentlich machten und kritisierten, verfolgt die zwei aufmüpfigen whistleblower mit unablässiger Rachsucht und unermüdlichem Vernichtungswillen, seit sie es wagten, Interna aus dem feudalistischen Imperium nach außen zu tragen. Nicht einmal an diesem Ort, in Gegenwart von Fachexperten und profilierten Gewerkschaftern wie des ehemaligen IG-Medien-Vorsitzenden Detlef Hensche, wollten die zwei BerichterstatterInnen aus einer Sub-Hölle des real existierenden Kapitalismus ihre Identität preisgeben.
„Tatort" Frankfurt
Der Bericht der beiden FrankfurterInnen mutete in diesem Sinne wie das Drehbuch zu einem Tatort an – und war doch schiere, banale Wirklichkeit. Die Wirklichkeit eben jener täglichen Kriminalität des herrschenden Arbeits-Unrechts. Nicht umsonst hatte ja die Vereinigung Business Crime Control den Anstoß zu dieser Veranstaltung gegeben. Selbstverständliche Grundrechte wie etwa Meinungs- und Informationsfreiheit sind jenem Frankfurter Beschäftigungsträger jedenfalls evident zuwider. Abgemahnt, gemobbt, bedroht, bespitzelt, schließlich rausgeschmissen und mit einem politisch motivierten Ermittlungsverfahren überzogen: das nun hatten die zwei BetriebsrätInnen davon, dass sie einerseits ihre Aufgabe wahrnahmen und andererseits irrigerweise auch noch ihre Bürgerrechte glaubten beanspruchen zu können. Ihr Protest gegen die Abschaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse durch ihren Arbeitgeber, die „betriebsbedingte Kündigung" von 30 KollegInnen, ihr Einsatz für die dann stattdessen angeheuerten Ein-Euro-Kräfte beantwortete das Unternehmen mit Kriminalisierung, Rausschmiss und Einsatz der Justiz. Dass die zwei engagierten GewerkschafterInnen bei einer öffentlichen Veranstaltung kritische Fragen an Frankfurter Landtagsabgeordnete stellten, die den Beschäftigungsträger in seinem Kurs unterstützt hatten, trug ihnen zwei Strafanzeigen und ein Ermittlungsverfahren der demokratiebewussten Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen „Nötigung" ein. „Seit 2004 leben wir im Ausnahmezustand", berichteten die beiden; „Unterstützung von unserer Gewerkschaft haben wir keine bekommen." (HDH)
( Den 2. Teil können Sie in unserer nächsten Ausgabe lesen)
Online-Flyer Nr. 189 vom 18.03.2009
Kölner Tagung zum herrschenden Arbeits-Unrecht, Teil 1
Wider die Atomisierung des Menschen
Von Hans-Detlev v. Kirchbach
Einladung zur
Konferenz
Quelle: BCC
Stimmt doch: Kapitalismus enthält Faschismus
Damit lehnte er sich an den Faschismusbegriff Antonio Gramscis an: „Man braucht Terror und Freiwilligkeit." Und sei es in dem Sinne, dass die Leute unter Zwang „freiwillig krank zur Arbeit gehen", so Weber. Viele wollen die alte 68er-Parole nicht mehr hören: „Kapitalismus führt zum Faschismus". Um so interessanter, dass ein Fachexperte für die Menschenzerstörung durch den alltäglichen Terror der herrschenden Verhältnisse aus seiner Erfahrung, seiner Forschung, seinen Kenntnissen, ein Element Faschismus in der Normalität der bestehenden "freiheitlichen Wirtschaftsordnung" und der durch sie erzeugten Lebenszustände entdeckt.
Der gewöhnliche Schrecken
Terrorismus, in der Tat, ist nicht nur eine anonyme oder obskure Drohung aus irgendwelchen Internetquellen, Terror ist ein Teil der alltäglichen Lebensverhältnisse, diese Erkenntnis lässt sich gerade gewinnen, wenn man sich etwa den Mobbingterror ansieht, der sich als systemischer Bestandteil der Arbeits- und Ausbeutungsverhältnisse quer durch alle Branchen und Betriebskategorien weithin längst etabliert hat. Dass Arbeits- und Zivilgerichte, wenn wir schon beim Thema Arbeits-Recht und -Unrecht sind, gelegentlich mit durchaus anständiger Rechtssprechung Abhilfe gegen Mobbing zu schaffen versuchen, kann dagegen nur als juristischer Beruhigungstropfen auf den heißen Stein des strukturellen Alltagskrieges wirken. Rein praktisch gesehen können Gerichte natürlich immer nur Einzelfälle regulieren und Leitsätze definieren. Doch die meisten unerträglichen Vorkommnisse aus der Sonderbehandlungszone von Büros und Betrieben gelangen gar nicht erst in die Öffentlichkeit oder gar vor Gericht. Auch hieran zeigt sich: Angst führt weithin das subtile Regiment im zentralen Lebensbereich von Millionen Menschen, am Arbeitsplatz.
Gewollter Kriegszustand
Dr. Werner Rügemer, Vorsitzender von
BCC – anlässlich der Verleihung des
Kölner Karls-Preises
Neoliberale Atomisierung des kollektiven Arbeitsrechts
„Arbeitsrecht ohne kollektives Arbeitsrecht ist kein Arbeitsrecht“, so hatte es auch der weithin bekannte Arbeitsrechtler Rolf Geffken im Einleitungsplenum formuliert. Politisch aber, so ein übereinstimmendes Ergebnis aller juristischer Experten auf dieser Tagung, sei offenbar das Gegenteil gewollt, nämlich statt realer und rechtlicher Solidarität eben jene „Individualisierung und Atomisierung". Gemeinsame Interessenvertretung der Beschäftigten wird in der Beobachtung des Arbeitsrechtsanwalts Schultze durch schieren Sozialdarwinismus ersetzt: „Wer in dem Räderwerk nicht mithalten kann in der geforderten Geschwindigkeit, der soll sich erst einmal außerhalb auf Vordermann bringen, entweder ist er dann ganz aus dem Spiel oder er behält noch den Fuß in der Tür." Dass Formen des Mobbings natürlich auch als gezielte Waffe gegen unbequeme Gewerkschafter und Betriebsräte, gegen "whistle-blower" ohnehin, eingesetzt wird, darüber wurde dann noch im Arbeitskreis „Gewerkschaftsfreie Zonen" berichtet, anhand einiger Erfahrungsbeispiele, die den Begriff "Wirtschaftskriminalität" in einem besonderen Licht erscheinen ließen.
„Arbeits-Unrecht" nach Gutsherrenart
Dass Kapitalismus krank macht – das unter anderem konnte man also bei der Tagung „Arbeitsunrecht" erfahren – oder, besser, sich erneut bewusst machen. Das freilich wusste schon Karl Marx, der, wie kürzlich sogar dem Spiegel aufging, wohl eben doch so aktuell ist wie eh und je. Doch verharrte die Veranstaltung nicht auf der Expertenebene. Denn was das System, das man eben nicht nur Kapitalismus, sondern im weiteren Sinne zugleich auch „Arbeitsunrecht" nennen könnte, täglich verursacht, schilderten Beschäftigte und engagierte Betriebsräte anhand ihrer praktischen Erfahrungen. Ehemalige Beschäftigte und Betriebsräte muss man freilich mindestens in drei Fällen sagen - darunter ein Kollege von Europas größtem Kantinen- und Cateringkonzern EUREST und die bereits als Emmely weithin medienbekannt gewordene frühere Kassiererin und Betriebsrätin bei einer Berliner Filiale der Supermarkt-Kette "Kaisers".
Aktuelle Ausgabe der Zeitschrift von Business Crime Controll
Foto: gesichter zei(ch/g)en
Beginnen wir aber mit zwei, ebenfalls ehemaligen, Beschäftigten und BetriebsrätInnen eines Frankfurter „Trägervereins", wie sich solche sozial getarnten Einrichtungen nennen, die in traulicher Zusammenarbeit mit der sogenannten ARGE die Arbeitskraft weitgehend rechtloser Ein-Euro-Kräfte ausnutzen. Ihr Fall ist auch schon durch die Medien gegangen; gleichwohl unterlässt es der Autor dieses Beitrages, hier die Namen der beiden zu nennen oder den ihres ehemaligen „Arbeitgebers". Denn dieser sogenannte Beschäftigungsträger, dessen Machenschaften die beiden FrankfurterInnen im Interesse der Ein-Euro-Klientel öffentlich machten und kritisierten, verfolgt die zwei aufmüpfigen whistleblower mit unablässiger Rachsucht und unermüdlichem Vernichtungswillen, seit sie es wagten, Interna aus dem feudalistischen Imperium nach außen zu tragen. Nicht einmal an diesem Ort, in Gegenwart von Fachexperten und profilierten Gewerkschaftern wie des ehemaligen IG-Medien-Vorsitzenden Detlef Hensche, wollten die zwei BerichterstatterInnen aus einer Sub-Hölle des real existierenden Kapitalismus ihre Identität preisgeben.
„Tatort" Frankfurt
Der Bericht der beiden FrankfurterInnen mutete in diesem Sinne wie das Drehbuch zu einem Tatort an – und war doch schiere, banale Wirklichkeit. Die Wirklichkeit eben jener täglichen Kriminalität des herrschenden Arbeits-Unrechts. Nicht umsonst hatte ja die Vereinigung Business Crime Control den Anstoß zu dieser Veranstaltung gegeben. Selbstverständliche Grundrechte wie etwa Meinungs- und Informationsfreiheit sind jenem Frankfurter Beschäftigungsträger jedenfalls evident zuwider. Abgemahnt, gemobbt, bedroht, bespitzelt, schließlich rausgeschmissen und mit einem politisch motivierten Ermittlungsverfahren überzogen: das nun hatten die zwei BetriebsrätInnen davon, dass sie einerseits ihre Aufgabe wahrnahmen und andererseits irrigerweise auch noch ihre Bürgerrechte glaubten beanspruchen zu können. Ihr Protest gegen die Abschaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse durch ihren Arbeitgeber, die „betriebsbedingte Kündigung" von 30 KollegInnen, ihr Einsatz für die dann stattdessen angeheuerten Ein-Euro-Kräfte beantwortete das Unternehmen mit Kriminalisierung, Rausschmiss und Einsatz der Justiz. Dass die zwei engagierten GewerkschafterInnen bei einer öffentlichen Veranstaltung kritische Fragen an Frankfurter Landtagsabgeordnete stellten, die den Beschäftigungsträger in seinem Kurs unterstützt hatten, trug ihnen zwei Strafanzeigen und ein Ermittlungsverfahren der demokratiebewussten Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen „Nötigung" ein. „Seit 2004 leben wir im Ausnahmezustand", berichteten die beiden; „Unterstützung von unserer Gewerkschaft haben wir keine bekommen." (HDH)
( Den 2. Teil können Sie in unserer nächsten Ausgabe lesen)
Online-Flyer Nr. 189 vom 18.03.2009