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Lokales
Gottfried Schweitzer darf doch beim Edelweißpiratenfestival auf den "Baui"
Erfolg gegen Kölns JugZ beim LAG
Von Peter Kleinert
“Haltloses Nachkarten“
Gottfried Schweitzer
Foto: NRhZ-Archiv
Nachdem Gottfried Schweitzer in den vergangenen Monaten bereits drei fristlose Kündigungen erfolgreich abgewehrt hatte, sprach ihm, wie die NRhZ berichtete, die unterlegene Geschäftsführung der städtischen Einrichtung Jugendzentren Köln gGmbH ein Hausverbot für den "Baui" aus (siehe unseren Artikel „Statt dessen Mobbing"). Laut Schweitzergarde hatten danach zwar mehr als 800 Unterschriften sowie Interventionen zahlreicher, auch einflussreicher Kölner Bürger „gegen dieses haltlose Nachkarten“ dazu geführt, dass die Geschäftsführung sich bereit erklärte, das Hausverbot während des Edelweißpiraten-Festivals immerhin teilweise aufzuheben. Sie hatte dies aber mit diskriminierenden Einschränkungen verbunden: Am Freitag und Montag dürfe er das “Baui“-Gelände nicht betreten, obwohl dort das Rahmenprogramm des Festivals beginnt, Aufräumarbeiten zu beaufsichtigen sind, und Schweitzer dafür als 2. Vorsitzender des Edelweißpiratenclubs seit Jahren eine besondere Verantwortung hat. Am Samstag dürfe er lediglich abends als Partygast erscheinen; und auf der “Baui“-Bühne dürfe er am Sonntag auf keinen Fall wie gewohnt als Moderator auftreten.
Blamiertes Arbeitsgericht
Das Arbeitsgericht hatte, wie von der NRhZ gemeldet, in erster Instanz am 3. Juni merkwürdigerweise verkündet, eine Entscheidung über dieses Hausverbot sei nicht “eilbedürftig“. Man könne durchaus die für die Zeit nach dem Edelweißpiraten-Festival terminierte Hauptverhandlung am 4. August abwarten, um dann über Schweitzers Klage gegen das Hausverbot zu entscheiden – also erst nach dem Festival. Das Landesarbeitsgericht sah das in seiner heutigen Sitzung völlig anders. Die Richter seiner 3. Kammer erklärten, sie hätten sich mit dem Fall gründlich befasst und schlugen eine Vereinbarung vor, die sie beiden Parteien nachdrücklich zur Annahme empfohlen. Danach darf Schweitzer ab kommenden Freitag, 14 Uhr, bis Montag, 12 Uhr, das “Baui“-Gelände ohne jede Einschränkung betreten und natürlich auch die Moderation des Programms auf der “Baui“-Bühne durchführen.
Untersagt ist ihm während seiner Anwesenheit auf dem “Baui“-Gelände lediglich, etwas gegen die JugZ-Geschäftsführung im Zusammenhang mit seinem noch offenen arbeitsrechtlichen Verfahren zu sagen. Da Schweitzer dies nach eigener Aussage ohnehin nicht vor hatte, stimmte er dem Vorschlag der 3. Kammer gerne zu, zumal es seine Sache bleibt, was er auf den vier übrigen Bühnen des Festivals sagt und tut, die außerhalb des “Baui“-Geländes liegen.
Beste Aussichten für den 4. August
Da sie aufgrund der “nachdrücklichen Empfehlung“ der Kammer offenbar begriffen hatte, wohin der Hase lief, stimmte auch die JugZ-Geschäftsführung zu – “zähneknirschend“ wie ein Mitglied der Schweitzergarde bemerkte, weil sie so eine weitere Niederlage einstecken musste.
Das Ergebnis der Hauptverhandlung beim Arbeitsgericht am 4. August scheint damit auch klar: Gottfried Schweitzer und die beim LAG-Termin anwesenden Mitglieder der Schweitzergarde zeigten sich jedenfalls ausgesprochen optimistisch und gehen erfreut in das Edelweißpiraten-Festival am Wochenende. (PK)
Online-Flyer Nr. 203 vom 24.06.2009
Gottfried Schweitzer darf doch beim Edelweißpiratenfestival auf den "Baui"
Erfolg gegen Kölns JugZ beim LAG
Von Peter Kleinert
“Haltloses Nachkarten“
Gottfried Schweitzer
Foto: NRhZ-Archiv
Blamiertes Arbeitsgericht
Das Arbeitsgericht hatte, wie von der NRhZ gemeldet, in erster Instanz am 3. Juni merkwürdigerweise verkündet, eine Entscheidung über dieses Hausverbot sei nicht “eilbedürftig“. Man könne durchaus die für die Zeit nach dem Edelweißpiraten-Festival terminierte Hauptverhandlung am 4. August abwarten, um dann über Schweitzers Klage gegen das Hausverbot zu entscheiden – also erst nach dem Festival. Das Landesarbeitsgericht sah das in seiner heutigen Sitzung völlig anders. Die Richter seiner 3. Kammer erklärten, sie hätten sich mit dem Fall gründlich befasst und schlugen eine Vereinbarung vor, die sie beiden Parteien nachdrücklich zur Annahme empfohlen. Danach darf Schweitzer ab kommenden Freitag, 14 Uhr, bis Montag, 12 Uhr, das “Baui“-Gelände ohne jede Einschränkung betreten und natürlich auch die Moderation des Programms auf der “Baui“-Bühne durchführen.
Untersagt ist ihm während seiner Anwesenheit auf dem “Baui“-Gelände lediglich, etwas gegen die JugZ-Geschäftsführung im Zusammenhang mit seinem noch offenen arbeitsrechtlichen Verfahren zu sagen. Da Schweitzer dies nach eigener Aussage ohnehin nicht vor hatte, stimmte er dem Vorschlag der 3. Kammer gerne zu, zumal es seine Sache bleibt, was er auf den vier übrigen Bühnen des Festivals sagt und tut, die außerhalb des “Baui“-Geländes liegen.
Beste Aussichten für den 4. August
Da sie aufgrund der “nachdrücklichen Empfehlung“ der Kammer offenbar begriffen hatte, wohin der Hase lief, stimmte auch die JugZ-Geschäftsführung zu – “zähneknirschend“ wie ein Mitglied der Schweitzergarde bemerkte, weil sie so eine weitere Niederlage einstecken musste.
Das Ergebnis der Hauptverhandlung beim Arbeitsgericht am 4. August scheint damit auch klar: Gottfried Schweitzer und die beim LAG-Termin anwesenden Mitglieder der Schweitzergarde zeigten sich jedenfalls ausgesprochen optimistisch und gehen erfreut in das Edelweißpiraten-Festival am Wochenende. (PK)
Online-Flyer Nr. 203 vom 24.06.2009