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dpa-Journalist und Burda-Vorstandsmitglied kippen das Wahrheitsgebot
Der Pressekodex gilt nicht mehr
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
"Im Gesamtkontext können Journalisten [...] nicht verpflichtet werden, ein sehr wahrscheinliches Geschehen in der Berichterstattung als Verdacht zu formulieren. Dies würde bedeuten, dass künftig nur noch definitiv festgestellte Wahrheiten als unbestritten und damit Fakt dargestellt werden könnten. Eine solche Forderung wäre abwegig und würde die journalistischen Möglichkeiten sprengen."
Pressekodex umgeschrieben
Das schrieben uns ein dpa-Journalist und ein Burda Holding-Vorstandsmitglied und formulierten damit das Wahrheitsgebot im Pressekodex des Deutschen Presserates wie folgt um: Auch Sachverhalte, die nicht als definitiv wahr festgestellt sind, dürfen als wahr hingestellt werden. Es sei "abwegig" (!!!), "nur noch definitiv festgestellte Wahrheiten als... Fakt" darzustellen. Bis dahin hieß es im Pressekodex (Ziffer 1 und 2): "Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse... Zur Veröffentlichung bestimmte Nachrichten und Informationen in Wort und Bild sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Dokumente müssen sinngetreu wiedergegeben werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen." Das gilt nun offenbar nicht mehr.
Der dpa-Journalist, der diese Entscheidung zu verantworten hat, ist nämlich nicht irgendein dpa-Journalist. Nein: er ist Vorsitzender der Kammer 1 des Beschwerdeausschusses beim Deutschen Presserat - und Sprecher der deutschen Journalistinnen- und Journalistenunion (dju) in der Gewerkschaft ver.di. Und das Burda Holding-Vorstandsmitglied? Der ist Professor Dr. jur. an der Münchner Uni, Vertreter des Bundesverbands deutscher Zeitungsverleger und stellvertretender Vorsitzender der Kammer 1 des Beschwerdeausschusses beim Deutschen Presserat.
Und was hat den Presserat zu seiner den Pressekodex außer Kraft setzenden Aussage veranlaßt? Auslöser waren Beschwerden gegen Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem so genannten Srebrenica-Video, das Anfang Juni 2005 im Rahmen des Prozesses gegen den ehemaligen Präsidenten der Bundesrepublik Jugoslawien, Slobodan Milosevic, als Überraschungscoup der Anklage innerhalb der Verteidigungsphase gezeigt wurde und dann rund um die Welt ging. Der Öffentlichkeit sollte so ein nachträglicher Beweis für das so genannte Massaker von Srebrenica geliefert und Milosevic die Verantwortung für dieses Massaker angelastet werden.
Chefanklägerin Carla del Ponte im Schweizer Fernsehen: "Was wichtig war für uns, ist, dass wir endlich im Milosevic-Prozess dieses Video bringen konnten..."
Foto: arbeiterfotografie.com
Hinsichtlich der Veröffentlichungen, die wir exemplarisch herausgegriffen haben ('taz', 'F.A.Z.', 'Welt' und 'dpa'), wiesen wir nach, daß es darin eine Vielzahl falscher oder zumindest nicht erwiesener Darstellungen gibt. Daß die Darstellungen nicht (alle) zutreffen können, ist auch eindeutig daraus abzuleiten, daß sie sich widersprechen. Es kann z.B. nicht zutreffen, daß der angebliche Mord im Gebiet von Srebrenica und gleichzeitig an einem Ort in mehr als 100 km Entfernung stattgefunden hat. Und es ist nicht möglich, daß der angebliche Mord in den Tagen des so genannten Massakers von Srebrenica Mitte Juli 1995 aber auch vier Monate später stattgefunden hat.
Vielfach hatten wir in diesem Zusammenhang Natasa Kandic, Leiterin des Belgrader Menschenrechtsfonds, der in den Medien oft als Quelle für das so genannte Srebrenica-Video angegeben wird, angeschrieben und konkrete Fragen, insbesondere nach der Herkunft des Videomaterials, nach Ort und Zeit des Geschehens, gestellt. Der Menschenrechtsfond - übrigens eine NGO, die seit 1994 eng mit dem Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag zusammenarbeitet, und deren Leiterin 1998 mit dem 'US and EU Democracy and Civil Society Award' ausgezeichnet wurde - hat zwar mehrfach reagiert, aber unsere Fragen nie beantwortet. Es muß also offen bleiben, was tatsächlich auf dem Video zu sehen ist und wie der darauf abgebildete Vorgang einzuschätzen ist. Und: Es stellt sich die Frage, mit welcher 'Sorgfalt' die betreffenden Medien Quelle und Wahrheitsgehalt überprüft haben. Der Presserat aber urteilt: "Nach unserer Auffassung haben die Zeitungen bzw. die Nachrichtenagentur den zum Zeitpunkt der Berichterstattung aktuellen Erkenntnisstand zu dem Vorgang wiedergegeben."
Der Presserat weiter: "Unbestritten ist {...), dass das Massaker in und um Srebrenica stattgefunden hat." Und weiter: "Die Wahrscheinlichkeit, dass das Video ein Geschehen um Srebrenica zeigt, ist sehr hoch und die von den Zeitungen und der Nachrichtenagentur gewählte Darstellung daher gerechtfertigt." Das schreibt der Presserat - man kann es kaum glauben - obwohl in einer Vielzahl von Veröffentlichungen zu dem Video ein Ort genannt wird, der mehr als 100 km von Srebrenica entfernt, südlich von Sarajevo liegt.
Der Presserat: "Auch wenn offenbar nicht festgestellt werden kann, wann der Vorgang genau geschehen ist, so erscheint es uns doch wahrscheinlich, dass er so wie dargestellt stattgefunden hat." Und: "Es erscheint uns unbestritten, dass das Video Szenen zeigt, die im Umfeld von Srebrenica geschehen sind. Dabei ist es unerheblich, zu welchem genauen Zeitpunkt das Geschehen stattgefunden hat. Ob nun direkt nach der Einnahme von Srebrenica oder einige Zeit später, ist zweitrangig." 'Einige Zeit später': das sind vier Monate. Man muß an der Denkfähigkeit des Presserats zweifeln. Niemand hat bisher behauptet, daß sich das so genannte Massaker von Srebrenica über einen Zeitraum von vier Monaten erstreckt hat.
Das Video behauptet: "Die Aufnahmen zeigen, wie ein Geistlicher die uniformierten Täter segnet." - Srebrenica wurde am 11.07.1995 durch bosnisch-serbische Streitkräfte eingenommen. Laut Datumseinblendung im Video segnet der Priester die angeblichen Täter aber schon am 25.06.1995
Foto: arbeiterfotografie.com
Der Presserat versteigt sich dann abschließend zu dem Urteil: "Insgesamt konnten wir eine Verletzung publizistischer Grundsätze daher nicht feststellen. Ihre Beschwerden waren somit unbegründet." Klar: Denn eine unserer Beschwerden war gegen dpa gerichtet, weshalb der dpa-Redakteur laut Presserat sich mit dieser nicht befaßt hatte. Und Burda-Medien hatten kaum anders über das Video berichtet als die, gegen die unsere Beschwerde gerichtet war.
Abgesehen davon: Auf die Mehrzahl der Vorwürfe gegen die Veröffentlichungen von 'taz', 'F.A.Z.', 'Welt' und 'dpa' geht der Presserat sowieso mit keinem Wort ein und befindet damit implizit: Es darf behauptet werden, was definitiv falsch ist. Es darf behauptet werden, ein Bild zeige sechs hingerichtete Personen, auch dann, wenn dies erwiesenermaßen nicht zutrifft. Es dürfen sensationslüsterne Falschdarstellungen verbreitet werden. Es darf von 'Bergen von Leichen' geschrieben werden, auch dann, wenn diese nur in der Phantasie des Schreibenden existieren, es in dem Video tatsächlich um maximal sechs Personen geht, die - wenn es sich nicht um eine gespielte Szene handelt - möglicherweise tatsächlich von jemand umgebracht worden sind. Entgegen allen rechtsstaatlichen Prinzipien dürfen Vorverurteilungen ausgesprochen werden, auch dann wenn es nur vage Verdächtigungen gibt. Personen dürfen des Mordes und des Abschlachtens von Menschen auch dann bezichtigt werden, wenn es dafür keinerlei Beweise gibt, geschweige denn ein unabhängiges Gericht darüber geurteilt hat.
Es ist verheerend. Der Deutsche Presserat, an dessen Unabhängigkeit bisher manche geglaubt haben, legitimiert nun jegliche Desinformation und erteilt einen Freibrief für propagandistische Kriegshetze.
Bilder aus dem Video und Anmerkungen zu seiner Glaubwürdigkeit finden Sie unter arbeiterfotografie.com
Eine ähnlich denkwürdige Entscheidung des Deutschen Presserats finden Sie in der NRhZ Nr.1 "Alfred Neven DuMont und das Kölner Milliarden-Monopoly" und in der Zeitschrift Ossietzky
Online-Flyer Nr. 36 vom 21.03.2006
dpa-Journalist und Burda-Vorstandsmitglied kippen das Wahrheitsgebot
Der Pressekodex gilt nicht mehr
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
"Im Gesamtkontext können Journalisten [...] nicht verpflichtet werden, ein sehr wahrscheinliches Geschehen in der Berichterstattung als Verdacht zu formulieren. Dies würde bedeuten, dass künftig nur noch definitiv festgestellte Wahrheiten als unbestritten und damit Fakt dargestellt werden könnten. Eine solche Forderung wäre abwegig und würde die journalistischen Möglichkeiten sprengen."
Pressekodex umgeschrieben
Das schrieben uns ein dpa-Journalist und ein Burda Holding-Vorstandsmitglied und formulierten damit das Wahrheitsgebot im Pressekodex des Deutschen Presserates wie folgt um: Auch Sachverhalte, die nicht als definitiv wahr festgestellt sind, dürfen als wahr hingestellt werden. Es sei "abwegig" (!!!), "nur noch definitiv festgestellte Wahrheiten als... Fakt" darzustellen. Bis dahin hieß es im Pressekodex (Ziffer 1 und 2): "Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse... Zur Veröffentlichung bestimmte Nachrichten und Informationen in Wort und Bild sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Dokumente müssen sinngetreu wiedergegeben werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen." Das gilt nun offenbar nicht mehr.
Der dpa-Journalist, der diese Entscheidung zu verantworten hat, ist nämlich nicht irgendein dpa-Journalist. Nein: er ist Vorsitzender der Kammer 1 des Beschwerdeausschusses beim Deutschen Presserat - und Sprecher der deutschen Journalistinnen- und Journalistenunion (dju) in der Gewerkschaft ver.di. Und das Burda Holding-Vorstandsmitglied? Der ist Professor Dr. jur. an der Münchner Uni, Vertreter des Bundesverbands deutscher Zeitungsverleger und stellvertretender Vorsitzender der Kammer 1 des Beschwerdeausschusses beim Deutschen Presserat.
Und was hat den Presserat zu seiner den Pressekodex außer Kraft setzenden Aussage veranlaßt? Auslöser waren Beschwerden gegen Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem so genannten Srebrenica-Video, das Anfang Juni 2005 im Rahmen des Prozesses gegen den ehemaligen Präsidenten der Bundesrepublik Jugoslawien, Slobodan Milosevic, als Überraschungscoup der Anklage innerhalb der Verteidigungsphase gezeigt wurde und dann rund um die Welt ging. Der Öffentlichkeit sollte so ein nachträglicher Beweis für das so genannte Massaker von Srebrenica geliefert und Milosevic die Verantwortung für dieses Massaker angelastet werden.
Chefanklägerin Carla del Ponte im Schweizer Fernsehen: "Was wichtig war für uns, ist, dass wir endlich im Milosevic-Prozess dieses Video bringen konnten..."
Foto: arbeiterfotografie.com
Hinsichtlich der Veröffentlichungen, die wir exemplarisch herausgegriffen haben ('taz', 'F.A.Z.', 'Welt' und 'dpa'), wiesen wir nach, daß es darin eine Vielzahl falscher oder zumindest nicht erwiesener Darstellungen gibt. Daß die Darstellungen nicht (alle) zutreffen können, ist auch eindeutig daraus abzuleiten, daß sie sich widersprechen. Es kann z.B. nicht zutreffen, daß der angebliche Mord im Gebiet von Srebrenica und gleichzeitig an einem Ort in mehr als 100 km Entfernung stattgefunden hat. Und es ist nicht möglich, daß der angebliche Mord in den Tagen des so genannten Massakers von Srebrenica Mitte Juli 1995 aber auch vier Monate später stattgefunden hat.
Vielfach hatten wir in diesem Zusammenhang Natasa Kandic, Leiterin des Belgrader Menschenrechtsfonds, der in den Medien oft als Quelle für das so genannte Srebrenica-Video angegeben wird, angeschrieben und konkrete Fragen, insbesondere nach der Herkunft des Videomaterials, nach Ort und Zeit des Geschehens, gestellt. Der Menschenrechtsfond - übrigens eine NGO, die seit 1994 eng mit dem Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag zusammenarbeitet, und deren Leiterin 1998 mit dem 'US and EU Democracy and Civil Society Award' ausgezeichnet wurde - hat zwar mehrfach reagiert, aber unsere Fragen nie beantwortet. Es muß also offen bleiben, was tatsächlich auf dem Video zu sehen ist und wie der darauf abgebildete Vorgang einzuschätzen ist. Und: Es stellt sich die Frage, mit welcher 'Sorgfalt' die betreffenden Medien Quelle und Wahrheitsgehalt überprüft haben. Der Presserat aber urteilt: "Nach unserer Auffassung haben die Zeitungen bzw. die Nachrichtenagentur den zum Zeitpunkt der Berichterstattung aktuellen Erkenntnisstand zu dem Vorgang wiedergegeben."
Der Presserat weiter: "Unbestritten ist {...), dass das Massaker in und um Srebrenica stattgefunden hat." Und weiter: "Die Wahrscheinlichkeit, dass das Video ein Geschehen um Srebrenica zeigt, ist sehr hoch und die von den Zeitungen und der Nachrichtenagentur gewählte Darstellung daher gerechtfertigt." Das schreibt der Presserat - man kann es kaum glauben - obwohl in einer Vielzahl von Veröffentlichungen zu dem Video ein Ort genannt wird, der mehr als 100 km von Srebrenica entfernt, südlich von Sarajevo liegt.
Der Presserat: "Auch wenn offenbar nicht festgestellt werden kann, wann der Vorgang genau geschehen ist, so erscheint es uns doch wahrscheinlich, dass er so wie dargestellt stattgefunden hat." Und: "Es erscheint uns unbestritten, dass das Video Szenen zeigt, die im Umfeld von Srebrenica geschehen sind. Dabei ist es unerheblich, zu welchem genauen Zeitpunkt das Geschehen stattgefunden hat. Ob nun direkt nach der Einnahme von Srebrenica oder einige Zeit später, ist zweitrangig." 'Einige Zeit später': das sind vier Monate. Man muß an der Denkfähigkeit des Presserats zweifeln. Niemand hat bisher behauptet, daß sich das so genannte Massaker von Srebrenica über einen Zeitraum von vier Monaten erstreckt hat.
Das Video behauptet: "Die Aufnahmen zeigen, wie ein Geistlicher die uniformierten Täter segnet." - Srebrenica wurde am 11.07.1995 durch bosnisch-serbische Streitkräfte eingenommen. Laut Datumseinblendung im Video segnet der Priester die angeblichen Täter aber schon am 25.06.1995
Foto: arbeiterfotografie.com
Der Presserat versteigt sich dann abschließend zu dem Urteil: "Insgesamt konnten wir eine Verletzung publizistischer Grundsätze daher nicht feststellen. Ihre Beschwerden waren somit unbegründet." Klar: Denn eine unserer Beschwerden war gegen dpa gerichtet, weshalb der dpa-Redakteur laut Presserat sich mit dieser nicht befaßt hatte. Und Burda-Medien hatten kaum anders über das Video berichtet als die, gegen die unsere Beschwerde gerichtet war.
Abgesehen davon: Auf die Mehrzahl der Vorwürfe gegen die Veröffentlichungen von 'taz', 'F.A.Z.', 'Welt' und 'dpa' geht der Presserat sowieso mit keinem Wort ein und befindet damit implizit: Es darf behauptet werden, was definitiv falsch ist. Es darf behauptet werden, ein Bild zeige sechs hingerichtete Personen, auch dann, wenn dies erwiesenermaßen nicht zutrifft. Es dürfen sensationslüsterne Falschdarstellungen verbreitet werden. Es darf von 'Bergen von Leichen' geschrieben werden, auch dann, wenn diese nur in der Phantasie des Schreibenden existieren, es in dem Video tatsächlich um maximal sechs Personen geht, die - wenn es sich nicht um eine gespielte Szene handelt - möglicherweise tatsächlich von jemand umgebracht worden sind. Entgegen allen rechtsstaatlichen Prinzipien dürfen Vorverurteilungen ausgesprochen werden, auch dann wenn es nur vage Verdächtigungen gibt. Personen dürfen des Mordes und des Abschlachtens von Menschen auch dann bezichtigt werden, wenn es dafür keinerlei Beweise gibt, geschweige denn ein unabhängiges Gericht darüber geurteilt hat.
Es ist verheerend. Der Deutsche Presserat, an dessen Unabhängigkeit bisher manche geglaubt haben, legitimiert nun jegliche Desinformation und erteilt einen Freibrief für propagandistische Kriegshetze.
Bilder aus dem Video und Anmerkungen zu seiner Glaubwürdigkeit finden Sie unter arbeiterfotografie.com
Eine ähnlich denkwürdige Entscheidung des Deutschen Presserats finden Sie in der NRhZ Nr.1 "Alfred Neven DuMont und das Kölner Milliarden-Monopoly" und in der Zeitschrift Ossietzky
Online-Flyer Nr. 36 vom 21.03.2006