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Arbeit und Soziales
Aktionstag: Mindestlohn für ver.di das wahlentscheidende Thema
Das wahre Gesicht der Union?
Von Heike Langenberg
Kein Fan von Mindestlohnregelungen - Karl-
Theodor zu Guttenberg
Quelle: www.bmwi.de
Angeblich will Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass das Papier nach all der entstandenen Aufregung in den Schreibtischschubladen bleibt. Dass der Minister kein Fan von Mindestlohnregelungen ist, ist jedoch bekannt. Er wollte durchsetzen, dass ein Vertreter des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) Mitglied der geplanten Mindestlohnkommission wird. Gerade die christlichen "Gewerkschaften" sind in der Vergangenheit häufig durch den Abschluss von Niedriglohn-Tarifverträgen aufgefallen. ver.di hat im Frühjahr vor dem Arbeitsgericht Berlin ein Urteil erstritten, in dem die Richter anzweifeln, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) eine ausreichende Sozialmächtigkeit hat.
Keine Hungerlohn-Lobbyisten wählen!
Der Mindestlohn ist für ver.di eins der wahlentscheidenden Themen. Seit Jahren setzt sich die Gewerkschaft - gemeinsam mit der NGG - für einen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro ein, der schnell angehoben werden soll. „Wir raten den Bürgern, keine Kandidaten und keine Parteien zu wählen, die als Hungerlohnlobbyisten auftreten und eine Brandschutzmauer gegen den gesetzlichen Mindestlohn errichten wollen. Deutschland sollte sich die europäischen Nachbarländer zum Vorbild nehmen, die Mindestlöhne zwischen acht und neun Euro haben", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske jüngst in einem Zeitungsinterview.
Übersicht in punkto Mindestlohn verschafft der Kandidatinnencheck, den ver.di und NGG unter www.mindestlohn09.de/kandidatinnencheck eingerichtet haben. Nach der Eingabe der Postleitzahl kann jede/r überprüfen, ob und wie sich die Kandidat/innen im heimischen Wahlkreis zu einer gesetzlichen Lohnuntergrenze äußern - und sich überlegen, wem man seine Stimme gibt.
Gleichzeitig sammeln ver.di und die NGG weiter Stimmen für den Mindestlohn. Am 12. September findet ein Aktionstag statt. In vielen Städten und Gemeinden werden die Wahlboxen stehen. So kann man schon vor der Bundestagswahl zeigen, wie wichtig das Thema für die Wahlentscheidung ist. Mehr Infos zu den Aktionen gibt es in den ver.di-Geschäftsstellen. (PK)
Heike Langenberg hat diesen Beitrag zuerst in ver.di NEWS veröffentlicht.
Online-Flyer Nr. 212 vom 26.08.2009
Aktionstag: Mindestlohn für ver.di das wahlentscheidende Thema
Das wahre Gesicht der Union?
Von Heike Langenberg
Kein Fan von Mindestlohnregelungen - Karl-
Theodor zu Guttenberg
Quelle: www.bmwi.de
Keine Hungerlohn-Lobbyisten wählen!
Der Mindestlohn ist für ver.di eins der wahlentscheidenden Themen. Seit Jahren setzt sich die Gewerkschaft - gemeinsam mit der NGG - für einen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro ein, der schnell angehoben werden soll. „Wir raten den Bürgern, keine Kandidaten und keine Parteien zu wählen, die als Hungerlohnlobbyisten auftreten und eine Brandschutzmauer gegen den gesetzlichen Mindestlohn errichten wollen. Deutschland sollte sich die europäischen Nachbarländer zum Vorbild nehmen, die Mindestlöhne zwischen acht und neun Euro haben", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske jüngst in einem Zeitungsinterview.
Übersicht in punkto Mindestlohn verschafft der Kandidatinnencheck, den ver.di und NGG unter www.mindestlohn09.de/kandidatinnencheck eingerichtet haben. Nach der Eingabe der Postleitzahl kann jede/r überprüfen, ob und wie sich die Kandidat/innen im heimischen Wahlkreis zu einer gesetzlichen Lohnuntergrenze äußern - und sich überlegen, wem man seine Stimme gibt.
Gleichzeitig sammeln ver.di und die NGG weiter Stimmen für den Mindestlohn. Am 12. September findet ein Aktionstag statt. In vielen Städten und Gemeinden werden die Wahlboxen stehen. So kann man schon vor der Bundestagswahl zeigen, wie wichtig das Thema für die Wahlentscheidung ist. Mehr Infos zu den Aktionen gibt es in den ver.di-Geschäftsstellen. (PK)
Heike Langenberg hat diesen Beitrag zuerst in ver.di NEWS veröffentlicht.
Online-Flyer Nr. 212 vom 26.08.2009