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Aktueller Online-Flyer vom 27. Dezember 2024  

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Arbeit und Soziales
Ein Beispiel für das Regierungsprogramm von Schwarz-Gelb:
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Von Eberhard Reinecke

In NRhZ 219 hatten wir die Pläne der schwarz-gelben Koalition zum Kindergeld und Kinderfreibetrag erläutert. Nun liegen die Vereinbarungen vor und Westerwelle feierte sie als Beleg für seine familienfreundliche Haltung mit dem folgenden Satz: „Wer das als kalte Politik bezeichnet, dem ist in seiner Hirnverbranntheit nicht zu helfen“.  

„Dem ist in seiner Hirnverbrannt-
heit nicht zu helfen“ - Guido
Westerwelle  /  NRhZ-Archiv
Wir gehören zu diesen Hirnverbrannten: Besonders kalt sind diese Entscheidungen für die Menschen, die Hartz IV oder Sozialhilfe beziehen. Ihnen nutzen weder Kindergelderhöhung noch Erhöhung des Freibetrages, weil das Kindergeld auf das Einkommen angerechnet wird und Einkommensteuer von ihnen natürlich nicht gezahlt wird. Ansonsten gewinnen über die Steuervorteile, die Herr Westerwelle beschert, die gut Verdienenden besonders viel: Im Jahre 2008 betrug des Kindergeld 154 €, der Freibetrag, der alternativ gewährt wird, 5.808 €.
 
Für Gutverdiener mit etwa ab 120.000 € zu versteuerndem Einkommen (nach der Splittingtabelle) führt der Freibetrag nun zu einem Kindergeld von 203 €, also zu ca. 50 € mehr als den meisten Familien zu Gute kommt. Im Jahre 2009 stieg das Kindergeld auf 164 €, der Freibetrag auf 6.024. Das „Kindergeld“ für die Gutverdienenden stieg auf knapp 211 €, lag also ca. 45 € über der normalen Auszahlung. Ab 2010 soll das Kindergeld auf 184 € steigen, der Freibetrag auf 7.008. Das sich daraus ergebende „Kindergeld“ entspricht im Höchstfall 245 €, liegt dann also 60 € über der normalen Auszahlung.
 
„Bildung, Wachstum, Zusammenhalt“ heißt die Überschrift der Koalitionsvereinbarung. Wessen Vermögen wachsen soll, und wer hier zusammenhält, ist schon an diesem kleinen Beispiel erkennbar. (PK)

Online-Flyer Nr. 222  vom 04.11.2009



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