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Wirtschaft und Umwelt
CDU und FDP planen in Datteln Rolle rückwärts in die Stein(kohle)zeit
Kumpanei mit E.on
Von Peter Kleinert
E.on-Kohlekraftwerk Datteln – Weiterbau durch Gericht gestoppt
NRhZ-Archiv
Um den gerichtlich gestoppten weiteren Bau des Kohlekraftwerk Datteln zu retten, wollen die Regierungsfraktionen CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen kurzerhand sämtliche klimapolitischen Ziele des Landes aus dem „Gesetz zur Landesentwicklung“ tilgen. Dieses Vorhaben zeige, dass sie „die Dimensionen der klimapolitischen Herausforderung noch nicht erkannt“ haben, erklärte der ehemalige Staatssekretär der Grünen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit von Jürgen Trittin, Rainer Baake, in der Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss. Das Vorhaben stehe nicht nur in einem unauflösbaren Widerspruch zu auf höchster internationaler Ebene vereinbarten Klimazielen, sondern auch zu der vor einem Monat im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP auf Bundesebene festgeschriebenen Klimaschutzpolitik.
Landesrecht zugunsten der Konzerne ändern
Nach den Vorstellungen von CDU und FDP soll der Gesetzgeber die bisher in § 26 des „Gesetzes zur Landesentwicklung“ (Landesentwicklungsprogramm, LEPro) festgelegten klimapolitischen Ziele wie Energieeinsparung, Nutzung einheimischer und regenerierbarer Energieträger und Kraft-Wärme-Kopplung ersatzlos streichen. Das – in der Begründung ihres Antrags nicht genannte – offensichtliche Ziel der Operation sei es, das im Bau befindliche und nach einem Urteil des OVG Münster gestoppte E.on-Kohlekraftwerk Datteln doch noch zu vollenden. „Landesrecht soll an die Interessen eines mächtigen Energiekonzerns angepasst werden – entgegen allen anerkannten klimapolitischen Notwendigkeiten und kaum zwei Wochen vor der Weltklimakonferenz in Kopenhagen“, kritisierte Baake. Die Änderung sei jedoch nicht nur klimapolitisch, sondern auch rechtlich fragwürdig. Denn nach dem Baugesetzbuch seien Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. CDU und FDP beantragten jedoch das genaue Gegenteil: landesraumordnerische Ziele sollen so geändert werden, dass sie der Schaffung von Bauplanungsrecht für die Errichtung des Kraftwerks Datteln nicht mehr entgegenstehen. Auch andere nach dem Urteil des OVG Münster gefährdete Kohlekraftwerksprojekte in Nordrhein-Westfalen sollten so gesichert werden.
Rainer Baake
Foto: Barbara Dietl
„Wir erleben heute eine fast schon überwunden geglaubte Renaissance der politischen Kumpanei zwischen nordrhein-westfälischen Energiepolitikern und dem Energiekonzern E.on“, sagte der Leiter Politik und Presse der DUH, Gerd Rosenkranz. Dort herrsche offenbar altes Denken, als gäbe es weder eine klimapolitische Debatte noch einen Koalitionsvertrag, in dem die schwarz-gelbe Bundesregierung das „regenerative Zeitalter“ ausrufe. Rosenkranz wies in diesem Zusammenhang auf eine Passage in der Stellungnahme der E.on Kraftwerke GmbH anlässlich der Anhörung im Landtag hin. Danach sei die in NRW seit 1989 angestrebte „Absicht eines vorrangigen Einsatzes heimischer Energieträger ... mit dem zwischenzeitlich beschlossenen Ausstieg aus dem Ruhrkohlebergbau für Steinkohlekraftwerke offenkundig unerfüllbar geworden und erfasst nur noch die Braunkohle.“ Der „Beibehalt der Regelung“ werde insgesamt mit den Bauplänen für neue Kohlekraftwerke in NRW in Konflikt geraten. Rosenkranz: „E.on bekennt in kaum zu überbietender Offenheit, dass an Rhein und Ruhr Strom auch 2050 noch so erzeugt werden soll wie 1960 – nämlich aus Kohle. Erneuerbare Energien gelten nach diesem Denken nicht als heimische Energiequellen.“
Verleihung des DUH-Umwelt-Medienpreises 2006 – links: Rainer Baake, Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, rechts: DUH-Vorsitzender Prof. Dr. Harald Kächele
Quelle www.duh.de/
Unter Rainer Baakes Leitung hilft die Deutsche Umwelthilfe u.a. Bürgerinitiativen, Kommunalpolitiker und Landesregierungen in Auseinandersetzungen gegen neue Kohlekraftwerke. Im September 2008 entstand unter seiner Leitung im Auftrag des Bundesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen eine „Zwischenbilanz Atomausstieg und Handlungsvorschläge“ Hier Teile seiner Stellungnahme vor dem Wirtschaftsausschuss im Wortlaut aber mit redaktionellen Zwischenüberschriften:
Unvereinbar mit dem Bundesraumordnungsgesetz
„…Nach dem Vorschlag der Koalitionsfraktionen soll der Gesetzgeber alle
klimapolitischen Ziele wie Energieeinsparung, Nutzung Erneuerbarer Energien und Kraft-Wärme-Kopplung aus dem „Gesetz zur Landesentwicklung“ streichen, um das Landesrecht an ein halb fertig gestelltes Kohlekraftwerk anzupassen. Bei diesen Zielen handelt es sich ausweislich § 26 des LEPro um „Allgemeine Ziele der Raumordnung“… Was vorliegend von den Koalitionsfraktionen CDU und FDP beantragt ist, ist das genaue Gegenteil: landesraumordnerische Ziele sollen derart geändert werden, dass sie der Schaffung von Bauplanungsrecht für die Errichtung des Kohlekraftwerks Datteln nicht mehr entgegenstehen. Ich halte den Vorschlag zudem für unvereinbar mit den in § 2 Abs. 2 Bundesraumordnungsgesetz (ROG) normierten und gemäß § 4 Abs. 1 ROG zwingend zu berücksichtigenden raumordnerischen Grundsätzen. Insbesondere heißt es in § 2 Abs. 2 Ziffer 6 ROG: „Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen. Dabei sind die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien, für eine sparsame Energienutzung sowie für den Erhalt und die Entwicklung natürlicher Senken für klimaschädliche Stoffe und für die Einlagerung dieser Stoffe zu schaffen.“
International verabredete Klimaziele ignoriert
Vor diesem Hintergrund kann, sollte der Änderungsantrag beschlossen werden, von einer sachgerechten Abwägung offensichtlich keine Rede sein. Der Vorschlag ignoriert darüber hinaus, die international verabredeten Klimaziele…
Des Weiteren plant die Landesregierung offensichtlich, den Landesentwicklungsplan zu ändern mit dem Ziel einer nachträglichen Legalisierung des Kohlekraftwerks Datteln. Die Landesregierung strebt noch in diesem Jahr einen Aufstellungsbeschluss an und sieht den „erheblichen Vorteil“ darin, dass „in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung“ bei raumbedeutsamen Planungen und Entscheidungen als „Erfordernisse der Raumordnung“ zu berücksichtigen sind (§ 4 Abs. 1 ROG). Dem Landtag von Nordrhein Westfalen ist zu wünschen, dass er seine Verantwortung als Gesetzgeber erkennt und im Raumordnungsrecht die erforderlichen Vorgaben für den Klimaschutz verankert…
Es drohen unlösbare ökonomische Probleme
Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zeigt, dass die Dimensionen der klimapolitischen Herausforderung noch nicht erkannt werden. Es besteht ein weitgehender Konsens in der Staatengemeinschaft, dass ein Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf 2 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit beschränkt werden muss. Ansonsten sind Schäden zu erwarten, die die Welt vor unlösbare ökonomische Probleme stellen werden. Um das 2 Grad-Ziel mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erreichen, dürfen die globalen Treibhausgasemissionen spätestens ab 2020 nicht mehr wachsen und müssen bis 2050 mindestens halbiert werden. Beim G 8 Gipfel in Italien im Juli 2009 haben die Regierungschefs eine Reduktion der Treibhausgase in den Industriestaaten um „mindestens 80%“ bis 2050 verabredet.
Die Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und FDP auf Bundesebene bekennt sich zu diesem Ziel. Die Emissionen des wichtigsten Treibhausgases CO2 lagen im Basisjahr 1990 in Deutschland bei rund 1.000 Mio. Tonnen. Derzeit liegen sie bei 832 Mio. Tonnen (2008). Eine Reduktion um mindestens 80% bedeutet, dass sie in nur 4 Jahrzehnten auf unter 200 Mio. Tonnen gedrückt werden müssen. Zu diesem Ziel werden alle Sektoren, Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Handel/Gewerbe/Dienstleistungen und die privaten Haushalte beitragen müssen.
Datteln nur eins von 17 geplanten Kohlekraftwerken
Zum Vergleich: Allein die Emissionen der derzeit 10 genehmigten und der 17 geplanten Kohlekraftwerke (einschließlich Datteln), die 50 Jahre und länger laufen sollen, würden Emissionen von fast 180 Mio. Tonnen CO2 verursachen. Hier wird deutlich, dass es zwischen den international verabredeten Klimazielen und dem Bau von neuen Kohlekraftwerken einen unauflösbaren Widerspruch gibt. Die Klimaziele werden nur zu erreichen sein, wenn es im Energiesektor, der für fast die Hälfte der CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich ist, zu einem Technologiewechsel kommt. Wir werden unsere Energieversorgung schrittweise vollständig auf Erneuerbare Energien umstellen müssen...
Vor diesem Hintergrund halte ich einen Verzicht des Landesgesetzgebers auf Ziele und Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, für nicht verantwortbar. Stattdessen sollten Regierung und Parlament des größten Bundeslandes diskutieren, welchen Beitrag NRW zu den Klimazielen des Bundes (minus 40% Treibhausgase bis 2020 und minus 80% bis 2050 gegenüber 1990) leisten will und sodann die Grundsätze und die erforderlichen Maßnahmen gemäß § 2 Abs. 2 Ziffer 6 ROG im Landesraumordnungsrecht verankern. Vorhaben wie die Errichtung von neuen Kohlekraftwerken, die der Erreichung der Klimaziele diametral entgegenstehen, sind raumordnerisch auszuschließen. Der schrittweise Umstieg auf 100% erneuerbare Energien ist als Ziel der Raumordnung und Landesplanung festzuschreiben und es sind die dafür erforderlichen Standorte und Flächen raumordnerisch zu sichern." (PK)
Online-Flyer Nr. 226 vom 02.12.2009
CDU und FDP planen in Datteln Rolle rückwärts in die Stein(kohle)zeit
Kumpanei mit E.on
Von Peter Kleinert
E.on-Kohlekraftwerk Datteln – Weiterbau durch Gericht gestoppt
NRhZ-Archiv
Um den gerichtlich gestoppten weiteren Bau des Kohlekraftwerk Datteln zu retten, wollen die Regierungsfraktionen CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen kurzerhand sämtliche klimapolitischen Ziele des Landes aus dem „Gesetz zur Landesentwicklung“ tilgen. Dieses Vorhaben zeige, dass sie „die Dimensionen der klimapolitischen Herausforderung noch nicht erkannt“ haben, erklärte der ehemalige Staatssekretär der Grünen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit von Jürgen Trittin, Rainer Baake, in der Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss. Das Vorhaben stehe nicht nur in einem unauflösbaren Widerspruch zu auf höchster internationaler Ebene vereinbarten Klimazielen, sondern auch zu der vor einem Monat im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP auf Bundesebene festgeschriebenen Klimaschutzpolitik.
Landesrecht zugunsten der Konzerne ändern
Nach den Vorstellungen von CDU und FDP soll der Gesetzgeber die bisher in § 26 des „Gesetzes zur Landesentwicklung“ (Landesentwicklungsprogramm, LEPro) festgelegten klimapolitischen Ziele wie Energieeinsparung, Nutzung einheimischer und regenerierbarer Energieträger und Kraft-Wärme-Kopplung ersatzlos streichen. Das – in der Begründung ihres Antrags nicht genannte – offensichtliche Ziel der Operation sei es, das im Bau befindliche und nach einem Urteil des OVG Münster gestoppte E.on-Kohlekraftwerk Datteln doch noch zu vollenden. „Landesrecht soll an die Interessen eines mächtigen Energiekonzerns angepasst werden – entgegen allen anerkannten klimapolitischen Notwendigkeiten und kaum zwei Wochen vor der Weltklimakonferenz in Kopenhagen“, kritisierte Baake. Die Änderung sei jedoch nicht nur klimapolitisch, sondern auch rechtlich fragwürdig. Denn nach dem Baugesetzbuch seien Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. CDU und FDP beantragten jedoch das genaue Gegenteil: landesraumordnerische Ziele sollen so geändert werden, dass sie der Schaffung von Bauplanungsrecht für die Errichtung des Kraftwerks Datteln nicht mehr entgegenstehen. Auch andere nach dem Urteil des OVG Münster gefährdete Kohlekraftwerksprojekte in Nordrhein-Westfalen sollten so gesichert werden.
Rainer Baake
Foto: Barbara Dietl
Verleihung des DUH-Umwelt-Medienpreises 2006 – links: Rainer Baake, Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, rechts: DUH-Vorsitzender Prof. Dr. Harald Kächele
Quelle www.duh.de/
Unter Rainer Baakes Leitung hilft die Deutsche Umwelthilfe u.a. Bürgerinitiativen, Kommunalpolitiker und Landesregierungen in Auseinandersetzungen gegen neue Kohlekraftwerke. Im September 2008 entstand unter seiner Leitung im Auftrag des Bundesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen eine „Zwischenbilanz Atomausstieg und Handlungsvorschläge“ Hier Teile seiner Stellungnahme vor dem Wirtschaftsausschuss im Wortlaut aber mit redaktionellen Zwischenüberschriften:
Unvereinbar mit dem Bundesraumordnungsgesetz
„…Nach dem Vorschlag der Koalitionsfraktionen soll der Gesetzgeber alle
klimapolitischen Ziele wie Energieeinsparung, Nutzung Erneuerbarer Energien und Kraft-Wärme-Kopplung aus dem „Gesetz zur Landesentwicklung“ streichen, um das Landesrecht an ein halb fertig gestelltes Kohlekraftwerk anzupassen. Bei diesen Zielen handelt es sich ausweislich § 26 des LEPro um „Allgemeine Ziele der Raumordnung“… Was vorliegend von den Koalitionsfraktionen CDU und FDP beantragt ist, ist das genaue Gegenteil: landesraumordnerische Ziele sollen derart geändert werden, dass sie der Schaffung von Bauplanungsrecht für die Errichtung des Kohlekraftwerks Datteln nicht mehr entgegenstehen. Ich halte den Vorschlag zudem für unvereinbar mit den in § 2 Abs. 2 Bundesraumordnungsgesetz (ROG) normierten und gemäß § 4 Abs. 1 ROG zwingend zu berücksichtigenden raumordnerischen Grundsätzen. Insbesondere heißt es in § 2 Abs. 2 Ziffer 6 ROG: „Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen. Dabei sind die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien, für eine sparsame Energienutzung sowie für den Erhalt und die Entwicklung natürlicher Senken für klimaschädliche Stoffe und für die Einlagerung dieser Stoffe zu schaffen.“
International verabredete Klimaziele ignoriert
Vor diesem Hintergrund kann, sollte der Änderungsantrag beschlossen werden, von einer sachgerechten Abwägung offensichtlich keine Rede sein. Der Vorschlag ignoriert darüber hinaus, die international verabredeten Klimaziele…
Des Weiteren plant die Landesregierung offensichtlich, den Landesentwicklungsplan zu ändern mit dem Ziel einer nachträglichen Legalisierung des Kohlekraftwerks Datteln. Die Landesregierung strebt noch in diesem Jahr einen Aufstellungsbeschluss an und sieht den „erheblichen Vorteil“ darin, dass „in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung“ bei raumbedeutsamen Planungen und Entscheidungen als „Erfordernisse der Raumordnung“ zu berücksichtigen sind (§ 4 Abs. 1 ROG). Dem Landtag von Nordrhein Westfalen ist zu wünschen, dass er seine Verantwortung als Gesetzgeber erkennt und im Raumordnungsrecht die erforderlichen Vorgaben für den Klimaschutz verankert…
Es drohen unlösbare ökonomische Probleme
Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zeigt, dass die Dimensionen der klimapolitischen Herausforderung noch nicht erkannt werden. Es besteht ein weitgehender Konsens in der Staatengemeinschaft, dass ein Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf 2 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit beschränkt werden muss. Ansonsten sind Schäden zu erwarten, die die Welt vor unlösbare ökonomische Probleme stellen werden. Um das 2 Grad-Ziel mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erreichen, dürfen die globalen Treibhausgasemissionen spätestens ab 2020 nicht mehr wachsen und müssen bis 2050 mindestens halbiert werden. Beim G 8 Gipfel in Italien im Juli 2009 haben die Regierungschefs eine Reduktion der Treibhausgase in den Industriestaaten um „mindestens 80%“ bis 2050 verabredet.
Die Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und FDP auf Bundesebene bekennt sich zu diesem Ziel. Die Emissionen des wichtigsten Treibhausgases CO2 lagen im Basisjahr 1990 in Deutschland bei rund 1.000 Mio. Tonnen. Derzeit liegen sie bei 832 Mio. Tonnen (2008). Eine Reduktion um mindestens 80% bedeutet, dass sie in nur 4 Jahrzehnten auf unter 200 Mio. Tonnen gedrückt werden müssen. Zu diesem Ziel werden alle Sektoren, Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Handel/Gewerbe/Dienstleistungen und die privaten Haushalte beitragen müssen.
Datteln nur eins von 17 geplanten Kohlekraftwerken
Zum Vergleich: Allein die Emissionen der derzeit 10 genehmigten und der 17 geplanten Kohlekraftwerke (einschließlich Datteln), die 50 Jahre und länger laufen sollen, würden Emissionen von fast 180 Mio. Tonnen CO2 verursachen. Hier wird deutlich, dass es zwischen den international verabredeten Klimazielen und dem Bau von neuen Kohlekraftwerken einen unauflösbaren Widerspruch gibt. Die Klimaziele werden nur zu erreichen sein, wenn es im Energiesektor, der für fast die Hälfte der CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich ist, zu einem Technologiewechsel kommt. Wir werden unsere Energieversorgung schrittweise vollständig auf Erneuerbare Energien umstellen müssen...
Vor diesem Hintergrund halte ich einen Verzicht des Landesgesetzgebers auf Ziele und Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, für nicht verantwortbar. Stattdessen sollten Regierung und Parlament des größten Bundeslandes diskutieren, welchen Beitrag NRW zu den Klimazielen des Bundes (minus 40% Treibhausgase bis 2020 und minus 80% bis 2050 gegenüber 1990) leisten will und sodann die Grundsätze und die erforderlichen Maßnahmen gemäß § 2 Abs. 2 Ziffer 6 ROG im Landesraumordnungsrecht verankern. Vorhaben wie die Errichtung von neuen Kohlekraftwerken, die der Erreichung der Klimaziele diametral entgegenstehen, sind raumordnerisch auszuschließen. Der schrittweise Umstieg auf 100% erneuerbare Energien ist als Ziel der Raumordnung und Landesplanung festzuschreiben und es sind die dafür erforderlichen Standorte und Flächen raumordnerisch zu sichern." (PK)
Online-Flyer Nr. 226 vom 02.12.2009