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Wirtschaft und Umwelt
Menschenrechtsverletzungen durch Agro-Gentechnik vor UN-Ausschuss
Aktion GEN-Klage
Von Peter Kleinert
Christiane Lüst von der Aktion GEN-Klage Gauting und German Velez vor dem Palais Wilson, dem Sitz des UN-Menschenrechts-Ausschusses in Genf
Foto: Peter Lüst
Auch Kolumbien gehört zu den rund 140 Ländern die den Internationalen Menschenrechtspakt gemeinsam ratifiziert haben und deren Regierungen alle fünf Jahre vor dem Ausschuss berichten über die Situation der Menschenrechte in ihrem Land berichten müsen. Auch die NGOs dieser Länder können Berichte über Menschenrechtsverletzungen einreichen, die - meist von den Regierungen nicht erwähnt - in den einzelnen Ländern tatsächlich stattfinden. Nach drei Wochen Klausur und Diskussion mit NGOs und Regierungsvertretern erläßt der Ausschuss dann Auflagen an die Regierungen, die diese in den nächsten fünf Jahren umsetzen müssen.
Geklagt wurde in den vergangenen Jahren bereits gegen die Folgen der Agro-Gentechnik in Österreich, Kanada, Indien und Brasilien - vor dem Menschenrechtsausschuss - mit Erfolg. Christiane Lüst: „Der UN-Ausschuss hat gegen Indien erstmals die Einführung der Gentechnik in der Landwirtschaft als Menschenrechtsverletzung gerügt und dessen Regierung aufgefordert, den Zugang der Bauern zum alten wiederverwendbaren Saatgut zu schützen und die Abhängigkeit von Konzernen zu beseitigen.“ Im vergangenen Jahr habe der UN-Ausschuss gegen Brasilien einen Stop der Abholzung der Urwälder - meist für Anbauflächen von Gensoja – angeordnet, um eine „weitere Zerstörung der Lebensgrundlagen von indigenen Völkern und Kleinbauern, Landkonzentration, Sklavenarbeit, Landflucht und Zunahme der Armut zu verhindern".
Christiane Lüst - „Aktion
GEN-Klage“
Quelle:
http://www.lk-starnberg.de
In Kolumbien hatte die Regierung in den letzten Jahren den Anbau u. a. von verschiedenen Sorten von Genmais erlaubt. Die kolumbianischen Ureinwohner und Kleinbauern haben, so Christiane Lüst, rund 30 Maissorten, durch deren Anbau sie bisher ihre Ernährungsgrundlagen sichern konnten. „Diese sind durch die Kontamination durch Genmais nun unwiderruflich bedroht.“ Die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände von 300 Metern schützen nicht, wie Beispiele - Mexiko, Kanada usw. – beweisen würden. „Studien und Praxiserfahrungen haben darüber hinaus bewiesen, dass die Kontamination von Nahrungsmitteln und Umwelt durch Gensaaten und die damit verbundenen Technologien wie Glyphosat auch negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben. Der Staat hat den Ureinwohnern eine eigene Politik in ihren Territorien garantiert und ist verpflichtet auch Umwelt und Gesundheit der Menschen zu schützen", betont German Velez. „Der Ausschuss möge die Regierung auffordern GVO-Saaten sofort zu stoppen, bis Langzeitstudien deren Unschädlichkeit beweisen. Die Ernährungssouveranität - mit Hilfe der alten Maissorten - muß unbedingt geschützt werden, um die Erhaltung der Lebensgrundlagen der Ureinwohner zu garantieren. In Kolumbien werden bereits jetzt 70 % der Nahrungsmittel importiert - Tendenz steigend – und Landflucht und Armut steigen dramatisch." (PK)
Weitere Infos unter www.stopptgennahrungsmittel.de, http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=13783 und http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14877
Online-Flyer Nr. 249 vom 12.05.2010
Menschenrechtsverletzungen durch Agro-Gentechnik vor UN-Ausschuss
Aktion GEN-Klage
Von Peter Kleinert
Christiane Lüst von der Aktion GEN-Klage Gauting und German Velez vor dem Palais Wilson, dem Sitz des UN-Menschenrechts-Ausschusses in Genf
Foto: Peter Lüst
Auch Kolumbien gehört zu den rund 140 Ländern die den Internationalen Menschenrechtspakt gemeinsam ratifiziert haben und deren Regierungen alle fünf Jahre vor dem Ausschuss berichten über die Situation der Menschenrechte in ihrem Land berichten müsen. Auch die NGOs dieser Länder können Berichte über Menschenrechtsverletzungen einreichen, die - meist von den Regierungen nicht erwähnt - in den einzelnen Ländern tatsächlich stattfinden. Nach drei Wochen Klausur und Diskussion mit NGOs und Regierungsvertretern erläßt der Ausschuss dann Auflagen an die Regierungen, die diese in den nächsten fünf Jahren umsetzen müssen.
Geklagt wurde in den vergangenen Jahren bereits gegen die Folgen der Agro-Gentechnik in Österreich, Kanada, Indien und Brasilien - vor dem Menschenrechtsausschuss - mit Erfolg. Christiane Lüst: „Der UN-Ausschuss hat gegen Indien erstmals die Einführung der Gentechnik in der Landwirtschaft als Menschenrechtsverletzung gerügt und dessen Regierung aufgefordert, den Zugang der Bauern zum alten wiederverwendbaren Saatgut zu schützen und die Abhängigkeit von Konzernen zu beseitigen.“ Im vergangenen Jahr habe der UN-Ausschuss gegen Brasilien einen Stop der Abholzung der Urwälder - meist für Anbauflächen von Gensoja – angeordnet, um eine „weitere Zerstörung der Lebensgrundlagen von indigenen Völkern und Kleinbauern, Landkonzentration, Sklavenarbeit, Landflucht und Zunahme der Armut zu verhindern".
Christiane Lüst - „Aktion
GEN-Klage“
Quelle:
http://www.lk-starnberg.de
Weitere Infos unter www.stopptgennahrungsmittel.de, http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=13783 und http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14877
Online-Flyer Nr. 249 vom 12.05.2010