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Aktueller Online-Flyer vom 24. November 2024  

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Arbeit und Soziales
Über die Zurichtung von Arbeitskraft im Zeitalter des Neoliberalismus, Teil 3/3
Was haben ›Bologna-Prozeß‹ und Hartz IV gemein?
Von Michael Wolf

Im ersten Teil ging Michael Wolf zum einen auf den "stummen Zwang der ökonomischen Verhältnisse" (Marx) ein, der die Menschen zwinge, ihre Arbeitskraft nach kapitalistischen Verwertungsinteressen als Ware zu vermarkten. Im Zweiten Teil ging es um die weitere "Radikalisisierung der Wettbewerbslogik" und in Folge dessen um die Beschneidung und Ökonomisierung Wohlfahrtsstaates.

Subjektivierungsform »Unternehmerisches Selbst«
 
In der sozialwissenschaftlichen, aber auch in der politisch-programmatischen Diskussion werden im Leitbild des »Arbeitskraftunternehmers« spezifische Anforderungen an die Subjektivität des Arbeitskraftbesitzers gebündelt, die in der Figur des »unternehmerischen Selbst« ihren Höhepunkt finden. Diese Subjektivierungsfigur verdichtet sowohl ein höchst wirkungsmächtiges normatives Menschenbild wie auch eine Vielzahl von Selbst- und Sozialtechnologien, deren gemeinsamer Kern in der Ausrichtung der gesamten Lebensführung am Verhaltensmodell der Entrepreneurship, sprich des Unternehmertums, besteht.
 
Mit dem Rückgriff auf den Unternehmergeist, der in vielfältige gouvernementale Programme eingebettet ist, werden die Subjekte aufgefordert, ihr eigenes Handeln so auszurichten, daß es dem Typus des Unternehmers möglichst nahekommt. Damit werden unterschiedliche Verhaltensdispositionen angesprochen: das unablässige Suchen und findige Nutzen von Gewinnchancen, das Aufspüren und kämpferische Durchsetzen von Neuerungen und die Bereitschaft für die Übernahme von Risiken und das Handeln unter Ungewißheit. Konkret heißt dies: Angetrieben vom Mechanismus der Konkurrenz, hat das »unternehmerische Selbst« sowohl ein kalkulierender Betriebswirt des eigenen Lebens zu sein als auch ein Motivationsexperte, der unablässig danach strebt, aus sich Höchstleistungen herauszukitzeln und Ideenfeuerwerke zu produzieren. Und da jedes »unternehmerische Selbst« nur für einen Augenblick seine Position im Wettbewerbskampf und in Relation zu seinen Konkurrenten behaupten kann, darf es sich bei Strafe seines Untergangs niemals auf dem einmal Erreichten ausruhen. Ein beliebter Spruch unter sogenannten Ich-AGs beschreibt diesen Sachverhalt sehr treffend: Selbständige heißen so, weil sie erstens selbst und zweitens ständig arbeiten.

Mit der Vorstellung des »unternehmerischen Selbst« als normatives Modell individueller Lebensführung, wie es die Apologeten der neoliberalen Umgestaltung der Gesellschaft propagieren, wird der Wahlspruch der Aufklärung geradezu von den Füßen auf den sozialdarwinistischen Kopf gestellt, wie Masschelein/Simons mit ihrer Neuformulierung von Kants »Sapere aude!« (Kant 1988: 53) eindringlich zeigen: »Unternehmerisch sein ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unproduktivität. Unproduktivität ist das Unvermögen, sich seines menschlichen Kapitals ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unproduktivität, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel an Humankapital, sondern am Mangel an Entschlossenheit und Mut liegt, sich seines Humankapitals ohne Leitung eines anderen zu bedienen.« Also: »›Wage es, das Selbst zu mobilisieren!‹ ›Habe den Mut, dich deines eigenen Kapitals zu bedienen!‹« (Masschelein/Simons 2005: 84f.)
 
Reformen aus einem Geist
 
Lassen Sie mich bitte kurz den bisherigen Gang der Argumentation resümieren: Im ersten Schritt habe ich dargelegt, daß Bildungs- und Sozialpolitik konstitutiv mit dem Lohnarbeitsverhältnis verbunden sind, weil erst durch deren Maßnahmen die menschliche Arbeitskraft zur Ware wird und der Besitzer von Arbeitskraft zum Lohnarbeiter. Im zweiten Schritt habe ich aufgezeigt, daß mit dem Erschöpfen des fordistischen Vergesellschaftungsmodus der Wohlfahrtsstaat zunehmend unter Druck geriet und in Richtung Workfare State restrukturiert wurde, weil er gedeutet wurde als Haupthindernis in der internationalen Konkurrenz um Standortvorteile.



Altes Thema: Gewerkschaftsplakat aus den 1960ern
Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund

Im dritten Schritt bin ich auf die Bedeutsamkeit des Neoliberalismus für den beschriebenen Formwandel des Staates eingegangen und habe dabei herausgestellt, daß diese Bedeutsamkeit im staatlich vorangetriebenen Ausgreifen der Markt- und Wettbewerbsmechanismen auf alle sozialen Beziehungen besteht, einschließlich der Beziehung des einzelnen Subjekts zu sich selbst. Damit ist gewissermaßen der hintergrundinformatorische Bogen gespannt, um sich der Gemeinsamkeiten von ›Bologna-Prozeß‹ und Hartz IV zuwenden zu können. Ich möchte hierbei zwischen drei Ebenen unterscheiden: zwischen der Ebene der Gesellschaft (1), der Ebene der Organisation (2) und der Ebene der Subjekte (3).

Ad 1)
Mit Bezug auf die Ebene von Gesellschaft vermag ich vor dem Hintergrund des bisher Gesagten kaum mehr, als ergänzend auf ein paar Gemeinplätze hinzuweisen. So wäre zu allererst ganz allgemein zu nennen, daß der ›Bologna-Prozeß‹ und Hartz IV eine spezifische Form der Anpassung an den Prozeß der Globalisierung darstellen, in dem qualifizierte Arbeitskräfte und das Thema ›Bildung‹, genauer gesagt ›Beschäftigungsfähigkeit‹, neudeutsch auch ›employability‹ genannt, für die Nationalstaaten wesentliche Faktoren im inter- und transnationalen Standortwettbewerb sind. Dies zeigt sich unverhohlen, wirft man einen Blick auf die »Lissabon-Strategie« aus dem Jahr 2000. Mit dieser Strategie haben sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union das Ziel gesetzt, diese zum »wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt« zu machen, indem Prozesse der Entrepreneurialisierung von (Erwerbs )Arbeit be- und gefördert werden.

Hierzu eignet sich in besonderer Weise der Bereich der Bildungs- und Sozialpolitik, da beide, ich habe es vorhin erwähnt, mit der Herstellung der

Warum alles so gut funktioniert
Warenförmigkeit von Arbeitskraft befaßt sind. Insofern bildet das Jahr 2010 auch nicht zufällig die gemeinsame Zielmarke der europäischen und deutschen Reformprogramme, die uns unter den Stichworten »Bologna 2010« und »Agenda 2010« bekannt sind und mit denen auf der Grundlage der ökonomischen Theorie des Neoliberalismus das gesamte soziale Leben so gesteuert und staatlich organisiert werden soll, daß jeder Arbeitskraftbesitzer sich mit seinen Potentialen möglichst freiwillig und reibungslos in den auf Ausbeutung beruhenden kapitalistischen Prozeß der Mehrwert- und Reichtumsproduktion einbringt. Und dies heißt, das Selbst als menschliche Ressource zu begreifen, unternehmerisch zu erschließen, zu mobilisieren und zu rationalisieren.

Ad 2)
Wenn die Logik der Ökonomie zur alles bestimmenden Rationalität der Gesellschaft wird, werden selbstverständlich auch die staatlichen Apparate entsprechenden strukturellen Veränderungen unterworfen und den politischen Programmatiken und Programmen angepaßt. Soll heißen, daß die veränderte gouvernementale Art des Regierens darauf zielt, auch die mit der Bildungs- und Sozialpolitik befaßten Organisationen so umzugestalten, daß deren Wettbewerbsfähigkeit, Effektivität und Effizienz durch eine Vermarktlichung oder auch Verbetriebswirtschaftlichung nach innen wie nach außen gesteigert wird. Dies ist sowohl an den Hochschulen wie auch bei der Arbeitsverwaltung, sprich an der Bundesagentur für Arbeit und deren nachgeordneten Organisationen, zu beobachten.

Werfen wir zuerst einen Blick auf die Hochschule, die nach dem Willen ihrer Erneuerer in ausdrücklicher Opposition zum traditionellen Humboldtschen Typus nach dem Vorbild eines privatwirtschaftlich organisierten und marktförmig operierenden Dienstleistungsunternehmens reorganisiert werden soll, das seine Produkte, nämlich Forschungsleistungen sowie Aus- und Weiterbildung von Studierenden, auf einem Wissenschafts›markt‹ an eine kaufkräftige Nachfrage absetzen muß. Ergebnis dieser Vermarktlichung der Hochschule ist nicht, wie so oft von deren Protagonisten und Profiteuren behauptet, eine Vergrößerung der Autonomie der Hochschule durch deren Loslösung von staatlicher Gängelei, sondern vielmehr ihre Heteronomisierung, also ihre Fremdbestimmung vermittels ihrer Unterwerfung durch sogenannte ›Rankings‹ unter die Logik eines marktförmigen Wettbewerbs, der, wie sollte es anders sein, sich auch nach innen auf die Hochschule überträgt, und zwar in dreierlei Weise: erstens
  • inhaltlich als fachidiotisierende Schmalspurausbildung ohne Freiräume für Erfahrung, Kreativität und Reflexivität, so daß vom Menschenrecht auf Bildung nicht mehr übrig bleibt als der Studierenden Qualifizierungspflicht zur Ausrichtung ihres Studiums an
    den Anforderungen des Arbeitsmarkts einerseits und deren lebenslänglichen Weiterbildungspflicht andererseits; zweitens
  • studienorganisatorisch als Aushöhlung und Verschulung des Studiums, bei der die Studierenden unter der faktischen Vorenthaltung der Erfahrung einer freien, akademischen, wissenschaftlich orientierten Diskussion nicht hinausgelangen über die mechanische Aneignung und Reproduktion von Wissen, wovon die »inszenierte Idiotisierung« (Narr 2004) in Form der Modularisierung der Studiengänge beredtes Zeugnis ablegt; und schließlich drittens
  • arbeitsorganisatorisch als verschärfte Konkurrenz zwischen Fachbereichen, Studiengängen und auch den Lehrenden einerseits und der Etablierung autokratischer Verwaltungs- oder, neudeutsch formuliert, Managementstrukturen andererseits, so daß
    die grundgesetzlich geschützte Wissenschaftsfreiheit immer weniger der Selbstbestimmung der Lehrenden und Lernenden anvertraut wird, womit die akademische Selbstverwaltung zur Leerformel degeneriert.
Vergleichbares findet sich auch bei Arbeitsveraltung, also der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise den ARGEn, die mit der Umsetzung des SGB II, umgangssprachlich auch Hartz IV genannt, betraut sind und entsprechend den Empfehlungen der Hartz-Kommission umgebaut wurden zu modernen, wettbewerbsorientierten Dienstleistungsunternehmen am Arbeitsmarkt. Und zwar mit all jenen aus der Betriebswirtschaftslehre stammenden und bekannten Instrumenten und Verfahren zur erhofften Steigerung der Effektivität und Effizienz: durch den Abschluß von Zielvereinbarungen, die Umstellung von Input- auf Outputorientierung, die Einführung von Controlling- und Berichtssystemen, Fremd- und Selbstevaluationen, Rankings beziehungsweise Benchmarkings, den Abbau staatlicher Zuständigkeiten und deren Ersetzung durch private Anbieter oder Agenturen (bei den ARGEn zum Beispiel Personalserviceagenturen, bei den Hochschulen Akkreditierungsagenturen).

Und selbstverständlich gehört hierzu auch, wie könnte es anders sein, die definitorische Umwandlung der hilfebedürftigen Arbeitslosen (beziehungsweise der Studierenden) in ›Kunden‹, womit eine weitere marktwirtschaftliche Basisideologie in solche Bereiche personenbezogener Dienstleistungen Einzug hält, die einer Kommerzialisierung im Grunde nicht oder nur in einem äußerst begrenzten Maße zugänglich sind. Und zwar aus dem ganz einfachen Grund, weil es ihnen in der Regel an der elementaren Voraussetzung des Kundenstatus von Teilnehmern am realen Wirtschaftsgeschehen mangelt: der Verfügung über Zahlungsfähigkeit, sprich Geld.

Ad 3) Ich will auf die Dümmlichkeit der Rede von der Kundenorientierung in der Bildungs- und Sozialpolitik an dieser Stelle nicht weiter eingehen, sondern die Kundenmetaphorik lediglich zum Anlaß nehmen, um nun von der Ebene der Organisation auf die der Subjekte zu wechseln. Wenn vorhin von mir darauf hingewiesen wurde, daß in der ökonomischen Theorie des Neoliberalismus der Mensch modelliert werde als ein rational handelnder homo oeconomicus, so ist es nur konsequent, auch Studierende und hilfebedürftige Arbeitslose als Kunden (sprich Nachfrager) oder Unternehmer (sprich Anbieter) zu beschreiben, je nachdem, auf welcher Seite welchen Marktes sie agieren. Allerdings ist das zugrundegelegte Menschenbild ein ›halbiertes‹, weil das politische Projekt des Neoliberalismus darauf zielt, eine soziale Realität herzustellen, die es in seiner Theorie zugleich als existierend voraussetzt. Oder anders formuliert: Auf der Seite der Theorie, besser sollte man sagen der Ideologie, existiert ein Menschenbild, das keine reale Entsprechung auf der Seite der Empirie hat beziehungsweise nur in Form einer Negation. Dies wäre nicht weiter von Übel, wenn nicht die Theorie zu einer materiellen Gewalt sich ausgewachsen hätte, der die Subjekte, also hier die Studierenden und Hartz-IV-Betroffenen, im Namen der Freiheit, jedoch nicht der eigenen, sondern der des Marktes, nun bedingungslos unterworfen werden.
 
Um es konkret zu machen: An dem Handeln der neoliberalen Protagonisten in der Bildungs- und Sozialpolitik offenbart sich in aller Klarheit, welches Bild sie von den Studierenden und den Hartz-IV-Betroffenen haben. So wird den Studierenden prinzipiell unterstellt, sie seien Bummelstudenten und insofern studierunwillig, sie seien relativ wenig wißbegierig sowie desorientiert und überfordert. Den Hartz-IV-Betroffenen hält man vor, sie seien arbeitsscheu und suchten sich deswegen überhaupt keine Arbeit. Das einzige, worauf sie sich verstünden, sei, den Wohlfahrtsstaat auszubeuten, das heißt, Leistungen in Anspruch zu nehmen, die ihnen im Grunde nicht zustünden, da sie arbeiten könnten, wenn sie denn nur wollten. Daraus folgt: Die maßgeblichen Akteure sowohl im ›Bologna-Prozeß‹ als auch bei Hartz IV rechnen bei den Betroffenen mit dem Schlimmsten – und setzen deswegen mehr auf Kontrolle und Zwang statt auf Anreize und Angebote. Infolgedessen entlarvt sich auch der Handlungsgrundsatz des »Fördern und Fordern«, der das Hauptkennzeichen des »aktivierenden Sozialstaats« darstellt, als pure Ideologie.



Der Widerstand hält sich in übersichtlichen Grenzen
Foto: Hans-Dieter Hey - gesichter ze(ich/g)en


Der totalitäre Zugriff auf die menschliche Subjektivität erfolgt allerdings auf sehr subtile Weise, indem die Betroffenen einerseits über die Zuschreibung von Eigenverantwortung als autonome Subjekte angerufen werden, während man sie andererseits zugleich in spezifische Kontroll- und Sicherungsstrategien einbindet, damit die abverlangte ›Autonomie‹ nicht aus dem Ruder läuft. So zielt zum Beispiel, bei den Studierenden, die Verkürzung und Straffung der Studienzeiten, die Vervielfachung und Verstetigung von Prüfungen, die Einführung von Studiengebühren oder das Ausloben von Studienpreisen auf die Herstellung einer spezifischen Haltung, nämlich einer kalkulierenden Denkungsart, die dem Habitus der Selbstvermarktung entspringt.

Die Studierenden sollen sich mithin als unternehmerische Subjekte, als »Arbeitskraftunternehmer«, verstehen lernen, die sich selbst, also ›autonom‹, verwalten und managen. Hierbei sind sie aufgefordert, den Kauf von Bildungsgütern als Investition in sich selbst zu begreifen und immer größere Lernanstrengungen zu erbringen, um die Verwertungsbedingungen ihres eigenen ›Humankapitals‹ zu erhöhen. Kurz: Sie sollen freiwillig einwilligen in die Kommodifizierung nicht nur ihrer Arbeitskraft, sondern aller Dimensionen ihrer Biographie unter dem Gesichtspunkt der optimalen Verwertbarkeit und sollen so ihre eigene Subjektivierung zum »unternehmerischen Selbst« und ihre Unterwerfung unter die Bedingungen kapitalistisch-marktwirtschaftlicher Rationalität und die Erfordernisse politischer Machterhaltung betreiben.

Da die Anhänger des Marktradikalismus jedoch selbst Zweifel zu haben scheinen an der Wirksamkeit ihrer moralischen Einflußnahme auf den Willen und das Verhalten der Studierenden und Arbeitslosen, flankieren sie ihre auf ›Autonomie‹ abstellenden Programme mit Zwangsprogrammen. Denn wer es an der geforderten Eigeninitiative, Anpassungsfähigkeit, Mobilität und Flexibilität fehlen läßt, der zeigt, aus Sicht der neoliberalen Eiferer, objektiv seine Unfähigkeit, ein freies und rational-kalkulierendes unternehmerisches Subjekt zu sein, das sich gegenüber sich selbst und der Gesellschaft ökonomisch und moralisch verantwortungsbewußt verhält. Doch dem wird staatlicherseits abzuhelfen versucht durch eine konsequente Beachtung der asymmetrisch ausgestalteten Maxime des »Fördern und Fordern«. Dies zeigt sich am klarsten wohl bei Hartz IV, das gewissermaßen das Kleingedruckte zur Bildungspolitik enthält. Auf der Grundlage dieser Maxime wird den Betroffenen nämlich durch Zwang auferlegt, ›autonom‹ zu sein, aber selbstredend nur in den Grenzen, die ihnen durch die staatlichen Vorgaben gesetzt sind.
 
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

Prof. Dr.rer.pol. Michael Wolf, Sozialwissenschaftler, Hochschullehrer für Sozialpolitik und Sozialplanung am Fachbereich Sozialwesen der Fachhochschule Koblenz. Der Artikel nebst Literaturverzeichnis erschien am 23. August 2010 im »Kritiknetz«. (Kontakt: wolf@fh-koblenz.de)


Online-Flyer Nr. 266  vom 08.09.2010



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