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Arbeit und Soziales
Der leidvolle Klageweg einer kämpferischen Opel-Jugendvertreterin
Erneuter Etappensieg im jahrelangen Rechtsstreit
Von Norbert Arbeiter
Anfang des Jahres berichteten wir über die Verhandlung der Opel-Jugendvertreterin Sara Beisenkamp beim Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt wegen ihrer Klage für ihre Übernahme im Opel Werk Bochum. Das vorangegangene Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (LAG) ohne Revisionsmöglichkeit, in dem Opel Recht bekommen hatte, wurde vom BAG gekippt. Es ließ die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das LAG-Urteil zu. Das LAG musste nun am 8. Oktober erneut entscheiden, ob eine Nichtübernahme erlaubt ist, wenn gleichzeitig Leiharbeiter im Werk beschäftigt werden und der besondere Kündigungsschutz für Jugendvertreter missachtet wird. Der Prozesstag begann mit einer Kundgebung von Unterstützern direkt vor dem Gerichtsgebäude in Hamm.
Sara Beisenkamp im Gerichts-
flur
Opel hatte schon früher argumentiert, dass Leiharbeiter nur in der Produktion, nicht an einem „ausbildungsadäquaten“ Arbeitsplatz eingesetzt würden. Es wurden also zunächst die bekannten Standpunkte beider Parteien noch einmal dargestellt. Eine mehrfach versuchte gütliche Einigung seitens des Richters („Kann man nicht einfach die Sara übernehmen nach so vielen Jahren Rechtsstreit?“) wurde durch die zwei Opelvertreter prompt abgelehnt. Eine Einigung über eine angebotene mickerige Ablösesumme von 12.000 Euro verweigerte Sara aus prinzipiellen Gründen.
Online-Flyer Nr. 271 vom 11.10.2010
Der leidvolle Klageweg einer kämpferischen Opel-Jugendvertreterin
Erneuter Etappensieg im jahrelangen Rechtsstreit
Von Norbert Arbeiter
Anfang des Jahres berichteten wir über die Verhandlung der Opel-Jugendvertreterin Sara Beisenkamp beim Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt wegen ihrer Klage für ihre Übernahme im Opel Werk Bochum. Das vorangegangene Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (LAG) ohne Revisionsmöglichkeit, in dem Opel Recht bekommen hatte, wurde vom BAG gekippt. Es ließ die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das LAG-Urteil zu. Das LAG musste nun am 8. Oktober erneut entscheiden, ob eine Nichtübernahme erlaubt ist, wenn gleichzeitig Leiharbeiter im Werk beschäftigt werden und der besondere Kündigungsschutz für Jugendvertreter missachtet wird. Der Prozesstag begann mit einer Kundgebung von Unterstützern direkt vor dem Gerichtsgebäude in Hamm.
UnterstützerInnen vor dem Landesarbeitsgericht Hamm
Alle Fotos: Norbert Arbeiter
An der Kundgebung beteiligten sich Familie und Freunde von Sara, Kollegen, IGM-Betriebsräte und Jugendvertreter von Opel, Jugendvertreter und Auszubildende von Thyssen-Krupp aus dem Bergbau, MLPD und ihr Jugendverband “Rebell“. Aus einer überbetrieblichen Lehrwerkstatt kam sogar eine ganze Ausbildungsgruppe um Sara zu unterstützen. Sara betonte in einer kurzen Ansprache an ihre Unterstützer: „Hier geht es um grundsätzliche Fragen: Kann ein Unternehmen wie Opel Jugendvertreter rausschmeißen, während gleichzeitig massenhaft Leiharbeiter im Unternehmen beschäftigt sind oder nicht? Können Unternehmen in Zukunft unliebsame Jugendvertreter, die den Widerstand gegen die Nichtübernahme der Azubis organisieren, vor die Tür setzen oder gilt auch in Zukunft der Schutzparagraf 78a?“
Auch für Opel scheint es um eine grundsätzliche Frage zu gehen. Wahrend der Gerichtsverhandlung stellten die Opel-Vertreter fest, es sei „völlig unüblich“, dass ein solches Verfahren über Jahre sich hinzöge und weigerten sich deshalb Schutzbestimmungen wegen Saras Schwangerschaft - sie ist im sechsten Monat - anzuerkennen. Sara ist seit ihrer Nichtübernahme und dem Beginn dieses Prozess-Marathons bei Opel weiterhin beschäftigt in einem sogenannten "Geduldet"-Status in niedriger Tarifstufe als durch ihre Ausbildung berechtigt.
Der mehr als vier Jahre andauernde Rechtsstreit über die Weiterbeschäftigung der Jugendvertreterin, die auch Mitglied der IG-Metall-Vertrauenskörperleitung ist, ging nun in die vierte Runde. Vertreten wurde sie dabei durch ihren Anwalt Michael Dornieden vom DGB-Rechtsschutz.
Sara Beisenkamp im Gerichts-
flur
Die Wendung kam aber dann, als sie und ihr Anwalt überzeugend darlegen und mit entsprechenden Arbeitsverträgen beweisen konnten, dass bei Opel jeder Auszubildende in der Produktion übernommen wird, und dass auch bei den in der Produktion beschäftigten Leiharbeitern eine Berufsausbildung als Metallfacharbeiter die Grundlage ihrer Anstellung ist. Diese Verträge waren neu im Verfahren und den Richtern bis dahin unbekannt. Die Entgegenhaltungen der Opelvertreter dazu wirkten sehr vage.
Nach einer kurzen Beratung, setzte der 10. Senat eine weitere Sitzung zur Prüfung der Sachlage an. Dieser neue Verhandlungstermin konnte vom Gericht noch nicht genannt werden. Vor Verhandlungsbeginn hatten ihre UnterstützerInnen fast mit einem Aus für Sara gerechnet, so war die Freude jetzt um so größer über diesen Etappensieg. Das Ganze geht also jetzt in eine fünfte Runde.
Große Freude über den Etappensieg, links Sara`s Rechtsanwalt und ihre Mutter, rechts Frau Gärtner-Leymann vom Opel-Betriebsrat.
Sara wünscht sich sehr, dass dieser unendliche Rechtsstreit zur im Februar zu erwartenden Geburt ihres Kindes für sie positiv beendet wird und sie dann entspannt und ohne materielle Sorgen in die Zukunft blicken kann. (PK)
Wenn Sie bisher erschienenden Artikel zu diesem Rechtsstreit in NRhZ 236 und 238 lesen wollen, finden Sie sie hier:
Online-Flyer Nr. 271 vom 11.10.2010