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Arbeit und Soziales
Ordnungspolitische Effekte von Ziel- und Eingliederungsvereinbarungen
Gewalt im Hilfskorsett
Von Elisabeth Sachse
Die von Arbeitgeberseite oft nicht unerwünschte Folge: Mobbing. Ein immer weiter um sich greifendes krank machendes Phänomen. Und die Angst vor dem Arbeitsplatzverlust, verschärft durch das Instrument der befristeten Beschäftigung, entsolidarisiert die werktätigen Menschen, während den Gewerkschaften die Mitglieder davonlaufen. Nur wenige scheinen die Hinterhalte zu erkennen.
Vereinbarung als Druckmittel
Der Effekt ist soziale Kontrolle überall: Beschäftigte kontrollieren sich gegenseitig, Überstunden werden oft unbezahlt und freiwillig geleistet, die Wochenarbeitszeit steigt stetig. Und bei Bedarf wird zum Arbeitsplatzabbau das Mittel der Verdachtskündigung eingesetzt, wenn nicht ohnehin Leih- und Zeitarbeiter in Form moderner Sklaverei rekrutiert wurden. Das Heer von 5,463 Millionen Erwerbslosen im November 2010 vor Augen – ganze 435 weniger als ein Jahr zuvor nach amtlicher Statistik – ist jeder im Kampf um seine Existenz sich selbst der Nächste und seine Hauptaufmerksamkeit darauf ausgerichtet, ja nicht anzuecken oder aufzufallen.
Wenn trotz aller Duldung dennoch der Arbeitsplatz verloren geht, folgt bei der
Von der Herabqualifizierung von
Akademikern...
Bundesagentur für Arbeit schnell die durch entsprechenden Druck ausgesprochene „Empfehlung“ einer Eingliederungsvereinbarung. Eine Methode – wie sich inzwischen herumgesprochen hat – zur Senkung der Kosten von Arbeitslosigkeit. Damit das auch funktioniert, ist sie mit Disziplinar- und Sanktionsmaßnahmen bewehrt, um Erwerbslose durch Sanktionsdruck in eine Dequalifizierungs- und Abwertungsspirale zu treiben. Zwar wird anfänglich noch der Anschein vermittelt, Qualifizierungswünschen des Betreffenden Rechnung zu tragen, doch es erfolgen zu diesem Zeitpunkt bereits zumeist Vermittlungsvorschläge in Zeitarbeits- oder Leiharbeitsunternehmen. Nach zwei Monaten Erwerbslosigkeit kann ein Vermittlungsgutschein als freiwillige Gabe der Bundesagentur in Höhe von 2.000 Euro folgen, die sich manche Geschäftemacher gern zusätzlich in die Tasche stecken.
Entzug der Existenzsicherung
Die Abwärtsspirale kommt schneller, als manche glauben. Nach einem Jahr Erwerbslosigkeit gibt’s Hartz-IV und die bekannte Eingliederungsvereinbarung mit der Verpflichtung zur Teilnahme an sogenannten „Qualifizierungs- und Integrationsmaßnahmen“. Hier treffen die Zielvorgaben der PAPs, der „persönlichen Ansprechpartner“, und der Erwerbslosen auf unvereinbare Gegensätze.
Das System ist so perfide wie unwissenschaftlich: Es dient angeblich dazu,
...sofort zum Einkauf in das
Sozialkaufhaus dank Förderung
Fotos: Elisabeth Sachse
die im erwerbslosen Individuum angelegten Ursachen zu entdecken, die zu seiner Erwerbslosigkeit oder mangelnden Integrationsunfähigkeit führen. Die Einstufung geht von „integrierbar“ bis „integrationsfern“. Abgesehen davon, dass diese Kategorien einer soziologischen und arbeitsmarktpolitischen Fundierung entbehren, dienen sie nur vordergründig als Unterstützungsmaßnahme. Der Effekt: Abqualifizierung. Beispielsweise werden Menschen mit Studienabschlüssen zu Bürohelfern „qualifiziert“, quasi so, als gäbe es keine erwerbslosen Bürohelfer.
Und wer nicht spurt, erfährt die Staatsgewalt umgehend in Form von Sanktionen, denen er durch Unterschrift im Eingliederungsvertrag durch freundlichen Druck selbst zugestimmt hat. Die Interpretation der Zuwiderhandlung unterliegt dem Sachbearbeiter des Jobcenters höchstpersönlich, Schutzrechte existieren hier nicht. Gleiches erlebt man mit der schönen neuen Jobinitiative „Bürgerarbeit“. Die durchschnittliche Sanktionsquote bei den Jobcentern liegt zurzeit bei 10 Prozent (bei unter 25jährigen). Doch die ließe sich durch entsprechenden Druck von oben nach unten, wie im Staatsapparat üblich, noch durchaus steigern.
In einer solchen Situation bleibt dem Einzelnen nur die Möglichkeit, sich auf sozialgerichtlichem Weg gegen allzu brachiales Vorgehen des Jobcenters zur Wehr zu setzen. Wer Hilfe will, sucht allerdings vergeblich: Es gibt keinen Erwerbslosenverband oder gar eine Erwerbslosenvertretung im Jobcenter. Und bundesweit wurden Hilfezentren durch die Landesregierungen fast völlig zerschlagen.
Kaum Chancen auf Zukunft
Der Druck ins Aus von beruflicher Perspektiven betrifft Jugendliche und junge Erwachsene in zunehmendem Maße. Die meisten konnten schon während ihrer Schulzeit keine eigenen Erfahrungen in der Arbeitswelt sammeln, beispielsweise durch Ferienjobs. Es existieren nur noch anzurechnende 400-Euro-Jobs, die den erwachsenen Erwerbslosen vorbehalten sind und die angerechnet werden, vor allem, wenn auch andere in der Familie oder die Eltern auf Hartz IV angewiesen sind.
Nach Beendigung der Schule bleibt vielen nur die Aufnahme eines Werkstattjahres oder ähnlicher Bildungsmaßnahme – wieder unter Androhung der 100-prozentigen Sanktion bei „ungebührlichem“ Verhalten. Hier lernen die jungen Menschen zum Beispiel das Flechten von Körben. Und Grund für eine Sanktion wäre beispielsweise eine fünfminütige Verspätung neben anderen im Nebelbereich des „Förderns und Forderns“. Hier werden gesellschaftliche Problemlagen mittels Sanktionszwang individualisiert. Hinter vorgehaltener Hand sprechen Mitarbeiter der Jobcenter längst von der „Holzhammermethode“.
Protest in Köln am 25. November
Fotos: Hans-Dieter Hey
So wird menschliches Leben mittels staatlicher Gewalt unterworfen, diszipliniert und mithin reduziert auf die notwendig erachtete Funktionalität und Einordnungsfähigkeit. Die mangels Masse an Arbeitsplätzen „Überflüssigen“ erfüllen die in einer kapitalistisch geführten Massengesellschaft wichtige Funktion des Sündenbocks. Durch die Massenmedien und Gossenjournaille werden sie immer wieder neu mit Begriffen wie „Schmarotzer“ und Menschen in „anstrengungslosem Wohlstand“ und „spätrömischer Dekadenz“ systematisch stigmatisiert und erniedrigt. Und dies erhält in der schlichten Volksseele den Glauben daran, wie gut und richtig die ausbeuterische Arbeit in der kapitalistischen Gesellschaft ist.
Uns wird in die Hirne gehämmert, dass Erwerbsfähigkeit Grundvoraussetzung für „gesellschaftliche Teilhabe“ ist, „sozial ist eben, was Arbeit schafft“. Und wer nicht spurt, ist selbst Schuld. Für solche sieht diese Gesellschaft künftig keine Teilhabe mehr vor. Doch eine Gesellschaft erkennt man bekanntlich daran, wie es den Schwächsten ihrer Mitglieder geht. (HDH)
Online-Flyer Nr. 278 vom 01.12.2010
Ordnungspolitische Effekte von Ziel- und Eingliederungsvereinbarungen
Gewalt im Hilfskorsett
Von Elisabeth Sachse
Die von Arbeitgeberseite oft nicht unerwünschte Folge: Mobbing. Ein immer weiter um sich greifendes krank machendes Phänomen. Und die Angst vor dem Arbeitsplatzverlust, verschärft durch das Instrument der befristeten Beschäftigung, entsolidarisiert die werktätigen Menschen, während den Gewerkschaften die Mitglieder davonlaufen. Nur wenige scheinen die Hinterhalte zu erkennen.
Vereinbarung als Druckmittel
Der Effekt ist soziale Kontrolle überall: Beschäftigte kontrollieren sich gegenseitig, Überstunden werden oft unbezahlt und freiwillig geleistet, die Wochenarbeitszeit steigt stetig. Und bei Bedarf wird zum Arbeitsplatzabbau das Mittel der Verdachtskündigung eingesetzt, wenn nicht ohnehin Leih- und Zeitarbeiter in Form moderner Sklaverei rekrutiert wurden. Das Heer von 5,463 Millionen Erwerbslosen im November 2010 vor Augen – ganze 435 weniger als ein Jahr zuvor nach amtlicher Statistik – ist jeder im Kampf um seine Existenz sich selbst der Nächste und seine Hauptaufmerksamkeit darauf ausgerichtet, ja nicht anzuecken oder aufzufallen.
Wenn trotz aller Duldung dennoch der Arbeitsplatz verloren geht, folgt bei der
Von der Herabqualifizierung von
Akademikern...
Entzug der Existenzsicherung
Die Abwärtsspirale kommt schneller, als manche glauben. Nach einem Jahr Erwerbslosigkeit gibt’s Hartz-IV und die bekannte Eingliederungsvereinbarung mit der Verpflichtung zur Teilnahme an sogenannten „Qualifizierungs- und Integrationsmaßnahmen“. Hier treffen die Zielvorgaben der PAPs, der „persönlichen Ansprechpartner“, und der Erwerbslosen auf unvereinbare Gegensätze.
Das System ist so perfide wie unwissenschaftlich: Es dient angeblich dazu,
...sofort zum Einkauf in das
Sozialkaufhaus dank Förderung
Fotos: Elisabeth Sachse
Und wer nicht spurt, erfährt die Staatsgewalt umgehend in Form von Sanktionen, denen er durch Unterschrift im Eingliederungsvertrag durch freundlichen Druck selbst zugestimmt hat. Die Interpretation der Zuwiderhandlung unterliegt dem Sachbearbeiter des Jobcenters höchstpersönlich, Schutzrechte existieren hier nicht. Gleiches erlebt man mit der schönen neuen Jobinitiative „Bürgerarbeit“. Die durchschnittliche Sanktionsquote bei den Jobcentern liegt zurzeit bei 10 Prozent (bei unter 25jährigen). Doch die ließe sich durch entsprechenden Druck von oben nach unten, wie im Staatsapparat üblich, noch durchaus steigern.
In einer solchen Situation bleibt dem Einzelnen nur die Möglichkeit, sich auf sozialgerichtlichem Weg gegen allzu brachiales Vorgehen des Jobcenters zur Wehr zu setzen. Wer Hilfe will, sucht allerdings vergeblich: Es gibt keinen Erwerbslosenverband oder gar eine Erwerbslosenvertretung im Jobcenter. Und bundesweit wurden Hilfezentren durch die Landesregierungen fast völlig zerschlagen.
Kaum Chancen auf Zukunft
Der Druck ins Aus von beruflicher Perspektiven betrifft Jugendliche und junge Erwachsene in zunehmendem Maße. Die meisten konnten schon während ihrer Schulzeit keine eigenen Erfahrungen in der Arbeitswelt sammeln, beispielsweise durch Ferienjobs. Es existieren nur noch anzurechnende 400-Euro-Jobs, die den erwachsenen Erwerbslosen vorbehalten sind und die angerechnet werden, vor allem, wenn auch andere in der Familie oder die Eltern auf Hartz IV angewiesen sind.
Nach Beendigung der Schule bleibt vielen nur die Aufnahme eines Werkstattjahres oder ähnlicher Bildungsmaßnahme – wieder unter Androhung der 100-prozentigen Sanktion bei „ungebührlichem“ Verhalten. Hier lernen die jungen Menschen zum Beispiel das Flechten von Körben. Und Grund für eine Sanktion wäre beispielsweise eine fünfminütige Verspätung neben anderen im Nebelbereich des „Förderns und Forderns“. Hier werden gesellschaftliche Problemlagen mittels Sanktionszwang individualisiert. Hinter vorgehaltener Hand sprechen Mitarbeiter der Jobcenter längst von der „Holzhammermethode“.
Protest in Köln am 25. November
Fotos: Hans-Dieter Hey
So wird menschliches Leben mittels staatlicher Gewalt unterworfen, diszipliniert und mithin reduziert auf die notwendig erachtete Funktionalität und Einordnungsfähigkeit. Die mangels Masse an Arbeitsplätzen „Überflüssigen“ erfüllen die in einer kapitalistisch geführten Massengesellschaft wichtige Funktion des Sündenbocks. Durch die Massenmedien und Gossenjournaille werden sie immer wieder neu mit Begriffen wie „Schmarotzer“ und Menschen in „anstrengungslosem Wohlstand“ und „spätrömischer Dekadenz“ systematisch stigmatisiert und erniedrigt. Und dies erhält in der schlichten Volksseele den Glauben daran, wie gut und richtig die ausbeuterische Arbeit in der kapitalistischen Gesellschaft ist.
Uns wird in die Hirne gehämmert, dass Erwerbsfähigkeit Grundvoraussetzung für „gesellschaftliche Teilhabe“ ist, „sozial ist eben, was Arbeit schafft“. Und wer nicht spurt, ist selbst Schuld. Für solche sieht diese Gesellschaft künftig keine Teilhabe mehr vor. Doch eine Gesellschaft erkennt man bekanntlich daran, wie es den Schwächsten ihrer Mitglieder geht. (HDH)
Online-Flyer Nr. 278 vom 01.12.2010