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Aktueller Online-Flyer vom 23. November 2024  

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Inland
Gerichtsverhandlungen in Magdeburg gegen einen verdächtigen Polizisten
Zwei Prozesstage zum Feuertod von Oury Jalloh
Von Peter Kleinert

Am 7. Januar 2005 - vor 6 Jahren - verbrannte der Asylbewerber Oury Jalloh an Händen und Füßen gefesselt in einer Polizeizelle in Dessau. Weil der erste Prozess gegen zwei Polizisten sich nach 22 Monaten und 60 Verhandlungstagen 2007/2008 beim Landgericht Dessau als Farce erwiesen hatte, begann der Kampf um die Revision des Urteils und einen neuen Prozess, um Gerechtigkeit und Wahrheit einzuklagen. Im ersten Verfahren hatten Falschaussagen, Schweigen und Vertuschungen dazu geführt, dass selbst der Richter in seiner Urteilsbegründung erklärte, die Verhandlung sei "trotz aller Bemühungen schlicht und ergreifend gescheitert". Der Bundesgerichtshof entschied danach, der Fall müsse neu aufgerollt werden. Hier ein Bericht nach Protokollen von den ersten beiden Verhandlungstagen in Magdeburg.
 

Asylbewerber Oury Jalloh
NRhZ-Archiv
Zeugin 1 am ersten Prozesstag:
 
"Dann habe ich dem Polizisten gesagt, da belästigt uns so ein Ausländer / Schwarzafrikaner."
 
Die Zeugin war extrem verunsichert und widersprach sich häufig. Sie antwortete heute einfach nur mit "Ja", doch fünf Minuten später konnte sie sich an den bejahten Sachverhalt nicht mehr erinnern. Und das in Endlosschleife. Oury Jalloh sei von den Polizisten auf den Boden gedrückt worden.
Zwischendurch sagte sie, Oury Jalloh hätte schon geblutet, bevor er von den Polizisten ins Auto gebracht wurde. Sie hörte eine an sie gerichtete Drohung von Oury Jalloh aus dem Auto, dass er wieder-kommen werde, obwohl sie fünf Minuten vorher im Zusammenhang mit der Gewaltanwendung an Oury Jalloh angegeben hatte, dass sie aus dem Auto nichts mehr mitgekriegt hätte.
 
Einmal bejahte sie sogar die Frage, dass sie ein schlechtes Gewissen bekommen habe, als sie am nächsten Tag in den Nachrichten von Oury Jallohs Tod erfuhr. Prozessteilnehmer bekamen fast den Eindruck, als wäre es möglich, der Zeugin alles in den Mund zu legen.
 
Nach engagierter Befragung, aber wenig Fortschritten bezüglich der Wahrheitsfindung, bat die Anwältin der Nebenklage die Richterin, dass sie die Zeugin kurz heraus bitten möge und legte dem Gericht nahe, die Zeugin zu entlassen - ausdrücklich aber mit der Möglichkeit einer erneuten Befragung zu einem späteren Zeitpunkt. Die Anwältin legte dem Gericht außerdem nahe, der Zeugin einen Beistand zur Verfügung zu bestellen. Nach einigen wenigen weiteren Fragen wurde die Zeugin entlassen.
 
Aus meiner Sicht wirkte die Zeugin, als stünde sie unter großem Druck. Sie verstrickte sich in Widersprüche.
 
Zeugin 2 am ersten Prozesstag:
 
"Auch wenn es einer von 'uns' gewesen wäre, hätte ich die Polizei gerufen."


Scharfe Kontrollen von Gerichtsbesuchern beim ersten Prozess gegen die Polizisten in Dessau
NRhZ-Archiv
 
"Ich habe nichts gegen 'Die', ich arbeite sogar mit einem Schwarzen zusammen und habe mit diesem keine Probleme." ... "Und am nächsten Tag war da so ein Schwarzafrikaner vor meinem Haus. Ich hatte richtig Angst. Ich hatte ihn noch nie gesehen und plötzlich war er da. Ich hatte einfach Angst.", versicherte die Zeugin, die zwar viel souveräner war als die erste; aber auch sie konnte keine klaren Angaben machen. Seltsam zum Beispiel, warum sich die beiden Frauen voneinander trennten,wenn Oury Jalloh wirklich so gefährlich gewirkt hat wie behauptet. Eine holte Hilfe, die andere blieb in der Nähe Oury Jallohs. Doch dieser Aspekt blieb unbeleuchtet. Stattdessen konzentrierte sich der Anwalt z.B. darauf, zu hinterfragen, warum die Zeugin mit Oury scherzte: "Da kommt dein Taxi.", als sie den Polizeiwagen sah - wenn sie doch solch eine Angst gehabt habe. Obwohl bisher noch in keiner Akte etwas über einen TrittOury Jallohs aufgetaucht war, behauptete die Zeugin, dass es diesen gegeben hätte. Als die Anwältin der Nebenklage immer wieder nachfragte, wie dies genau passiert sei, konnte Zeugin 2 die Situation nicht einmal ansatzweise rekonstruieren. Nachdem sie die Frauen zunächst aufforderte, am Richterinnenpult Skizzen zu dieser Behauptung zeichnen, ging die Anwältin schließlich zur Zeugin 2 und wollte den angeblichen - in keiner ihrer Aussagen kurz nach dem Tod Oury Jallohs erwähnten - Tritt mit der Zeugin zusammen nachstellen. so wie diese ihn vorher beschrieben hatte. Dabei stellte sich heraus, dass solch ein Tritt schwer möglich ist.
 
Zusammenfassung Tag 1:
 
Insgesamt fiel auf, dass beide ZeugInnen sich an ihre Aussagen von Januar/Februar 2005 kaum noch erinnerten. Die Aussage der ersten Zeugin soll damals bei ihr zu Hause aufgenommen worden sein - so steht es in den Akten. Die Zeugin kann sich daran aber nicht mehr erinnern. Die zweite Zeugin vermittelte den Eindruck, als ob Oury Jalloh der Angeklagte gewesen sei und nicht die Polizisten, die die Kamera wegdrehten, als sie den mutmasslichen Mord an Oury Jalloh vorbereiteten, und später dann den Rauchmelder mehrmals ausschalteten.
 
Zweiter Prozesstag:
 
Mit Aussage eines Kollegen des angeklagten Polizisten und einer Putzfrau der Polizei in Dessau wurde der Prozess um den Feuertod Oury Jallohs am Freitag fortgesetzt.

Zeugin am zweiten Prozesstag:
 
„Das interessierte mich auch nicht!“
 
Die Reinigungskraft wurde detailliert zu ihren Putzabläufen in dem Polizeirevier befragt. Hier wurde vor allem der Fokus auf die Reinigung und Beschaffenheit der Matratze gelegt, auf der Oury Jalloh am Morgen des 7. Januar 2005 verbrannte. Die Zeugin schloss nicht aus, dass es an der besagten Matratze (sie reinigte diese am Morgen vor Oury Jallohs Tod) minimale Beschädigungen gegeben haben könnte, zweifelte dies aber stark an, da sie auch immer während des Reinigens auf genau solche beschädigten Stellen zu achten hatte. Weiter sagte sie aus, dass es ungewöhnlich sei, dass jene Matratzen Beschädigungen aufwiesen. Dies wäre in ihrer Zeit als Reinigungskraft auf dem Polizeirevier Dessau nur sehr selten geschehen. Weiter sagte sie, nach Oury Jallohs Tod mit niemandem über das Geschehene gesprochen zu haben: „Das interessierte mich auch nicht!“ 
 
Zeuge am zweiten Prozesstag:
 
„Aber ein Risiko ist immer da“
 
Richterin: „Dass jemand „Ausländer“ ist wurde nicht per Funk mitgeteilt?“ Antwort des Polizeibeamten: „Nein“. Im Funkspruch sei ihm mitgeteilt worden: „Da werden Frauen von einem 'Ausländer' belästigt.“
 
In einem Video, in dem die Polizei Dessau nach Oury Jallohs Tod den angeblichen Sachverhalt (Selbstmord durch Selbstanzündung), nachgestellt hat, ist zu sehen, dass sich ein "fixierter" Mensch noch ausreichend bewegen könne, um z.B. in die eigene Hosentasche zu greifen. Dies hätte den Zeugen 2 überrascht. Auf die Frage, warum denn Oury Jalloh überhaupt fixiert wurde, sagte der Zeuge 2 aus, dies sei als Schutz vor Eigenverletzung geschehen.
 
Damals gab es eine Anweisung für die in Gewahrsamnahme von alkoholisierten Menschen, an die sich Zeuge 2 aber nicht erinnern kann. Dies sei für ihn "der erste Vorfall" gewesen, bei dem sich jemand so stark gewehrt hätte - sowohl bei der "Identitätsüberprüfung" als auch bei der "Ingewahrsamnahme".
 
Der Polizist sagte weiter aus, dass er keine Erfahrung mit Fixierungen in dieser Zelle oder in anderen gehabt habe. Bei der Durchsuchung des Unterkörpers durch Abtasten vor der Fixierung des Gefangenen habe er keine Fläche ausgelassen. Auf die Frage, warum Oury Jalloh nicht einfach ganz entkleidet wurde, sagte der Zeuge, dass Menschen in der Zelle nicht entkleidet werden dürften. Auf die Frage, ob Oury Jalloh von Betäubungmitteln (BTM) beeinflusst gewesen sei, antwortete der Zeuge: „Nein, also ich kann mich nicht daran erinnern.“ Er habe sich Oury Jallohs Pupillen nach Erweiterungen angesehen; dies tue er immer bei einem BTM- Verdacht. Es habe bei Oury Jalloh auch keinen konkreten Verdacht auf BTM gegeben. Bei der Durchsuchung habe er keine weiteren Gegenstände als das was aus seinen Hosentaschen entfernt wurde: ein Handy, ein gebrauchtes Taschentuch und seine Duldung als Asylbewerber.
 
Weiter sagte der Beamte aus, dass der Gewahrsamsbeauftragte "Herr Tippe" damit betraut gewesen sei, Oury Jallohs Oberkörper zu durchsuchen: „Ich weiß, dass er es war.“ Wer ihm das gesagt habe, daran erinnere er sich nicht mehr. Er wisse auch nicht mehr, wo "Herr Tippe" saß als Oury Jalloh verbrannte, und ob er von dort aus die Gegensprechanlage hören konnte.
 
In seinem Bericht habe er nichts über Auffälligkeiten in Oury Jallohs Nasenbereich notiert, so der Zeuge. In seinem Bericht steht jedoch, dass sich Oury Jalloh selbst an der Wagentür des Polizeiautos gestoßen haben soll. Er erinnere sich lediglich an „etwas an der Nase“, was wie "Kruste" ausgesehen habe. In seiner ersten Vernehmung hatte der Zeuge jedoch ausgesagt, dass Oury Jalloh „Blut an Nase und Mundwinkel“ gehabt habe. Seine Antwort, als ihm das nun vorgehalten wurde: „Kann ich mich heute nicht mehr dran erinnern.“
 
Auf eine Frage zur Erbrechungsgefahr von stark alkoholisierten Menschen - ob es Regelungen gebe, wie und wann jemand fixiert werden solle - antwortete der Zeuge er wisse nichts von solchen Regelungen. Auf die Frage: "Haben Sie daran gedacht?“ antwortete er: „Weiß ich nicht.“ Auf die Frage: „Was haben Sie sich denn vorgestellt?“ antwortete er: „Kann ich mir nicht vorstellen. Ich meine, aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man sich auf die Seite legen kann. Aber ein Risiko ist immer da.“
 
Nach der Fixierung von Oury Jalloh sei er Rauchen gegangen. Doch als er sein Feuerzeug anmachen wollte sei dies "weg" gewesen. Er habe deshalb seinen Kollegen Scheibe gefragt, ob der ein Feuerzeug habe. Dieser habe das verneint und auf seine Herzkrankheit hingewiesen. Nachdem er den „Papierkram“ erledigt hatte, hätte er sein Feuerzeug aber wieder gehabt. Form und Farbe des Feuerzeuges (weder des ersten noch des "wiedergefundenen“) konnte der Zeuge nicht beschreiben. Er sei aber sicher, dass er sein erstes Feuerzeug wiedergefunden habe, allerdings nicht zu 100 Prozent. Weiter sagte der Zeuge aus, bei Oury Jalloh nichts gefunden zu haben, was darauf schließen ließ, dass dieser Raucher war. (PK)
 
Wir werden versuchen, diese Serie bis zum Ende des Verfahrens fortzusetzen, wenn wir weiter ProzessbesucherInnen finden, die uns ihre Protokolle zur Verfügung stellen. (PK)
 
Siehe auch www.ouryjalloh-derfilm.de


Online-Flyer Nr. 285  vom 19.01.2011



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