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Stadt Köln will auf Kosten von bedürftigen Kindern und Jugendlichen sparen
„Bildungspaket“ - geschenkt
Von Elisabeth Sachse und Jochen Lubig
Ostergeschenk: Weniger Ansprüche, mehr Entmündigung
Die Zahl der potentiell „Bildungspaket“-berechtigten Kinder und Jugendlichen sowie Schüler bis zum 25. Lebensjahr beläuft sich in Köln auf 56.000. Auf diese ist ein Budget von 15,7 Mio. EUR zu verteilen, die von Seiten des Bundes der Stadt Köln im Gegenzug für die Übernahme der „Kosten der Unterkunft“ bei Hartz IV zugewiesen werden. Das macht pro Kind pro Jahr 280 EUR. Darin sind 100 EUR „Schulbasispaket“ enthalten, das für eine angemessene Ausstattung mit Schulmitteln sorgen soll. Somit bleiben noch 180 EUR, also 15 EUR im Monat, für Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagessenangebot und soziale und kulturelle Teilhabe. Das Schülerticket kostet im Jahresabonnement zur Zeit 16,60 EUR monatlich, hier erübrigt sich ein Kommentar.
Da die Leistungen des Bildungspaketes nur nachrangig eingesetzt werden dürfen, hat Frau Klein richtigerweise - im Sinne der Stadt Köln - auf die "satzungsrechtliche Anpassung" bei den bisherigen Ermäßigungstatbeständen für Köln-Pass-Inhaber hingewiesen.
Wenn also Familien zur Zeit noch in dem Genuss der Vergünstigungen durch den Köln-Pass leben, müssen sie zukünftig jeweils im nachgewiesenen Fall der Notwendigkeit einen Antrag auf Bewilligung der Unterstützung für ein Mittagessen in der KiTa oder Schule und auf Lernförderung stellen. Unterstützende Leistungen für Teilnahme an Sporteinrichtungen, Musikschule u.ä. bleiben freiwillig, müssen aber mit beantragten „personalisierten Gutscheinen“ bezahlt werden.
Bargeld erhalten die Familien nicht. In der Ratsvorlage für den Hauptausschuss heißt es hierzu ausdrücklich: „Leistungserbringung in Form einer Zahlung an den Antragsteller kann lediglich für die Schulbedarfe erfolgen. In allen anderen Fällen ist sie ausgeschlossen. Klassenfahrt auf Bittgutschein – Schulklassen teilen sich auf in Zahlungsfähige und Gutschein-Prekariat. In diesem entmündigenden System sind Stigmatisierung und Diskriminierung vorprogrammiert, die namentlich auf Kinder durchschlagen massiv durchschlagen können. Klassen-Mobbing in weitestem Sinne.-
Privatisierte Armenverwaltung - ein profitables Geschäft
Für die Umsetzung der Ausgabe von Bildungsgutscheinen ist in Köln die Firma Sodexo am Start. Dieses Unternehmen stellt schon für das „Jobcenter“ die neuen Lebensmittelgutscheine für den Fall von Sanktionierungen aus.
Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, dass für finanziell schlechter gestellte Menschen ein bürgerrechtlicher Anspruch auf angemessene gesellschaftliche Teilhabe herabgestuft wird auf antragsabhängige Fürsorgeleistungen, deren Umsetzung staatlich kontrolliert und in Art und Weise vorgeschrieben werden. Besonders heikel ist in diesem Fall, dass jetzt nicht nur Hartz-IV-Empfänger, sondern auch Familien mit Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag in die „Gunst“ dieser Leistungen fallen.
Jürgen Roters - Henriette Reker - Klaus Müller Starmann - Peter Welters
Nicht nur Behörden und Schulen, sondern auch Privatunternehmen wie die erwähnte Firma Sodexo erhalten auf diesem Wege Kenntnis von der wirtschaftlichen und sozialen Lage tausender Kölner Bürger, soweit diese Anträge auf der Grundlage des Bildungspakets stellen. Datenschutzrechtliche Bedenken werden gleichwohl nicht geäußert, vielleicht weil der Bund der Auftraggeber ist? Und die Stadt hofft, ihren Haushalt entlasten zu können? Weil unter diesem Aspekt gerade ein Vorteil für die Stadtkasse daraus erwachsen könnte, dass vielleicht viele eigentlich Anspruchsberechtigte sich und vor allem ihre Kinder dieser Stigmatisierung nicht aussetzen wollen?
Deutsch lernen mit Bildungspaket: "Monitoring", "Controlling", "Win-Win"
Zumindest wies Frau Dr. Klein darauf hin, dass jetzt an erster Stelle die Aufgabe stehe, die Menschen, die in den Genuss dieser Leistungen fallen könnten, über ihren Anspruch zu informieren. Das braucht jedoch Zeit und deswegen wird auch damit gerechnet, dass die Umsetzung nicht schon zum ersten April greifen wird, sondern wahrscheinlich ein halbes Jahr Anlaufphase braucht.
Die Finanzdezernentin Frau Klug betonte zum Schluss noch ganz entschieden, dass – auch nach Meinung des Finanzausschusses des NRW-Städtetages - ein „Monitoring“ dringend geboten sei, da dieses Paket zur Entlastung des städtischen Haushaltes beitragen solle. Im Vordergrund von „Monitoring“ und „Controlling“ müsse stehen: „Wird dieses Gesamtpaket auf Dauer zur Entlastung des städtischen Haushaltes beitragen oder nicht.“ Auf gut deutsch: Es müssen alle Ausgaben für den Einzelfall erfasst und belegt werden. Denn, so Frau Klein, es handele sich bei dem Bildungspaket um ein „Kompensationsgeschäft“, einen Tauschhandel also mit dem Bund in Höhe von 15,7 Mio. EUR, die nicht überschritten werden dürften. Es stellt sich dann nur noch die Frage, wie viel die Stadt zu Lasten der ärmeren Bevölkerungskreise am Köln-Pass noch zusätzlich einsparen wird. Denn Köln liebt ja solche Win-Win-Geschäfte.
Kinderliebe auf Refinanzierungsbasis
Das hatte sich bereits am Donnerstag der Vorwoche im Sozialausschuss angedeutet. Dort hatte sich die Debatte auf die Wohltat des kostenlosen Mittagessens für bedürftige Kinder zugespitzt. Diese bisher freiwillige
Henriette Reker
Foto: Jochen Lubig
Leistung der Stadt Köln wird nun auch über das Bildungspaket abgerechnet und erfordert mithin ein kompliziertes Antragsverfahren für die Betroffenen. Dabei trat unter der Fassade der Fürsorge für hungrige Kinder schon deutlich die eigentliche Hauptsorge um die kompensatorische Auffüllung des Kölner Etats zutage. „Wir wollen natürlich in erster Linie sicherstellen, daß jedes Kind dieses Mittagessen bekommt“, beteuerte die Sozialdezernentin Reker, um dann auf den Hauptpunkt zu verweisen: „Und dann in zweiter Linie ist uns natürlich wichtig, wenn wir dieses Mittagessen refinanzieren können, dass wir uns dieses Geld auch wieder holen.“ Doch versicherte die Dezernentin eindringlich: „Aber die erste Bedeutung ist immer, dass jedes Kind das warme Mittagessen bekommt. Es wird nicht den Fall geben, dass ein Kind das Mittagessen nicht bekommt, weil der Antrag noch nicht gestellt ist.“ Ob oder ob nicht - das wird sich in der Praxis zeigen.
Kompensationsgeschäft - oder was?
Damit der fatale Eindruck eines vorwiegend etatwirtschaftlichen Kalküls mit sozialen Zuwendungen so nicht im Raum stehen blieb, mäßigte denn auch Oberbürgermeister Roters am Montag im Hauptausschuss die finanzwirtschaftliche Hardcore-Aussage der Finanzdezernentin Frau Klug über das Bildungspaket als „Kompensationsgeschäft“. Daß die Grundsicherung sowie die Kosten der Unterkunft keine kommunale, sondern eine Bundesaufgabe sei, befand der OB als Zielsetzung, „die mit dem Bildungspaket nichts zu tun“ habe. Doch genau das widerspricht der aus Roters’ Büro stammenden „Tischvorlage“ – Vorlage-Nr. 1139/2011 -, die zur Sitzung des Hauptausschusses verteilt wurde. Anlage 1 dieser „Tischvorlage“ benutzt zwar nicht den Begriff „Kompensationsgeschäft“. Doch vom Sinn her läuft es eben darauf hinaus, wenn dort auf Seite 7 ausdrücklich vermerkt wird: „Der Bund nimmt eine Aufstockung der KdU-Mittel“ (Kosten-der-Unterkunft bei Hartz IV) „um 5,4 Prozent vor, das sind für Köln rund 15,7 Mio. EUR.“
Ob man dies nun „Kompensationsgeschäft“ tauft oder „Refinanzierung“ – die Sache bleibt dieselbe. Das bestätigt die Ausschußvorlage unmissverständlich. Zentral geht es dort um Kostenerstattung, wenn etwa auf Seite 6 festgestellt wird, „die tatsächlich zu erwartenden Erstattungsleistungen durch den Bund“ seien bislang „noch nicht bezifferbar“. Bis 2013 ist demzufolge ein pauschalisiertes Erstattungsverfahren vorgesehen, ab 2013 aber müsse „voraussichtlich eine revisionsfähige Abrechnung vorgelegt werden“. Eine Formulierung, die bereits weitere Restriktionen und Bürokratie-Umstände für die Betroffenen erwarten lässt.
Die KdU-Aufstockung kann also als die eine, direkte, „Kompensation“ der städtischen Bildungspaket-Leistungen angesehen werden. Die andere, mindestens indirekte, besteht darin, dass eine Reihe bisher freiwilliger Leistungen der Stadt Köln nunmehr über das Bildungspaket abgerechnet werden. Wie zum Beispiel das erwähnte warme Mittagsmahl für bedürftige Kinder.
Wie auch immer - abschließend gab auch der mehr dem Begriff als der Tatsache des Kompensationsgeschäfts abholde Oberbürgermeister seiner Hoffnung auf eine nachhaltige Finanzentlastung der Stadt Köln zum Ausdruck. Diese Hoffnung dürfte wohl begründet sein. (HDH)
Online-Flyer Nr. 296 vom 25.03.2011
Stadt Köln will auf Kosten von bedürftigen Kindern und Jugendlichen sparen
„Bildungspaket“ - geschenkt
Von Elisabeth Sachse und Jochen Lubig
Ostergeschenk: Weniger Ansprüche, mehr Entmündigung
Die Zahl der potentiell „Bildungspaket“-berechtigten Kinder und Jugendlichen sowie Schüler bis zum 25. Lebensjahr beläuft sich in Köln auf 56.000. Auf diese ist ein Budget von 15,7 Mio. EUR zu verteilen, die von Seiten des Bundes der Stadt Köln im Gegenzug für die Übernahme der „Kosten der Unterkunft“ bei Hartz IV zugewiesen werden. Das macht pro Kind pro Jahr 280 EUR. Darin sind 100 EUR „Schulbasispaket“ enthalten, das für eine angemessene Ausstattung mit Schulmitteln sorgen soll. Somit bleiben noch 180 EUR, also 15 EUR im Monat, für Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagessenangebot und soziale und kulturelle Teilhabe. Das Schülerticket kostet im Jahresabonnement zur Zeit 16,60 EUR monatlich, hier erübrigt sich ein Kommentar.
Da die Leistungen des Bildungspaketes nur nachrangig eingesetzt werden dürfen, hat Frau Klein richtigerweise - im Sinne der Stadt Köln - auf die "satzungsrechtliche Anpassung" bei den bisherigen Ermäßigungstatbeständen für Köln-Pass-Inhaber hingewiesen.
Wenn also Familien zur Zeit noch in dem Genuss der Vergünstigungen durch den Köln-Pass leben, müssen sie zukünftig jeweils im nachgewiesenen Fall der Notwendigkeit einen Antrag auf Bewilligung der Unterstützung für ein Mittagessen in der KiTa oder Schule und auf Lernförderung stellen. Unterstützende Leistungen für Teilnahme an Sporteinrichtungen, Musikschule u.ä. bleiben freiwillig, müssen aber mit beantragten „personalisierten Gutscheinen“ bezahlt werden.
Bargeld erhalten die Familien nicht. In der Ratsvorlage für den Hauptausschuss heißt es hierzu ausdrücklich: „Leistungserbringung in Form einer Zahlung an den Antragsteller kann lediglich für die Schulbedarfe erfolgen. In allen anderen Fällen ist sie ausgeschlossen. Klassenfahrt auf Bittgutschein – Schulklassen teilen sich auf in Zahlungsfähige und Gutschein-Prekariat. In diesem entmündigenden System sind Stigmatisierung und Diskriminierung vorprogrammiert, die namentlich auf Kinder durchschlagen massiv durchschlagen können. Klassen-Mobbing in weitestem Sinne.-
Privatisierte Armenverwaltung - ein profitables Geschäft
Für die Umsetzung der Ausgabe von Bildungsgutscheinen ist in Köln die Firma Sodexo am Start. Dieses Unternehmen stellt schon für das „Jobcenter“ die neuen Lebensmittelgutscheine für den Fall von Sanktionierungen aus.
Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, dass für finanziell schlechter gestellte Menschen ein bürgerrechtlicher Anspruch auf angemessene gesellschaftliche Teilhabe herabgestuft wird auf antragsabhängige Fürsorgeleistungen, deren Umsetzung staatlich kontrolliert und in Art und Weise vorgeschrieben werden. Besonders heikel ist in diesem Fall, dass jetzt nicht nur Hartz-IV-Empfänger, sondern auch Familien mit Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag in die „Gunst“ dieser Leistungen fallen.
Jürgen Roters - Henriette Reker - Klaus Müller Starmann - Peter Welters
Nicht nur Behörden und Schulen, sondern auch Privatunternehmen wie die erwähnte Firma Sodexo erhalten auf diesem Wege Kenntnis von der wirtschaftlichen und sozialen Lage tausender Kölner Bürger, soweit diese Anträge auf der Grundlage des Bildungspakets stellen. Datenschutzrechtliche Bedenken werden gleichwohl nicht geäußert, vielleicht weil der Bund der Auftraggeber ist? Und die Stadt hofft, ihren Haushalt entlasten zu können? Weil unter diesem Aspekt gerade ein Vorteil für die Stadtkasse daraus erwachsen könnte, dass vielleicht viele eigentlich Anspruchsberechtigte sich und vor allem ihre Kinder dieser Stigmatisierung nicht aussetzen wollen?
Deutsch lernen mit Bildungspaket: "Monitoring", "Controlling", "Win-Win"
Zumindest wies Frau Dr. Klein darauf hin, dass jetzt an erster Stelle die Aufgabe stehe, die Menschen, die in den Genuss dieser Leistungen fallen könnten, über ihren Anspruch zu informieren. Das braucht jedoch Zeit und deswegen wird auch damit gerechnet, dass die Umsetzung nicht schon zum ersten April greifen wird, sondern wahrscheinlich ein halbes Jahr Anlaufphase braucht.
Die Finanzdezernentin Frau Klug betonte zum Schluss noch ganz entschieden, dass – auch nach Meinung des Finanzausschusses des NRW-Städtetages - ein „Monitoring“ dringend geboten sei, da dieses Paket zur Entlastung des städtischen Haushaltes beitragen solle. Im Vordergrund von „Monitoring“ und „Controlling“ müsse stehen: „Wird dieses Gesamtpaket auf Dauer zur Entlastung des städtischen Haushaltes beitragen oder nicht.“ Auf gut deutsch: Es müssen alle Ausgaben für den Einzelfall erfasst und belegt werden. Denn, so Frau Klein, es handele sich bei dem Bildungspaket um ein „Kompensationsgeschäft“, einen Tauschhandel also mit dem Bund in Höhe von 15,7 Mio. EUR, die nicht überschritten werden dürften. Es stellt sich dann nur noch die Frage, wie viel die Stadt zu Lasten der ärmeren Bevölkerungskreise am Köln-Pass noch zusätzlich einsparen wird. Denn Köln liebt ja solche Win-Win-Geschäfte.
Kinderliebe auf Refinanzierungsbasis
Das hatte sich bereits am Donnerstag der Vorwoche im Sozialausschuss angedeutet. Dort hatte sich die Debatte auf die Wohltat des kostenlosen Mittagessens für bedürftige Kinder zugespitzt. Diese bisher freiwillige
Henriette Reker
Foto: Jochen Lubig
Kompensationsgeschäft - oder was?
Damit der fatale Eindruck eines vorwiegend etatwirtschaftlichen Kalküls mit sozialen Zuwendungen so nicht im Raum stehen blieb, mäßigte denn auch Oberbürgermeister Roters am Montag im Hauptausschuss die finanzwirtschaftliche Hardcore-Aussage der Finanzdezernentin Frau Klug über das Bildungspaket als „Kompensationsgeschäft“. Daß die Grundsicherung sowie die Kosten der Unterkunft keine kommunale, sondern eine Bundesaufgabe sei, befand der OB als Zielsetzung, „die mit dem Bildungspaket nichts zu tun“ habe. Doch genau das widerspricht der aus Roters’ Büro stammenden „Tischvorlage“ – Vorlage-Nr. 1139/2011 -, die zur Sitzung des Hauptausschusses verteilt wurde. Anlage 1 dieser „Tischvorlage“ benutzt zwar nicht den Begriff „Kompensationsgeschäft“. Doch vom Sinn her läuft es eben darauf hinaus, wenn dort auf Seite 7 ausdrücklich vermerkt wird: „Der Bund nimmt eine Aufstockung der KdU-Mittel“ (Kosten-der-Unterkunft bei Hartz IV) „um 5,4 Prozent vor, das sind für Köln rund 15,7 Mio. EUR.“
Ob man dies nun „Kompensationsgeschäft“ tauft oder „Refinanzierung“ – die Sache bleibt dieselbe. Das bestätigt die Ausschußvorlage unmissverständlich. Zentral geht es dort um Kostenerstattung, wenn etwa auf Seite 6 festgestellt wird, „die tatsächlich zu erwartenden Erstattungsleistungen durch den Bund“ seien bislang „noch nicht bezifferbar“. Bis 2013 ist demzufolge ein pauschalisiertes Erstattungsverfahren vorgesehen, ab 2013 aber müsse „voraussichtlich eine revisionsfähige Abrechnung vorgelegt werden“. Eine Formulierung, die bereits weitere Restriktionen und Bürokratie-Umstände für die Betroffenen erwarten lässt.
Die KdU-Aufstockung kann also als die eine, direkte, „Kompensation“ der städtischen Bildungspaket-Leistungen angesehen werden. Die andere, mindestens indirekte, besteht darin, dass eine Reihe bisher freiwilliger Leistungen der Stadt Köln nunmehr über das Bildungspaket abgerechnet werden. Wie zum Beispiel das erwähnte warme Mittagsmahl für bedürftige Kinder.
Wie auch immer - abschließend gab auch der mehr dem Begriff als der Tatsache des Kompensationsgeschäfts abholde Oberbürgermeister seiner Hoffnung auf eine nachhaltige Finanzentlastung der Stadt Köln zum Ausdruck. Diese Hoffnung dürfte wohl begründet sein. (HDH)
Online-Flyer Nr. 296 vom 25.03.2011