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Globales
Warum die UNO in Côte d'Ivoire zur kämpfenden Kriegspartei wurde
Das Recht des Stärkeren
Von Hans Georg
Unter westlichem Druck wurde die UNO in Côte d'Ivoire zur kämpfenden Kriegspartei und verhalf einem auch von Berlin geforderten allgemeinen Interventionskonzept ("Responsibility to Protect", "R2P") zum Durchbruch. Wie ein UN-Sprecher bestätigte, beteiligten sich seit Beginn der vergangenen Woche nicht nur französische, sondern auch UN-Truppen am Angriff ivorischer Milizen auf die Präsidentengarde. Ziel war der Sturz des bisherigen Amtsinhabers und die Machtübernahme des prowestlichen Parteigängers Alassane Ouattara, dessen angeblicher Wahlsieg im Herbst 2010 auf mutmaßlich gefälschten 90-Prozent-Ergebnissen beruht.
Alassane Ouattara - Angeblicher Wahlsieger
in der Republik Elfenbeinküste
Quelle: www.newstimeafrica.com/
Ouattaras Milizen, an deren Seite die UNO kämpfte, haben Massaker an hunderten Zivilisten begangen. Die Vereinten Nationen begründeten ihren Kriegseintritt mit der Behauptung, zum Schutz der Zivilbevölkerung handeln zu wollen. Damit realisierten sie ein Konzept, das bereits seit Jahren vom Westen, Berlin inklusive, gefördert wurde - das Konzept der "Schutzverantwortung" ("Responsibility to Protect"). Es beinhaltet ein allgemeines Interventionsrecht im Falle angeblicher oder tatsächlicher Gewalt gegen Zivilpersonen und wird auch in Libyen benutzt, um die Teilnahme der NATO - und demnächst auch Deutschlands und seiner Soldaten - mit einem Ja "zur humanitären Hilfe in Libyen" am libyschen Bürgerkrieg zu legitimieren.
Kriegserklärung: Nicht nötig
Unter westlichem Druck beteiligte sich die UNO auch als Kriegspartei an den blutigen Kämpfen in Côte d'Ivoire. Wie ein UN-Sprecher bestätigt, führten nicht nur französische Einheiten, sondern auch die Truppen der Vereinten Nationen Militärschläge gegen den bisherigen Staatspräsidenten Laurent Gbagbo und seine Präsidentengarde durch. Man wolle insbesondere die schweren Waffen der Präsidentengarde zerstören, hieß es. Wie UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon erklärte, sei für den faktischen Kriegseintritt keine offizielle Kriegserklärung mehr nötig. Es genüge vielmehr die Berufung auf eine UN-Resolution, die die Vereinten Nationen verpflichte, den Schutz von Zivilisten zu gewährleisten.[1] Zu diesem Zweck sei es auch erlaubt, sich auf die Seite einer Bürgerkriegspartei zu schlagen.
Willkür
Das Vorgehen der UNO ist in dreierlei Hinsicht von herausragender Bedeutung. Zum einen zeigt es die Willkür, die ihren aktuellen Handlungen zugrunde liegt. Als die Milizen des prowestlichen Politikers Alassane Ouattara ihren Vormarsch auf Abidjan starteten, kam es zu ersten Massakern: In Duékoué im Westen des Landes wurden nach Angaben des Roten Kreuzes mindestens 800, nach Schätzung anderer Hilfsorganisationen sogar über 1.000 Menschen ermordet. Über die Vorgänge liegen inzwischen mehrere Berichte vor, die sämtlich nahelegen, dass Ouattaras Milizen für die Massaker verantwortlich sind. Diese Vermutung teilt selbst die UNO. Ein Bericht des UN-Informationsdienstes IRIN ermöglicht jetzt eine genauere Einschätzung. Demnach begannen die Massaker nach dem Einmarsch der Ouattara-Milizen in Duékoué und nach der Flucht von Gbagbo-loyalen Kämpfern.
Vermutlich wurden sie teilweise von traditionellen Jägern (Dozo) verübt, die schon zuvor an Rebellionen gegen Gbagbo teilgenommen hatten. Einwohner berichteten, vor allem Unterstützer von Gbagbo seien getötet worden. Das wurde durch den Hinweis bekräftigt, dass in dem am schlimmsten getroffenen Stadtviertel Carréfour, das dem Erdboden gleichgemacht wurde, ganz überwiegend Gbagbo-Anhänger lebten.[2] Weshalb nun zum Schutz von Zivilisten in Abidjan eingegriffen wurde, aber nicht in Duékoué, wo auch weiterhin Massaker drohten, ist ebenso unklar wie die Antwort auf die Frage, warum die UNO ausgerechnet auf Seiten der mutmaßlichen Massenmörder in den Konflikt eingriff.
Prowestlich
Zum zweiten zeigte das Vorgehen der letzten Monate, dass die UNO in Côte d'Ivoire faktisch die Aufgabe übernommen hatte, den Parteigänger des Westens an die Macht zu bringen. Schon nach den Wahlen im Herbst kam es zu schwer erklärlichen Vorgängen. So beruht Ouattaras angeblicher Wahlsieg unter anderem auf durchsichtigen 90-Prozent-Ergebnissen. Diese erzielte er in Gebieten, die bereits damals von ihm nahestehenden Milizen kontrolliert wurden und für Wahlbeobachter gänzlich unzugänglich waren. Eine von Gbagbo geforderte Neuauszählung der Stimmen unter einer neutralen Beobachtung lehnte der UN-Generalsekretär ausdrücklich ab (german-foreign-policy.com berichtete [3]). Äußerst wirksam waren die Sanktionen, die der Westen über die UNO durchsetzen konnte. Diese hätten Gbagbos bisherigen Unterstützern "zu verstehen gegeben, dass die Regierung Gbagbo keine Zukunft mehr hat", urteilt der französische Westafrika-Experte Antoine Glaser.[4] Glaser ist überzeugt, dass die Ouattara-Milizen nicht nur von Nigeria und Burkina Faso mit Waffen versorgt, sondern auch von Militärs aus Frankreich und den USA trainiert worden seien. Er könne sich die Professionalität ihres Vorrückens kaum anders erklären, sagt Glaser. Wäre es nicht um die Inthronisierung von Ouattara, sondern um den Schutz von Zivilpersonen gegangen, hätte die UNO zumindest Ouattaras faktische Kriegserklärung verhindern müssen. Der Parteigänger des Westens ließ aus einem von der UNO geschützten Luxushotel in Abidjan heraus verkünden, es seien alle "friedlichen Mittel, Gbagbo zu einem Rücktritt zu bewegen, erschöpft".[5] Daraufhin begannen seine Milizen ihren Vormarsch. Unter dem Druck des Westens, auch Berlins, tolerierte die UNO die faktische Kriegserklärung, obwohl zahlreiche Beobachter eindringlich vor einem drohenden Genozid warnten.
"R2P"
Die Willkür, mit der ein Parteigänger des Westens offenbar unter Inkaufnahme von Massenmorden unterstützt wurde, lässt - das ist der dritte bemerkenswerte Aspekt der aktuellen Ereignisse - Schlüsse auf die Zukunft zu. Hinter dem aktuellen Kriegseintritt der UNO steht ein seit Jahren diskutiertes Konzept, das der Westen - darunter Deutschland - mittlerweile im Rahmen der Vereinten Nationen fest verankert hat. Dabei handelt es sich um die sogenannte Schutzverantwortung ("Responsibility to Protect", "R2P"). Das Konzept geht von dem Grundgedanken aus, dass jeder Staat verpflichtet ist, seine Bevölkerung zu schützen. Kommt ein Staat tatsächlich oder angeblich dieser Pflicht nicht nach, sollen äußere Mächte zum Schutz der Bevölkerung intervenieren dürfen - auch militärisch. In den vergangenen Jahren ist das Konzept Schritt für Schritt von der UNO adaptiert worden. Befürworter sehen etwa in der UN-Resolution 1894 zum Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten eine Stärkung des Konzepts. Berlin und Brüssel haben im vergangenen Herbst deutlich gemacht, "R2P" bald praktisch realisieren zu wollen, um sich künftig auf einen Präzedenzfall berufen zu können. In den "Prioritäten der EU für die 65. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen" von 2010 heißt es entsprechend: "Die EU wird sich dafür einsetzen, dass das auf dem Weltgipfel 2005 (Abschlussdokument, Nrn. 138, 139 und 140) und in der Generaldebatte der Generalversammlung im Juli 2009 vereinbarte Konzept der Schutzverantwortung (R2P) in die Praxis umgesetzt wird".[6]
Präzedenzfälle
In Côte d'Ivoire ist nun seitens der UNO ein Präzedenzfall geschaffen worden. Bereits zuvor hatte die NATO sich des Konzepts bedient - in Libyen. Dort heißt es ebenfalls, man müsse die Bevölkerung schützen; damit wird die Beteiligung an dem dortigen Bürgerkrieg legitimiert. Die Willkür und die einseitige Parteinahme in Côte d'Ivoire lassen exemplarisch erkennen, dass der Westen mit "R2P" künftig jeden unliebsamen Staatschef stürzen kann, wenn er nur willige Parteigänger mit halbwegs kampffähigen, trainierbaren Milizen findet - und dass er dabei selbst das Risiko eines Genozids nicht scheut. "R2P" erweist sich damit schon zu Beginn seiner globalen Karriere als höchst nützliches Instrument zur Stärkung der westlichen Hegemonie. (PK)
[1] UN, France strike military targets in Ivory Coast; euobserver.com 05.04.2011
[2] Who is responsible for the Duékoué killings? IRIN 05.04.2011
[3] s. dazu http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/58041?PHPSESSID=rmj1dhq8orkoc92a0sf7a8euj3
[4] «L'étonnant professionnalisme des ex-rebelles»; www.lefigaro.fr 31.03.2011
[5] Völkermord nicht ausgeschlossen; Frankfurter Allgemeine Zeitung 17.03.2011
[6] Prioritäten der EU für die 65. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen; www.auswaertiges-amt.de
Online-Flyer Nr. 297 vom 13.04.2011
Warum die UNO in Côte d'Ivoire zur kämpfenden Kriegspartei wurde
Das Recht des Stärkeren
Von Hans Georg
Unter westlichem Druck wurde die UNO in Côte d'Ivoire zur kämpfenden Kriegspartei und verhalf einem auch von Berlin geforderten allgemeinen Interventionskonzept ("Responsibility to Protect", "R2P") zum Durchbruch. Wie ein UN-Sprecher bestätigte, beteiligten sich seit Beginn der vergangenen Woche nicht nur französische, sondern auch UN-Truppen am Angriff ivorischer Milizen auf die Präsidentengarde. Ziel war der Sturz des bisherigen Amtsinhabers und die Machtübernahme des prowestlichen Parteigängers Alassane Ouattara, dessen angeblicher Wahlsieg im Herbst 2010 auf mutmaßlich gefälschten 90-Prozent-Ergebnissen beruht.
Alassane Ouattara - Angeblicher Wahlsieger
in der Republik Elfenbeinküste
Quelle: www.newstimeafrica.com/
Kriegserklärung: Nicht nötig
Unter westlichem Druck beteiligte sich die UNO auch als Kriegspartei an den blutigen Kämpfen in Côte d'Ivoire. Wie ein UN-Sprecher bestätigt, führten nicht nur französische Einheiten, sondern auch die Truppen der Vereinten Nationen Militärschläge gegen den bisherigen Staatspräsidenten Laurent Gbagbo und seine Präsidentengarde durch. Man wolle insbesondere die schweren Waffen der Präsidentengarde zerstören, hieß es. Wie UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon erklärte, sei für den faktischen Kriegseintritt keine offizielle Kriegserklärung mehr nötig. Es genüge vielmehr die Berufung auf eine UN-Resolution, die die Vereinten Nationen verpflichte, den Schutz von Zivilisten zu gewährleisten.[1] Zu diesem Zweck sei es auch erlaubt, sich auf die Seite einer Bürgerkriegspartei zu schlagen.
Willkür
Das Vorgehen der UNO ist in dreierlei Hinsicht von herausragender Bedeutung. Zum einen zeigt es die Willkür, die ihren aktuellen Handlungen zugrunde liegt. Als die Milizen des prowestlichen Politikers Alassane Ouattara ihren Vormarsch auf Abidjan starteten, kam es zu ersten Massakern: In Duékoué im Westen des Landes wurden nach Angaben des Roten Kreuzes mindestens 800, nach Schätzung anderer Hilfsorganisationen sogar über 1.000 Menschen ermordet. Über die Vorgänge liegen inzwischen mehrere Berichte vor, die sämtlich nahelegen, dass Ouattaras Milizen für die Massaker verantwortlich sind. Diese Vermutung teilt selbst die UNO. Ein Bericht des UN-Informationsdienstes IRIN ermöglicht jetzt eine genauere Einschätzung. Demnach begannen die Massaker nach dem Einmarsch der Ouattara-Milizen in Duékoué und nach der Flucht von Gbagbo-loyalen Kämpfern.
Vermutlich wurden sie teilweise von traditionellen Jägern (Dozo) verübt, die schon zuvor an Rebellionen gegen Gbagbo teilgenommen hatten. Einwohner berichteten, vor allem Unterstützer von Gbagbo seien getötet worden. Das wurde durch den Hinweis bekräftigt, dass in dem am schlimmsten getroffenen Stadtviertel Carréfour, das dem Erdboden gleichgemacht wurde, ganz überwiegend Gbagbo-Anhänger lebten.[2] Weshalb nun zum Schutz von Zivilisten in Abidjan eingegriffen wurde, aber nicht in Duékoué, wo auch weiterhin Massaker drohten, ist ebenso unklar wie die Antwort auf die Frage, warum die UNO ausgerechnet auf Seiten der mutmaßlichen Massenmörder in den Konflikt eingriff.
Prowestlich
Zum zweiten zeigte das Vorgehen der letzten Monate, dass die UNO in Côte d'Ivoire faktisch die Aufgabe übernommen hatte, den Parteigänger des Westens an die Macht zu bringen. Schon nach den Wahlen im Herbst kam es zu schwer erklärlichen Vorgängen. So beruht Ouattaras angeblicher Wahlsieg unter anderem auf durchsichtigen 90-Prozent-Ergebnissen. Diese erzielte er in Gebieten, die bereits damals von ihm nahestehenden Milizen kontrolliert wurden und für Wahlbeobachter gänzlich unzugänglich waren. Eine von Gbagbo geforderte Neuauszählung der Stimmen unter einer neutralen Beobachtung lehnte der UN-Generalsekretär ausdrücklich ab (german-foreign-policy.com berichtete [3]). Äußerst wirksam waren die Sanktionen, die der Westen über die UNO durchsetzen konnte. Diese hätten Gbagbos bisherigen Unterstützern "zu verstehen gegeben, dass die Regierung Gbagbo keine Zukunft mehr hat", urteilt der französische Westafrika-Experte Antoine Glaser.[4] Glaser ist überzeugt, dass die Ouattara-Milizen nicht nur von Nigeria und Burkina Faso mit Waffen versorgt, sondern auch von Militärs aus Frankreich und den USA trainiert worden seien. Er könne sich die Professionalität ihres Vorrückens kaum anders erklären, sagt Glaser. Wäre es nicht um die Inthronisierung von Ouattara, sondern um den Schutz von Zivilpersonen gegangen, hätte die UNO zumindest Ouattaras faktische Kriegserklärung verhindern müssen. Der Parteigänger des Westens ließ aus einem von der UNO geschützten Luxushotel in Abidjan heraus verkünden, es seien alle "friedlichen Mittel, Gbagbo zu einem Rücktritt zu bewegen, erschöpft".[5] Daraufhin begannen seine Milizen ihren Vormarsch. Unter dem Druck des Westens, auch Berlins, tolerierte die UNO die faktische Kriegserklärung, obwohl zahlreiche Beobachter eindringlich vor einem drohenden Genozid warnten.
"R2P"
Die Willkür, mit der ein Parteigänger des Westens offenbar unter Inkaufnahme von Massenmorden unterstützt wurde, lässt - das ist der dritte bemerkenswerte Aspekt der aktuellen Ereignisse - Schlüsse auf die Zukunft zu. Hinter dem aktuellen Kriegseintritt der UNO steht ein seit Jahren diskutiertes Konzept, das der Westen - darunter Deutschland - mittlerweile im Rahmen der Vereinten Nationen fest verankert hat. Dabei handelt es sich um die sogenannte Schutzverantwortung ("Responsibility to Protect", "R2P"). Das Konzept geht von dem Grundgedanken aus, dass jeder Staat verpflichtet ist, seine Bevölkerung zu schützen. Kommt ein Staat tatsächlich oder angeblich dieser Pflicht nicht nach, sollen äußere Mächte zum Schutz der Bevölkerung intervenieren dürfen - auch militärisch. In den vergangenen Jahren ist das Konzept Schritt für Schritt von der UNO adaptiert worden. Befürworter sehen etwa in der UN-Resolution 1894 zum Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten eine Stärkung des Konzepts. Berlin und Brüssel haben im vergangenen Herbst deutlich gemacht, "R2P" bald praktisch realisieren zu wollen, um sich künftig auf einen Präzedenzfall berufen zu können. In den "Prioritäten der EU für die 65. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen" von 2010 heißt es entsprechend: "Die EU wird sich dafür einsetzen, dass das auf dem Weltgipfel 2005 (Abschlussdokument, Nrn. 138, 139 und 140) und in der Generaldebatte der Generalversammlung im Juli 2009 vereinbarte Konzept der Schutzverantwortung (R2P) in die Praxis umgesetzt wird".[6]
Präzedenzfälle
In Côte d'Ivoire ist nun seitens der UNO ein Präzedenzfall geschaffen worden. Bereits zuvor hatte die NATO sich des Konzepts bedient - in Libyen. Dort heißt es ebenfalls, man müsse die Bevölkerung schützen; damit wird die Beteiligung an dem dortigen Bürgerkrieg legitimiert. Die Willkür und die einseitige Parteinahme in Côte d'Ivoire lassen exemplarisch erkennen, dass der Westen mit "R2P" künftig jeden unliebsamen Staatschef stürzen kann, wenn er nur willige Parteigänger mit halbwegs kampffähigen, trainierbaren Milizen findet - und dass er dabei selbst das Risiko eines Genozids nicht scheut. "R2P" erweist sich damit schon zu Beginn seiner globalen Karriere als höchst nützliches Instrument zur Stärkung der westlichen Hegemonie. (PK)
[1] UN, France strike military targets in Ivory Coast; euobserver.com 05.04.2011
[2] Who is responsible for the Duékoué killings? IRIN 05.04.2011
[3] s. dazu http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/58041?PHPSESSID=rmj1dhq8orkoc92a0sf7a8euj3
[4] «L'étonnant professionnalisme des ex-rebelles»; www.lefigaro.fr 31.03.2011
[5] Völkermord nicht ausgeschlossen; Frankfurter Allgemeine Zeitung 17.03.2011
[6] Prioritäten der EU für die 65. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen; www.auswaertiges-amt.de
Online-Flyer Nr. 297 vom 13.04.2011