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Aktueller Online-Flyer vom 22. November 2024  

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Lokales
Fast 700 Tote in der LVR-Fachklinik für Psychiatrie und Neurologie Brauweiler
"Menschen wie Vieh gehalten" - Teil 3
Von SchülerInnen des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Pulheim

"Menschen wie Vieh gehalten" – "Der Skandal um die Schließung der Fachklinik für Psychiatrie und Neurologie des Landeskrankenhauses Brauweiler 1978“. So lautet der Titel einer Arbeit über die Misshandlung von Psychiatrie-Patienten in Gebäuden der ehemaligen Abtei Brauweiler, für die die SchülerInnen des Leistungskurses Geschichte unter der Leitung ihres Tutors m Pulheimer Geschwister-Scholl-Gymnasium am 18. Juli im Bonner Haus der Geschichte durch NRW-Jugendministerin Ute Schäfer ausgezeichnet wurden. Nach den ersten beiden Folgen veröffentlichen wir nun die Kapitel 4 und 5. Hier geht es vor allem um die Rolle der Sozialistischen Selbsthilfe Köln (SSK) in diesem weitgehend unbekannten Teil Kölner Geschichte.


Zwei der SSK-Gründer aus dem Jahr 1969: Rainer Kippe (links) und Lothar Gothe
NRhZ-Archiv
  
4. Der Landschaftsverband Rheinland als Betreiber der Psychiatrie
 
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) löste mit seiner Gründung im Jahr 1953 als Rechtsnachfolger den bis dato existierenden Provinzialverband Rheinland in der kommunalen Selbstverwaltung ab und übernahm damit unter anderem 1954 die Verwaltung der Abtei Brauweiler. Die Aufgabengebiete des Verbandes umfassen dabei nicht nur die Aufsicht über öffentliche Gebäude, sondern auch Aufgaben beispielsweise im Gesundheits- und Schulwesen. In eben jenen Bereich der Gesundheitspflege fällt das Landeskrankenhaus Brauweiler, das 1969 eingerichtet wurde. Die Geschichte würde an dieser Stelle zu Ende sein, hätte die Sozialistische Selbsthilfe Köln (SSK) in den siebziger Jahren den Fall um die Missstände nicht aufgedeckt. Schon in einem Beitrag des WDR zu diesem Thema wurden kritische Fragen zu den Zuständen im Bereich der Landeskrankenhäuser und der Rolle des LVR gestellt. Bereits in diesem Beitrag wurde festgestellt: Informationen über diese Zeit von offiziellen Quellen sind rar gesät. Auf der Website des LVR finden sich auch heute nur spärliche Informationen über diese Epoche der Abtei. Es gibt lediglich kurze Bemerkungen über die Existenz und Schließung des Krankenhauses. Auf der Seite zur Psychiatriegeschichte wird die Schließung nicht erwähnt.
 
5. Die Rolle der Sozialistischen Selbsthilfe Köln (SSK) im Skandal um die Schließung des Landeskrankenhaus Brauweiler
 
5.1 Die Geschichte des SSK und ihr Ursprung
 
Die Gruppierung SSK entstand im Jahre 1969 als "Sozialpädagogische Sondermaßnahmen Köln“. Die neue Gruppierung war in vielen Aufständen und Aktionen aktiv. So setzte sie sich beispielsweise für die Erhaltung alter Häuser ein und schützte Bürger vor Zwangsabrissen ihrer Familienanwesen, in denen sie schon über Generationen lebten. Mit ihrer radikalen Vor-gehensweise schaffte sie es tatsächlich, ganze Siedlungen vor dem Zwangsabriss zu bewahren, indem sie Beschwerdebriefe und Aufstände vor dem Rathaus tätigten und erschienen somit oftmals für die Bürger als letzte Rettung
 
Des Weiteren herrschten zu dieser Zeit große Missstände in zahlreichen Heimen für Jugendliche aus Köln und Umgebung. Aufgrund der schlechten Zustände begannen immer mehr Jugendliche in den 60er Jahren, aus den öffentlichen Heimen zu fliehen und suchten Schutz bei der SSK, da diese als einziger Verband Interesse an den Problemen der obdachlosen Jugendlichen zeigte. Mit der Zunahme der Missstände wuchsen auch stetig die Gemeinschaft und die Mitgliederzahl der SSK, und es entstand ein Netz von Verbindungen und Kontakten über die ganze Stadt. Das ist der Grund, warum das durchschnittliche SSK-Mitglied nicht genau definiert werden kann: Die Mitglieder der SSK kamen aus allen gesellschaftlichen Schichten. Unter ihnen waren z.B. Geschäftsmänner, Studentinnen und Studenten, drogenabhängige Jugendliche von der Straße und sogar Obdachlose oder eben fliehende Jugendliche aus Heimen oder Landeskrankenhäusern. Alle Mitglieder besaßen unterschiedliche Vorstellungen, Haltungen oder Motivationen, jedoch galten für jedes einzelne Mitglied dieselben Regeln, egal in welcher Gesellschaftsschicht es vorher lebte. Die SSK galt als Problemlösungszentrale“, in der jeder gleich behandelt worden ist. 
 
Weiterhin war diese „Problemlösungszentrale“ bekannt für ihr unaufhörliches Durchhaltevermögen und ihre radikale Vorgehensweise, welche so manche Politiker zur Verzweiflung brachte, und so konnte sie viele Forderungen im Interesse ihrer Mitglieder durchsetzen. In den ersten Jahren ergibt sich aufgrund ihrer Vorgehensweise und den unermüdlichen Einsatz ihrer Mitglieder ein Erfolg nach dem anderen für die „Sozialpädagogische Sondermaßnahmen Köln“. Im Jahr 1972 wurde die SSK öffentlich als Kontaktzentrum für Jugendliche anerkannt und erlangte eine rechtliche Sonderposition, in der sie nicht gezwungen war, die Jugendlichen nach Aufnahme wieder zurück in die jeweiligen Heime zu schicken. Ein Jahr später setzte die SSK Tagegelder für die entflohenen, obdachlosen Jugendlichen durch, indem sie den Oberbürgermeister und das Rathaus belagerte und stürmte. Als Folge wurden vierzig Plätze als Mitgliedschaft erlaubt, jedoch hielt sich die SSK keinesfalls an das vorgegebene städtische Modell, sondern ließ die fünffache Zahl, nämlich zweihundert Mitglieder, zu. Viele Mitglieder bildeten Wohngemeinschaften in abrissfälligen Bauten der Stadt Köln und verbrachten ihren Alltag zusammen, um zu lernen ein selbstständiges Leben zu führen. Ebenfalls nahmen viele Studenten andere Mitglieder auf und boten ihnen eine Unterkunft. Aufgrund der nicht eingehaltenen Absprachen und der großen Verbreitung der Mitglieder, sollte die SSK verboten werden, weswegen im Februar 1974 die Schließung verfügt wurde.
 

SSK-Café im Jahr 2006 am Kölner Salierring
NRhZ-Archiv
Sechs Jahre nach ihrer Gründung wurde die „Sozialpädago-gische Sonder- maßnahme Köln“ deshalb zur „Sozialistischen Selbsthilfe Köln“, die nun stärker als vorher Informationspolitik betrieb und schnell in den ersten Fällen zur Hilfe gerufen wurde. Sie nahm sich nun verschiedener Patienten an und stattete Patientenbesuche ab. So deckte sie beispielsweise Fälle wie den von Marion Masuhr oder Franz Machwirth auf.
 
Somit befreite sich die SSK als politisches Projekt aus der Abhängigkeit von Politik und Staatsgeldern und verfolgte keine vorgegebenen Richtlinien mehr. Kurz nach der Umbenennung zog die SSK in das Hotel Astor am Salierring 37 und eröffnete die "Ambulanz des SSK“. Dort wurden Menschen ohne Krankenschein umsonst von fachlichen Ärzten behandelt. Ebenso wurden zahlreiche Sprechstundentermine eingerichtet, in welchen immer mehr Flüchtlinge aus den Landeskrankenhäusern Hilfe suchten, da die Zustände dort immer lebensunfreundlicher wurden. Aufgrund der ansteigenden Zahl der Flüchtlinge wurde die SSK dann auf die - zu dieser Zeit noch vor der Öffentlichkeit verheimlichten - Zustände des Landeskrankenhauses in Brauweiler aufmerksam und nahm sich des Problems an, indem man verschiedene Gruppen bildete, von welchen jede einzelne für ein anderes Landeskrankenhaus zuständig war und die Insassen regelmäßig besuchte.
 
5.2 Gründe für das Vorgehen der SSK
 
In den 70er und 80er Jahren war die SSK besonders in den Fällen und Ermittlungen gegen verschiedene Landeskrankenhäuser tätig. Sie sprach sich als gesellschaftliche Gruppierung radikal gegen die Behandlungsmethoden in den Psychiatrien dieser Zeit aus und begann, einzelne Skandale an das öffentliche Licht zu bringen.
 
Immer mehr jugendliche, aber auch erwachsene Insassen der Landeskrankenhäuser begannen in dieser Zeit aus den Einrichtungen zu fliehen und suchten Schutz und Zuflucht bei der SSK, aufgrund unzumutbarer Zustände in den Psychiatrien selbst und bei ihren Behandlungsmethoden. So wurde die SSK auf die großen Missstände aufmerksam, die innerhalb der Landeskrankenhäuser herrschten und nahm sich einzelner Fälle an.
 
Besonders dringend schien die Lage in Brauweiler. Nach dem Tod einer 17-jährigen Patientin, auf den im späteren Verlauf noch genauer eingegangen wird, stand die SSK mit dem Landschaftsverband Rheinland, welcher für alle Landeskrankenhäuser in der Umgebung zuständig und ihre oberste Instanz war, vor Gericht, da sie zum einen ihrer radikalen Äußerungen in Flugblättern angeklagt worden war, zum anderen aber auch der LVR - aufgrund zahlreicher Toter in seinen Einrichtungen.
 

Udo Klausa - erster Landesdirektor
des Landschaftsverbandes Rheinland (1)
Die SSK warf dem Landschafts-verband, ebenso wie Teilen des Personals des Landeskranken-hauses Brauweiler, mehrere Versäumnisse vor, die Grund für die hohe Sterberate in Brauweiler gewesen sein sollen: Zum einen war es die allgemeine Vorstellung von einer Psychiatrie, die sich von der heutigen unterscheidet: In die Psychiatrien - oder auch euphemistischer gesagt: in die Landeskrankenhäuser -  wurden diejenigen eingewiesen, die unangenehm für die höhere Gesellschaft waren. Dazu gehörten verhaltensauffällige Jugendliche, Drogen- und Alkoholabhängige, ebenso Obdachlose, die zumeist von der Polizei auf der Kölner Domplatte aufgegriffen worden waren. Dabei galt es nicht, diese „unangenehme Masse von Menschen“ zu heilen und ihnen zu helfen, sondern sie von der geordneten und gesitteten Gesellschaft auszuschließen und sie ruhig zu stellen, damit sie keine weitere Belastung mehr darstellten.
 
Weiterhin beklagte die SSK, dass viele Ärzte überfordert gewesen seien, da viel zu wenig Personal für so eine Menge an Patienten zur Verfügung stand; und ein weiterer Kritikpunkt war, dass die meisten „pflegerischen“ Angestellten, vorher in dem Arbeitslager oder auch noch zu der Zeit der Arbeitsanstalt dort als Wärter gearbeitet hätten und mit der Eröffnung des Landeskrankenhauses einfach übernommen worden seien, obwohl sie keinerlei pflegerisches Wissen besaßen. 
 
Aus dieser mangelnden Ausbildung resultierte auch der Missbrauch von Medikamenten, der mit der Verwendung des Personals eng im Zusammenhang stand. In den Landeskrankenhäusern wurde oft eine viel zu hohe Dosis von Medikamenten gespritzt, die schwere gesundheitsschädigende, physische und psychische Nebenwirkungen hatten, über welche die Patienten jedoch oft nur mangelhaft aufgeklärt wurden Die Verabreichung erfolgte nach Angaben der SSK meist unfreiwillig oder durch versteckte Hinzufügung im Essen, wenn die Patienten sich allzu sehr wehrten. Des Weiteren hätten diese hohen Dosen mit entsprechenden Gegenmitteln und nur unter ständiger ärztlicher Kontrolle verabreicht werden dürfen. Aufgrund des mangelnden und unerfahrenen Personals erfolgte dies natürlich nicht ordnungsgemäß – ja, das "Pflegepersonal“ besaß sogar die Möglichkeit, die Dosen selbst zu erhöhen, obwohl die Medikamente in Überdosis zu starken Veränderungen der Persönlichkeit und Identität führten. Daher durften die Medikamente eigentlich nur in äußersten Extremfällen verabreicht werden, da sie bei zu hoher Dosis und zu häufigem Gebrauch, die Fähigkeit besitzen, das zu zerstören, was die Behandlung eigentlich schützen und wiederherstellen sollte. Weiterhin warf die SSK dem LVR vor, die Krankenakten der plötzlich Verstorbenen zu verfälschen und die Todesopfer so schnell wie möglich vergraben zu lassen, um das Fehlverhalten der Mitarbeiter zu vertuschen. So wurde meist nicht einmal die richtige Todesursache des Patienten durch Überschuss von Medikamenten in seiner Krankenakte angegeben, da diese verschwiegen werden sollte. Schlussendlich wurde der SSK und vor allem ihrem Hauptaktivisten in der Sache der Landeskrankenhäuser Recht vom Gericht übertragen, indem das Gericht bestimmte, dass die SSK weiterhin Anklage in ihren Flugblättern gegen die Landeskrankenhäuser erheben durfte, da die verbreitete Kritik der Wahrheit entsprach.
 
5.3 Die SSK im Falle Marion Masuhr
 
Von den fast siebenhundert Todesfällen stachen einige aufgrund ihrer besonders tragischen Umstände heraus. Der Fall der 17-jährigen Marion Masuhr war wohl der bekannteste Fall in dem Skandal um Brauweiler.
 
Im Januar 1978 starb die junge Marion Masuhr im Landeskrankenhaus Brauweiler, wohin sie von ihren eigenen Eltern eingewiesen worden war, da diese mit der Tochter nicht mehr zurecht kamen. Während ihres Aufenthalts im Jahre 1977 tobte Marion im Landeskrankenhaus oft herum und wehrte sich gegen jegliche Vorschriften. Aufgrund dessen erhielt sie zu ihrer bereits alltäglichen hohen Dosierung an Beruhigungsmedikamenten noch eine weitere hohe Dosis, um sie vollkommen ruhig zu stellen. Die SSK, die zuvor Gruppen gebildet hatte, um den Vorwürfen der entflohenen Patienten gegenüber den Landeskrankenhäusern auf den Grund zu gehen, ging regelmäßig einzelne Insassen besuchen - so auch Marion.
 
Im Dezember besuchten die Mitglieder des SSK Marion, zu der sie ein gutes Verhältnis hatten, zum wiederholten Male. Marion machte sonst immer einen aufgeweckten Eindruck. Zu diesem Zeitpunkt jedoch war sie nicht ansprechbar, da sie erneut eine Überdosis erhalten hatte und aufgrund dieser völlig betäubt auf dem Bett lag. Die Jugendliche, die sonst immer äußerst redegewandt war, konnte weder gehen noch sich verbal äußern. Kurze Zeit später wurde der SSK mitgeteilt, dass Marion Masuhr verstorben sei. Als Ursache wurde ein Gehirntumor angegeben, von dem sie allerdings nie betroffen war, welcher aber zur Tarnung der eigentlichen Todesursache, nämlich einer Lungenembolie, hervorgerufen durch die starke Überdosis an Medikamenten, dienen sollte. Mit diesem Todesfall begann die SSK weitere Todesfälle aufzudecken und brachte den ganzen Skandal an die Öffentlichkeit und schließlich vor Gericht. Der tragische Fall des jungen Mädchens war sozusagen der Beginn des Kampfes der SSK gegen die Landeskrankenhäuser, aber vor allem gegen deren Träger, den LVR. Die SSK forderte eine Untersuchung sämtlicher Todesfälle im LKH Brauweiler, ebenso die strafrechtliche Verfolgung der Schuldigen.
 
5.4 Der Erfolg der SSK – die Schließung des Landeskrankenhauses
 
Schlussendlich wurde das Landeskrankenhaus Brauweiler vom leitenden Direktor des Landschaftsverbandes, Professor Dr. Casper Kulenkampff, der innerhalb des Landschaftsverbandes eine liberale und aufgeklärte Politik betrieb, geschlossen, da der Skandal zu sehr in die öffentliche Kritik gelangte und der Tod Marion Masuhrs sich nicht sauber begründen ließ. Des Weiteren gelangte der damals leitende Klinikchef immer mehr in die öffentliche Kritik, da bekannt wurde, dass er selbst starker Alkoholiker war. Daher wurde an seinen Führungskompetenzen erheblich gezweifelt. Der Betreiber des LKH ging auf die Vorwürfe ein, als er auf einer Pressekonferenz im Februar 1978 auf die öffentliche Kritik reagierte und als Grund der Missstände und Skandale angab, dass „erhebliche Mängel, die den organisatorischen Ablauf der Klinik in erster Linie betreffen, festgestellt worden sind, die zur Konsequenz haben, dass die für eine ordnungsmäßige, sachgerechte Behandlung von Patienten erforderliche Kooperation, das Zusammenspiel zwischen den einzelnen Ebenen und Diensten des Krankenhauses nicht ausreichend gewährleistet erscheint“ (Auszug aus einer Pressekonferenz am 22.2.1978; Stellungnahme LD). Des Weiteren gab der Betreiber an, dass die dort tätigen Ärzte sofort ausgetauscht und versetzt werden sollten. Weiterhin verfügte er über einen Aufnahmestopp, und alle noch anwesenden Patienten wurden in andere umliegende Landeskrankenhäuser versetzt, ebenso wie manche Pfleger. Das Landeskrankenhaus Brauweiler wurde komplett geschlossen, obwohl es vorher noch mit viel Geld in Teilen renoviert worden war.
 
Die SSK sah die Rechtfertigung und die plötzliche Versetzung der beteiligten Ärzte als eine „überfällige Säuberungsaktion an“, wie es im Urteil des Landesgerichts Köln heißt. Ein Mitglied der SSK gab in seiner Aussage vor Gericht an: „Die feinen Herren vom Kennedyufer in Köln haben den Skandal gemacht, um die Katastrophe zu verhindern.“ Die SSK, die immer konsequent für ihre Mitglieder einstand, anfangs aber keine Chance gegen einen riesigen Verband wie den LVR zu haben schien, bewies am Ende, dass sie in dem Gerichtsprozess, den sie zuvor als einen weiteren Schritt zur Wiederherstellung der Menschenrechte für die Patienten interpretiert hatte, zumindest die Anerkennung des Unrechts, das an zwei von vielen Patienten verübt worden war, erreicht hatte. (PK)
 
Teil 4 und Schluß folgt in NRhZ 315
 

(1) http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=16721

Online-Flyer Nr. 314  vom 10.08.2011



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