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Völkerstrafgesetzbuch von der Bundesanwaltschaft mißachtet
Strafanzeige gegen Erdoğan abgelehnt
Von Martin Dolzer
Anfang November 2011 hatten, wie die NRhZ berichtete, Rechtsanwälte, Völkerrechtler und Persönlichkeiten aus Politik und Kultur bei der Bundesanwaltschaft (BAW) in Karlsruhe Strafanzeige gegen den türkischen Ministerpräsidenten Erdoğan, führende Politiker und Generalstabschefs der Türkei wegen Kriegsverbrechen an Kurden erstattet. (1) Sie beriefen sich dabei auf das seit 2002 bestehende deutsche Völkerstrafgesetzbuch. Die BAW hat nun mitgeteilt, dass sie keine Ermittlungen aufnehmen will.
Online-Flyer Nr. 340 vom 08.02.2012
Völkerstrafgesetzbuch von der Bundesanwaltschaft mißachtet
Strafanzeige gegen Erdoğan abgelehnt
Von Martin Dolzer
Anfang November 2011 hatten, wie die NRhZ berichtete, Rechtsanwälte, Völkerrechtler und Persönlichkeiten aus Politik und Kultur bei der Bundesanwaltschaft (BAW) in Karlsruhe Strafanzeige gegen den türkischen Ministerpräsidenten Erdoğan, führende Politiker und Generalstabschefs der Türkei wegen Kriegsverbrechen an Kurden erstattet. (1) Sie beriefen sich dabei auf das seit 2002 bestehende deutsche Völkerstrafgesetzbuch. Die BAW hat nun mitgeteilt, dass sie keine Ermittlungen aufnehmen will.
Recep Tayyip Erdoğan – muß keine Ermittlungen der BAW fürchten
NRhZ-Archiv
Grundlage der Anzeige waren nachgewiesene schwerwiegende Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit - u.a. extralegale Hinrichtungen, Totenschändungen, Chemiewaffeneinsätze und militärische Anschläge auf ZivilistInnen aus der kurdischen Bevölkerung in der Türkei. Erstattet worden war die Strafanzeige – gestützt auf das Völkerstrafgesetzbuch - von den RechtsanwältInnen Britta Eder und Heinz Jürgen Schneider
im Namen von Hinterbliebenen der Opfer dieser Verbrechen. Unterstützt wird die Anzeige von Persönlichkeiten aus Politik und Kultur. Darunter befinden sich die Autorin Doris Gercke (Bella Block), der Völkerrechtler Prof. Dr. Norman Paech, Dr. med Gisela Pentecker (IPPNW), der Autor dieses Artikels und Soziologe Martin Dolzer, der Bundestagsabgeordnete Harald Weinberg (DIE LINKE) und die Stadträtin Marion Padua (Linke Liste). Die beiden Letztgenannten waren in der kurdischen Stadt Sirnak nur knapp einem Bombenanschlag entgangen, der nach bisherigen Erkenntnissen von Personen aus dem Bereich der türkischen Sicherheitskräfte verübt wurde.
Die für derartige Ermittlungsverfahren zuständige BAW hat nach Mitteilung der AnwältInnen erklärt, dass sie keine Ermittlungen aufnehmen werde. In ihrer "Begründung" habe die BAW darauf hingewiesen, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den auf mehr als 100 Seiten beschriebenen zehn Fällen, den vorgelegten Beweismitteln und dem Hintergrundmaterial nicht vorgenommen wurde. Von der Einleitung eines Verfahrens sei vielmehr aus formalen Gründen abgesehen worden. Begründet habe die BAW dies - in sehr nachlässiger Weise - auf knapp zwei Seiten.
Aus der BAW-Begründung werde deutlich, mit welcher Motivation sich die BAW der Strafanzeige nach dem Völkerstrafgesetzbuch gewidmet hat, heißt es in der Pressemitteilung der RechtsanwältInnen und des MAF-DAD e.V. - Verein für Demokratie und internationales Recht in Köln: „Offenbar wurden lediglich Vorwände gesucht, eine Verfolgung ablehnen zu können. Gleichzeitig entbehrt die Begründung in großen Teilen jeder juristischen und tatsächlichen Grundlage. Es drängt sich der Eindruck auf, dass der Anzeigentext nicht einmal vollständig gelesen wurde."
Im Rahmen der BAW-Ablehnung sei Ministerpräsident R.T. Erdoğan „uneingeschränkte“ Immunität zuerkannt worden. Ein derartiges Vorgehen widerspreche nicht nur der ständigen Rechtsprechung und Praxis des Internationalen Strafgerichtshofs, sondern auch dem Anspruch und den Zielen des Völkerstrafrechts sowie des deutschen Völkerstrafgesetzbuches. Mit dem Völkerstrafgesetzbuch von 2002 verfolge die Bundesrepublik Deutschland u.a. das Ziel, einen Beitrag zur Verfolgung schwerster Straftaten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen leisten zu können, auch wenn der "Tatort“ nicht in Deutschland liegt.
Zu Ermittlungen und Anklagen auf Grundlage des Völkerstrafgesetzbuches kam es bisher lediglich, wenn es politisch opportun erschien - wie in den Fällen von Beschuldigten aus Afrikanischen Staaten oder Ex-Jugoslawien. Anzeigen gegen Politiker und hochrangige Militärs aus Nato-Staaten wurden hingegen regelmäßig unter formalen Gesichtspunkten niedergeschlagen. Das betraf den ehemaligen US-Verteidigungsminister D. Rumsfeld wegen seiner Verantwortung für die Folterungen im Gefängnis von Abu Ghuraib genauso wie Bundeswehr-Oberst Klein, der ein Massaker an Zivilisten im afghanischen Kundus befohlen hatte.
In Kontinuität dazu steht die jetzige Ablehnung von Ermittlungen gegen Erdoğan und weitere Verantwortliche. Die engen deutsch-türkischen Beziehungen im Bereich Politik, Wirtschaft, Militär, Rüstung und Sicherheit sind der offenbare Grund für die "schützende Hand“ gegenüber den für Kriegsverbrechen Verantwortlichen.
„Das Ziel des internationalen Strafrechts und seiner diversen Gerichtshöfe ist jedoch gerade, dass Staats- und Regierungsämter oder hohe militärische Kommandoposten keinen Schutz vor Strafverfolgung genießen sollen“, erklärt dazu Rechtsanwältin Britta Eder. „Die Gleichheit aller vor dem Gesetz ist eine Grundvoraussetzung einer demokratischen Rechtsordnung. Eine politisch motivierte Abweichung davon widerspricht dem Ziel einer internationalen Strafverfolgung und stellt faktisch einen Freibrief für die Zukunft dar“, kommentiert Rechtsanwalt Heinz-Jürgen Schneider.
Hinsichtlich der weiteren Personen außer Erdoğan (Verteidigungsminister und Generalstabschefs) ist laut BAW nach § 153f Abs. 1 Satz 1 StPO von der Verfolgung abgesehen worden, da zu erwarten sei, dass sich die Beschuldigten in Zukunft lediglich „auf amtliche Einladung der Bundesregierung im Bundesgebiet aufhalten werden.“ Deshalb könnten sie nach § 20 Gerichtsverfasssungsgesetz (GVG) für die Dauer ihres Aufenthalts nicht verfolgt werden. Die BAW verkennt aber, dass die Beschuldigten sich z.B. auf der jährlich stattfindenden Sicherheitskonferenz in München nicht auf amtliche Einladung in der BRD aufhalten, da diese privat organisiert und keine offizielle Regierungsveranstaltung ist.
Ein Absehen von Verfolgung nach § 153f StPO ist zudem nur dann möglich, wenn Deutsche weder als Täter noch als Opfer an den Taten beteiligt sind. Hier lässt die Bundesanwaltschaft nicht nur jede Auseinandersetzung damit vermissen, dass mit dem MdB Harald Weinberg und der Stadträtin Marion Padua gerade auch Bundesbürger geschädigte AnzeigeerstatterInnen sind.
„Der Anschlag in Sirnak stand in einem unmittelbaren Zusammenhang zum Ausgang der Parlamentswahl im Juni 2011 und weist damit auch einen unabweisbaren Zusammenhang auf zum Zweck unserer Reise dorthin, nämlich den Ablauf der Parlamentswahlen in der Provinz Sirnak zu beobachten. Insofern waren wir Ziel und Opfer dieses Anschlages, auch wenn wir keine unmittelbaren Verletzungen erlitten haben", erklärt der Bundestagsabgeordnete Harald Weinberg einen Hintergrund des Anschlags in Sirnak, der nach bisherigen Erkenntnissen von Personen aus dem Bereich der türkischen Sicherheitskräfte verübt wurde, bei dem 1 Menschen starb und 11 Menschen schwer verletzt wurden.
„Wir werden Einspruch gegen diese politisch motivierte Ablehnung von Ermittlungen nach dem Völkerstrafgesetzbuch einlegen. Die juristische Auseinandersetzung darum, dass die Verantwortlichen aus der Türkei zur Verantwortung gezogen werden, wird fortgesetzt“, bekräftigt denn auch Rechtsanwältin Britta Eder.
Die Bundestagsabgeordnete Heidrun Dittrich (DIE LINKE) kommentiert den Vorgang: „Indem die Bundesanwaltschaft die Anzeige gegen Ministerpräsident Erdoğan sowie die letzten Verteidigungsminister und Generalstabschefs aus formalen Gründen ablehnt, zeigt sich die Bundesrepublik als nicht dem Grundsatz der Gleichheit aller vor dem Gesetz verpflichtet. Für Mitbürger, die aus der Türkei kommen und für die Mitbürger, die Kurden sind, wird eine solche von politischen Interessen geleitete juristische Praxis unglaubwürdig, da sie rechtsstaatliche Erfordernisse nicht erfüllt. Die Arbeitsimmigranten leben meist seit drei Generationen in der BRD und haben den Sozialen Rechtsstaat mit aufgebaut. Wenn die Interessen der Nato und die Wirtschaftsbeziehungen über das Völkerrecht gestellt werden, stellt sich die Bundesrepublik auf eine Stufe mit dem Folterstaat Türkei, der einen internationalen Konflikt und unerklärten Krieg gegen die kurdische Bevölkerung in der Türkei und im Irak führt.“
Nach Einreichung der Anzeige ist es zu weiteren schweren Kriegsverbrechen gekommen: berichtet wird u.a. vom Einsatz von verbotenen Kampfmitteln gegen Guerillas in Hakkari/Cukurca - 36 Menschen wurden getötet und bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt - und der Bombardierung von Zivilisten in Sirnak/Roboski - 35 Menschen vielen diesem Massaker zum Opfer. (PK)
Am 2. Februar erschien im Pahl-Rugenstein Verlag die Dokumentation zur Strafanzeige unter dem Titel: „Kriegsverbrechen in der Türkei - Strafanzeige nach dem Völkerstrafgesetzbuch gegen Ministerpräsident Erdogan und die türkischen Generalstabschefs“- ISBN Nr.: 987-3-89144-501-3.
Weitere Informationen und den Wortlaut der Anzeige finden sie auch auf der Seite
Online-Flyer Nr. 340 vom 08.02.2012