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Aktueller Online-Flyer vom 27. Dezember 2024  

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Arbeit und Soziales
Der Fall Ugur K. wirft ein Licht auf arbeitsrechtliche Winkelzüge
Chronik einer Verdachtskündigung
Von Christoph Alberto Hardt

Ugur K. hat sich nie Sorgen um seinen Arbeitsplatz gemacht, schließlich kennt kaum einer den Betrieb so gut wie er. 16 lange Jahre ist er als Staplerfahrer bei der Kölner Pharmafirma A. Nattermann & Cie. GmbH beschäftigt. 16 Jahre, in denen er Woche für Woche Schichtarbeit leistet. Frühschicht, Spätschicht, Nachtschicht und wieder von vorn. Eine Knochenmühle, für die er sich gerne aufreibt. Doch am Ende zögert sein Arbeitgeber keine Sekunde, ihn als mutmaßlichen Saboteur von Kindermedizin fristlos zu entlassen. Dabei hat er sich bis heute offiziell überhaupt nichts zu Schulden kommen lassen. Nur ein vager Verdacht steht im Raum. Und der reicht vor deutschen Arbeitsgerichten meist als Kündigungsgrund.


Ehepaar K. mit Sohn Mert (8 Monate)
Foto: Hardt

Unstrittig ist, dass es im Januar 2011 in der Medikamentenabfüllung von Nattermann zu Störungen kommt, die sich niemand erklären kann. Zuletzt am 25. Januar. Als Ugur K. gerade Pause macht, wird in der Werkshalle das Förderband gestoppt. Verunreinigte Verschlusskappen will man entdeckt haben. An einer Abfüllanlage für die Säuglingsarznei „Doliprane“. Das Schlimmste, was einem Arzneimittelhersteller passieren kann. Auch das Schlimmste, was ein Angestellter seinem Arbeitgeber antun könnte.
 
Die Tropfen einer braunen klebrigen Substanz werden schnell als der alkoholhaltige Hustensaft „Bronchicum“ identifiziert, der an der übernächsten Zapfanlage abgefüllt wird. Noch schneller gerät Ugur K. ins Visier der betriebsinternen Ermittlungen. Ein technischer Defekt sei ausgeschlossen. Mitarbeiter hätten ihn dabei beobachtet, wie er an Tagen zuvor verdächtige Bewegungen in der Nähe der Flaschendeckel gemacht habe. Außerdem sei direkt neben der Maschine mit den Verschlusskappen in einem Müllbehälter eine Pipette für Flüssigkeiten sichergestellt worden. Ideal um die Deckel mit einer anderen Arznei zu kontaminieren. Ugur K. habe man an diesem Tag zwar nicht an der Maschine hantieren sehen, aber normalerweise sei das Auffüllen der Verschlusskappen schließlich seine Aufgabe. Die ideale Gelegenheit also. Und der ideale Verdächtige.
 
Schon als Ugur K. seine Pause beendet, verdächtigt ihn die herbeigerufene Vorgesetzte nach eigener Darstellung so sehr, dass sie ihm verschweigt, dass der Beutel mit Verschlusskappen, den sie bei diesem Zusammentreffen in Händen hält, Beweismaterial in einem Fall von Industriesabotage sein könnte. Über 2000 Flaschen will die Firma an jenem Abend wegen Verunreinigungen aussortiert und anschließend vernichtet haben. Über 2000 Flaschen, bei denen laut Firmendarstellung etwa jeder zweiter Deckel von innen wie außen mit einer dunklen, sirupartigen Masse besprenkelt gewesen ist, die niemand bemerkt habe. Nicht die Mitarbeiter am Band, während die Flaschen zur Verpackungsanlage wandern, und auch nicht das wachsame Maschinenauge, das normalerweise jede verunreinigte Flasche am Ende des Förderbandes aussortiert.
 
Als Ugur K. am nächsten Mittag zur Arbeit erscheint, wird der Belegschaft mitgeteilt, dass die Maschinen an diesem Tag still stehen. Die Kripo ist im Haus. Allgemeine Verunsicherung. Man solle im Pausenraum warten, bis man einzeln aufgerufen werde. Eine Liste mit sechs Personen aus der kritischen Schicht kursiert. Ugur K. sieht, dass sein Name fehlt. Also meldet er sich freiwillig. Später wird man ihm das als typisches Täterverhalten auslegen. Wie bei einem zwanghaften Mörder im Film etwa, der sich helfend in die Ermittlungen der dummen Polizei einschaltet, und doch unbewusst nur erwischt werden will, damit er endlich gestoppt wird. Was es bedeutet hätte, hätte er seinen Namen nicht gesagt, will Ugur K. sich lieber gar nicht ausmalen.
 
Um ein Uhr nachts nach elf Stunden des Wartens und zwei Befragungen darf Ugur K. erst nach Hause gehen. Über jedes seiner Worte in dieser Zeit ist genauestens Protokoll geführt. Denn längst sind die Störungen am Band von Nattermann kein Problem der Kölner Belegschaft mehr. Die Hauptgeschäftsstelle in Frankfurt hat man informiert. Der oberste Sanofi-Aventis Security Manager von Deutschland, Herr Jörn F., ist eingeflogen, um einen Schuldigen für die Vorfälle beim rheinischen Tochterunternehmen zu finden. Sanofi-Aventis ist drittgrößter Pharmaproduzent der Welt. Über 30 Milliarden Euro Jahresumsatz. Längst börsennotiert. Ein Skandal um die Abfüllung eines Babymedikaments wäre fatal für das Verbrauchervertrauen. Und für den Aktienkurs. Und die Verantwortlichen. Besser man findet das Problem eine Ebene darunter.
 
So ist es zu erklären, dass Jörn F. sich an jenem Tag recht rasch auf menschliches Versagen als Ursache festlegt und überhaupt keine Fragen zu den Sirupleitungen an den Konfektionierungsanlagen stellt. Die seitenlangen Protokolle seiner Mitarbeiterbefragungen geben Einblick in ein routiniertes System, dort zu bohren, wo nichts zu finden ist, und Fragen so zu stellen, dass die Antworten den Befragten ins Verderben führen müssen: „Herr K. vermeidet bei den Begrüßung jeglichen Blickkontakt und schaut stattdessen zu Boden“, ist dort zu lesen. Außerdem gehe sein Blick beim Nachdenken „erwartungsgemäß nach rechts oben.“
 
Ugur K. bemüht sich, die Fragen der Betriebsdetektive ausführlich zu beantworten. Auch, als sein Gegenüber ihm Fragen stellt, die ihn von der übrigen Belegschaft isolieren oder ein hypothetisches Motiv und Geständnis in den Mund legen können, sobald er etwas anderes antwortet als „Keine Ahnung“: „Für wen würden Sie die Hand ins Feuer legen, dass er es nicht war? […] Wie könnten die Verunreinigungen erzeugt worden sein? […] Wie könnte es der betreffende Kollege sichergestellt haben, dass er nicht beobachtet wird? […] Wann meinen Sie, hat er die erste Manipulation durchgeführt?“
 
Andere Fragen sind so gestellt, dass er sie nicht beantworten kann: Wo er denn um 17:55 in der Halle gestanden habe, als zwei Mitarbeiter in die Pause gingen. Und in welcher Reihenfolge genau er in den nachfolgenden 50 Minuten welche Arbeitsschritte ausgeführt habe. Er weiß es nicht mehr. In den Aussagen der anderen Mitarbeiter verdichten sich die Hinweise gegen ihn. Den Protokollen ist zu entnehmen, dass eine Mitarbeiterin auf die Frage nach einem möglichen Motiv des Täters sofort berichtet habe, dass Herr K. ein „Eigenbrötler“ sei. Sein Motiv könne im Privaten liegen. Seine Frau habe schließlich im Jahr zuvor ihr Baby im fünften Schwangerschaftsmonat verloren. Korrekt ist, dass seine Frau Zwillinge im sechsten Schwangerschaftsmonat verlor. Die gleiche Mitarbeiterin erwähnt auch einen Vorfall, bei dem Herr K. im Jahr zuvor einen homosexuellen Kollegen mit den Worten beleidigt habe: „Mich würde ja interessieren, wer bei euch wen fickt.“ Das Profil einer tickenden Zeitbombe wird suggeriert. Schwulenfeindlich und im Grunde untragbar für jede Firma. Welcher Richter würde so einem nicht auch zutrauen, kleinen Babies die Medikamente zu panschen?
 
Der Ehemann der Mitarbeiterin, Leiharbeiter und erst seit drei Monaten im Betrieb, will dann auch gesehen haben, wie Herr K. eine Woche vor dem Vorfall mit den verdreckten Medikamentendeckeln mit seiner Hand in eine Führschiene für Verschlusskappen gegriffen habe. Eine verdrehte Verschlusskappe habe er dort vorgefunden und wieder richtig hingelegt. Doch dann habe Herr K. ein weiteres Mal in die „Emse“ gegriffen und danach habe es in der Flaschenbefüllung „geknallt“. Ugur K. findet es seltsam, dass man trotz dieser angeblichen Beobachtungen seine Vorgesetzten in jener Zeit nicht informiert hat. Bei Nattermann sei in der Vergangenheit schließlich selbst bei kleinsten Arbeitsunfällen wie Fingerquetschungen die Polizei angerückt.
 
Noch am Abend ergeben die Aussagen der anderen Mitarbeiter laut der Protokolle für Sanofi-Aventis den „dringenden Verdacht, dass Herr K. der Täter ist“. Deshalb bittet man ihn zu einem zweiten Gespräch. Nur er und Security Manager Jörn F. aus Frankfurt. Jetzt wird er direkt der Tat beschuldigt. Ugur K. antwortet immer wieder ruhig: „Ich bin es nicht gewesen.“ Herr F. ist sich dessen aber sicher. Schließlich habe K. in der Vergangenheit seinen Vorgesetzten Hinweise auf Missstände im Betrieb gegeben, die aber ignoriert wurden. Ob er nicht deshalb den Kollegen einen „Streich“ habe spielen wollen? Und ob er es vielleicht auch wegen der Fehlgeburt seiner Frau getan habe? Ugur K. traut seinen Ohren nicht. „Ich habe nie krank gefeiert, habe nie etwas geklaut“, ärgert er sich heute, „Nur immer meine Meinung gesagt. Meine Klappe aufgetan. Auch für andere.“ Vielleicht sei er deshalb in Ungnade gefallen. Ein leichtes Ziel gewesen. Einer von den Teuren, die schon lange dabei sind. Hartnäckig, wenn es um die Interessen seiner Kollegen geht. Ein Zahnrädchen, das so infam ist, seine Rechte zu kennen, und es nicht unbedingt jedem recht machen will.
 
Security Manager Jörn F. bleibt in jener Nacht bei Fangfragen: Wie er die Tat denn begangen habe, und wo er die Utensilien danach versteckt habe. Ugur K. muss sich wiederholen, versteht nicht, was man von ihm will. Schließlich wird Personalleiter Walter R. hinzugerufen, stellt ihm eine fristlose Kündigung in Aussicht. Die Sache sei sonnenklar. Er habe ja auch immer so schlechte Laune gehabt und so verdächtig geschaut. Mittlerweile ist es nach Mitternacht. Den Protokollen ist zu entnehmen: „Herr K. fragte, wie es sich auswirken würde, wenn sich herausstellen sollte, dass er nicht der Täter gewesen sei, worauf Herr R. ihm sagte, dass das nicht geschehen würde und es keine Auswirkungen hätte.“ Vorverurteilung also. Und die Ansage, auf jeden Fall gefeuert zu werden, auch wenn er gar nicht der Täter ist. Ugur K. will sich zudem an eine Aussage des Security Managers F. zu diesem Zeitpunkt erinnern, dass man Frankfurt nicht einfach sagen könne, man habe den Täter nicht gefunden. Sonst könne man den Standort Köln gleich dicht machen und alle nach Hause schicken.
 
Jetzt kommt man zum eigentlichen Nadelöhr: „Ich sollte unterschreiben, dass ich meine fristlose Kündigung annehme, dann würde man mir strafrechtliche Ermittlungen ersparen“, erinnert sich Ugur K. Doch den Fehler macht er nicht. An jenem Abend macht er dafür einen anderen Fehler: Er erzählt Personalleiter R., dass seine Frau wieder ein Kind bekommt. R. wird sich in den Folgetagen telefonisch bei der Ehefrau melden, die wegen einer Risikoschwangerschaft das Bett hüten muss: Ihr Mann könne den ganzen Ärger noch abwenden, wenn er nur die fristlose Kündigung annehme. Doch Ugur K. bleibt hart, nimmt sich einen Anwalt.
 
Nattermann schafft schnell Fakten, baut Druck auf: Drei Tage nach dem Verhör findet Ugur K. eine fristlose Kündigung im Briefkasten, außerdem wird eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz gestellt. Man wirft ihm vor, er habe absichtlich Verschlusskappen verunreinigt, um das Leben von kleinen Kindern zu gefährden. Er muss zur Polizei. Erkennungsdienstliche Behandlung: Fingerabdrücke und Fotos. Außerdem gibt er freiwillig eine Speichelprobe ab. Diese wird ihn später bei einem DNA-Gutachten der sichergestellten Pipette strafrechtlich entlasten: Die Spuren an der Spritze können ihm nicht zugeordnet werden. Die Gegenseite wird später weiter behaupten, er könne aber auch nicht ausgeschlossen werden. Noch während sein Anwalt Akteneinsicht beantragt, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach Paragraph 170 Absatz 2 StPO ein - ungenügender Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage. Damit ist auch eine mögliche Forderung auf Schadensersatz über jene bedrohlichen 345.000 Euro Kosten zunächst abgewendet, die Nattermann inzwischen wegen der verdreckten Palette und dem Förderbandstopp erlitten haben will.
 
Einschüchternd auch die Verhörmethoden der Polizei: Eine Beamtin soll Ugur K. mit den Worten begrüßt haben: „Sie waren es! Sie und Ihre frechen Äußerungen im Betrieb.“ Auf sein erstauntes Nachfragen habe sie dann zugegeben, dass ihn die anderen Zeugen zwar nicht direkt belastet hätten, aber die Erfahrung mit solchen Fällen gezeigt habe, dass so einer wie er meist auch der Täter sei. Beweisen kann er das nicht mehr. Wie auch.
 
Hier sei Ugur K. zum ersten Mal bewusst geworden, dass es vielleicht doch zwei verschiedene Paar Schuhe sind mit Recht und Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft. Er sei kein Optimist, aber dass es ihn so erwischen könnte, hätte er sich nie träumen lassen. Den Fall der Kaiser's-Kassiererin Emmely kennt er aus den Medien. Weiß auch um Bagatell-Kündigungen wegen der Mitnahme von Frikadellen aus der Firmenkantine oder wegen Müll aus einer Entsorgungsanlage. Doch hätten diese Leute ja wenigstens „etwas gemacht“, er hingegen in 16 Jahren nicht einmal einen Pfandbon unterschlagen. Warum nur kann er dann ohne Abmahnung direkt abserviert werden? Er versteht die Welt nicht mehr und klagt auf Wiedereinstellung in den Betrieb. Die Gegenseite sagt, man könne den anderen Mitarbeitern nicht zumuten, dass Herr K. in den Betrieb zurückkehre, der Verdacht wiege zu schwer. Als Nattermann merkt, dass ein Prozess vor dem Kölner Arbeitsgericht auch eine gewisse Öffentlichkeit mit sich bringen könnte, macht man Ugur K. plötzlich diverse Vergleichsangebote: Zuletzt bietet man ihm an, seine fristlose Kündigung in eine fristgerechte Kündigung umzuwandeln. Auch die geforderte Rückzahlung eines Weihnachtsgelds sei dann vom Tisch. Da wären immerhin vier Monatsgehälter für ihn drin. Andernfalls spräche die Beweislage klar gegen ihn. Er müsse doch wissen, dass er da keine Chance habe.
 
Immer wieder kommen Schreiben von der Gegenseite. Mittlerweile füllen sie zwei Leitz-Ordner. Jedes mal, wenn Ugur K. einen der dicken Umschläge im Briefkasten findet, schnürt sich ihm die Kehle zu. „Mein Innerstes ist mittlerweile so durcheinander wie diese Blätter“, sagt Ugur K., als er die Schriftsätze im Wohnzimmer vor sich ausbreitet. Alle mit staatstragenden Briefköpfen. Geldbeträge und angebliche Verfehlungen in fett gedruckt und majestätisch eingerückt. Schon nach den ersten Briefen bekommt Ugur K. Schlafprobleme. Sein Arzt schickt ihn zum Psychotherapeuten. Seit seiner Kündigung ist er krank geschrieben. Erst auf Druck des Anwalts erhält er überhaupt ein Arbeitszeugnis für die 16 Jahre von Nattermann. Schnell ist klar, dass es zwei versteckte verschlüsselte Hinweise für Personaler enthält, die Arbeitssuche also erschwert.
 
Am 16. April 2012 dann der entscheidende Termin vor dem Arbeitsgericht. Für Ugur K. geht es in dem engen Sitzungssaal 107 um nicht weniger als seinen guten Namen, sein Gesicht und sein früheres Leben, das er zurückhaben will. Personalleiter Walter R. vertritt die Gegenseite. Demonstrativ stellt er Packungen der Medikamente „Bronchicum“ und „Doliprane“ auf den Tisch, als ob sie irgendetwas beweisen würden. Der Arbeitgeberverband Chemie Rheinland hat Natterman für das Verfahren die Anwältin Marion Heitmann zur Seite gestellt. Mit einer umfassenden Beweisaufnahme will sie die Klage auf Wiedereinstellung abwenden. Vier Zeugen fährt sie deshalb auf, allesamt Frauen. Bis auf eine aus der untersten Hierarchieebene und damit auf den Job bei Nattermann angewiesen. Allesamt bestätigen sie, dass der Verdacht schon Tage vorher auf Ugur K. gefallen sei. Weil er sich seltsamerweise immer wieder an den Anlagen herumgetrieben habe, die später Probleme machten. Weil er verdächtig geschaut habe. Öfters mal am Förderband gestanden. Und auch mal eine Flasche angehoben, kontrolliert und zurückgestellt. Alles Dinge, die laut Ugur K. 16 Jahre lang kein Problem waren, sogar von ihm erwartet wurden, und mit denen er auf einmal seine Kompetenzen überschritten haben soll.
 
Immer wieder schauen die Zeuginnen bei Fragen des Gerichts hilfesuchend zu Personalleiter Walter R., tragen ihre Aussagen mit gesenktem Blick vor. Im Verdacht hätten Sie Ugur K. schon lange gehabt, auch wegen der geringen Stückzahlen während ihrer Schichten, und ihn deshalb heimlich bei der Arbeit beobachtet. Nur eben nicht die eigentliche Tat. Genau wie die vier Überwachungskameras, die die Produktionshalle filmen, und deren Bänder Ugur K. bis heute nicht einsehen darf, obwohl sie ihn entlasten könnten. Genau wie die betrieblichen Logbücher über Störfälle, in denen die angeblichen früheren Sabotageakte während seiner Schichten eigentlich vermerkt sein müssten, von denen in den Schreiben der Anwälte immer wieder die Rede ist.
 
Als sein Rechtsanwalt Klaus Klingenberg den Zeugen mit Detailfragen zusetzt, gibt es schnell die ersten Ungereimtheiten und Widersprüche mit früheren schriftlichen Aussagen: Eine Zeugin will sich zwar genau erinnern, vor über einem Jahr um exakt 18:53 wegen der Vorfälle alarmiert worden zu sein, sie wisse aber nicht mehr, ob von einem oder zwei Männern, oder ob es nicht doch eine Frau gewesen sei. Mal soll die sichergestellte Pipette als mutmaßliches Tatwerkzeug oben auf dem Müll gelegen haben, mal habe man zufällig im Müll gekramt und sie versteckt unter anderen Dingen gefunden. Mal sei diese Spritze durch einen Herrn L., mal einen Herrn H. gefunden worden. Mal sei Herr H. mit der Spritze dann zur Vorgesetzten geeilt, mal habe die Vorgesetzte die Spritze erst gemeinsam mit dem Herrn bei ihrer Rückkehr entdeckt. Herr L. und Herr H sind beide nicht als Zeugen benannt. Dafür will eine Frau G. plötzlich die verdächtigen Handbewegungen von Ugur K. an den Verschlusskappen beobachtet haben, die in den betriebsinternen Verhören noch Herr L. zu Protokoll gegeben hat. Handelt es sich nur um den Text in einer Inszenierung, den man neu auf die Rollen verteilt? Immer wieder leises Gelächter und Kopfschütteln im Publikum. Doch dem Richter kommen keine Zweifel. Auch nicht, als Rechtsanwalt Klingenberg einer Zeugin in einer schwachen Sekunde entlockt, dass eigentlich jeder die Verschlusskappen im Betrieb auffülle. Und auch nicht, als er eine andere Zeugin durch die Rechnung in höchste Seenot bringt, dass bei angeblich 2000 verschmutzten Flaschen der Behälter für die Verschlusskappen mindestens zweimal unbemerkt befüllt und verschmutzt worden sein müsse, da er bei Stopp des Förderbands ja noch zu zwei Dritteln gefüllt gewesen sei, das Gerät nach Firmenangaben aber doch nur 2000 Kappen fasse.
 
Überhaupt sei auch die ganze Sache mit der Pipette komisch, findet Ugur K.: Welcher Täter würde diese direkt neben dem Tatort in einen Müllbehälter geben? Das sei schließlich ein auffällig schlechtes Versteck. Wie wenn ein Taximörder seinen Ausweis unter dem Beifahrersitz vergesse. Alles wirkt zu perfekt. Wie drapiert. Die Verhandlung verkommt endgültig zur Realsatire, als ein technischer Schaltplan auf dem Richtertisch aufgefaltet wird und eine promovierte Apothekerin fast eine zermürbende Stunde lang die einzelnen Stationen des Förderbandes in ihrer technischen Eigenart schildert, nur um dem Gericht glaubhaft zu machen, dass ein technischer Fehler als Ursache der Verunreinigungen auszuschließen sei. Eine andere Zeugin wird später sagen, dass natürlich immer wieder mal Flaschen auf den Förderbändern kaputt gingen. Dem Gericht werden zwei Plastikbeutel gezeigt, welche die Anwältin der Chemie Rheinland aus ihrem Rollköfferchen hervorzaubert: Einen mit einer Pipette, wie man sie der Kripo übergeben habe, und einen mit verdreckten Verschlusskappen, die man selbst mit Bronchicum bespritzt habe. Zu Anschauungszwecken. Ein Foto des Beutels wird nicht gestattet.
 
In einer Pause kommentiert Rechtsanwalt Klaus Klingenberg: „Man braucht offensichtlich irgendeinen Schuldigen für die Fehler am Förderband von Nattermann, und Herr K. ist einer der wenigen, die sich solche Methoden nicht gefallen lassen.“ Trotzdem wird Richter Dr. Ehrich die Verhandlung nach Vernehmung der vierten Zeugin abbrechen und sich für ein Urteil zurückziehen. Er hat genug gehört. Anwältin Heitmann ist fast ein wenig enttäuscht, dass ihre „stille Reserve“ nicht auch noch in den Zeugenstand kommt: Ein Meister im Betrieb, der Betriebsrat von Nattermann und der Security Manager Jörn F. warten noch vor dem Sitzungssaal, die Verdachtsmomente gegen Ugur K. zu erhärten.
 
Bei einer Verdachtskündigung muss der Arbeitgeber dem Gericht nur schlüssig darlegen, dass ein hinreichender Verdacht gegen einen konkreten Angestellten, einen Verdächtigen besteht, der das Arbeitsverhältnis zu sehr belastet, als dass es fortgeführt werden kann. Mehr nicht. Die Beweislast wird dadurch zu Lasten des Arbeitnehmers de facto umgekehrt. So ist es zu erklären, dass im Aktenzeichen 1 CA 1198 / 11 vor der ersten Kammer des Kölner Arbeitsgerichts an diesem Nachmittag die Klage von Ugur K. abgelehnt wird. Als ihn die Nachricht am Telefon ereilt, sinkt er zusammen. Nun kommen auch noch die Prozesskosten auf ihn zu. „Im Januar 2011 ging es meiner Familie gut“, erinnert er sich. „Meine Frau war wieder im ersten Monat schwanger und wir überlegten, eine Eigentumswohnung zu kaufen.“ Jetzt, 14 Monate nachdem Nattermann in ihm die Ursache für die Probleme am Konfektionierer KF03 gefunden haben will, verliert seine junge Familie plötzlich die Mietwohnung in Köln Ehrenfeld. Zum ersten Mal im Leben Existenzangst.
 
Ugur K. wurde bis heute keiner der ihm zu Last gelegten Vergehen überführt. Alle polizeilichen Ermittlungen gegen ihn sind eingestellt. Niemand im Betrieb hat ihn bei einem der ihm nachgesagten Sabotageakte beobachtet. Die fristlose Kündigung ist durch die Ablehnung der Klage in erster Instanz trotzdem zunächst wirksam. Ein Alptraum sei es. Einer, der sich noch Jahre hinziehen könnte. „Ich bin eine Warnung für alle Beschäftigten bei Nattermann“, sagt er. „Seht her, dem Großmaul haben wir sein Lachen gründlich ausgetrieben.“ Aber Ugur K. will in Berufung gehen. Er habe nichts mehr zu verlieren.
 
Weder die A. Nattermann & Cie GmbH noch die Sanofi-Aventis Deutschland GmbH sind trotz wiederholter Anfragen zu einer Stellungnahme bereit. Die Ursache für die Verschmutzungen und Störungen am Band von Nattermann ist nach wie vor unklar. Nach Schriftsätzen der Firmenanwälte sei es aber nach der Entlassung von Ugur K. nicht mehr zu Störfällen gekommen. (PK)


Online-Flyer Nr. 350  vom 18.04.2012



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