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Mülheimer Demokratie und Rechtstaatlichkeit: Beispiel Zinswettenverluste
Samthandschuhe für Zocker aller Ebenen?
Von Lothar Reinhard
Seit Jahren beschäftigt die Thematik der verzockten Millionen mit Zinswetten immer wieder die Mülheimer Gremien und/oder die Medien mit immer neuen Erkenntnissen oder Enthüllungen. Es ist mehr als überfällig, die Problematik durch politische Beschlüsse endlich in den Griff zu bekommen und nicht weiter zu vertagen oder u.a. durch neue Gutachten hinauszuzögern.
Online-Flyer Nr. 360 vom 30.06.2012
Mülheimer Demokratie und Rechtstaatlichkeit: Beispiel Zinswettenverluste
Samthandschuhe für Zocker aller Ebenen?
Von Lothar Reinhard
Seit Jahren beschäftigt die Thematik der verzockten Millionen mit Zinswetten immer wieder die Mülheimer Gremien und/oder die Medien mit immer neuen Erkenntnissen oder Enthüllungen. Es ist mehr als überfällig, die Problematik durch politische Beschlüsse endlich in den Griff zu bekommen und nicht weiter zu vertagen oder u.a. durch neue Gutachten hinauszuzögern.
Genau das geschah erneut im Finanzausschuss am 30.4.12, in dem auch die peinliche Berufung zum Urteil wegen Einsicht der WAZ nicht einmal behandelt wurde. Daraufhin stellten die Mülheimer BürgerInitiativen (MBI) für die Ratssitzung am 3.5. zwei Eilanträge, einmal zur Rücknahme der Berufung und dann u.a. zur Klage auch gegen die WestLB. Beide MBI-Eilanträge für den Stadtrat wurden ebenso vertagt. Vertuschung oder Ratlosigkeit? Wahrscheinlich beides, doch den Steuerzahlern gegenüber Verantwortungslosigkeit in Reinkultur! (1)
Doch egal: Nun also, kurz vor dem Finanzausschuss am Montag, dem 2.7., fiel der Verwaltung auf, das das von ihr bestellte Gutachten unzureichend sei und bis Montag nachgebessert werden müsse, siehe WAZ vom 29.6. (2) Grund für das plötzliche Umdenken sind neuerliche Urteile insbesondere zu Ennepetal. Doch das war bereits am 11. Mai in der WAZ zu lesen, also vor eineinhalb Monaten! (3) Warum also die lange Untätigkeit?
Die MBI hatten übrigens bereits vor weit über einem Jahr Anträge auf Klage gestellt, die entweder immer wieder vertagt oder niedergestimmt wurden. Auch der WAZ sind weder diese, noch die anstehenden im Finanzausschuss und auf der Ratssitzung am Donnerstag auch nur eine Erwähnung wert. Doch was soll`s: Die MBI brauchten nach dem seinerzeitigen BVG-Urteil kein Gutachten mehr, um zur Überzeugung zu gelangen, dass geklagt werden müsse und mit Aussicht auf Erfolg auch könnte, um wenigstens Teile der verzockten Millionen zurück zu erlangen. Da die MBI aber auch die (Ver-)zocker vor Ort belangen wollten, werden sie halt lieber totgeschwiegen. Kein einziges der Mülheimer Blätter hat auch nur erwähnt, dass auch und logischerweise die Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld als damalige Unterzeicherin der eigentlich nicht erlaubten Geschäfte mitverantwortlich sei. Ebensowenig, dass auch der Regierungspräsident als Aufsichtsbehörde der damaligen Nothaushaltskommune Mülheim nie und nimmer das OK hätte geben dürfen.
Und nun, wo die Zockeranstalt WestLB aufgelöst wird ("natürlich“ mit Milliarden Steuergeldern und ähnlich viel Geldern der kommunalen Stadtsparkassen), kann man auf einmal Schadensersatz einklagen? Da sind dann die jeweiligen kommunalen und RP-Gehilfen ganz außen vor oder was?
Die ganze Art der Behandlung der Zinswettenverluste inklusive der nachfolgenden Währungsspekulationen hier in Mülheim ist eher eine Schande für ein zentraleuropäisches demokratisches Land bzw. die Heimatstadt der glorreichen Wahlgewinnerin und NRW-Ministerpräsidentin Kraft, die inzwischen in allen Sympathiewerten einsam an der bundesdeutschen Spitze rangiert! (PK)
(1) MBI-Anträge dazu nachzulesen unter http://www.mbi-mh.de/2012/05/02/schluss-mit-swaps-u-a-spekulativen-geschaften-der-stadt-mulheim-dafur-schadensersatzklagen-und-endlich-transparenz
(2) WAZ-Artikel "Gutachten zu Zinswetten infrage gestellt", 29.06.2012: http://www.derwesten.de/staedte/muelheim/gutachten-zu-zinswetten-infrage-gestellt-id6823599.html
Lothar Reinhard ist Fraktionssprecher der MBI im Mülheimer Stadtrat
Online-Flyer Nr. 360 vom 30.06.2012