SUCHE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Kommentar
SZ-Redakteur und Kommentator erfreut über "Barmherzigkeit für Oberst Klein"
Deutschland immer weniger ein Rechtsstaat
Von Luz María De Stéfano Zuloaga de Lenkait
"Karriere statt Knast" heisst es heute, am 9. August, treffend in der Schlagzeile von "junge Welt". Bei der Süddeutschen Zeitung liest sich das im Kommentar-Titel von Peter Blechschmidt dagegen so: "Barmherzigkeit für Oberst Klein". Anlass genug für folgende Stellungnahme der chilenischen Juristin und Diplomatin a.D., die nach dem Putsch in Chile nach Deutschland kam, denn die Ernennung von Oberst Klein zum Brigadegeneral steht kurz bevor.- Die Redaktion
Online-Flyer Nr. 366 vom 09.08.2012
SZ-Redakteur und Kommentator erfreut über "Barmherzigkeit für Oberst Klein"
Deutschland immer weniger ein Rechtsstaat
Von Luz María De Stéfano Zuloaga de Lenkait
"Karriere statt Knast" heisst es heute, am 9. August, treffend in der Schlagzeile von "junge Welt". Bei der Süddeutschen Zeitung liest sich das im Kommentar-Titel von Peter Blechschmidt dagegen so: "Barmherzigkeit für Oberst Klein". Anlass genug für folgende Stellungnahme der chilenischen Juristin und Diplomatin a.D., die nach dem Putsch in Chile nach Deutschland kam, denn die Ernennung von Oberst Klein zum Brigadegeneral steht kurz bevor.- Die Redaktion
Gegen Oberst Georg Klein, der für die Kundus-Bombardierung am 4. September 2009 verantwortlich war, durch die 140 Menschen getötet wurden, fand kein Strafprozess statt. Der Generalbundesanwalt stellte die notwendige Untersuchung ein. Infolgedessen bleiben alle Indizien, Vermutungen und Beweismittel bestehen, die Oberst Klein belasten, weil es kein gerichtliches Urteil gab, keine Rechtskraft weder zur Entlastung noch zur Beschuldigung und Überführung als Straftäter.
Folglich liegt der SZ-Journalist Peter Blechschmidt völlig daneben, wenn er absolut abwegig von „keine strafbare Schuld“ schreibt. Sein Kommentar „Barmherzigkeit für Oberst Klein“ ist nicht nur lächerlich, sondern auch dumm: Er selbst weist zu Beginn seines Kommentars auf das Unvorstellbare mit der Frage hin: „Kann das wahr sein?“
Ja, es ist ein wahrer Skandal, dass es zur Beförderung eines solchen Oberst kommt, der nicht einmal die Würde hatte, seinen Rücktritt einzureichen, ein Skandal, der auffälliger denn je darauf hinweist, dass Deutschland immer weniger als Rechtsstaat und immer mehr als Unrechtsstaat funktioniert. Nach rechtsstaatlichen Grundsätzen kann und sollte der Fall Oberst Klein wieder eröffnet werden, so dass es zu einem rechtskräftigen Urteil kommt. Nicht nur im Fall Kundus, sondern auch im Fall Loveparade Duisburg (24. Juli 2012, 21 Tote) haben die rechtlichen Institutionen offenkundig versagt, nämlich die Staatsanwaltschaften, die nicht so funktionieren wie sie es in einem Rechtsstaat in solchen Fällen tun sollten. (PK)
Online-Flyer Nr. 366 vom 09.08.2012