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Brisante Details über den "Konsens“ von CDU und Veolia zum Berliner Wasser
12. Sitzung Sonderausschuss "Wasserverträge"
Von Ulrike Fink von Wiesenau
Im Zentrum einer bewegten Debatte stand das sogenannte "Eckpunktepapier“ der CDU, welches Justizsenator Heilmann Ende August in einem Experten-Kreis der CDU-Fraktion erörtert hatte, nachdem er sich mit einem Veolia-Vorstandsmitglied zu einem "informellen“ Gespräch zur Verkaufsoption des Unternehmens getroffen hatte. Ein Auszug aus diesem Papier enthüllt brisante Details über den "Konsens“ den CDU und Veolia erreicht hatten.
Online-Flyer Nr. 373 vom 26.09.2012
Brisante Details über den "Konsens“ von CDU und Veolia zum Berliner Wasser
12. Sitzung Sonderausschuss "Wasserverträge"
Von Ulrike Fink von Wiesenau
Im Zentrum einer bewegten Debatte stand das sogenannte "Eckpunktepapier“ der CDU, welches Justizsenator Heilmann Ende August in einem Experten-Kreis der CDU-Fraktion erörtert hatte, nachdem er sich mit einem Veolia-Vorstandsmitglied zu einem "informellen“ Gespräch zur Verkaufsoption des Unternehmens getroffen hatte. Ein Auszug aus diesem Papier enthüllt brisante Details über den "Konsens“ den CDU und Veolia erreicht hatten.
NRhZ-Archiv
Während im Sonderausschuss "Wasserverträge" die durch den Volksentscheid vorgeschriebene Prüfung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) von 1999 noch zu keinem Ergebnis gekommen ist, führte Justizsenator Heilmann neue Geheimverhandlungen mit den Lobbyisten von Veolia. Das Papier sieht inakzeptabel gute Konditionen und einen langfristigen Verbleib des Konzerns vor. Senator Nußbaum will RWE den Rückkauf mit einem goldenen Handschlag vergelten, Senator Heilmann versucht, dem Konzern Veolia in Geheimverhandlungen missbräuchlich überhöhte Preise auf Kosten der Berliner Bürger zu sichern. Fest steht, dass ein massiver Interessenkonflikt bezüglich der Tarifaufsicht über die Wasserpreise und dem Verbraucherschutz, die in Personalunion von Senator Heilmann wahrgenommen werden, existiert.
Offenbar wurde, dass nicht nur der Verkauf der Veolia-Anteile an das Land Berlin, sondern auch "an einen Dritten“ zu prüfen ist, dass Veolia darüber entscheidet, ob die vom Senat favorisierte Kapitalentnahme aus den BWB zur Auszahlung von RWE im Jahre 2014 wieder rückgängig zu machen ist, dass in den nächsten Jahren das Investitionsvolumen der BWB auf mindestens 260 Millionen Euro im Jahr zu erhöhen ist, dass ein kostensparendes langfristiges "Personalentwicklungskonzept“ mit den Arbeitnehmervertretern abgestimmt werden muss und dass für die Vorstandsbesetzung die Vorschläge von Veolia weiterhin zu berücksichtigen sind.
Staatssekretär Zimmer (CDU) beeilte sich zu versichern, dass das Memorandum selbstverständlich keinerlei Einfluss auf bevorstehende offizielle Verhandlungen mit Veolia hätte. Die Linie der Senatsverwaltung wäre erst den Vertrag mit RWE unter Dach und Fach zu bringen und dann konsekutiv mit Veolia zu verhandeln.
Sonderausschuss "Wasserverträge"
NRhZ-Archiv
Claus Brunner von den Piraten stellte fest, dass der Rückkauf der RWE-Anteile eben nicht 25 % der BWB, sondern 50 % der RVB beinhalte und stellte die Frage, welcher Schaden dem Land Berlin bei Nichtunterzeichnung des Rückkaufvertrages bei fehlender Zustimmung der Abgeordneten entstünde. Die Option einer Enteignung der Privaten stand durch den Abgeordneten Brunner im Raum.
Mit der Bekanntgabe, daß das Land Berlin künftig 75 % der Vorstände stellen würde, kam ein weiterer erschütternder Tatbestand ans Licht: 75 % der Vorstandsmitglieder beinhaltet keineswegs 75 % politischen Einfluss da diese durch Verträge gehindert würden, die Interessen des Landes durchzusetzen, und in Teilen zur Stimmenthaltung verpflichtet wären. Weiter kam heraus, dass derzeit 3 Schiedsverfahren der Privaten gegen das Land Berlin mit einer Gesamtforderung von 710 Millionen Euro anhängig sind. Die Opposition traf sich in der Feststellung, dass die Abschätzung des Rückkaufs gegenüber anderen Optionen originäres Thema des Sonderausschusses sei, dieser aber laufend vor vollendete Tatsachen
gestellt würde.
Der Rückkaufvertrag mit RWE soll am Mittwoch, den 26. September, erneut im Vermögensausschuß beraten werden und im Oktober 2012 im Plenum abgeschlossen werden. Der Senat glaubt, durch die neuen Verträge mit RWE das durch den Wasser-Volksentscheid eingesetzte Offenlegungsgesetz aushebeln zu können. Doch der Berliner Wassertisch wird nicht zulassen, dass vor einem abschliessenden Votum des Wasserausschusses zum Teilprivatisierungsvertrag des Jahres 1999 und zum Rückkaufvertrag mit RWE Fakten geschaffen werden.
Ergänzung durch eine aktuelle Pressemitteilung
Senat deckt es selbst auf: Mit Rückkauf der RWE-Anteile soll Offenlegungsgesetz ausgehebelt werden / Heilmanns Geheimverhandlungen gegen Wasserverbraucher gerichtet
Mit der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Lederer hat der Senat am Wochenende die Argumente des Berliner Wassertischs gegen die Rückkaufpläne voll bestätigt:
"Der beabsichtigte Eintritt des Landes Berlin in die Verträge anstelle von RWE bezweckt im Gegensatz zur ursprünglichen Teilprivatisierung nunmehr eine Rekommunalisierung der Beteiligung an den Berliner Wasserbetrieben. Dieser Fall ist im Gesetz nicht vorgesehen, weshalb eine Veröffentlichung ausscheidet." (Drucksache 17/10820, veröffentlicht im Landespressedienst am 22.09.2012)
"Der Senat bestätigt mit dieser Aussage seine demokratiefeindliche Haltung. Er glaubt, durch die neuen Verträge mit RWE das Offenlegungsgesetz aushebeln zu können. Der Berliner Wassertisch sieht seine Ablehnung des Deals damit bestätigt", erklärt Gerhard Seyfarth vom
Wassertisch-Sprecherteam dazu. "Die Angelegenheit hat auch einen positiven Aspekt. Der Senat liefert uns einen Hebel, um die neuen Verträge juristisch angreifen zu können", so Seyfarth weiter.
Demokratie braucht Offenheit - das war das Motiv der erfolgreichen Volksabstimmung am 13. Februar 2011. Damals erzwangen die Berliner Bürgerinnen und Bürger die Offenlegung der bis dato geheimen Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Sie nahmen ein Gesetz an, das ebenfalls "für zukünftige Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden" mit den privaten Anteilseignern gilt. Dem Senat von Berlin ist diese Offenlegungspflicht zuwider. Das hat er während der Vorbereitung der Rückkaufsverträge bewiesen, das hat - wie zum Wochenende bekannt geworden - Senator Heilmann in Verhandlungen mit Veolia praktiziert.
Während im Sonderausschuss "Wasserverträge" die durch den Volksentscheid vorgeschriebene Prüfung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe von 1999 längst noch zu keinem Ergebnis gekommen ist, führte Justizsenator Heilmann neue Geheimverhandlungen mit den Lobbyisten von Veolia. Das von ihm verfasste CDU-Papier sieht inakzeptabel gute Konditionen für Veolia und einen langfristigen Verbleib des Konzerns in den Berliner Wasserbetrieben vor.
Wassertisch-Sprecherin von Wiesenau kommentiert: "Es kann nicht angehen, dass Lobbyisten wieder das Spiel machen, dass Senator Nussbaum RWE den Rückkauf mit einem goldenen Handschlag vergilt und Senator Heilmann Veolia in Geheimverhandlungen die missbräuchlichen Preise auf Kosten der Berliner für die Zukunft sichert. Es existiert ein massiver Interessenkonflikt bezüglich der Tarifaufsicht über die Wasserpreise und dem Verbraucherschutz, die in Personalunion von Senator Heilmann wahrgenommen werden. Der Schutz der Interessen der Berlinerinnen und Berliner vor einem wirtschaftlichem Machtmissbrauch des Konzerns Veolia und die Vermittlung zwischen den Interessen des Landes und den Renditeinteressen privater Konzerne kann nicht zusammengehen".(PK)
Mit der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Lederer hat der Senat am Wochenende die Argumente des Berliner Wassertischs gegen die Rückkaufpläne voll bestätigt:
"Der beabsichtigte Eintritt des Landes Berlin in die Verträge anstelle von RWE bezweckt im Gegensatz zur ursprünglichen Teilprivatisierung nunmehr eine Rekommunalisierung der Beteiligung an den Berliner Wasserbetrieben. Dieser Fall ist im Gesetz nicht vorgesehen, weshalb eine Veröffentlichung ausscheidet." (Drucksache 17/10820, veröffentlicht im Landespressedienst am 22.09.2012)
"Der Senat bestätigt mit dieser Aussage seine demokratiefeindliche Haltung. Er glaubt, durch die neuen Verträge mit RWE das Offenlegungsgesetz aushebeln zu können. Der Berliner Wassertisch sieht seine Ablehnung des Deals damit bestätigt", erklärt Gerhard Seyfarth vom
Wassertisch-Sprecherteam dazu. "Die Angelegenheit hat auch einen positiven Aspekt. Der Senat liefert uns einen Hebel, um die neuen Verträge juristisch angreifen zu können", so Seyfarth weiter.
Demokratie braucht Offenheit - das war das Motiv der erfolgreichen Volksabstimmung am 13. Februar 2011. Damals erzwangen die Berliner Bürgerinnen und Bürger die Offenlegung der bis dato geheimen Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Sie nahmen ein Gesetz an, das ebenfalls "für zukünftige Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden" mit den privaten Anteilseignern gilt. Dem Senat von Berlin ist diese Offenlegungspflicht zuwider. Das hat er während der Vorbereitung der Rückkaufsverträge bewiesen, das hat - wie zum Wochenende bekannt geworden - Senator Heilmann in Verhandlungen mit Veolia praktiziert.
Während im Sonderausschuss "Wasserverträge" die durch den Volksentscheid vorgeschriebene Prüfung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe von 1999 längst noch zu keinem Ergebnis gekommen ist, führte Justizsenator Heilmann neue Geheimverhandlungen mit den Lobbyisten von Veolia. Das von ihm verfasste CDU-Papier sieht inakzeptabel gute Konditionen für Veolia und einen langfristigen Verbleib des Konzerns in den Berliner Wasserbetrieben vor.
Wassertisch-Sprecherin von Wiesenau kommentiert: "Es kann nicht angehen, dass Lobbyisten wieder das Spiel machen, dass Senator Nussbaum RWE den Rückkauf mit einem goldenen Handschlag vergilt und Senator Heilmann Veolia in Geheimverhandlungen die missbräuchlichen Preise auf Kosten der Berliner für die Zukunft sichert. Es existiert ein massiver Interessenkonflikt bezüglich der Tarifaufsicht über die Wasserpreise und dem Verbraucherschutz, die in Personalunion von Senator Heilmann wahrgenommen werden. Der Schutz der Interessen der Berlinerinnen und Berliner vor einem wirtschaftlichem Machtmissbrauch des Konzerns Veolia und die Vermittlung zwischen den Interessen des Landes und den Renditeinteressen privater Konzerne kann nicht zusammengehen".(PK)
Ulrike Fink von Wiesenau gehört zum Sprecherteam des Berliner Wassertisch
Online-Flyer Nr. 373 vom 26.09.2012