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Inland
Die Gültigkeit des Grundgesetzes geht auf den Prüfstand
Organklage mehrerer Bürgerparteien
Von Marianne Grimmenstein

Am 5. Mai 2012 haben mehrere politisch anerkannte Bürgerparteien aus ganz Deutschland im Frankfurter Presseclub eine gemeinsame Willenserklärung verabschiedet und der Öffentlichkeit vorgestellt. Ein 21 Punkte umfassender Einforderungskatalog mit den Adressen der im Bundestag vertretenen Parteien wurde als Dokument unterschrieben. Inklusive ausführlicher Begründungen und Beweismaterial haben dieses Dokument die Fraktionsvorsitzenden per Post erhalten, eine Ausfertigung wurde dem Bundespräsidenten zur Kenntnisnahme zugestellt.


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Gemäß Artikel 21(2) Grundgesetz sind alle Parteien ohne Ausnahme an die freiheitliche demokratische Grundord- nung gebunden. Alle 21 Punkte des Einforderungskatalogs der Bürgerpar- teien belegen jedoch klare Verstöße gegen das Grundgesetz und die internationalen Normen, welche die Gesellschaft wie auch die Parteien nicht länger tolerieren dürfen. Die Bundestagsparteien sind für die unverzügliche Beseitigung dieser offensichtlich gravierenden Verstöße mitverantwortlich und hierzu sogar verpflichtet. Die unterzeichnenden Bürgerparteien forderten deshalb die im Bundestag vertretenen Parteien auf, die Verstöße gegen das Grundgesetz und die internationalen Normen unverzüglich zu beseitigen. Für eine Stellungnahme wurde den Parteien eine Frist von vier Wochen eingeräumt.
 
Die Bundestagsfraktionen haben auf die Aufforderung nicht reagiert. Neun politisch anerkannte Bürgerparteien aus ganz Deutschland und ein überparteilich zugelassener Direktkandidat zur Bundestagswahl (2009 WK 174 – Giessen) haben deshalb am 27.09.2012 eine unfassende Organklage gegen die Bundestagsfraktionen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die Kläger erheben Organklage und beantragen, zu den Punkten 1 und 4 zusätzlich im Wege einstweiliger Anordnung, für Recht zu erkennen, dass die Bundestagsfraktionen, die Beklagten, in 20 Punkten die verfassungsmäßige Ordnung herstellen und die internationalen Normen verwirklichen müssen.
 
Die Kläger sind: Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung, Allianz Graue Panther, Deutsche Konservative Partei, Deutsche Zukunft, Deutschland – anders, Familien-Partei Deutschlands, Freie Wähler Deutschland (FWD), GRAUE PANTHER Deutschland, Partei für Franken und Peter Klis. 
 
Die Forderungen der Organklage:
1. Die Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages erfolgt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl, wie es das Grundgesetz in Artikel 38(1) vorschreibt. Das bedeutet ausschließlich Personenwahl. (Auch Antrag auf einstweilige Anordnung)
 
2. Zu allen Fragen, die ein angemessener Teil der Bevölkerung anders, individueller oder konkreter beantworten will, werden Volksabstimmungen auf der jeweiligen Ebene (Ortsteil, Gemeinde, Kreis, Land, Bund, Europa) gemäß Art.20(2) GG durchgeführt.
 
3. Alle Personalunionen, die über die Grenze zwischen den getrennten Staatsgewalten hinausgehen, werden beseitigt. Besonders verfassungswidrig sind die Kombinationen:
•          Abgeordnete = Kanzler, Minister, Staatssekretäre
•          Beamte = Richter
•          Kommunalmandatsträger = Richter
 
4. Die bereits 2003 unterzeichnete VN-Konvention gegen Korruption wird unverzüglich ratifiziert.
(Auch Antrag auf einstweilige Anordnung)
 
5. Das Strafrechtsübereinkommen über Korruption und das Zivilrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates werden ratifiziert.
 
6. Das Zusatzprotokoll des Strafrechtsübereinkommens über Korruption wird ratifiziert.
 
7. Lobbyisten werden in keiner Weise und Form an Gesetzesvorbereitungen beteiligt und erscheinen nicht im Parlament.
 
8. Die richterliche Exekutivunabhängigkeit auf Landes- und Bundesebene wird nach den Kriterien der Europäischen Union und des Grundgesetzes unverzüglich hergestellt.
 
9. Staatsanwälte sind weisungsunabhängig.
 
10. Die Wahl der Bundesverfassungsrichter erfolgt durchs Plenum, wie es das Grundgesetz in Art. 94(1) vorschreibt.
 
11. Bundesrichter gehören keiner Partei an, damit die Gewaltentrennung gemäß Artikel. 20(2) GG erfüllt wird. Es gelten allein die drei Auswahlkriterien des Artikels 33(2) GG.
 
12. Der Anwaltszwang ist gemäß Artikel 6 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten aufgehoben.
 
13. Im Hinblick auf die Wahlzulassung werden die Vorschläge der OSZE für eine verbesserte Regelung umgesetzt.
 
14. Das Erheben von Mandatsbeiträgen (= Parteisteuern) unterbleibt.
 
15. Um die Chancengleichheit herzustellen, erfolgt die Parteienfinanzierung grundsätzlich durch ein parteienunabhängiges Gremium und behandelt alle bei einer Wahl zugelassenen Parteien unabhängig von ihrem Wahlergebnis im Verhältnis gleich.
 
16. Erzielte Einnahmen aus Veranstaltungen bzw. Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und sonstigen mit Einnahmen verbundenen Tätigkeiten - Pos. 7 der Einnahmenrechnung (s. Anlage) - werden mit allen Einzelbeträgen und Namensnennung aller Geschäfts- und Vertragpartner im Rechenschaftsbericht veröffentlicht.
 
17. Die staatliche Parteienfinanzierung wird regelmäßig in einem umfassenden „Parteienfinanzierungsbericht“ transparent gestaltet, so dass auch die Zuwendungen an die Beklagten und die Fraktionen in den Landesparlamenten und die Pauschalzuschüsse an die parteinahen Stiftungen ersichtlich sind.
 
18. Die weit verbreitete Ämterpatronage durch die etablierten Parteien wird eingestellt.
 
19. Deutschland schließt zu Europa und zur Welt auf, indem es das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes so reformiert, dass die Bürger kostenlosen Zugang zu allen Akten öffentlicher Dienststellen haben. Bearbeitungszeiten sind kurz.
 
20. Die Übertragung von Hoheitsrechten findet nur auf Einrichtungen statt, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Subsidiaritätsgrundsatz entsprechen. Auf andere Einrichtungen bereits übertragene Hoheitsrechte werden auf den Bundestag rückübertragen.
 
Ziel der Organklage ist die Verbesserung der demokratischen Verfasstheit der Bundesrepublik Deutschland durch Beseitigung der demokratischen Defizite gegenüber Europa und der Welt. In die Organklage können Sie unter www.initiative-volksentscheid.de Einsicht nehmen.
 
Es ist sehr spannend, welche Entscheidung das Bundesverfassungsgericht bei diesen vielen klaren Verstößen gegen das Grundgesetz trifft. Damit ist die Gültigkeit des Grundgesetzes endgültig auf dem Prüfstand. (PK)


Online-Flyer Nr. 375  vom 10.10.2012



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