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Forschungskooperation der Uniklinik Köln mit der BAYER AG vor Gericht
Über CBG-Klage wird am 6.12. in Köln verhandelt
Von Peter Kleinert
Morgen, am 6. Dezember, wird am Verwaltungsgericht Köln die Klage auf Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zwischen der Uniklinik Köln und dem BAYER-Konzern verhandelt. Unterstützer und Prozessbeobachter treffen sich ab 8.45 Uhr vor dem Gericht am Appellhofplatz, Eingang Burgmauer, 300m vom Hbf Köln. Wegen der anhaltenden Weigerung der Universität Köln, eine Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag mit der Bayer HealthCare AG zu gewähren, hatte Philipp Mimkes, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), im Mai 2011 Klage eingereicht. Die NRhZ hat über seine Gründe in einem ausführlichen Artikel vom 14.11.2012 berichtet. (1)
Philipp Mimkes, Geschäftsführer der CBG
Vor vier Jahren hatte die Bayer HealthCare AG mit dem Kölner Universitätsklinikum eine weitreichende Forschungs-Kooperation vereinbart. Die Einzelheiten dieser Zusammenarbeit blieben bis heute intransparent. So ist zum Beispiel ungeklärt, wie die Universität an den Ergebnissen gemeinsamer Projekte partizipiert, ob auch künftig Medikamente für ökonomisch uninteressante Krankheiten untersucht werden und wie die Publikationsfreiheit sichergestellt werden soll. Die CBG befürchtet eine Ausrichtung der universitären Pharma-Forschung nach rein wirtschaftlichen Kriterien.
Online-Flyer Nr. 383 vom 05.12.2012
Forschungskooperation der Uniklinik Köln mit der BAYER AG vor Gericht
Über CBG-Klage wird am 6.12. in Köln verhandelt
Von Peter Kleinert
Morgen, am 6. Dezember, wird am Verwaltungsgericht Köln die Klage auf Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zwischen der Uniklinik Köln und dem BAYER-Konzern verhandelt. Unterstützer und Prozessbeobachter treffen sich ab 8.45 Uhr vor dem Gericht am Appellhofplatz, Eingang Burgmauer, 300m vom Hbf Köln. Wegen der anhaltenden Weigerung der Universität Köln, eine Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag mit der Bayer HealthCare AG zu gewähren, hatte Philipp Mimkes, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), im Mai 2011 Klage eingereicht. Die NRhZ hat über seine Gründe in einem ausführlichen Artikel vom 14.11.2012 berichtet. (1)
Philipp Mimkes, Geschäftsführer der CBG
Quelle: CBG
Uniklinikum Köln, Bettenhaus
Quelle: wikipedia
Nachdem die Universität Köln und die Bayer AG sich auch über das Votum des NRW- Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, der einen Auskunftsanspruch festgestellt hatte, hinweggesetzt und auf Geheimhaltung beharrt hatte, hat Philipp Mimkes für die CBG im Mai 2011 Klage eingereicht. Er sagt zum anstehenden Verfahren: „Eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung muss der öffentlichen Kontrolle unterliegen - zumal in einem sensiblen Bereich wie der Pharmaforschung. Eine solche Kontrolle ist nur mit Kenntnis der Vertragsbedingungen möglich. Wir müssen verhindern, dass die universitäre Forschung den wirtschaftlichen Interessen großer Konzerne untergeordnet wird.“ Axel Köhler-Schnura von der CBG ergänzt: „In zunehmenden Maße vereinnahmen multinationale Konzerne die Universitäten als preiswerte Forschungseinrichtungen und missbrauchen öffentliche Gelder für privatwirtschaftliche Profite. Der Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre wird dadurch pervertiert“.
Dr. Wolfgang Lieb, ehemals Staatssekretär im NRW-Wissenschaftsministerium, kommentiert: „Solange bei dem Vertrag zwischen der Uni Köln und der Bayer AG keine Transparenz herrscht, besteht der Verdacht, dass die Uni der Erfüllungsgehilfe des Pharmakonzerns ist. Das ist gewiss nicht im Sinne der vom Grundgesetz garantierten Wissenschaftsfreiheit für die Hochschule. Gäbe es eine faire Beteiligung der Hochschule, könnte man doch auch locker darüber informieren. Ich fürchte nur, die Uni sitzt da am kürzeren Hebel und schaut am Ende in die Röhre.“ (2)
Die Forderung nach einer Veröffentlichung des Vertrags wird von zahlreichen Organisationen unterstützt, unter anderem Transparency International, den Ärzte-Verbänden IPPNW und Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte, dem Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie von medico international. Die Initiativen hatten der Universität einen Fragenkatalog zur Kooperation mit Bayer vorgelegt, der mit dem Hinweis auf angebliche "Geschäftsgeheimnisse“ jedoch unbeantwortet geblieben war.
Philipp Mimkes: „Die Freiheit der Forschung wird durch die zunehmende Abhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen gefährdet. Immer häufiger werden pharmakologische Studien vom Design über die Auswertung bis hin zur Publikation von der Industrie kontrolliert. Um den wirtschaftlichen Erfolg eines Medikamentes nicht zu gefährden, verschwinden negative Studienergebnisse regelmäßig in der Schublade. Wir halten die Klage für grundsätzlich wichtig, damit Ärzte und Pharmakologen auch künftig unabhängig forschen können.“ (PK)
(2) Ein Interview mit Wolfgang Lieb und weitere Informationen zum Thema finden Sie unter http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=18412
DATUM: Donnerstag, 6. Dezember, 9.30 Uhr
ORT: Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz (Eingang Burgmauer)
Alle Informationen zur Kampagne: www.cbgnetwork.de/2730.html
Zur Finanzierung des Prozesses ist die Coordination gegen BAYER-Gefahren auf Hilfe angewiesen! Bitte spenden Sie auf das Konto 8016 533 000 bei der GLS Bank, BLZ 430 609 67 (Empfänger: CBG, Stichwort: „Informationsfreiheit“). Spenden sind auch über die CBG-homepage oder über PayPal (http://tiny.cc/cbg) möglich.
Online-Flyer Nr. 383 vom 05.12.2012