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Lokales
Belege für Prozess-Betrug - Neue Dokumente im "Fall Süllhöfer“
Heikle BAYER-interne Unterlagen
Von Jan Pehrke

Der Erfinder Heinz Süllhöfer hat Dokumente erhalten, die ein neues Licht auf seinen 46jährigen Patent-Streit mit dem BAYER-Konzern um eine Kunststoffplatten-Maschine werfen. Die Süllhöfer anonym zugespielten Papiere geben Aufschluss darüber, in welch umfänglicher Weise der Chemie-Multi die Rechtsprechung beeinflusste, um dem Erfinder seine milliardenschwere Idee streitig zu machen.
 

Heinz Süllhöfer
Bereits 1965 hatte Heinz Süllhöfer eine Maschine zur Herstellung von Isolierplatten aus Polyurethan-Kunststoff konstruiert, die er der BAYER-Tochter Hennecke zum Kauf anbot. Der Leverkusener Multi prüfte die Offerte lange und lehnte dann ab – in der Zwischenzeit hatte er die Apparatur nachgebaut. Anschließend zog der Konzern vor Gericht und focht Süllhofers Patent an, indem er mit Konstruktions-zeichnungen einen bloßen Umbau seiner eigenen Anlage zu belegen suchte und auf diese Weise ein Vorbenutzungsrecht für sich reklamierte.
 
Die neuen Unterlagen belegen nun, dass es sich dabei um eine Konstruktion von Beweisen handelte. Nach einem für Süllhöfer günstigen Urteil des Oberlandesgerichtes – die Richter hatten einen zwischen BAYER und dem Erfinder geschlossenen Vertrag wegen des Verstoßes gegen die Kartell-Bestimmungen des Artikel 85 des EWG-Vertrages für ungültig erklärt – riet der BAYER-Anwalt Joachim Strauss nämlich davon ab, die Prozess-Strategie „Nachweis eines Vorbenutzungsrechtes“ weiter zu verfolgen: „Die informatorische Anhörung der ggf. als Zeugen zu benennenden Hennecke-Mitarbeiter erweckt bei mir Zweifel, ob der Umbau der 63er DTG-Anlage wirklich entspr. der für mich nicht eindeutig zuordenbaren Werkstatt-Zeichnungen erfolgt ist“, heißt es in einem nun aufgetauchten und als „vertraulich“ titulierten Schreiben von Strauss an den Rechtsabteilungsleiter Dr. Charbonnier.
 
Stattdessen äußert der Jurist die Überzeugung, das Urteil des OLG „über den BGH/EuGH“ korrigieren zu können. „Gespräche in Brüssel“ hätten ihn zu dieser Auffassung gebracht, so Strauss. Einblick in diese Gespräche gibt eine auf den 14.7.1984 datierte vertrauliche Mitteilung von Strauss an Charbonnier: „Ich habe R. bei der Kommission (GD Wettbewerb) aufgesucht und ihn anschließend zum Essen eingeladen“, heißt es darin. Bei dem Mahl hat Strauss dem Beamten dann die „kartellrechtlichen Hintergründe“ des Falls erläutert „und sein wissenschaftliches Interesse geweckt“. Zunächst zierte sich R. allerdings, bei seinem Freund, dem Generalanwalt Johannes, vorstellig zu werden, der beim EuGH mit der Sache „Süllhöfer vs. BAYER“ betraut war. Aber bald hatte Strauss den EU-Bürokraten soweit. „Ich habe ihn letztlich überzeugen können, dass die Verfahrensakten noch gar nicht beim EuGH sind (keine Anhängigkeit") und der Fall auch akademisch so interessant ist, dass man ihn durchaus mit einem Juristenfreund auf einer ‚Wanderung’ diskutieren kann“, meldet Strauss Verzug. Und dann bleibe nur noch eines zu tun: „R. hat mir auch bestätigt, dass der EuGH in der Regel den Anträgen des Generalanwaltes folgt, weshalb es wichtig ist, Johannes zu briefen“.
 
Am Ende ging der Plan auf. Der EuGH schloss sich der Kartell-Auffassung des Oberlandesgerichtes nicht an, und der Bundesgerichtshof nahm diese Entscheidung zum Maßstab und urteilte am 4.2.1986 im Sinne von BAYER. 
 
„Der BAYER-Konzern hat durch diesen Prozess-Betrug Milliarden-Gewinne erzielt, mich aber um die Früchte meiner Erfindung gebracht und durch die immensen Gerichtskosten ruiniert“, kommentiert Heinz Süllhöfer. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren dokumentiert im Folgenden die geheimen Unterlagen und verweist für weitere Informationen auf Süllhöfers detaillierte Darstellung des Falles.

In jüngster Zeit, zuletzt am 21.03.2013 Süllhöfer anonym zugesandte, vom Bayer-Konzern stammende und vom Bayer-Justitiar Joachim Strauss z.T. handschriftlich an den Leiter der Rechtsabteilung Dir. Dr. Charbonnier vertraulich verfasste Briefe (1) belegen, dass Strauss Duzfreund und Nachbar des Richters Steinacker war und an dem Urteil Az. 4 O 320/79 vom 09.09.1986 mitgewirkt hat.  (PK) 

(1) Hier zwei Beispiele:
Schreiben von RA Strauss an Dr. Charbonnier: www.cbgnetwork.org/5166.html
Schreiben von RA Strauss über die Gespräche mit der EU: www.cbgnetwork.org/5176.html



Online-Flyer Nr. 415  vom 17.07.2013



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