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Aktueller Online-Flyer vom 23. November 2024  

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Medien
Über den Versuch, das Denken abzutöten
Heimtückisch
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann

„Lieber Otto, Du führst uns vor Augen, wie wichtig Unabhängigkeit ist, wie wichtig es ist, dass es unter den Entscheidungsträgern einer Publikation niemanden gibt, der seine Aufgabe darin hat – wie Andreas von Bülow sich ausdrückt – kritische Sachen im Zweifelsfall vom Transportband der Nachrichten zu nehmen und das Totschweigen zu veranlassen. Dafür danken wir Dir.“ Was war dieser Erkenntnis vorausgegangen? Es geht um einen Artikel, der im April 2013 in der NRhZ und im Juni in Ossietzky und KROKODIL erschienen ist. Thema des Artikels mit dem Titel "Presserat beseitigt Rechtsstaat" ist eine Beschwerde beim Deutschen Presserat wegen Verstoßes weiter Teile der Medien gegen das Rechtsstaatsprinzip der Unschuldsvermutung – und zwar in Veröffentlichungen über ein Konstrukt, das unter der Bezeichnung NSU läuft. Als Otto Köhler den Versuch unternahm, diesen Artikel zu diskreditieren und damit kritisches Denken abzutöten, führte das zu einer intensiven Debatte, die hier dokumentiert wird.


NSU-Vertretung in Wiesbaden-Erbenheim, Standort des von der NSA (National Security Agency) mit genutzten Geheimdienstzentrums der US-Armee
Foto: arbeiterfotografie.com

Am 15.6.2013 erschien der Artikel "Presserat beseitigt Rechtsstaat" unter dem abgewandelten Titel "Der Presserechtsstaat" in Ausgabe 13 der Zweiwochenschrift Ossietzky mit folgendem Einstiegstext (kompletter Artikel im Anhang):

>> Im November 2011 war die Geburtsstunde der Bezeichnung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU). Am 4.11.2011 waren zwei Menschen, die dem Neo-Nazi-Spektrum zugerechnet werden, auf ungeklärte Weise zu Tode gekommen. Am gleichen Tag ging ein Haus, in dem sie gelebt haben sollen, in Flammen auf. Trotzdem sollen dort unversehrte DVDs mit einem Video gefunden worden sein, in dem der Name NSU das Licht der Welt erblickt. Obwohl das Video keinen konkreten Bezug zu den beiden Toten herstellt, wird es als deren Bekenntnis gewertet. Es war vorrangig DER SPIEGEL, der die öffentliche Meinung in diese Richtung steuerte. Es soll demnach der „Nationalsozialistische Untergrund“ gewesen sein, der die sogenannten Döner-Morde, das sogenannte Nagelbomben-Attentat in Köln und weitere Verbrechen begangen hat. Obwohl also die Frage der Täterschaft alles andere als geklärt angesehen werden kann und der so genannte NSU-Prozeß gerade erst begonnen hat, ist die Verurteilung durch große Teile der Medien längst vollzogen. <<

Versuchter Rufmord

Einer derjenigen, die diese Gedanken nicht ertragen konnte, war Otto Köhler, Mitherausgeber der Zweiwochenschrift Ossietzky. In der am 29.6.2013 erschienenen Ossietzky-Ausgabe 14 unternimmt er den Versuch, den Artikel "Der Presserechtsstaat" und seine Autoren zu diskreditieren. Ziel seines mit "Reingelegt" betitelten Gegenartikels ist nicht eine argumentative Auseinandersetzung um das Thema, sondern das Auslösen einer Rufmord-Kampagne. Köhler geht soweit, den Autoren das Eintreten für eine national-sozialistische Querfront zu unterstellen und ihnen gegenüber ein Schreibverbot auszusprechen. (siehe Anhang)

Die Folge ist zum einen, dass dieser Versuch – teils begierig – aufgegriffen wird, aber auch, dass zahlreiche Ossietzky-LeserInnen reagieren und deutlich machen, dass sie das Vorgehen Otto Köhlers missbilligen:

Arno Klönne (Soziologe und Politikwissenschaftler, Ossietzky-Mitherausgeber):

>> Zur Kritik an dem NSU-Prozeß und an dem Umgang vieler Medien mit ihm besteht meines Erachtens durchaus Grund. Mögliche Tatzusammenhänge, für die es viele Indizien gibt, sind in diesem Verfahren ausgeklammert, und die veröffentlichte Meinung wirkt überwiegend dahin, sie aus dem Blick zu lassen. Selbstverständlich haben aber auch wegen Gewalttaten angeklagte Neonazis das Recht auf eine umfassende Ermittlung der Hintergründe und Umstände dessen, was ihnen vorgeworfen wird. Wer die strafrechtliche "Unschuldsvermutung" einfordert, will damit nicht sagen, daß die betreffenden Angeklagten ehrenwerte Zeitgenossen seien; verlangt wird damit lediglich, daß ein Urteil gesprochen wird (auch medial), nachdem eine Tat so vollständig wie nur möglich aufgeklärt ist. Auf rechtsstaatliche Regeln zu dringen bleibt richtig, auch wenn dies im NSU-Fall Publikationen der extremen Rechten ebenfalls tun; eine "Querfront" entsteht dadurch nicht. Wir bleiben ja auch bei unserem Protest gegen die Oberschnüffler in der USA-"Sicherheitsagentur", obwohl zum Beispiel die Junge Freiheit sich zu deren Tätigkeit kritisch äußert. Übrigens: Der Abdruck eines Beitrags in Ossietzky muß keineswegs bedeuten, daß Redaktion und Herausgeber mit allen sonst wo veröffentlichten Texten der Autoren übereinstimmen. <<

Alexander Bahar (Historiker, Autor des Buches "Der Reichstagsbrand", Initiator eines Appells an den Bundestag zur Aufklärung des Reichstagsbrandes, den auch Otto Köhler unterschrieben hat):

>> Ich darf Sie [Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann] in dieser Angelegenheit meiner uneingeschränkten Solidarität versichern. Ich beobachte – wie Sie – seit Jahren die Aushöhlung, um nicht zu sagen: faktische Abschaffung der Unschuldsvermutung mit größter Sorge. Ohne die Unschuldsvermutung hört der Rechtsstaat auf, Rechtsstaat zu sein. Sie gilt gleichermaßen für mutmaßliche Terroristen, Nazis wie Kinderschänder. Auch mir drängt sich mehr und mehr der Eindruck auf, dass die mediale Fokussierung auf Zschäpe & Co. nur von den tatsächlichen geheimdienstlichen Machenschaften ablenken soll. An den "Selbstmord" der beiden Uwes habe ich von Anfang an nicht geglaubt. So sehr ich Otto Köhler schätze: Seine "Argumentation", in Kreisen der extremen Rechten würde positiv auf Ihre Publikationen Bezug genommen, ist so offenkundig opportunistisch, dass ich mir jedes weitere Wort dazu erspare. <<

Evelyn Hecht-Galinski (Publizistin, Tochter von Heinz Galinski, des ehemaligen Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland):


>> Sehr geehrter Herr Köhler, mir ist es ein Bedürfnis, Ihnen als dem Mitherausgeber von "Ossietzky" ein paar persönliche Zeilen zu schreiben. Ich war begeistert von Ihrer Rezension des Noelle-Neumann-Buches von Jörg Becker und habe das auch in meinem heutigen Kommentar vom Hochblauen in der NRhZ zum Ausdruck, gebracht (http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=19205). Aber ich bin entsetzt über ihren Beitrag "Reingelegt". Weshalb so bösartig und fast schon denunzierend? Ist das der Stil, den ich an Ihnen so bewundere? Hier haben Sie sinnbildlich, anstatt mit dem "Degen" mit dem "Beil" gearbeitet. Warum schämen sie sich über Sätze von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann? Ich kann mich inzwischen nur noch wundern über die schrecklichen Auseinandersetzungen, die auch vor persönlichen Diffamierungen und Unterstellungen nicht mehr halt machen. Muss man mit allen Argumentationen einverstanden sein, die in verschiedenen Publikationen veröffentlicht werden? Gewiss nicht. Auch ich bin absolut nicht auf der "Verschwörungs-Theorie-Linie", aber Gedanken machen muss doch noch erlaubt sein, auch wenn sie nicht mit den eigenen (auch meinen) konform gehen. So sollte es doch jedem recherchierenden und nachdenkenden Journalisten erlaubt sein, auch unangenehme und provokante Fragen zu stellen. Ist das deshalb eine "national-sozialistische Querfront"? Müssen die Angriffe gleich so schwerwiegend und persönlich sein? Ich glaube auch nicht, dass man sich dagegen wehren kann, von den falschen Leuten Beifall zu bekommen. Auch mir passiert das leider sehr oft, obwohl jeder weiß, dass ich NICHTS mit braunem Gedankengut im Sinn habe. Es tut mir sehr weh, wenn ich lese, wie anständige Menschen, wie Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann von ihnen persönlich in ein falsches Licht gestellt werden. Ich schätze die beiden sehr, auch wenn wir nicht immer einer Meinung sind und andere Standpunkte vertreten, auch zu den von Ihnen angesprochenen Themen. Ich meine, da wir alle eigentlich für dieselbe Sache kämpfen, sollten wir versuchen, jeder auf seine Art und mit seinen Mitteln seine Meinung zum Ausdruck zu bringen. Haben wir nicht genügend Gegner, die uns schon bekämpfen? Schon Ossietzky sagte sehr richtig: „Wir erleben augenblicklich alle Schwankungen und Widersprüche einer Übergangszeit. Eine Kultur liegt im Sterben, und die Keime einer neuen sind kaum sichtbar.“ Lieber Herr Köhler, bitte denken Sie an diese Kultur im "Ossietzky" und schämen sie sich nicht für die offene Streit- und Schreibkultur der so wichtigen Auseinandersetzung mit vielfältigem Journalismus. Die Gedanken sind frei und die Vielfalt der Artikel und Meinungen auch. Deshalb übrigens schätze ich diese Offenheit und diesen Diskurs in der NRhZ und Peter Kleinert so sehr. <<

Veronika Thomas-Ohst (Vorsitzende des Euregio-Projekts Frieden, ehemalige stellv. Vorsitzende des Vereins Aachener Friedenspreis):


>> So wende ich mich an die Redaktionsmitglieder, mit dem Wunsch, mir mitzuteilen, wie es zu einer derartigen Verleumdung und Hetze gegen die von Herrn Köhler so genannten Querfrontpublizisten – und ich unterstelle mal, auch die "Verschwörungstheoretiker" sind im Kopf des Herrn Köhler fest gespeichert – kommen konnte. Seit dreißig Jahren bin ich in verschiedenen Organisationen der Friedensbewegung und in anderen Gruppierungen politisch aktiv; eine solche Schmähschrift gegen politisch engagierte freie und freidenkende JournalistInnen musste ich bisher lediglich von VVN-Mitgliedern erleben. Nur von einzelnen Mitgliedern dieser doch so wichtigen Vereinigung ist mir ständige Hetze gegen aktive, engagierte, wache Kritiker der israelischen Besatzungs- und Machtpolitik bekannt. Leider kenne ich Herrn Otto Köhler persönlich nicht, doch muss ich mir einen politisch LINKS denkenden und agierenden Redakteur vorstellen, was sonst würde ihn für Ossietzky einnehmen? Gilt für Ossietzky die Unschuldsvermutung wirklich nicht? Muss sich ein Redakteur schämen und reingelegt fühlen, weil die ArbeiterfotografInnen erneut die richtigen Begriffe nutzten? Ein Aufschrei der Betroffenheit derer, die die vom Medien-Mainstream geprägten Vorverurteilungen schon bereitwillig in ihr Hirn gestanzt haben, geht um! Mit der Gefahr, Beifall von der falschen Seite zu bekommen, müssen alle Freidenker und politisch Aktiven rechnen; sollen jedoch, um dieser Gefahr zu entgehen, wieder und wieder Begriffe gefälscht oder gar nicht erst benutzt werden (dürfen)? Sollen Erkenntnisse verschwiegen werden, weil der Begriff Antisemitismus respektlos und aus niederen Beweggründen immer dann benutzt wird, wenn Menschen sich für das Leben einsetzen und gegen Menschenrechtsverletzungen, Krieg und Besatzung? Was soll der Vergleich mit Hitler? Es ist kein Vergleich! Das nenne ich Polemik und hat mit einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema gar nichts zu tun. Muss ich das Prozedere so verstehen, dass der Artikel veröffentlicht worden wäre, wenn er vorher nirgendwo zu lesen gewesen wäre? Ging es um den "beschämenden" Inhalt oder um die getroffene Vereinbarung zwischen Ossietzky und den ArbeiterfotografInnen? Sind die Redaktionsmitglieder mit der Entscheidung des Presserates wirklich einverstanden? Rolf Gössner kämpft als persönlich Betroffener seit vielen Jahren gegen sogenannte Verfassungschützer, die Menschen überwachen und aushorchen; ob er wohl die Zusammenhänge in der "NSU-Mordserie" so sieht wie Otto Köhler? <<

Hartmut Barth-Engelbart (Schriftsteller):

>> Liebe KollegINNen, bei aller Liebe zum Schaffen von Otto Köhler, im Leben, im Leben geht mancher Schuss daneben, nicht nur bei mir. Ich schreib, ich irr, aber nach diesem Motto wird’s "gamoto", lieber Otto, denn dass da was gewaltig stinkt, das können auch die Griechen riechen.

Mag sein dass unsre grauen Zellen
in vielen Fällen
ab 65 etwas modern
das ist normal, von Fall zu Fall,
das läßt sich meistens korrigieren
das kann man wieder richtig stellen
nur wenn sie brodern
rufmordend uns das Hirn verfinstern
statt die im Dunkeln zu erhellen
und VorUrteile fällen
und uns mit QuerfrontDuft markieren
und das noch aus den eignen Reihn
das muss nicht sein
Dagegen müssen wir uns wehren

Otto, den Normal-Verbraucher
zwischen NSU und NSA ver(w)irrn
Das geht nicht nur bei FlachBildHirn <<
[weiter hier http://www.barth-engelbart.de/?p=6243]

Elias Davidsson (in Palästina geborener Publizist, Menschenrechtsaktivist und Experte für False-Flag-Operationen):

>> Ich konnte beinah meinen Augen nicht trauen, als ich in der letzten Ausgabe von Ossietzky (Nr. 14/2013) einen haßgeprägten Angriff auf unsere ehrenhaften Mitstreiter der Arbeiterfotografie las (Otto Köhler; "Reingelegt", S.499). Dieser Beitrag liest sich wie ein Bericht des Verfassungsschutzes über die vermeintliche Ähnlichkeit zwischen Extremisten "beider Seiten".

Als Abonnent und Verfasser in Ossietzky erwarte ich eine Erklärung der Redaktion, wie es zu einem solchen Ausrutscher in dieser Zeitschrift gekommen ist.

Auch wenn Köhler nichts über die unzähligen, mutigen und erheblichen Einsätze von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann für soziale Gerechtigkeit, Frieden und politische Aufklärung wüsste, wäre sein Angriff auf sie für Ossietzky unwürdig, denn sein Beitrag ist heimtückisch, unberechtigt, unfair, schädlich und absurd.

1. Köhler unterstellt den Autoren Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann ein Bestreben zu einer Querfront mit National-Sozialisten. Als einzigen Beleg dafür zitiert der Autor die Tatsache, dass die Autoren in einigen Fällen sich für die Aufklärung des Todes von Personen im rechten Umfeld interessierten (Möllemann, Haider, das sog. NSU-Paar...) Der Autor erwähnt aber mit keinem Wort die vielfältige und mutige Tätigkeit von Fikentscher und Neumann für Frieden, soziale Gerechtigkeit, Klassenkampf, Menschenwürde, usw. Durch diese Auslassung versucht der Autor den Eindruck bei Lesern von Ossietzky zu hinterlassen, dass Fikentscher und Neumann sich bei Rechtsradikalen anbiedern wollen. Dieser Versuch ist daher heimtückisch.

2. Die Aufklärung eines Todesfalles ist kein Beleg für irgendeine Identifizierung des Ermittlers mit der Ideologie des Toten. Wenn ein politischer Gegner unter zweifelhaften Umständen stirbt, so entsteht die Frage des cui bono. Der Frage nachzugehen, unter welchen Umständen ein Barschel, ein Möllemann, ein Haider oder das sog. NSU-Paar gestorben sind, kann ein besseres Verständnis für die Ziele unserer politischen Gegner liefern. Den politischen Kampf kann man doch nicht blind führen. Fikentscher und Neumann ist zu danken, dass sie sich nicht scheuen, trübe Machenschaften – und möglicherweise Staatskriminalität – aufzudecken. Sie nehmen dabei erhebliche persönliche Risiken in Kauf. Köhlers Kritik ist damit unberechtigt und unfair.
 
3. Fikentscher und Neumann haben am 23.11.2012 exemplarisch gegen vier Medienbeiträge Beschwerde beim Deutschen Presserat eingereicht, weil diese die Unschuldsvermutung gegenüber der sog. NSU-Bande verletzt hatten. Die Aufrechthaltung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung ist eine Pflicht jedes Demokraten. Für diese Bemühungen von Fikentscher und Neumann möchte ich hiermit ganz besonders danken. Ich habe auch mehrere Beschwerden beim Deutschen Presserat eingereicht wegen einer ähnlichen Verletzung der Unschuldsvermutung, nicht aber wegen der sog. NSU-Bande, sondern wegen der vermeintlichen Täter der Anschläge vom 11. September 2001, die täglich von den Medien verleumdet werden, ohne dabei von irgendeinem Gericht schuldig gesprochen zu sein.

Zur Aufhebung bzw. Relativierung der Unschuldsvermutung schreibt Köhler: "Und so darf man auch Hitler keinen Massenmörder nennen – er wurde deswegen nie rechtskräftig verurteilt." Köhler scheint vergessen zu haben, dass Adolf Hitler der höchste Befehlshaber des dritten Reiches war, und dass er für die komplette Politik seiner Regierung die Verantwortung trug, darunter Angriffskriege und Massenvernichtung. Seine Schuld als Befehlshaber des Holocaust beruht auf Zeugenaussagen seiner Mitarbeiter, die rechtskräftig verurteilt wurden, auf einer sorgfältigen Rekonstruktion der Befehlskette, die zu ihm führte, und auf unzähligen Akten, die die Maschinerie des Todes offen legte. Einen ähnlichen Fall gibt es in Bezug auf David Ben-Gurion, erster israelischer Premier, der den Befehl zur "ethnischen Säuberung" der arabischen Städte Ramleh und Lydda in 1948 mit einer bloßen Handbewegung gab, und daher kein Dokument in dieser Sache hinterließ. Die überlebenden Zeugen, darunter Yitzhak Rabin, berichteten von dieser Episode. Ein Vergleich zwischen dem Fall Hitler und dem Fall der sog. NSU-Bande ist nicht nur unangemessen, sondern absurd. Darüber hinaus kann man Köhlers Äußerung als einen pauschalen Freibrief für die Verletzung der Unschuldsvermutung interpretieren. Durch die Bezeichnung von Mohamed Atta, Osama bin Laden und anderer Muslime als Massenmörder, die von keinem Gericht für die Anschläge des 9/11 schuldig gesprochen wurden, was eine massive Verletzung des Prinzips der Unschuldvermutung darstellt, gelang es unseren Regierungen, massive Eingriffe in unsere Freiheiten und Angriffskriege zu legitimieren. Indem er den Grundsatz der Unschuldsvermutung als überflüssig darstellt, macht sich Hr. Köhler zu einem Gehilfen unserer Unterdrücker und leistet den staatlichen Hintermännern der sog. NSU-Bande Schützenhilfe. Das ist bedauernswert. <<

Uta Mader (Berliner Freidenkerin):

>> Vor kurzem habe ich mich entschlossen, noch eine weitere linke, aufklärende Publikation zu bestellen: Ossietzky. Mit großem Unbehagen las ich im letzten Heft (14/2013) eine Begrifflichkeit, die ich nicht im Ossietzky vermutet hätte: „national-sozialistische Querfront“, verwendet von Otto Köhler (S.499/500). Gehört dieser Begriff nicht zum Repertoire der "antideutschen" Strömung, die reaktionäre Gegenaufklärung betreibt? Und verrät er nicht schon durch seine an Hitler orientierten Geschichtsfälschung (national-sozialistisch) und durch den militaristischen Ausdruck die Untauglichkeit und Oberflächlichkeit solcher Anschauungen? Die dazu gehörende Fortsetzung verwendet Otto Köhler auch noch: Querfront „gegen einen amerikanisch-israelischen Imperialismus“. Mit Sicherheit meint er mit "amerikanisch" die USA. Oder sollten auch die ALBA-Länder einbezogen sein? Leider ist der Artikel von O.K. im starken Maße polemisch... Solche Polemiken sind zutiefst inhuman. Sie haben keinen Erkenntniswert. Wenn es zu den traditionellen Grundsätzen der "Arbeiterfotografie" gehört, Gegenöffentlichkeit zur bürgerlichen Bild- und Pressewelt zu schaffen, dann müssen auch Fragen erlaubt sein, die sich mit den Ungereimtheiten der NSU-Organisation und den Pannen der Aufklärung der "sogenannten" Döner-Morde befassen. Das "sogenannte" finde ich hier völlig korrekt, auch aus antirassistischen Gründen. Ich erinnere an die Angriffe, die Jede/Jeder zu überleben hatte, der sich erlaubte, die offizielle Version des Jugoslawienkrieges, des 9/11 und anderer Ereignisse der Neuzeit in Frage zu stellen. Ich möchte mich für Gegenöffentlichkeit stark machen, gleichzeitig aber darauf hinweisen, dass unnötige Polemik es unseren Feinden leicht macht. <<

Peter Betscher (Vorstandsmitglied des Bundesverbands Arbeiterfotografie):

>> War Tucholsky bzw. Peter Panther ein Querfrontler? Er schreibt in "Die Weltbühne", 02.12.1930, Nr.49 unter dem Titel "Der Reichstagsbericht": „Es ist auch deshalb dumm, die gegnerischen Reden zu ignorieren, weil so der Leser immer nur das hört, was er schon weiß und wovon er längst überzeugt ist. Ist das Demokratie? Das ist Schwindel. Natürlich hat ein Nationalsozialist genau dasselbe Anrecht, in einer Demokratie gehört zu werden, wie jeder andere auch; es wäre zum Beispiel sehr klug gewesen, die ersten Nazi-Erklärungen ganz ausführlich zu veröffentlichen: man hätte nämlich dann ihre schreckliche Gedankenarmut noch besser zu schmecken bekommen. Nichts davon geschieht – für teures Geld lassen sich die Zeitungen den verstümmelten Bericht telefonieren, der keiner mehr ist, oder sie zerschneiden die Bogen des Wolffschen Telegraphen-Büros oder der Telegraphen-Union. Es ist ein Elend.“ Tucholsky bringt hier auf den Punkt, was sich inzwischen zur Perfektion entwickelt hat. Public-Relations-Agenturen steuern die gewünschten Meinungen weltweit. Ossietzky sollte sich nicht von dem Gebell von Otto Köhler beeindrucken lassen. Unschuldsvermutung bedeutet ja nicht, dass die Angeklagten unschuldig sind, sondern nur bis es zweifelsfrei erwiesen ist. Die wichtigere Frage ist, wer seine Finger im Spiel hatte und warum der Inlandsgeheimdienst davon nichts mitbekommen haben will, obwohl er in diesen Kreisen aus und ein geht. Ob wir darüber etwas erfahren werden, darf bezweifelt werden. <<

Lieber Otto, wir danken Dir

Zur Veröffentlichung in Ossietzky-Ausgabe 15 entsteht die folgende Entgegnung von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann:

>> Lieber Otto, wir danken Dir. Was Du uns bietest, ist ein hervorragendes Exempel. Wenn wir bisher nicht gewusst hätten, was Denunziation ist, dann wüssten wir es jetzt. Denunziation arbeitet mit Unwahrheiten, Halbwahrheiten und bösartigen Unterstellungen. Wenn wir angenommen hätten, dass Denunziation ausschließlich die Methode einer der schlimmsten Epochen deutscher Geschichte gewesen ist, dann wären wir jetzt eines besseren belehrt. Wenn wir keine Ahnung davon gehabt hätten, mit welchen Methoden Menschen kaltgestellt werden sollen, dann hätten wir sie jetzt. Wenn wir nicht gewusst hätten, worin der Wert der Auseinandersetzung mit der Geschichte insbesondere hinsichtlich der Methoden zur Unterdrückung von Gedanken besteht, dann wäre das jetzt anders. Wenn wir keine Ahnung davon gehabt hätten, welche Bedeutung es für die herrschenden Kräfte hat, die so genannte Linke zu steuern, dann hätten wir sie jetzt. Wenn wir ein Herrschaftsorgan wie den SPIEGEL, für das Du gearbeitet hast, für ein kritisches, der Wahrheit verpflichtetes Medium gehalten hätten, dann hätten wir jetzt Anlass, dies zu überdenken. Wenn wir nicht gewusst hätten, dass ein wesentliches Merkmal faschistoiden Denkens darin besteht, Konflikte mit anderen über deren Tod – am Obduktionstisch – zu "lösen", dann hätte sich das jetzt geändert. Nicht einmal Despoten wie Obama, Bush, Merkel, Schröder, Fischer, Scharping, Netanjahu und ihren Hintermännern ist der Tod zu wünschen, sondern ein rechtsstaatliches Verfahren wegen Beteiligung an Massenmord.

Lieber Otto, Du führst uns vor Augen, wie wichtig Unabhängigkeit ist, wie wichtig es ist, dass es unter den Entscheidungsträgern einer Publikation niemanden gibt, der seine Aufgabe darin hat – wie Andreas von Bülow sich ausdrückt – „kritische Sachen im Zweifelsfall vom Transportband der Nachrichten zu nehmen“ und „das Totschweigen zu veranlassen“. Dafür danken wir Dir.

Zur Klarstellung in Kürze:
* Der Erstdruck unseres Artikels "Der Presserechtsstaat" ist in Ossietzky erfolgt. Der Zweitdruck erfolgt in der Quartalsschrift "DAS KROKODIL – Grundsatzschrift über die Freiheit des Denkens". Dort ist auf den Erstdruck in Ossietzky hingewiesen. Die NRhZ ist keine Druck-Publikation.
* Wenn in Kreisen der extremen Rechten positiv auf unsere Publikationen Bezug genommen wird, dann dient das der Diskreditierung. Das ist eine wichtige Funktion dieser dienste-gesteuerten Kreise, durch die wir uns nicht irritieren lassen.
* Offensichtliche Staatsverbrechen wie die von NS-Deutschland (oder die von heutigen Machthabern) begangenen, sind nicht gleichzusetzen mit ungeklärten Verbrechen Einzelner. Wenn staatliche Verbrechen in der Vergangenheit nicht gerichtlich geahndet worden sind, ist das zu bedauern. Wenn das heute nicht geschieht, ist das zu fordern. Das gilt für die Verbrechen Deutschlands genauso wie für die Verbrechen der USA, Israels oder jedes anderen Landes.
* Den Tod eines Menschen zu untersuchen, ist nicht gleichbedeutend mit dem Gutheißen aller seiner Taten und Gedanken. Feindbilder zu hinterfragen, ist eine wesentliche Aufgabe eines kritischen, am Frieden orientierten Geistes. Diejenigen, die Feindbilder kritiklos stützen, werden zum Mittäter.

Zum Schluss zwei Zitate von Karlheinz Deschner: „Wer anders denkt als seine Zeit, muß nicht von gestern sein; wer denkt wie sie, ist es.“ „Wer Weltgeschichte nicht als Kriminalgeschichte schreibt, ist ihr Komplize.“ In diesem Zusammenhang gehört es dazu, zu ermitteln, wer die Kriminellen sind. <<

Diese Entgegnung erscheint in Ossietzky nicht. Stattdessen werden in Ossietzky-Ausgabe 15 vom 20.7.2013 unter dem Stichwort „Debatte“ Auszüge aus Zuschriften gebracht, die die Ossietzky-Redaktion erreicht haben. Aber auch das wissen wir zu würdigen. (siehe Anhang)

Anhang

Anneliese Fikentscher/Andreas Neumann: Der Presserechtsstaat
Ossietzky, Ausgabe 13, 15.6.2013


Im November 2011 war die Geburtsstunde der Bezeichnung »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU). Am 4.11.2011 waren zwei Menschen, die dem Neo-Nazi-Spektrum zugerechnet werden, auf ungeklärte Weise zu Tode gekommen. Am gleichen Tag ging ein Haus, in dem sie gelebt haben sollen, in Flammen auf. Trotzdem sollen dort unversehrte DVDs mit einem Video gefunden worden sein, in dem der Name NSU das Licht der Welt erblickt. Obwohl das Video keinen konkreten Bezug zu den beiden Toten herstellt, wird es als deren Bekenntnis gewertet. Es war vorrangig der Spiegel, der die öffentliche Meinung in diese Richtung steuerte. Es soll demnach der »Nationalsozialistische Untergrund« gewesen sein, der die sogenannten Döner-Morde, das sogenannte Nagelbomben-Attentat in Köln und weitere Verbrechen begangen hat. Obwohl also die Frage der Täterschaft alles andere als geklärt angesehen werden kann und der so genannte NSU-Prozeß gerade erst begonnen hat, ist die Verurteilung durch große Teile der Medien längst vollzogen.

Am 23.11.2012 haben wir vor diesem Hintergrund exemplarisch gegen vier Artikel Beschwerde beim Deutschen Presserat eingereicht. Fast drei Monate später wurde sie mit Schreiben von Referent Roman Portack zurückgewiesen. Unser danach erhobener Einspruch wurde vom Beschwerdeausschuß 2 unter Vorsitz von Ursula Ernst mit Schreiben vom April endgültig abgewiesen.

Die Mitglieder des Beschwerdeausschusses 2 des Deutschen Presserats haben zehn Menschen ermordet. Darf das behauptet werden? Folgt man dem Presserat, heißt die Antwort: Ja! Die Namen der Mitglieder und der Vorsitzenden, Ursula Ernst, werden ja nicht genannt. Begründung: Es liegt »keine identifizierende Berichterstattung im Sinne des Pressekodex vor. Denn die Namen der mutmaßlichen Täter werden nicht erwähnt. Mangels Identifizierbarkeit ist in diesem Fall eine Vorverurteilung durch die Berichterstattung von vornherein ausgeschlossen.« Darf behauptet werden, die Bundeskanzlerin hat zehn Menschen ermordet? Folgt man der Argumentation des Presserats, lautet die Antwort: Ja! Ihr Name wird ja nicht erwähnt. Das ist eine zentrale Erkenntnis aus einer Beschwerdeabweisung des Deutschen Presserats.

In einem taz-Artikel vom 5.11.2012 ist die Rede von »NSU-Mordserie«, »NSU-Ermordeten«, »NSU-Trio« und davon, »daß der ›Nationalsozialistische Untergrund‹ (NSU) zehn Morde begangen hat«. Und fast jeder weiß mittlerweile, welche Personen mit dem sogenannten NSU-Trio gemeint sind. Nur der Deutsche Presserat weiß es angeblich nicht und kann deshalb mit Datum vom 11.4.2013 schreiben: »Hinsichtlich des Artikels in der taz vom 5.11.2012 unter der Überschrift ›Protest ein Jahr nach Mord-Enthüllung‹ ist festzuhalten, daß bereits keine identifizierende Berichterstattung im Sinne von Ziffer 8 des Pressekodex vorliegt. Denn die Namen der mutmaßlichen Täter werden in dem Artikel nicht erwähnt. Mangels Identifizierbarkeit ist in diesem Fall eine Vorverurteilung durch die Berichterstattung von vornherein ausgeschlossen.« Und der Presserat kann die Augen davor verschließen, daß in anderen taz-Artikeln sehr wohl die Namen genannt werden – »Die netten Mörder ... Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe« in einem Artikel vom 6.4.2012 beispielsweise. Sich dumm zu stellen, will gelernt sein.

Aber auch für weitere Artikel (in Spiegel, Kölner Stadt-Anzeiger und Sächsischer Zeitung), gegen die stellvertretend für viele andere Beschwerde erhoben war und in denen die Namen der drei Personen explizit genannt werden, findet der Beschwerdeausschuß des Presserats (zu dem laut Presserat-Website gemäß Stand vom 15.4.2013 übrigens eine Ressortleiterin der Sächsischen Zeitung gehört) einen Weg, die Verletzung des Pressekodex ungeahndet zu lassen. Dieser Weg läuft über die Aushebelung der Unschuldsvermutung.

Die Unschuldsvermutung ist ein fundamentales Prinzip in einem Rechtsstaat. Dieser Grundsatz eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens findet sich in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen: »Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.« So steht es ähnlich auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention. »Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.« So steht es sogar im Pressekodex des Deutschen Presserats. »Die Vermutung der Unschuld endet mit der Rechtskraft der Verurteilung.« So steht es bei Wikipedia.

Das ist nun alles Schnee von gestern. Spätestens seit dem 11.4.2013 mißachtet der Presserat das Menschenrecht in einem zentralen Punkt. Spätestens seit dem 11.4.2013 mißachtet der Presserat die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und die Europäische Menschenrechtskonvention. Spätestens seit dem 11.4.2013 mißachtet der Presserat das zentrale Prinzip eines Rechtsstaats. Denn er schreibt, kurz vor dem Beginn des NSU-Prozesses – hellseherisch dessen Ergebnis vorwegnehmend – mit Datum vom 11.4.2013: »Das Ermittlungsverfahren, welches gegen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt geführt wurde, betrifft eine Serie atypischer Straftaten mit politischem Hintergrund. Von üblichen Ermittlungsverfahren unterscheidet es sich u.a. dadurch, daß – auch aufgrund der intensiven gesellschaftlichen Debatte über die Taten und des hohen politischen Aufklärungsdruckes – die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt über ein Jahr lang mit besonders hoher Intensität Ermittlungen durchgeführt haben. Die Intensität der Ermittlungen hat zu einer Beweislage geführt, nach der begründete Zweifel an der Täterschaft der in den Artikeln genannten mutmaßlichen Täter nicht mehr bestehen und eine Bezeichnung als Täter daher aus presseethischer Sicht gerechtfertigt ist.«

Es ist erstaunlich, was der Presserat alles beherrscht. Dazu gehört die Kunst des Springens auf der Zeitachse. Die Artikel, gegen die sich die Beschwerde richtet, sind zwischen dem 3. und 5.11.2012 erschienen – in einem Zeitraum, als noch nicht einmal Anklage erhoben war. Das geschah erst am 8.11.2012: »Die Bundesanwaltschaft hat heute vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen das mutmaßliche Mitglied der terroristischen Vereinigung ›Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)‹ Beate Zschäpe sowie vier mutmaßliche Unterstützer und Gehilfen des ›NSU‹ erhoben«, teilt der Generalbundesanwalt mit und verwendet auffallend das Wort mutmaßlich. Der Presserat hingegen meint zur Legitimation des Fehlverhaltens etwas heranziehen zu können, was zum Zeitpunkt des Fehlverhaltens noch in der Zukunft lag.

Aber das Entscheidende ist: Der Presserat hat sich mit dem Begriff »atypischer Straftaten« – vergleichbar dem des »übergesetzlichen Notstands« – ein Konstrukt geschaffen, mit dem er das Prinzip der Unschuldsvermutung meint aushebeln zu können. Er nimmt die rechtskräftige Verurteilung vorweg und erhebt sich damit über das Recht. Der Deutsche Presserat gibt sich und den Medien das Recht, Richter zu spielen.

Nachbetrachtung: Der Presserat hat eine Beschwerde abgelehnt, die sich gegen einen fast flächendeckend praktizierten, gravierenden Mißstand richtet. Was würde geschehen, wenn er anders entschieden und den Mißstand gerügt hätte? Was würde den einzelnen Presseratsmitgliedern, die eine solche Entscheidung zu verantworten hätten, widerfahren? Sie hätten nicht nur fast all ihre Kollegen sondern auch den ganzen Medienapparat gegen sich. Sie könnten sich der Flut von Vorwürfen kaum erwehren. Sie würden gewissermaßen gesteinigt und müßten um ihre berufliche Zukunft fürchten. Das System funktioniert – perfekt.

Otto Köhler: Reingelegt
Ossietzky, Ausgabe 14, 29.6.2013


Ich bin Mitherausgeber von Ossietzky, ich schäme mich. Im letzten Heft stand ein Satz: »Es soll der ›Nationalsozialistische Untergrund‹ gewesen sein, der die sogenannten Döner-Morde, das sogenannte Nagelbomben-Attentat und weitere Verbrechen begangen hat.« Ich habe diesen Satz bei Google eingegeben – mit einem erschreckenden Ergebnis, davon gleich.

Ossietzky kann und darf nicht Organ einer national-sozialistischen Querfront gegen einen amerikanisch-israelischen Imperialismus werden. Vor sechs Jahren haben es Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann, die Autoren des oben zitierten Satzes, schon einmal versucht. Sie haben Jürgen Möllemann zum Mordopfer Israels gemacht. Der hatte mit der »Aktion 18« (die Zahl steht für alle Neonazis für den ersten (A) und den achten (H) Buchstaben des Alphabets und wird von ihnen als Bekenntnis zu Adolf Hitler getragen) seinen Wahlkampf gegen Israel geführt auf eine Weise, die alle antisemitischen Instinkte ansprach. Möllemann hatte sich wegen seiner finanziellen Probleme selbst in den Tod gestürzt.

Dann stellten sie 2009 – diesmal erfreulicherweise nicht in Ossietzky, sondern in ihrem eigenen Laden, der einst so angesehenen Arbeiterfotografie – den österreichischen Halbfaschisten Jörg Haider, der betrunken mit einem VW-Phaeton in den Tod gerast war, als Zielscheibe eines Anschlags dar. Zu Fikentscher/Neumanns Beweismitteln für einen Mord gehört auch, daß der Satiriker Wiglaf Droste mal in der taz geschrieben hatte: Der einzige Tisch, an dem er mit Haider zusammenkommen möchte, sei der Obduktionstisch. Ja, und Israel habe sich Haider auch zum Feind gemacht, weil er sagte, der israelische Botschafter »hat in Österreich nichts verloren und gehört ausgewiesen«. Das waren klare Wort für alle, die noch wußten, wie toll der Jude den Heldenplatz mit seiner Zahnbürste zu säubern vermochte, wenn man ihn nur dazu anhielt. Und da mußte man auch nicht mehr lange fragen, wer den Haider umgebracht hat.

Wohl aber bleibt für Fikentscher/Neumann die Frage: »Wie war es möglich, das Feindbild Haider in dem Maße zu schaffen, wie das geschehen ist – auch unter den ›Linken‹, die des kritischen Denkens fähig sein müßten?«

Der Mord an Möllemann, der Mord an Haider. Und jetzt werden, so erfahren die Ossietzky-Leser von Fikentscher/Neumann, Beate Tschäpe sowie »zwei Menschen, die dem Neo-Nazispektrum zugerechnet werden« und »auf ungeklärte Weise zu Tode gekommen« sind, – unschuldig? – von den Medien vorverurteilt.

Darf man da, wie Fikentscher/Neumann hier in diesem Blatt der taz vorwerfen, von einer »NSU-Mordserie« sprechen, von »NSU-Ermordeten«, von einem »NSU-Trio«? Ist es noch genehmigt zu sagen, »daß der ›Nationalsozialistische Untergrund‹ (NSU) zehn Morde begangen hat«? Natürlich nicht. Denn das Gericht hat sein Urteil noch nicht gefällt. Und so darf man auch Hitler keinen Massenmörder nennen – er wurde deswegen nie rechtskräftig verurteilt. Fikentscher/Neumann haben die »Verurteilung« des NSU (den man ja wohl überhaupt nicht NSU nennen darf) »durch große Teile der Medien« vor den Presserat gebracht.

Da Ossietzky aber zu Recht immer gern zu haben ist, wenn es um den Presserat geht, ist es passiert. Allerdings nur, weil Fikentscher/Neumann die Redaktion reingelegt haben. Ossietzky veröffentlicht grundsätzlich – Ausnahmen müssen gut begründet sein – nur Artikel, die noch nicht anderswo erschienen sind. Auf Rückfrage der Redaktion versicherten Fikentscher/Neumann am 14. Mai, ihr Beitrag sei noch nirgends veröffentlicht. Mit Ausnahme des ersten Absatzes aber war der bereits am 24. April in der Neuen Rheinischen Zeitung erschienen mit der Ankündigung eines Nachdrucks im Juniheft von Fikentscher/Neumanns Kindermagazin Krokodil.

Der erste Absatz aber des Artikels, den die beiden als Erstdruck Ossietzky untergejubelt haben, stand schon am 31.10.2012 unter »Die Redaktion« in der Neuen Rheinischen Zeitung und tauchte dann verkürzt am 3. April unter der Autorenzeile Fikentscher/Neumann in der Arbeiterfotografie auf. Google weist den Satz über die »zwei Menschen, die dem Neo-Nazi-Spektrum zugerechnet werden«, für die Zeit bevor er Ossietzky angetan wurde, über dreißig Mal nach. Der ganze Absatz hat im Netz sehr viel Beifall gefunden. Zum Beispiel bei den Neonazis von politikforen-net. Dort stimmt »Laurin« dem, eingangs zitierten, Satz von Fikentscher/Neumann zu und erläutert: »Für mich steht das fest, was die Soko Bosporus bis 2006 herausgefunden hat, die Morde sind Auftragsmorde, eine Mischung aus Türken/Kurden-Clanstreitigkeiten, Schutzgelderpressung, Rauschgift usw. Bis plötzlich 2011 das NSU-Gespenst aus der Taufe gehoben wurde, bis dato hatten die Türken selbst nicht geglaubt, daß die Morde von Deutschen begangen wurden, sonst wäre hier ja schon bei neun verblichenen Türken bzw. einem Griechen bis 2006 der Teufel los gewesen.«

Das ist die national-sozialistische Querfront, die mit Fikentscher/Neumanns Eintreten für Möllemann und Haider eröffnet wurde. Aber bitte nie wieder mit Ossietzky.

Debatte
Ossietzky, Ausgabe 15, 20.7.2013


Der Artikel „Der Presserechtsstaat“ von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann in Heft 13/13 und Otto Köhlers Erwiderung auf den Beitrag, erschienen in Ausgabe 14/13 unter dem Titel „Reingelegt“, bescherten der Ossietzky-Redaktion viele Zuschriften. Hier einige Auszüge daraus:

Klaus Nilius: [...] Der Artikel „Presserechtsstaat“ macht dem Titel der Publikation, in der er leider erschienen ist, und dem Namensgeber Unehre. [...]

Ulrich Sander: [...] Die Unschuldsvermutung ist ein juristischer Begriff. Medien haben sich nicht daran zu halten. Oder wollen wir jetzt die Position der NSU-Verteidigung einnehmen, die ja die Einstellung des Verfahrens fordert? [...]

Wolfgang Sommer: [...] Es kann meines Erachtens den Angehörigen der Opfer nicht zugemutet werden, die dringend tatverdächtigen Angeklagten bis zu dem irgendwann einmal ergehenden endgültigen Gerichtsurteil völlig leidenschaftslos als unschuldig anzusehen. Und auch der Öffentlichkeit, die sich zu einem Großteil in den Medien artikuliert, nicht. [...]

Arno Klönne: Zur Kritik an dem NSU-Prozeß und an dem Umgang vieler Medien mit ihm besteht meines Erachtens durchaus Grund. Mögliche Tatzusammenhänge, für die es viele Indizien gibt, sind in diesem Verfahren ausgeklammert, und die veröffentliche Meinung wirkt überwiegend dahin, sie aus dem Blick zu lassen. Selbstverständlich haben aber auch wegen Gewalttaten angeklagte Neonazis das Recht auf eine umfassende Ermittlung der Hintergründe und Umstände dessen, was ihnen vorgeworfen wird. Wer die strafrechtliche „Unschuldsvermutung“ einfordert, will damit nicht sagen, daß die betreffenden Angeklagten ehrenwerte Zeitgenossen seien; verlangt wird damit lediglich, daß ein Urteil gesprochen wird (auch medial), nachdem eine Tat so vollständig wie nur möglich aufgeklärt ist. Auf rechtsstaatliche Regeln zu dringen bleibt richtig, auch wenn dies im NSU-Fall Publikationen der extremen Rechten ebenfalls tun; eine „Querfront“ entsteht dadurch nicht. Wir bleiben ja auch bei unserem Protest gegen die Oberschnüffler in der USA-„Sicherheitsagentur“, obwohl zum Beispiel die Junge Freiheit sich zu deren Tätigkeit kritisch äußert. Übrigens: Der Abdruck eines Beitrags in Ossietzky muß keineswegs bedeuten, daß Redaktion und Herausgeber mit allen sonst wo veröffentlichten Texten der Autoren übereinstimmen.

Alexander Bahar: [...] Ohne die Unschuldsvermutung hört der Rechtsstaat auf, Rechtsstaat zu sein. Sie gilt gleichermaßen für mutmaßliche Terroristen, Nazis wie Kinderschänder. Auch mir drängt sich mehr und mehr der Eindruck auf, daß die mediale Fokussierung auf Zschäpe & Co. nur von den tatsächlichen geheimdienstlichen Machenschaften ablenken soll. An den „Selbstmord“ der beiden Uwes habe ich von Anfang an nicht geglaubt.[...]

Hartmut Barth-Engelbart: [...] Und niemand fragt mehr:/ sind sie’s wirklich gewesen ?/ und sie nur allein ?/ Welch eine Frage/ in dieser Lage/ geht’s um Sicherheit, um die Staatsraison!// Und die Richter,/ die dann das Urteil fällen/ haben das Urteil in diesen Fällen/ schon vor dem Prozeß/ in der Zeitung gelesen [...]

Elias Davidsson: [...] Köhler unterstellt den Autoren Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann ein Bestreben zu einer Querfront mit National-Sozialisten. Als einzigen Beleg dafür zitiert der Autor die Tatsache, daß die Autoren in einigen Fällen sich für die Aufklärung des Todes von Personen im rechten Umfeld interessierten (Möllemann, Haider, das sogenannte NSU-Paar ...). [...] Die Aufklärung eines Todesfalles ist kein Beleg für irgendeine Identifizierung des Ermittlers mit der Ideologie des Toten. Wenn ein politischer Gegner unter zweifelhaften Umständen stirbt, so entsteht die Frage des cui bono. Der Frage nachzugehen, unter welchen Umständen ein Barschel, ein Möllemann, ein Haider oder das sogenannte NSU-Paar gestorben sind, kann ein besseres Verständnis für die Ziele unserer politischen Gegner liefern. [...] Fikentscher und Neumann haben am 23.11.2012 exemplarisch gegen vier Medienbeiträge Beschwerde beim Deutschen Presserat eingereicht, weil diese die Unschuldsvermutung gegenüber der sogenannten NSU-Bande verletzt hatten. Die Aufrechthaltung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung ist eine Pflicht jedes Demokraten. [...] Zur Aufhebung beziehungsweise Relativierung der Unschuldsvermutung schreibt Köhler: „Und so darf man auch Hitler keinen Massenmörder nennen – er wurde deswegen nie rechtskräftig verurteilt.“ Köhler scheint vergessen zu haben, daß Adolf Hitler der höchste Befehlshaber des Dritten Reiches war und daß er für die komplette Politik seiner Regierung die Verantwortung trug, darunter Angriffskriege und Massenvernichtung. [...] Durch die Bezeichnung von Mohamed Atta, Osama bin Laden und anderer Muslime als Massenmörder, die von keinem Gericht für die Anschläge des 9/11 schuldig gesprochen wurden, was eine grobe Verletzung des Prinzips der Unschuldvermutung darstellt, gelang es unseren Regierungen, massive Eingriffe in unsere Freiheiten und Angriffskriege zu legitimieren. [...]

Evelyn Hecht-Galinski: Sehr geehrter Herr Köhler, [...] Hier haben Sie –sinnbildlich – anstatt „Degen“ mit dem „Beil“ gearbeitet. [...] So sollte es doch jedem recherchierenden und nachdenkenden Journalisten erlaubt sein, auch unangenehme und provokante Fragen zu stellen. Ist das deshalb eine „national-sozialistische Querfront“? [...] Es tut mir sehr weh, wenn ich lese wie anständige Menschen, wie Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann von Ihnen persönlich in ein falsches Licht gestellt werden. Ich schätze die beiden sehr, auch wenn wir nicht immer einer Meinung sind und andere Standpunkte vertreten, auch zu denen von Ihnen angesprochenen Themen. [...] Schon Ossietzky sagte sehr richtig: „Wir erleben augenblicklich alle Schwankungen und Widersprüche einer Übergangszeit. Eine Kultur liegt im Sterben, und die Keime einer neuen sind kaum sichtbar.“ Lieber Herr Köhler, bitte denken Sie an diese Kultur im Ossietzky und schämen sie sich nicht für die offene Streit- und Schreibkultur der so wichtigen Auseinandersetzung, mit vielfältigem Journalismus.


Hinweise:

Analyse zur Aussagekraft des „NSU-Bekenner-Videos“
Wiederentdeckung einer Automarke
Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann in NRhZ-Flyer Nr. 375 vom 10.10.2012
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=18303

Anmerkungen zu den NSU-Skandalen
So sehen false flag operations aus
Andreas von Bülow in NRhZ-Flyer Nr. 378 vom 31.10.2012
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=18362

Beschwerde gegen NSU-Berichterstattung endgültig abgewiesen
Presserat beseitigt Rechtsstaat
Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann in NRhZ-Flyer Nr. 403 vom 24.04.2013
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=18970

Online-Flyer Nr. 417  vom 31.07.2013



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