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Aktueller Online-Flyer vom 23. November 2024  

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Inland
Rüstungsforschung und verschlüsselte Freiheit der Hochschulen
Die Furcht vor der Zivilklausel
Von Dietrich Schulze

„Mit den Waffen des Geistes – Gegen der Geist der Waffen“, das ist der Leitsatz der Zivilklausel-Bewegung an vielen deutschen Hochschulen. Prof. Joachim Krause, Direktor des Instituts für Sicherheitspolitik an der Universität Kiel, stellt in einem Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 2. August unter dem Titel „Verklausulierter Frieden“ fest: „Einige Klauseln verstoßen gegen die im Grundgesetz garantierte Freiheit von Forschung und Lehre, denn sie machen es Wissenschaftlern unmöglich, mit der Bundeswehr oder der Industrie im Bereich der Forschung zu kooperieren. Wenn keiner klagt (oder sich keiner zu klagen traut), bleiben solche Klauseln aber bestehen.“ Es werde Zeit, dass die Hochschulleitungen Rückgrat zeigen und er fordert Bund und Länder auf, die bestehenden Zivilklauseln auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Hier der Sachstand zu Zivilklauseln an Hochschulen, Erwägungen zur Freiheit der Wissenschaften und Gedenken zum Zusammenhang von Zivilklauseln und Zivilcourage.

Martin Löwenberg: „Mit den Waffen des Geistes – Gegen der Geist der Waffen“
Bildquelle: http://www.martinloewenberg.de/
 
In einer AStA-Befragung an der Universität Kiel votierten 73 % der abstimmenden Studierenden für die Aufnahme der Zivilklausel in die Uni-Grundordnung „Forschung, Studium und Lehre sind zivil, dienen friedlichen Zwecken und sind frei von Kooperationen mit Rüstungskonzernen und militärischen Akteuren.“ Der AStA hatte dazu am 3. Juli mitgeteilt, dass die Uni Kiel breitflächig in Sozialwissenschaftlicher, Technischer, Mathematisch-Naturwissenschaftlicher, Agrar- und Ernährungswissenschaftlicher und Philosophischer Fakultät in Militärprojekte eingebunden ist und dafür in den letzten Jahren 2,7 Mio. Euro Forschungsgelder von Bundeswehr und Marine erhalten hat [1].


Quelle: jenapolis
 
Am gleichen Tag hatte Krause vor der Zivilklausel gewarnt. Sein Originalpapier [2] gipfelt in der Behauptung: „Diese Art von Kooperations- und Kontaktverboten (mit dem Ziel der gesellschaftlichen Ausgrenzung bestimmter Institutionen und Personen) erinnert fatal an Zeiten, in denen Universitäten in Deutschland nicht mit Menschen oder Institutionen kooperieren durften, weil diese jüdisch waren. Deswegen: es wird Zeit die bestehenden Zivilklauseln abzuschaffen und es sollte keine neuen Zivilklauseln an deutschen Universitäten geben.“
 
Den vielfältigen publizistischen Reaktionen [3] auf solche schwer erträglichen und eines Hochschul-Professors nicht würdigen Äußerungen seien aufgrund des neuerlichen FAZ-Beitrags nur drei Aspekte hinzufügt: eine kurze Darstellung zum Sachstand Zivilklausel, Argumente zur Wissenschaftsfreiheit und Überlegungen zur Zivilcourage.
 
Sachstand zur Zivilklausel an Hochschulen
 
Nur zwei Wochen nach Krauses Alarmruf beschloss der Senat der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster einstimmig die Zivilklausel: „Forschung, Lehre und Studium an der Universität Münster sind auf zivile und friedliche Zwecke ausgerichtet.“
 
Das ist die vierzehnte Zivilklausel an Hochschulen. Die früheren dreizehn in alphabetischer Reihenfolge nach Hochschulorten: Uni und Hochschule Bremen, Hochschule Bremerhaven, TU Berlin, TU Darmstadt, TU Dortmund, Uni Frankfurt a.M., Uni Göttingen, TU Ilmenau, Uni Konstanz, Uni Oldenburg, Uni Rostock und Uni Tübingen [4]. Zivilklausel-Abstimmungen der Studierenden an Hochschulen mit ähnlichen Ergebnissen wie in Kiel hat es 2009 in Karlsruhe, 2010 in Köln, 2011 an der FU Berlin, 2012 in Frankfurt a.M. und 2013 in Kassel gegeben.
 
In der Wochenzeitung FREITAG analysierte die Autorin Nina Marie Bust-Bartels unter dem Titel „Krieg auf dem Campus“ [5] die Lage und stellte im Rückblick auf die frühere Stärke der Friedensbewegung die Frage, ob diese durch das selbstbewusste Auftreten von Studierenden und die geharnischten Abwehrreaktionen neu belebt werden könnte. Das ist nicht unplausibel, denn Kriege beginnen in den Köpfen. Für die Vorbereitung und die gewaltsame Durchsetzung von geostrategischen und Rohstoffinteressen wurden immer schon die Bildungseinrichtungen instrumentalisiert. Deswegen ist das Klima an den Schulen und Hochschulen ein absolut neuralgischer Punkt. Seit Monaten klagt der Verteidigungsminister und mit ihm große Teile der konservativen Presse über die Zivilklausel-Bewegung. Allein DIE WELT hat drei lange Grundsatzartikel am 18. Mai, 16. Juni und 4. August 2013 dazu gebracht [6]. Die Reaktionen werden immer nervöser.
 
Argumente zur Freiheit der Wissenschaften
 
Hochschul-Professor Krause ist nach seinem Erstartikel offenbar selber bewusst geworden, dass es nicht genügt, die Abschaffung der bestehenden Zivilklauseln zu fordern. Aus berufenem Munde muss wohl auch gesagt werden, wie das denn geschehen soll. Dazu führt er im eingangs zitierten FAZ-Beitrag weiter aus: „Es wird Zeit, dass nicht nur mehr Hochschulen (insbesondere die Hochschulleitungen) Rückgrat zeigen. … So sollten Bund und Länder dringend die Verfassungsmäßigkeit bestehender Zivilklauseln gemeinsam überprüfen und die jeweils zuständigen Landesregierungen als Aufsichtsbehörde einschreiten, falls sich eine Klausel als verfassungswidrig erweist.“ Damit wird faktisch 14 Hochschulleitungen, den 8 Landesregierungen von Baden-Württemberg, Berlin-Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen und der Bundesregierung Feigheit betreffend Wahrung eines Freiheitsrechts unterstellt.
 
Der bekannte und respektierte Verfassungsrechtler Prof. Erhard Denninger hatte bereits Anfang 2009 in einem Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung die Zulässigkeit der Zivilklausel für das Errichtungsgesetz des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) belegt. Die TU Darmstadt hat im Kontext mit ihrer Zivilklausel eine ausführliche rechtliche Würdigung vorgenommen, wonach die aus der Zivilklausel resultierende Einschränkung der Freiheit der einzelnen WissenschaftlerInnen nicht unzulässig ist. Für den AStA der Uni Kassel ist ein Rechtsgutachten zur „Vereinbarkeit einer Zivilklausel mit dem Hessischen Hochschulgesetz“ erstellt worden. Viele der benannten Überlegungen [7] führen auf den Pazifismus der unmittelbaren Nachkriegszeit zurück. Erhard Denninger hat für diese ursprüngliche Absicht der Verfassungsväter den Begriff „Friedensfinalität des Grundgesetzes“ geprägt.
 
Der sturmerprobte Korvettenkapitän der Bundesmarine, Joachim Krause, der jetzt in den professoralen Gewässern der Wissenschaftsfreiheit unterwegs ist, schiebt die Kugel anderen zu. Warum leitet er nicht selber eine verfassungsrechtliche Klage gegen diejenigen Hochschulen mit Zivilklausel ein, die seiner Feststellung nach „gegen die im Grundgesetz garantierte Freiheit von Forschung und Lehre verstoßen."? Diese Frage möge zu einer abschließenden Überlegung zur Zivilcourage überleiten.
 
Zivilklausel und Zivilcourage
 
Die Zivilklausel ist keine bloße Vorschrift oder Selbstverpflichtung. Sie muss einher gehen mit der Wachsamkeit und dem Engagement der Hochschulangehörigen. Sie muss gelebt werden. Eine universitäre oder gesetzliche Regelung kann die Studierenden, WissenschaftlerInnen und Beschäftigten unterstützen und ermutigen, nicht aber die eigene Zivilcourage ersetzen, Verantwortung für den Frieden zu übernehmen. Das gilt auch dann, wenn es (noch) keine Zivilklausel gibt. Dafür nur ein einziges Beispiel:


Irma Kreiten, Ethnologin und
Whistleblowerin
Bildquelle:
http://soton.academia.edu/IrmaKreiten
 
An der Uni Tübingen ist in den Jahren 2005 bis 2008 (also vor dem Senatsbeschluss zur Zivilklausel Ende 2009) eine promovierende Ethnologin von DozentInnen in perfider Weise gemobbt und diskriminiert worden. Irma Kreiten sollte im Sonderforschungsbereich "Kriegserfahrungen“ die Geschichte der militärischen Nutzbarmachung von Völkerkunde aufarbeiten, wobei auch personelle Überschneidungen mit militärischen Einrichtungen und Kontinuitäten nationalsozialisti- scher Großforschungsprogramme in Forschungsvorhaben der Bundesrepublik eine Rolle spielten. Dagegen setzte sie sich zur Wehr. Erst nach vielen Jahren hatte sie über das erlittene Unrecht sprechen können, am 17. Juni im Rahmen der Eröffnung einer Whistleblower-Ausstellung im ver.di-Haus Karlsruhe auf Einladung der LINKEN und von MdB Karin Binder. Ein bewegender Moment für alle Zuhörer, ein Vorbild für die akademische Jugend [8].
 
Die Erinnerung an die deutsche Geschichte und die Aufklärung darüber ist notwendiger Bestandteil von Friedenspolitik auf allen Ebenen. Dazu sei das Leitmotiv des Holocaust-Überlebenden und antifaschistischen Widerstandskämpfers Martin Löwenberg aus München übermittelt, das der Autor in dessen Namen als Grußbotschaft beim Zivilklausel-Kongress 2011 an der Uni Tübingen vortragen durfte, und das auch den Zivilklausel-Kongress 2012 an der Uni Karlsruhe (KIT) prägte: „Mit den Waffen des Geistes – Gegen der Geist der Waffen.“ [9] (PK)

Dieser Artikel ist bereits am 6.8. auf den Nachdenkseiten http://www.nachdenkseiten.de/ erschienen, von denen wir ihn mit freundlicher Genehmigung des Mitherausgebers Wolfgang Lieb übernommen haben.
 
Quellen:
[1] http://www.asta.uni-kiel.de/aktuelles/zivilklausel-für-die-cau
[2] https://linksunten.indymedia.org/de/system/files/data/2013/07/2494627275.pdf; http://www.ispk.uni-kiel.de/fileadmin/user_upload/thumbpublikationen/Publikationen_Krause/Stellungnahme_Prof_Krause_zu_Zivilklauseln.pdf
[3] http://www.nachdenkseiten.de/?p=18077#h09; http://www.studis-online.de/HoPo/art-1557-zivilklausel-streit.php; http://www.jungewelt.de/2013/07-09/038.php; http://www.imi-online.de/2013/07/05/zivilklausel-kieler-kriegsforschung/; http://antifa.vvn-bda.de/201307/1601.phphttp://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=19224;
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=19275; http://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/130717_reader_zivilklausel.pdf; http://www.jungewelt.de/2013/08-02/041.php
[4] http://www.stattweb.de/files/civil/Doku20130717.pdf
[5] http://www.freitag.de/autoren/bust-bartels/krieg-auf-dem-campus
[6] http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article116319892/Im-Seminar-des-Kriegstreibers.html; http://www.welt.de/politik/ausland/article117156165/Die-Bundeswehr-Deutschlands-ungeliebte-Armee.html; http://www.welt.de/politik/deutschland/article118664948/Krieg-gegen-die-Bundeswehr-im-eigenen-Land.html;
[7] http://www.boeckler.de/pdf/mbf_gutachten_denninger_2009.pdf; http://www.forschung-und-lehre.de/wordpress/?p=11813; http://zivilklauselkassel.blogsport.de/images/20121203_Presseeinladung_AKZivilklausel.pdf
[8] http://www.karin-binder.de/fileadmin/mdb-seiten/mdb-binder/2013/pdf/irma-kreiten.pdf; http://www.stattweb.de/files/civil/Doku20130619.pdf; http://www.stattweb.de/files/civil/Doku20130708.pdf
[9] http://www.stattweb.de/files/civil/Doku20111028.pdf; http://www.stattweb.de/files/civil/Doku20121230.pdf



Online-Flyer Nr. 419  vom 14.08.2013



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