NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 22. Dezember 2024  

Fenster schließen

Lokales
Kölner Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehle gegen 13 mutige Kollegen
Solidaritätserklärung für Ford-Arbeiter
Vom Solikreis "07. November"

Ein Jahr nach einer Protestkundgebung belgischer Ford-Mitarbeiter vor dem Ford-Werk in Köln-Niehl hat die Staatsanwaltschaft 13 Strafbefehle beantragt. Bereits nach der Veröffentlichung der Ermittlungsverfahren durch eine Solikampagne gab es eine breite und grenzüberschreitende Solidarität mit den verfolgten Kollegen aus Genk und Köln: Kollegen aus dem Werk, Betriebsaktivisten, Gewerkschafter, Aktivisten aus politischen Gruppen und Parteien aus ganz Deutschland, Belgien und der Schweiz haben sich mit den Ford-Kollegen solidarisiert. Medien in Deutschland und Belgien haben darüber berichtet.
 
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Köln am vergangenen Freitag über die Lokalpresse angekündigt, dass gegen 13 Kollegen Strafbefehle verschickt werden: 12 Kollegen sollen Geldstrafen bekommen. Der Strafbefehl gegen einen "Hauptverdächtigen" sieht zehn Monate Haft auf Bewährung wegen "gefährlicher Körperverletzung" vor. Angeblich gab es "Knalltraumata" bei Polizisten durch Böllerwürfe. Die Ermittlungen gegen 8 Kollegen werden eingestellt.
 
Diese Ankündigung eine Woche nach dem Start der Unterstützungsaktivitäten ist ganz offensichtlich eine Reaktion darauf: Die Einstellung der Verfahren gegen 8 Kollegen ist ein erster Teilerfolg für alle UnterstützerInnen. Eines ist jedoch klar: Die durchsichtige Strategie der Staatsanwaltschaft, mit der Einstellung eines Teils der Verfahren und Strafbefehlen gegen den Rest (insbesondere der Bewährungsstrafe gegen den “Haupttäter”) die betroffenen Kollegen zu spalten, werden wir nicht hinnehmen.
 
Wir bekräftigen nochmals: Das wahre Verbrechen besteht darin, Fabriken und Firmen zu schließen und Menschen auf die Straße zu setzen, im konkreten Fall geht es um die vor einem Jahr verkündete Werksschließung in Genk. Der Widerstand gegen Arbeitsplatzvernichtung ist uneingeschränkt berechtigt: Das schließt auch die Selbstverteidigung gegen amoklaufende Polizisten ein.
 
Soll die Polizei sich doch nicht in Streiks und Arbeiterproteste einmischen – dann gibt es auch kein "Knalltrauma". Wir lassen uns nicht vorschreiben, wie wir für unsere Arbeitsplätze zu kämpfen haben.
 
Wir fordern die Einstellung aller Ermittlungsverfahren und die Rücknahme aller Strafbefehle. Die betroffenen Kollegen, die bis jetzt Strafbefehle erhalten haben, haben bereits Widersprüche dagegen eingelegt. Damit werden auf Köln hochbrisante politische Prozesse zukommen, und darauf werden wir uns vorbereiten.
 
Wir rufen alle dazu auf, solidarisch zu sein, weitere Soli-Erklärungen zu schicken und das Thema in Betriebe und proletarische Stadtteile hineinzutragen. (PK)
 
Weitere Infos unter http://solikreis07nov.wordpress.com/
 
 
 
 


Online-Flyer Nr. 437  vom 18.12.2013



Startseite           nach oben