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TU Darmstadt – gelobte Zivilklausel, entsorgte Vergangenheit, schnöde Gegenwart
Klartext zur Zivilklausel TUD
Von Dietrich Schulze
In der Zivilklausel-Bewegung hat die vom Senat der TU Darmstadt im Oktober 2012 einmütig beschlossene Zivilklausel eine große Bedeutung. Sie wird als vorbildlich angesehen. Aufgrund der im November 2013 bekannt gewordenen Tatsache, dass dieselbe TU mit Mitteln des US-Militärs forscht, ist ein Blick auf das universitäre Geschehen angebracht. Der Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit ist unübersehbar. Nachfolgend einige Gedanken über die Ursachen.
Online-Flyer Nr. 452 vom 02.04.2014
TU Darmstadt – gelobte Zivilklausel, entsorgte Vergangenheit, schnöde Gegenwart
Klartext zur Zivilklausel TUD
Von Dietrich Schulze
In der Zivilklausel-Bewegung hat die vom Senat der TU Darmstadt im Oktober 2012 einmütig beschlossene Zivilklausel eine große Bedeutung. Sie wird als vorbildlich angesehen. Aufgrund der im November 2013 bekannt gewordenen Tatsache, dass dieselbe TU mit Mitteln des US-Militärs forscht, ist ein Blick auf das universitäre Geschehen angebracht. Der Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit ist unübersehbar. Nachfolgend einige Gedanken über die Ursachen.
Zeitung der TU Darmstadt hoch3, Ausgabe 1. April 2014
Quelle: http://www.tu-darmstadt.de/
Die breite öffentliche Diskussion in den Hochschulen seit der studentischen Urabstimmung an der Universität Karlsruhe (TH) im Januar 2009 über die Selbstverpflichtung, nicht für militärische, sondern ausschließlich für friedliche und zivile Zwecke zu forschen und zu lehren, hatte 2011 auch die TU Darmstadt erreicht.
TU Konventsbeschluss 1973
Die TU-Leitung hatte ein objektives Problem, nämlich einen Beschluss des TU-Konvents aus dem Jahre 1973, der klar und eindeutig Forschung für militärische Zwecke ablehnt. Der war längst vergessen und gegen den war verstoßen worden. Niemand von den jüngeren WissenschaftlerInnen und Studierenden wusste davon, aber nun war er „wiederentdeckt“ worden. Da fiel der findigen TU-Leitung etwas ein, was zum Beispiel in Tübingen schon praktiziert wurde: Wenn Du eine Zivilklausel nicht verhindern kannst oder gar eine vergessene Zivilklausel als offiziell gültige Beschlusslage hast, dann organisiere eine solche pfiffige Zivilklausel, die Freiheitsgrade für Militärkooperationen offen lässt. Und am überzeugendsten ist es, wenn eine breite Debatte über Ziele, Zwecke und Prozesse der Forschung aktiv vom Zaun gebrochen wird. Da muss man als kritische WissenschaftlerIn oder kritischer Studierender schon über sehr viel Erfahrung verfügen, um den Kern der Absichten von OBEN zu durchschauen.
Aufhebung Konventsbeschluss
Mitte 2012 war der Einigungsprozess weit genug fortgeschritten. Hier der Beschlusstext für die Universitätsversammlung am 12.09.2012:
"1. In die Präambel der Grundordnung Abs. 4 wird als Buchstabe k aufgenommen:
„Forschung, Lehre und Studium an der Technischen Universität Darmstadt sind ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet und sollen zivile Zwecke erfüllen; die Forschung, insbesondere die Entwicklung und Optimierung technischer Systeme, sowie Studium und Lehre sind auf eine zivile Verwendung ausgerichtet."
2. Der Konventsbeschluss vom 14.02.1973 zu TOP 4 wird damit aufgehoben.
3. Die Universitätsversammlung nimmt die folgenden Grundlagen, Leitlinien und Interpretationen aus dem Diskussionsprozess in den Jahren 2011 und 2012 zustimmend zur Kenntnis…." Es folgt ein sechsseitiger Text.
Merken Sie etwas: Ganz nebenbei wird in Ziff. 2 der missliebige Konventsbeschluss entsorgt als Bedingung für die neue Zivilklausel. Es hätte ja eine Aktualisierung beschlossen werden können. Aber NEIN, dafür gab es genügend Eingeweihte, die das wortreich abgelehnt haben.
Senatsbeschluss Oktober 2012
Was wunder, dass der Senat kurz darauf einmütig den UV-Beschluss gemäß Ziff. 1 umsetzte. Was allerdings von dem großen Getöse über die neue Offenheit als Maßgabe übrig blieb, findet sich in der TU-Webseite mit folgendem Wortlaut: "Der Senat beschließt nach Abwägung der Möglichkeiten einvernehmlich, eine Arbeitsgruppe des Senats einzusetzen, die ein breites Spektrum an Umgangsmöglichkeiten ausarbeiten und dem Senat vorlegen soll. Die Arbeitsgruppe soll aus vier Professor/innen, zwei Studierenden, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin/einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer administrativ-technischen Mitarbeiterin/einem administrativ-technischen Mitarbeiter und Gästen aus dem Präsidium bestehen; die Listen benennen jeweils die Mitglieder. Der Senat formuliert den Auftrag an die Arbeitsgruppe, die Arbeitsgruppe legt ihre Arbeitsweise fest. Bis der Senat sich entschieden hat, wie die Zivilklausel umgesetzt wird, werden alle Forschungsanträge vom Dezernat VI auf eventuell kritische Fälle untersucht. Das Präsidium wird in dieser Zwischenzeit jeweils zeitnah die Entscheidung treffen und im Einzelfall dem Senat im Nachhinein berichten.“
TU-Forschung für US-Militär
Sie mögen einwenden, das braucht doch alles seine Zeit: Wie kommen Sie zu so einem solch harten Urteil? Das möchte ich direkt beantworten: weil ich ganz aktuell den Umgang mit US-finanzierter TU-Forschung und die Reaktionen darauf studiert habe. Und es gibt weitere merkwürdige Zusammenhänge, auf die ich kurz eingehen werde.
Im November 2013 wurde aufgrund einer NDR-Veröffentlichung bekannt, dass viele Hochschulen seit vielen Jahren unter vollständiger Geheimhaltung für die amerikanische Rüstungsindustrie geforscht haben, darunter auch die TU Darmstadt.
Dazu ein Auszug aus dem Tagesspiegel vom 25.11.2013: „Nicht immer liegt der militärische Nutzen so eindeutig auf der Hand. Die meisten Institutionen berufen sich darauf, bei den geförderten Projekten handele es sich allein um Grundlagenforschung. Der TU Darmstadt etwa zahlte das Pentagon im Jahr 2011 gut 200 000 Dollar für einen Bereich, der sich mit der Optimierung von Flugzeugtragflächen beschäftigt. TU-Sprecher Jörg Feuck sagt, es gehe im Grundsatz um „öko-effizientes Fliegen“, von Militärforschung könne keine Rede sein. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft unterstütze den Bereich mit vielen Millionen Euro. Überhaupt würde nur das Flugverhalten großer Zivilflugzeuge untersucht, nicht aber kleiner Kampfjets. Dass auch die Air Force große Flugzeuge hat, lässt Feuck als Argument nicht gelten.“
2011 gab es die neue Zivilklausel noch nicht, allerdings war die alte von 1973 gültig. Möglicherweise wurde diese Forschung nach 2011 fortgesetzt. Folgende Fragen sind naheliegend:
• Wer hat die Pentagon-Mittel beantragt? Wusste die TU-Leitung bzw. der Senat von der Beantragung und Bewilligung der Pentagon-Mittel?
• Warum wurden die Mittel für „öko-effizientes Fliegen“ nicht beim sachlich zuständigen Bundesforschungsministerium beantragt?
• Falls die TU-Forschung auf diesem Gebiet 2012/2013 fortgesetzt wurde, ist sie gemäß neuer Richtlinie vom Dezernat VI kritisch untersucht worden und sind ggf. Präsidium, Senat und Arbeitsgruppe Zivilklausel damit befasst worden. Welche internen Prozesse sind der Erklärung des TU-Sprechers vorangegangen?
TU Darmstadt "hoch3"
Und nun wird es echt interessant. Wie spiegelt sich zu diesen berechtigten Fragen die neue Offenheit im TU-Leben wider? Dazu genügt ein Blick in drei aufschlussreiche Artikel in der aktuellen Ausgabe der Hochschulzeitung "hoch3".
Unter der Überschrift „Es war wichtig und richtig“ erklärt der Maschinenbau-Wissenschaftler Sven Grundmann, dass er es war, der die oben zitierten Forschungsmittel beim US-Department of the Airforce beantragt hat. Und er erklärt, dass er es wieder tun würde. Die Begründung kennen wir schon: Grundlagenforschung. Herr Grundmann setzt aber noch einen drauf mit der Begründung, in den USA sei die Finanzierung aus dem Pentagon genau dasselbe wie hierzulande eine DFG-Finanzierung. Er sollte sich schämen als Wissenschaftler, der einer Zivilklausel unterliegt. Warum erkundigt er sich nicht bei US-Friedenswissenschaftlern? Zum Beispiel bei Dr. Subrata Ghoshroy, der im Dezember 2009 im vollbesetzten Streikhörsaal der Uni Karlsruhe davor warnte, dem Beispiel der völlig militarisierten US-Hochschulen zu folgen. Er wird übrigens am 16. Mai in der Uni Potsdam auf dem Kongress „Wissenschaft zwischen Krieg und Frieden“ über das Thema „Krieg heute: Interventionen, Drohnen, Cyberwar“ sprechen.
Und jetzt wird es ganz schlimm. Keiner der drei anderen Hochschulangehörigen in zwei weiteren hoch3-Berichten sagt ein Sterbenswort dagegen.
Moritz Kütt und Martin Ziegler stellen unter der Schlagzeile „Keinen Illusionen hingeben“ fest: „Erfahrungsgemäß steht der überwiegende Teil der Forschung an der TU Darmstadt in Einklang mit der Zivilklausel. Die große Herausforderung besteht darin, von den übrigen Projekten zu erkennen, dass sie in einer Grauzone liegen und näherer Erörterung bedürfen. Hier müssen alle Alarmglocken läuten bei finanzieller Unterstützung von militärischer Seite!“ Da die beiden wie der Rest der TU seit November 2013 über die bis dahin geheim gehaltene Pentagon-Finanzierung informiert sind und die Argumentationsmuster des TU-Pressesprechers und des Maschinenbau-Wissenschaftlers kennen, bedeutet das: Nach dem Schrillen der Alarmglocken werden die Argumente für die konkrete Pentagon-Finanzierung durch Schweigen gebilligt.
Der Dritte im Bunde der Schweigenden ist der Philosoph Prof. Christoph Hubig. Seinen Beitrag unter dem Titel „Pro und Contra militärfinanzierte Forschung“ schließt er mit einer Reihe von Fragen: „Im Rahmen einer zivilen Forschungskultur sind also die Einzelfälle zu prüfen: Wie ist die Grundlagenforschung kontextuell eingebettet? Welche Optionen militärischer Nutzung werden verfolgt? Wie hoch sind die moralischen »Opportunitätskosten« angesichts verdrängter Alternativen bzw. Entwicklungsoptionen? Inwieweit werden Ergebnisse vom Auftraggeber einseitig für nichtfriedliche Ziele und problematische militärische Zwecke funktionalisiert? Wie immer steckt der Teufel im Detail - Auslegungen einer Zivilklausel, die sich aufs Allgemeine spezialisieren, verfehlen deren Zweck.“ Da sind wir aber alle Baff. Wieso beantwortet er seine Fragen nicht selber zu dem Pentagon-Projekt? Könnte es sein, dass das als Philosoph nicht so sein Ding ist, konkret zu werden? Das widerlegt er jedoch selber mit einer sehr konkreten Auslegung des Zivilklausel-Textes: "Darüber hinaus wird als Sollensregel (im begründeten Fall ausnahmefähig) die Ausrichtung auf zivile Zwecke gesetzt. Dies schließt militärische Zwecke (wie z. B. Schutz, Aufklärung, Versorgung und elementare Verteidigung) nicht grundsätzlich aus."
Na, also besser kann die eingangs begründete offizielle Intention der Zivilklausel nicht bestätigt werden. Die gesamte friedensbewegte universitäre und außeruniversitäre Szene ist mit der neuen Zivilklausel von der TU-Leitung clever über den Tisch gezogen worden.
Ex-TU-Vize jetzt KIT-Präsident
Da muss selbst die FAZ etwas dazu lernen. Autor Rüdiger Soldt hatte Prof. Holger Hanselka anlässlich des bevorstehenden Amtsantritts als KIT-Präsident an die Zeit erinnert, da er in seiner Eigenschaft als Vize-Präsident der TU Darmstadt an der Zivilklausel-Entscheidung mitgewirkt hatte. Wörtlich in der FAZ: „Eine »Zivilklausel« - das Verbot, militärisch zu forschen - will der KIT-Präsident in Karlsruhe nicht einführen, obwohl er sie als Vizepräsident der TU Darmstadt durchgesetzt hat. … Wir haben ethische Leitlinien. Diese respektieren die Freiheit der Wissenschaft und appellieren gleichzeitig an die Verantwortung jedes Einzelnen." In der Online-Vorab-Meldung der Nachrichtenagentur dts heißt es kurz und bündig über Prof. Hanselkas Antwort an die FAZ: "Ich halte eine Zivilklausel derzeit für das KIT für überflüssig." Alle KIT-Leitungen hatten sich mit wurmstichigen Argumenten bei voller Unterstützung der schwarz-gelben und später der grün-roten Landesregierung Baden-Württemberg gegen die eingangs erwähnte Zivilklausel-Forderung der Studierenden gewandt. Die begründete FAZ-Annahme war, dass die Darmstädter Zivilklausel etwas Verpflichtendes für die Mitgestalter haben müsste. Im November 2013 wurde auch am KIT ein Pentagon-finanziertes Forschungsprojekt bekannt und kurz darauf als Folge einer Bundestagsanfrage der LINKEN vier weitere dieser Art. Und jetzt bitte festhalten: Prof. Hanselkas Antwort: „Kein Problem, reine Grundlagenforschung.“
Könnte es sein, dass er als TU-Vize schon 2011 über die US-Air-force-Finanzierung informiert war und keine Einwände gegen die TU-Zivilklausel erhoben hat, weil das Argument „Grundlagenforschung“ bereits ausgetüftelt war?
TU-Rüstungsforschung für Atlas Elektronik?
Apropos Bundestaganfrage der LINKEN: Mitte März ging die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 18/514) auf eine weitere Anfrage zu militärfinanzierter Hochschulforschung ein. Die Frage Nr. 23 lautete: „Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungskooperationen zwischen Atlas Elektronik, einer gemeinsamen Firma von Thyssen Krupp und EADS, die auf U-Boote und Unterwasserwaffensysteme spezialisiert ist, und der TU Darmstadt? Antwort der Bundesregierung: „Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Hochschulen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder.“
Daraus ergeben sich interessante Fragen an den TU-Arbeitskreis Zivilklausel:
• Welche Institute der TU waren an der bezeichneten Forschungskooperation beteiligt?
• Wann hat diese Kooperation begonnen, die mit Sicherheit gegen den Konventsbeschluss von 1973 verstoßen hat. Wie hoch waren die Zuwendungen der Firma?
• War die TU-Leitung darüber informiert? Wenn ja, warum wurde der Senat nicht informiert?
• Sind Ergebnisse der diesbezüglichen TU-Forschung in andere aktuelle Programme eingeflossen?
• Welche Sanktionen werden gegen die Betroffenen ins Auge gefasst?
Na, da kann man viel Erfolg wünschen. Auf jeden Fall wird daraus viel für den Zivilklausel-Prozess gelernt werden können.
Nun ist aber genug mit Kritik und kritischen Fragen? Was folgt denn daraus?
Vorläufige Schlussfolgerungen
Dazu eine Vorbemerkung: Das alles ist leider nicht atypisch, sondern eher prototypisch für die Zivilklausel-Lage. Der Autor könnte ähnliches für Tübingen, Kassel, Bremen, Göttingen, Rostock, Konstanz, Oldenburg, Dortmund und selbst für die TU Berlin mit der ältesten und weitestgehenden Zivilklausel berichten. Was bedeutet das für die Verstöße? Was bedeutet das für die Getäuschten und über den Tisch Gezogenen?
Für die NatWiss-Beiratssitzung am 1. März hatte ich meinen Zivilklausel-Statusbericht so zusammengefasst:
(1) Rüstungs- und Kriegsforschung an Hochschulen in jeder Form und Verpackung aufreißen, öffentlich skandalisieren, zurückdrängen und verhindern.
(2) Dafür sind Zivilklauseln mit Transparenzklauseln ein überzeugendes Mittel der Hochschulgemeinschaft im Interesse des Gemeinwohls und des Friedens.
(3) Freiheit, Selbstbestimmung und Qualität erfordern die öffentliche Vollfinanzierung der alma mater.
(4) Der Charme der Zivilklausel für eine Wissenschaft der Aufklärung, der Humanisierung der Lebensverhältnisse und der weltweiten Solidarität muss noch konkreter entwickelt werden.
Was bedeutet das für die TU Darmstadt? Die friedensbewegte universitäre und außeruniversitäre Szene möge aus ihrem Zivilklausel-Traum aufwachen und sich aufrappeln. Dazu wurden einige Anregungen gegeben. Das Aufrappeln ist nach Überzeugung des Autors notwendig und möglich.
Die Zivilklausel wird in der einen oder anderen Form an weiteren dreißig Hochschulen diskutiert. Meiner Ansicht nach kommt es jetzt darauf an, die Zivilklausel weder schönzureden noch abzuwerten. Dazu habe ich eine knappe These entwickelt, mit der ich den Beitrag abschließen möchte.
These zur Zivilklausel
Die Zivilklausel muss gelebt werden. Das bedeutet universitäre Wachsamkeit und Öffentlichkeitsarbeit, damit Forschung und Lehre für militärische Zwecke unterbleibt und für solche zivile Zwecke gefördert wird, die der Allgemeinheit dienen. Das bedeutet, unermüdlich Aufklärung über vertuschte oder als Grundlagenforschung getarnte Militärforschung betreiben und bei Verstößen gegen die Bestimmung Konsequenzen einfordern. Dafür ist es hilfreich, wenn die Zivilklausel
• im Text möglichst wenig anders als im vorgenannten Sinne interpretierbar ist, also "gegen militärische Zwecke", "für nichtmilitärische Zwecke", "für zivile Zwecke", "für friedliche Zwecke" (letzteres problematisch, aber bei Praktizierung des Leitsatzes möglich).
• mit einer Vereinbarung zur Transparenz und Offenlegung der Forschungsprojekte (Titel, Auftraggeber, Finanzierungsquelle, Anwender) vor Beginn des Projekts und über die Praktizierung der Zusammenarbeit der zuständigen Gremien im Sinne des Leitsatzes verbunden ist.
• in einer landesgesetzlichen Regelung verankert wird, weil damit für jeden Uni-Angehörigen, der gegen die Zivilklausel zu verstoßen beabsichtigt, offensichtlicher ist, dass wegen eines Gesetzesverstoßes mit empfindlicheren Sanktionen zu rechnen ist. (PK)
Anmerkung:
Es wurde bewusst auf Quellenangaben verzichtet. Alles Zitierte kann nachgelesen werden in der TU-Homepage und in der WebDoku der Initiative gegen Militärforschung an Universitäten unter http://www.stattweb.de/files/DokuKITcivil.pdf
Dr.-Ing. Dietrich Schulze (Jg. 1940) war nach 18-jähriger Forschungstätigkeit im Bereich der Hochenergie-Physik von 1984 bis 2005 Betriebsratsvorsitzender im Forschungszentrum Karlsruhe (jetzt KIT Campus Nord). 2008 gründete er mit anderen in Karlsruhe die Initiative gegen Militärforschung an Universitäten. Er ist Beiratsmitglied der NaturwissenschaftlerInnen-Initiative für Frieden und Zukunftsfähigkeit sowie in der Initiative „Hochschulen für den Frieden – Ja zur Zivilklausel“ und publizistisch tätig.
Online-Flyer Nr. 452 vom 02.04.2014