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BAYERs CO-Pipeline: Verhandlung am Oberverwaltungsgericht Münster
„Dauerhafte Sicherheit nicht gewährleistet“
Von Peter Kleinert und Philipp Mimkes
Ab Donnerstag, 28. August, verhandelt das Oberverwaltungsgericht Münster die Klage von vier Anwohnern gegen die Genehmigung der umstrittenen Kohlenmonoxidleitung zwischen den BAYER-Werken Dormagen und Krefeld-Uerdingen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert, dem Projekt die Zulassung zu entziehen. Die notwendigen Enteignungen waren im Planfeststellungsbeschluss mit „Vorteilen für das Allgemeinwohl“ gerechtfertigt worden.
Sachverständiger Bernhard Wening
ANTWORT: Prinzipiell stehe ich dieser Idee sehr kritisch gegenüber. Es ist technisch sicherlich möglich. Soll dies aber auf einem Sicherheitsniveau geschehen, welches den möglichen Risiken gerecht wird, wird der technische und administrative Aufwand sehr hoch werden. Maßgebliche Grundlage dieser Einschätzung sind die physikalischen und toxikologischen Eigenschaften von Kohlenmonoxid – im Unterschied zum Erdgastransport, wo wir seit vielen Jahrzehnten weltweite Erfahrungen haben, auch im Umgang und der Begegnung möglicher Risiken.
Online-Flyer Nr. 473 vom 27.08.2014
BAYERs CO-Pipeline: Verhandlung am Oberverwaltungsgericht Münster
„Dauerhafte Sicherheit nicht gewährleistet“
Von Peter Kleinert und Philipp Mimkes
Ab Donnerstag, 28. August, verhandelt das Oberverwaltungsgericht Münster die Klage von vier Anwohnern gegen die Genehmigung der umstrittenen Kohlenmonoxidleitung zwischen den BAYER-Werken Dormagen und Krefeld-Uerdingen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert, dem Projekt die Zulassung zu entziehen. Die notwendigen Enteignungen waren im Planfeststellungsbeschluss mit „Vorteilen für das Allgemeinwohl“ gerechtfertigt worden.
Protest gegen CO-Gasleitung von BAYER zur Jahreshauptversammlung
NRhZ-Archiv
Tatsächlich gibt es diese Vorteile nicht, da die Leitung lediglich für eine bessere Auslastung der Anlagen in Dormagen und Krefeld sorgen soll. Geringere Kosten für ein Unternehmen sind jedoch nicht identisch mit dem Allgemeinwohl. Da der Planfeststellungsbeschluss auf falschen Annahmen beruht, ist die Rechtmäßigkeit der Enteignungen hinfällig. Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Die CO-Leitung stellt einen Präzedenzfall dar, denn Gefahrstoffe wie Kohlenmonoxid, Chlor oder Phosgen wurden über Jahrzehnte hinweg nur in gut gesicherten Werken eingesetzt. Giftige Gase müssen - wenn überhaupt - ortsnah produziert und verarbeitet werden. Ein Transport durch dicht besiedelte Gebiete ist nicht zu verantworten und auch nicht notwendig: das jüngste Gutachten der Landesregierung belegt, dass der Konzern ebenso gut in Krefeld eine neue CO-Produktion aufbauen könnte.“
Nach Aussage des Pipeline-Experten Dipl. Ing. Bernhard Wening, der seit mehr als zwanzig Jahren als Sachverständiger für Gasanlagen tätig ist, „kann die dauerhafte Dichtheit einer Gasleitung in der Praxis nicht zu 100 % gewährleistet werden“. Wegen der Giftigkeit von Kohlenmonoxid lehnt Wening daher den Betrieb der Leitung ab (siehe das Interview am Ende dieses Artikels).
Schäden bis hin zum Vollbruch der Leitung sind durch Erdbeben, Bauarbeiten, Flugzeugabstürze, Bomben aus dem 2. Weltkrieg oder terroristische Anschläge denkbar. Ein Gutachten des Kreises Mettmann kam zu dem Ergebnis, dass im Fall einer Beschädigung mehr als 140.000 Personen akut gefährdet wären.
Polizei, Feuerwehr und medizinische Dienste haben erklärt, dass sie die Sicherheit der Bevölkerung bei einem Unfall nicht gewährleisten können. Auch die betroffenen Kommunen lehnen eine Inbetriebnahme ausnahmslos ab. Das Regierungspräsidium Düsseldorf musste einräumen, dass „zu Kohlenmonoxidfernleitungen keine umfänglichen Erfahrungsberichte existieren, da es sie weltweit kaum gibt“. Zudem existiert der ursprünglich von BAYER behauptete CO-Überschuss in Dormagen nicht mehr, im Gegenteil: die Errichtung der neuen TDI-Anlage in Dormagen führt dazu, dass dort eine weitere Anlage zur CO-Herstellung errichtet werden muss.
Wie gefährlich der Umgang mit Kohlenmonoxid ist, zeigt der Unfall im Brunsbütteler BAYER-Werk am 25. September 2013: nach einer Freisetzung von CO schwebten nach Angaben der Polizei zwei Mitarbeiter in Lebensgefahr.
Die öffentliche Verhandlung im Berufungsverfahren gegen die Genehmigung der Pipeline beginnt am 28. August im Hauptgebäude des Oberverwaltungsgerichts Münster, Aegidiikirchplatz 5, Sitzungssaal I ab 10.00 Uhr. Aktenzeichen: 20 A 1923/11
Interview mit Dipl. Ing. Bernhard Wening
FRAGE: Sehr geehrter Herr Wening, noch immer ist das Genehmigungsverfahren für die CO-Pipeline zwischen den BAYER-Werken Dormagen und Krefeld nicht abgeschlossen. Was halten Sie prinzipiell von der Idee, Kohlenmonoxid per Rohrleitung zu transportieren?
Sachverständiger Bernhard Wening
Wo sehen Sie die größten Gefahren?
Das primäre Risiko ist nun mal der unkontrollierte Gasaustritt. Dieser beruht bei Gasleitungen in der Regel auf Lecks aufgrund von Materialverhalten oder aufgrund äußerer Einwirkung - selten auch aufgrund menschlichen Fehlverhaltens. Dieses Risiko kann durch technische und organisatorische Maßnahmen zwar verringert, aber nie gänzlich eliminiert werden. Auf einer derart langen Trasse kann die hundertprozentige Integrität wohl angestrebt, aber nun mal nicht gewährleistet werden.
Beim Erdgas ist der größte risiko-mindernde Faktor die Ungiftigkeit und die wesentlich geringere Dichte. Beim Transport von CO erhöhen diese beiden Faktoren das Risiko beträchtlich. Es ist daher zwingend erforderlich, der geringen Wahrscheinlichkeit eines Gas-Austritts das hohe Maß möglicher Auswirkungen gegenüberzustellen. Zur Veranschaulichung: würde die gleiche Leitung nicht in einem dicht belebten Wohngebiet, sondern in einem unbewohnten Wüstengebiet verlegt, wäre die Risikoauswirkung anders zu beurteilen.
Werden die Gefahren nicht durch die TÜV-Gutachten zur Leckerkennung entkräftet?
In dem Gutachten zu den Leckerkennungssystemen wird nur die Funktionsweise der Technischen Anlage analysiert und bewertet, nicht aber die betriebliche Auswirkung eines Lecks – hier der Gasaustritt, insbesondere die Menge und die Zeitdauer in Abhängigkeit von der Größe des Lecks.
Was nützt es den direkten Anwohnern der CO-Pipeline, wenn zwar die Leckentstehung zeitnah erkannt und vom System gemeldet wird, das Gas aber bis zum drucklosen Leerlaufen des Leitungsabschnittes in großen Mengen austritt. Bei 12 bar Überdruck könnten das bei zehn Kilometern Abstand zwischen den Absperreinrichtungen ca. 6000 m³ sein – und auch nur, wenn diese sehr schnell schließen.
Welche zusätzlichen Sicherheits-Maßnahmen für Pipelines gibt es, die von BAYER nicht eingesetzt werden?
Es gibt zum Beispiel Einzäunungen von Schutzstreifen von Erdgaspipelines. Näheres hierzu in Erfahrung zu bringen ist nicht aufwendig.
Warum hat die Firma BAYER diese Maßnahmen nicht ergriffen?
Das kann ich nicht sagen, möglich wären wirtschaftliche Gründe. Es kann aber auch sein, dass seitens BAYER die Unverletzbarkeit einer solchen Gasleitung überschätzt wird.
Teilen Sie den Standpunkt der Coordination gegen BAYER-Gefahren, dass Gefahrstoffe wie CO allenfalls im Labormaßstab transportiert und ansonsten am Ort ihres Verbrauchs produziert werden sollten?
Diesen Standpunkt der CBG teile ich, solange nicht nachhaltig erwiesen ist, dass eine hinreichende Sicherheit gegen ALLE denkbaren Gefahren gewährleistet wird.
Zwischen Leverkusen und Dormagen betreibt BAYER bereits seit 2002 eine CO-Leitung. Diese hatte 1967 eine Zulassung für den Transport von CO2 erhalten. Im Jahr 2001 erteilte die Bezirksregierung die Genehmigung für den Einsatz von Kohlenmonoxid. Ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wurde nicht durchlaufen. Wie bewerten Sie diesen Vorgang?
Sollte tatsächlich eine Kohlendioxid-Leitung ohne weitere umfangreichste Analysen und Änderungsvorschläge für technische Ausrichtung und betriebliche Verfahren für Kohlenmonoxid zugelassen worden sein, hielte ich das für einen äußerst unsachgemäßen Vorgang. Mir ist auch kein weiterer Fall einer solchen Umwidmung bekannt.
Auch wenn der Vorgang formal rechtmäßig ablief, so ist damit nicht sichergestellt, dass eine hinreichende Sicherheit für den Betrieb der Leitung gewährleistet ist. Es ist zu vermuten, dass es für CO keine detaillierten technischen Regeln, die den Stand der Technik für den Transport außerhalb geschlossener Betriebe beschreiben, vorgelegen haben. Die damals gültige Gashochdruckleitungs-Verordnung befasst sich im Wesentlichen mit der technischen Sicherheit der Pipeline – nicht aber detailliert mit der Gefahrenabwehr und den Folgen eines möglichen Gasaustritts. Dies müsste m. E. sorgfältig geprüft – und bei der Genehmigungsbehörde detailliert nachgefragt - werden.
Unseres Wissens existierte in Deutschland zuvor nur eine CO-Leitung (im Bayrischen Chemiedreieck zwischen Trostberg und Hart). Diese wurde ab 1956 betrieben. Im Jahr 2002 trat dort Kohlenmonoxid aus, woraufhin die Leitung außer Betrieb genommen wurde. Sind Ihnen in Deutschland weitere CO-Pipelines bekannt?
Nein, mir sind keine weiteren CO-Pipelines bekannt. Ich bitte jedoch zu beachten, dass ich seit mehr als 30 Jahren in der Erdgasbranche tätig bin, mich aber im Industriebereich nicht auskenne.
Gibt es Bestrebungen in Deutschland, weitere Gefahrstoffe per Pipeline zu transportieren?
Das ist mir nicht bekannt.
Der von BAYER ursprünglich behauptete CO-Überschuss in Dormagen existiert schon lange nicht mehr. Wegen des Baus der TDI-Anlage ist gegenwärtig in Dormagen ein weiterer steam-reformer zur Erzeugung von Kohlenmonoxid in Planung. Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund die Fortsetzung des Pipeline-Projekts?
Ich versuche bewusst, dieses CO-Pipelineprojekt NICHT vor dem Hintergrund wirtschaftlicher oder prozessorientierter Argumente zu bewerten. Eine solche Abwägung würde möglicherweise zu Abstrichen an der Sicherheitsphilosophie für ein derartig sensibles Projekt bedeuten. Dies war und ist immer eine Grundregel für meine langjährige Tätigkeit als öffentlich anerkannter Sachverständiger im Bereich der Gashochdruckleitungsverordnung.
Im laufenden Genehmigungsverfahren hat die Bezirksregierung einen Sachverständigen beauftragt, der zuvor drei Gutachten für BAYER erstellt hatte und der in Pressemitteilungen des Konzerns die angebliche Sicherheit der CO-Leitung bestätigte. Wie bewerten Sie die Wahl des Gutachters?
Ich kann die Wahl des Gutachters ohne genaue Kenntnisse des gesamten Vorganges nicht seriös bewerten. Einem intensiven Austausch sowohl mit dem Gutachter als auch mit den verantwortlichen Vertretern der Bezirksregierung stelle ich mich mit Interesse zur Verfügung.
Am 25. September kam es im Brunsbütteler BAYER-Werk zu einer Freisetzung von Kohlenmonoxid. Nach Angaben der Polizei schwebten zwei Mitarbeiter in Lebensgefahr, ein Arbeiter musste reanimiert werden. Zu den Ursachen des Unfalls macht die Firma bislang keine Angaben. Ist der Vorfall auch für die Genehmigung der Pipeline von Interesse?
Ich bin kein ausgewiesener Fachmann im Umgang mit CO. Beschränken wir uns also darauf, was wir wissen: Dauerhaft 100%-dichte Gasleitungssysteme sind in der Praxis nicht bekannt. Gasaustritte sind selbstverständlich nach allen Regeln der Technik zu vermindern, aber sie können eben nie ganz ausgeschlossen werden. Aus diesem Grunde existieren seit vielen Jahrzehnten in allen Branchen stoffabhängige Regeln für den Umgang mit Gasaustritten insbesondere zur Vermeidung oder zur Verminderung von Gefahren für Mensch und Umwelt. Auch Unglücke wie dieses oben beschriebene kommen immer wieder vor - in unseren von Arbeitssicherheitsregeln gut begleiteten Arbeitsprozessen sind sie gottseidank selten und eher mit menschlichem Versagen einhergehend.
Es sollte in jedem Falle untersucht werden, welche der Gefährdungen für die Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände in gleicher Weise zu Gefährdung für die Bevölkerung führen könnte. Die Gefahr von Kohlenmonoxid wird m. E. unterschätzt. (PK)
Dipl.-Ing. Bernhard Wening, seit 1979 in der Erdgasversorgung tätig. Sachverständiger seit 1991 für Gasanlagen (Transport/ Verteilung). Bis Dez. 2012 Leiter Qualität und Regelsetzung in der RWE Deutschland AG, Essen
Die Fragen stellte Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Hier finden Sie weitere Informationen zur Kampagne der CBG.
Online-Flyer Nr. 473 vom 27.08.2014