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Aktueller Online-Flyer vom 27. Dezember 2024  

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Arbeit und Soziales
Sozialverband Deutschland zur Neuordnung der Arbeitsmarktpolitik:
Bilanz der Hartz-Gesetze niederschmetternd
Von Adolf Bauer

„Für eine Generalrevision von Hartz IV“ lautete der anspruchsvolle Auftrag der 19. Bundesverbandstagung des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) aus dem Jahr 2011. Ziel müsse sein, dass die Leistungen bei Arbeitslosigkeit wieder vorrangig in der paritätisch finanzierten Arbeitslosenversicherung erbracht werden. Derzeit gilt dies nicht einmal für ein Drittel der Arbeitslosen. In Regionen mit schwacher Wirtschaftsstruktur sind es sogar
weniger, obwohl viele Betroffene über Jahrzehnte Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Dies zeigt, dass der Bogen des SoVD-Konzeptes für eine eigenständige, teilhabeorientierte, soziale Mindestsicherung für Notlagen, die nicht durch die vorrangigen Sozialversicherungssysteme aufgefangen werden können, weit über das Hartz IV System hinaus gespannt werden muss. Es geht um mehr als die Integration von arbeitslosen Menschen in Arbeit.


 
Das Konzept des SoVD richtet sich auf das wirtschaftliche und soziale Regelwerk des Arbeitsmarktes insgesamt. Zielsetzung muss sein, die Arbeits- und Lebenssituation der Beschäftigten und Arbeitslosen zu verbessern und dabei auf ihre Stärken, Kompetenzen und Interessen auszurichten. Der SoVD lehnt die mit den Hartz-Gesetzen und der Agenda 2010 verschärfte Marktideologie ab, wonach Arbeitslosigkeit durch persönliche Defizite der
betroffenen Menschen bedingt ist und daher nur durch Anpassung an den
Arbeitsmarkt behoben werden kann.
 
In der Bundesrepublik hat sich – anders als in vielen anderen EU-Mitgliedsländern – die Zahl der Arbeitslosen spürbar verringert und die Zahl der Beschäftigten erheblich erhöht. Der SoVD wendet sich entschieden gegen die weitverbreitete Ideologie, dies sei auf die Hartz-Gesetze und die Agenda 2010 zurückzuführen. Vielmehr weisen Wirtschaftswissenschaftler
aus dem In- und Ausland darauf hin, dass dies in erster Linie eine Folge der konjunkturellen Verbesserung sei, die wiederum im Wesentlichen auf die anhaltenden Exporterfolge in der Bundesrepublik Deutschland zurückgehe. Hinzu kommt der deutliche Rückgang von erwerbsfähigen Menschen aufgrund der demographischen Entwicklung sowie der Verkürzung der Arbeitszeit vor allem durch die erhebliche Zunahme der Teilzeitarbeit, insbesondere als geringfügige Beschäftigung.
 
Ungeachtet dessen gibt es nach wie vor ein großes Defizit an Arbeitsplätzen für die immer noch viel zu hohe Zahl der Arbeitsuchenden. Dabei ist offensichtlich, dass Erwerbslosigkeit kein individuell verschuldetes Schicksal ist, das durch Anpassungsleistungen und höhere Konzessionsbereitschaft der Betroffenen sowie durch arbeitsmarktpolitische Instrumente der
Bundesagentur für Arbeit behoben werden könnte. Vielmehr handelt es sich hierbei um ein gesamtwirtschaftliches und gesellschaftliches Problem, dem vor allem mit einer auf das Vollbeschäftigungsziel verpflichteten Finanz-, Wirtschafts-, Struktur- und Arbeitsmarktpolitik
begegnet werden muss.
 
Im Gegensatz zur Marktideologie der Hartz-Gesetze orientiert sich der SoVD am Kompetenzmodell. Dabei wird davon ausgegangen, dass nicht die Behebung der Schwächen von Arbeitsuchenden bzw. Arbeitslosen im Mittelpunkt der Arbeitsmarktpolitik stehen sollte, sondern die Förderung der Stärken und Kompetenzen. Arbeitslose Menschen müssen im Arbeitsmarkt auf gleicher Augenhöhe stehen und dürfen nicht als Menschen mit Defiziten ausgesondert werden. Dies bedingt ein ausreichendes Angebot qualifizierter Arbeit mit fairer Entlohnung sowie Arbeits- und Sozialbedingungen einschließlich der gesellschaftlichen Anerkennung. Somit geht es darum, die Inklusion der arbeitslosen Menschen in Arbeit und Gesellschaft zu erreichen. Eine humane Gestaltung der Arbeitswelt, verbesserte, an den
Stärken des Einzelnen ausgerichtete Eingliederungsleistungen sowie eine ausreichende Absicherung bei Arbeitslosigkeit sind zentrale Handlungsfelder, die für einen respektvollen Umgang auf gleicher Augenhöhe gerade auch mit den Menschen unverzichtbar sind.
 
Gemessen an diesen Ansprüchen ist Hartz IV gescheitert. Die negativen Folgen der Hartz-Gesetze sind gravierend für die gesamte Gesellschaft. Langzeitarbeitslosigkeit, Niedriglohn und prekäre Beschäftigung sowie Armut bei Arbeit und im Alter haben erheblich zugenommen. Etwa die Hälfte aller Neueinstellungen erfolgt inzwischen nur noch über Praktika, befristete Arbeit oder Leiharbeit. Die Angst vor Arbeitslosigkeit und dem Absturz in
Hartz IV reicht bis in die soziale Mittelschicht hinein. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden durch die Hartz-Gesetze zunehmend unter Druck gesetzt und zur Anpassung an schlechte Arbeitsbedingungen sowie zum Verzicht auf ihre arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüche gezwungen; das gesellschaftliche Kräfteverhältnis hat sich zu ihren Lasten verschoben.
 
Der SoVD sieht dringenden Handlungsbedarf für ein inklusives Arbeitsmarktkonzept, das Arbeitslosigkeit vermeidet bzw. überwindet und eine gleichberechtigte Teilhabe an humanen Arbeits- und Lebensbedingungen für Menschen in Arbeitslosigkeit sicherstellt. Ausgehend von einem solchen Ansatz sind folgende Forderungen zu stellen:
 
Um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und zu verringern, ist die Re-Regulierung der arbeits- und sozialrechtlichen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt erforderlich. Dazu gehört die Wiederherstellung eines umfassenden Kündigungsschutzes genauso wie die Einschränkung befristeter Beschäftigung und der Ersatz der geringfügigen Beschäftigung durch reguläre Voll- und eilzeitarbeit mit Sozialversicherung. Darüber hinaus muss der Mindestlohn
von 8,50 Euro ausnahmslos für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
ab dem 1. Januar 2015 gelten und umgehend angepasst werden.
Zur Überwindung von Arbeitslosigkeit und vor allem Langzeitarbeitslosigkeit sind die individuelle Betreuung und Förderung insbesondere von Menschen mit Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, familiären Belastungen, Alter, gesundheitlichen Einschränkungen sowie Behinderungen, Nationalität und ethnischem Hintergrund erheblich zu verbessern. Darüber hinaus müssen berufliche Aus- und Weiterbildung quantitativ und qualitativ
gestärkt werden – als Konzept der lebenslangen Qualifizierung sowie Verbesserung der beruflichen Kompetenzen und Eingliederung in qualifikationsgerechte Beschäftigung.
Die erheblich abgebaute und durchlöcherte soziale Sicherheit bei Arbeitslosigkeit ist wieder herzustellen. Die Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld I) muss wieder die grundsätzliche Leistung bei Arbeitslosigkeit sein. Denn dafür leisten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft über viele Jahre Pflichtbeiträge.
Um die Arbeitslosenversicherung als vorrangiges Sicherungssystem bei Arbeitslosigkeit wiederherzustellen, müssen auch die Bedingungen für den Bezug von Arbeitslosengeld I gemäß der veränderten Arbeitsmarktsituation verbessert werden. Vor allem ist der Zugang für den Bezug von Arbeitslosengeld I zu erleichtern und die Dauer des Leistungsbezugs auszuweiten.
Beim Arbeitslosengeld II sind sowohl die Regelbedarfe als auch die zusätzlichen Leistungen zum Lebensunterhalt zu verbessern. Gleichzeitig muss die Einkommens- und Vermögensanrechnung gelockert werden. Vordringlich ist weiterhin die Rücknahme der ungerechtfertigt harten Zumutbarkeitsund Sanktionsregelungen.
 
Der SoVD fordert für Langzeitarbeitslose, die durch ihre Pflichtbeiträge einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erworben und diesen infolge der lang anhaltenden Arbeitslosigkeit erschöpft haben, ein unbefristetes Arbeitslosengeld II Plus. Damit soll der schnelle drastische Abfall in das Fürsorgesystem Hartz IV verhindert werden. Allein schon vor dem Hintergrund des Sozialstaatsprinzips im Grundgesetz ist dies ein Gebot sozialer Gerechtigkeit und eine unabdingbare Gegenleistung für die oft jahrzehntelang geleisteten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
 
Für das inklusive Arbeitsmarktkonzept des SoVD muss eine Trendumkehr in der Organisation erfolgen. Die willkürliche Trennung bei den Eingliederungsleistungen zwischen Arbeitslosengeld I- und Arbeitslosengeld II-Beziehenden ist aufzugeben. Die Betreuungs-, Vermittlungs- und Eingliederungsleistungen müssen für alle Arbeitslosen bei der Bundesagentur für Arbeit konzentriert werden. Dies gilt auch für die Geldleistungen des Arbeitslosengeldes II und des Arbeitslosengeldes II Plus.
 
Der SoVD fordert eine ausreichende und gerechte Finanzierung seines inklusiven Arbeitsmarktkonzepts. Dabei muss eine saubere Trennung der finanziellen Verantwortlichkeiten sichergestellt werden. Sämtliche gesamtgesellschaftlichen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit, einschließlich des Arbeitslosengeldes II Plus sind ausschließlich aus Bundessteuern zu finanzieren. Darüber hinaus müssen die ungerechtfertigten Kürzungen im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit wieder rückgängig gemacht werden. Auch muss der Defizitausgleich des Bundes wiedereingeführt werden.
 
Mit diesem inklusiven Arbeitsmarktkonzept will der SoVD die derzeitige Aussonderung und Stigmatisierung der Menschen in Langzeitarbeitslosigkeit erheblich zurückführen und damit die Inklusion von langzeitarbeitslosen Menschen in Arbeit und Gesellschaft ermöglichen. Dies ist eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, ein menschenwürdiges Leben für die Erwerbstätigen und die Arbeitsuchenden in Deutschland zu erreichen und damit für ein humanes Zusammenleben in unserer Gesellschaft insgesamt. (PK)
 
Adolf Bauer ist Präsident der SoVD.


Online-Flyer Nr. 476  vom 17.09.2014



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