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Aktueller Online-Flyer vom 22. Dezember 2024  

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Lokales
Modelle der Bürgerbeteiligung für die Berliner Wasserbetriebe
Wassercharta als direktdemokratisches Leitpapier
Von Ulrike von Wiesenau

Eine Standortbestimmung zur aktuellen Situation bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB) bildete den Auftakt zur neunten Arbeitssitzung des Berliner Wasserrates am 30. Oktober 2014. Laut der jüngsten Senatsvorlage für das Berliner Abgeordnetenhaus plant der Senat die Umwandlung der bisher weiter bestehenden Berlinwasser Holding AG in eine Holding GmbH. Der Aufsichtsrat der Holding soll damit vereinfacht werden. Gleichzeitig aber sollen die fatalen Konsortialverträge ebenso weitergelten wie das Betriebegesetz mit den darin festgeschriebenen Regularien für eine Gewinnerwirtschaftung bei den Berliner Wasserbetrieben. Bei den BWB selbst soll sich nichts ändern, sie bleiben, wie bisher, eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR).

Der Berliner Wasserrat tagt im Berliner Abgeordnetenhaus
Foto: Erhard Bartels
 
Mit diesen Vorschlägen weicht der Senat eindeutig weit von den Versprechungen ab, die Finanzsenator Nußbaum im Jahr 2013 abgab und die Holding ebenso wie die stillen Gesellschaften nach dem Rückkauf der Privatanteile durch das Land Berlin für überflüssig erklärte und deren Auflösung im Laufe des Jahres 2014 in Aussicht gestellt hatte, so dass
sich die Gesamtstruktur in eine AöR verwandelt hätte.
 
Stattdessen will der Senat nun an Formen privatwirtschaftlicher Unternehmensstruktur festhalten, eine erneute Täuschung des Abgeordnetenhauses und der Öffentlichkeit. Mittlerweile liegen zu den vom Berliner Wasserrat analysierten Problemkomplexen verschiedene parlamentarische Anfragen zur Neuausrichtung der Berliner Wasserbetriebe vor. Gerwald Claus-Brunner von den Piraten fordert Auskünfte zu den Spielräumen für die Kalkulation der Wasserpreise, zum Verkauf von Wettbewerbsgesellschaften der Berlinwasser-Holding und dazu wie es weiter geht mit der Wasser-Rekommunalisierung in Berlin. Philipp Magalski und Fabio Reinhardt von den Piraten verlangen Informationen zur Struktur der Berliner Wasserbetriebe (BWB) nach der Rekommunalisierung. Heidi Kosche vom Bündnis 90/Die Grünen stellte eine Anfrage, wie sich unsere Wasserbetriebe für die Zukunft aufstellen.
 
Die in der vorausgehenden Sitzung eröffnete Diskussion zu Modellen der Bürgerbeteiligung fand ihre Fortsetzung im zweiten Teil der Sitzung. Neben dem in der Praxis erprobten Modell von Porto Alegre und dem theoretischen Modell des Berliner Energietisches wurde das vorläufige Modell von Gerhard Seyfarth diskutiert, das eine Herauslösung der BWB aus dem Berliner Betriebegesetz und somit eine Änderung der gesetzlichen Grundlage anstrebt. Unter Beibehaltung der Rechtsform einer AöR, mit einem öffentlichen Verwaltungsrat als Spitzengremium, in dem in Drittelparität Senat, Beschäftigte und Bürger beteiligt sind und  der nach dem Konsensprinzip entscheidet. Für einen derart weitreichenden Grad der Bürgerbeteiligung gibt es bisher in Deutschland keine Präzedenzfälle.
 
In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass mit den vorgeführten Modellen keineswegs alle bekannten Modelle erfasst seien, nicht das in einer früheren Wasserratssitzung vorgetragene Modell einer "Mitbestimmungstreppe“, auch nicht das insbesondere aus
Gewerkschaftssicht bevorzugte Modell, bei dem es bei den heute geltenden Paritäten bleibt und Bürgerbeteiligung auf der Seite der Eigentümervertreter angesiedelt ist. Die geltende paritätische Mitbestimmung sei seinerzeit unter großen Mühen in der Bundesrepublik erkämpft worden und könne nicht zur Disposition stehen. Eine Bürgerbeteiligung auf Eigentümerseite betone, dass die Bürger selbst in letzter Instanz Eigentümer des Betriebes sind. Das Modell der Bürgerbeteiligung auf Eigentümerseite ist auch beim Berliner
Wassertisch Gegenstand vielfältiger Überlegungen. Demgegenüber machten Teilnehmer geltend, dass mit der Forderung nach einem Verwaltungsrat die durch Konsens gedeckte Forderung einhergeht, dass ein solches Gremium öffentlich sein müsse. Einwendungen, wonach das gültige Mitbestimmungsrecht leicht dazu missbraucht werde, die Interessen der
Arbeitnehmerseite durch zu starke Einbindung von deren Vertretern auf der Eigentümerseite zu unterlaufen und Kritik auszubremsen werden durch eine Publikation von Frank Deppe (Kritik der Mitbestimmung, Frankfurt a.M., 1969) gestützt.
 
Da sich in Bezug auf die unterschiedlichen Modelle in der Diskussion keine Einigung absehen ließ, verständigten sich die Akteure des Berliner Wasserrates darauf, eine Synopse der bisher bekannten Modelle zusammenzustellen, die es den Teilnehmern ermöglicht, sich bis zur
nächsten Sitzung eingehend mit den Vorschlägen auseinanderzusetzen und eine gesonderte Arbeitsgruppe zu bilden.
 
Der Politologe Mathias Behnis ging schließlich der Frage nach, wie mit der Anfang des Jahres fertig gestellten Wassercharta weiter verfahren werden solle und rekapitulierte dazu die Leitprinzipien der Berliner Wassercharta anhand der Wiener Wassercharta. Diese Charta ist in Wien im Jahre 2001 durch die Wiener Umweltbehörden und die Wiener Wasserbetriebe selbst vorangetrieben und fest etabliert worden. Eine Charta hat zwar weder Verfassungsrang noch ist sie Gesetz, sie kann aber als Leitlinie für die Politik erhebliche normative Wirkung haben, wie das Wiener Beispiel zeigt.
 
Im Berliner Wasserrat ist die Wassercharta in den ersten Sitzungen mit vielen Verbänden, Initiativen und Institutionen diskutiert worden, es gab zahlreiche Änderungsvorschläge und Eingaben, die berücksichtigt worden sind. Das Anliegen muss jetzt sein, diese Charta in Berlin zu etablieren. Dazu ist erneut Kontakt mit den vorhandenen und weiteren Bündnispartnern aufzunehmen, um mit entsprechendem Nachdruck die Annahme einer Berliner Wassercharta durchzusetzen. Auch die Frage der Fortschreibung ist anzugehen, um zu spezifische Festschreibungen zu vermeiden bzw. die Frage, was auf der Ebene einer solchen Charta einerseits, auf der Ebene von Einzelgesetzen andererseits angesiedelt sein sollte, zu beantworten. Die Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat signalisiert, dass sie sich für die Annahme der Charta einsetzen wird.
 
Eine Anfrage bei den Berliner Wasserbetrieben wird klären, ob diese die Entwicklung eigener Richtlinien-Papiere in Angriff genommen haben, die in den Ausarbeitungsprozess einbezogen werden könnten. In den folgenden Wochen werden zudem systematisch Verbände, Initiativen und Organisationen der Hauptstadt angeschrieben werden, um ihre Mitgaben an eine Berliner Wassercharta zu sichern. Die Berliner Wassercharta könnte das erste direktdemokratisch erarbeitete Leitpapier für einen Betrieb der öffentlichen Daseinsvorsorge werden. (PK)
 
Ulrike Fink von Wiesenau ist Expertin für direkte Demokratie und Pressesprecherin des Berliner Wassertisches. Die Mitbegründerin des direktdemokratischen Untersuchungsausschusses "Klaerwerk" und des Berliner Wasserrates arbeitet als Beraterin von NGO´s, Organisationen, Verbänden und Initiativen, die sie bei Öffentlichkeitsarbeit, Kampagnenentwurf und politischer Konzeption unterstützt.


Online-Flyer Nr. 486  vom 26.11.2014



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