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Aktueller Online-Flyer vom 23. November 2024  

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Inland
Der Verfassungsschutz bekämpft das Mittelalter mit Pranger
Öffentliche Fatwa gegen Imam aus Heilbronn
Von Anis Hamadeh

Neues vom deutschen Verfassungsschutz! Unter dem subtilen Titel "Neil ibn RADHAN propagiert den bewaffneten Angriffskrieg und eine als islamisch verstandene 'Sex-Sklaverei'" stellt der Verfassungsschutz Baden-Württemberg seit einem guten Jahr Internetbesuchern eine Schmäh-Fatwa gegen einen 32-jährigen Imam aus Heilbronn online zur Verfügung.(1) Mir war nicht bekannt, dass wir in Deutschland den Pranger wieder eingeführt haben, beziehungsweise dachte ich, das sei Aufgabe der "Qualitätsmedien".
 

Beate Bube, Präsidentin des
Verfassungsschutzes Baden-
Württemberg
Quelle:
Verfassungsschutz-Landesamt
Stellen Sie sich mal vor, einer klaut im Supermarkt und der deutsche Staat stellt die Anklage ins Netz. Das würde uns doch sehr verblüffen, da es Persönlichkeitsrechte verletzt, die weit über den Fall hinausgehen. Im Fall Radhan ist die Sache sogar noch seltsamer, denn er wurde gar nicht gerichtlich angeklagt. Es liegt juristisch nichts gegen ihn vor.
 
Was die Sache noch geheimnisvoller macht, ist die Tatsache, dass die vom Verfassungsschutz gerügten Audio-Zitate schon länger gar nicht mehr online stehen. Auf Anfrage erklärte mir der Imam telefonisch, dass er die entsprechenden Zitate - etwa eine Handvoll - aus den Audios gelöscht hat, weil er nicht auf Ärger aus sei. Dies sei ihm aber lediglich als geschickte Manipulation ausgelegt worden. Auch habe er einen Disclaimer auf seiner Website www.durus.de, wo er die deutsche Verfassung ausdrücklich anerkenne. Er zitiere aus klassischen muslimischen Quellen, aber er propagiere weder bewaffnete Angriffskriege noch Sexsklaverei. Auch bezeichne er sich nicht als "Salafist" und betreibe auch keine "Koranschule" mit den damit verbundenen Assoziationen. Der gesellschaftliche und berufliche Schaden, der ihm und seiner Familie durch die Veröffentlichung bereits entstanden sei, stehe in keinem Verhältnis zu den Vorwürfen.
 
Wie gesagt: Es geht hier um eine Handvoll Textstellen, die nicht mehr da sind. Es geht nicht darum, dass der in Deutschland geborene Radhan gewalttätige Menschen rekrutiert oder ausgebildet hat oder darum, dass er regelmäßig aufwiegelnde Statements von sich gibt oder selbst gewalttätig ist.
 
Der Verfassungsschutz möchte hier offenbar zeigen, wie akribisch er im Zeitgeist arbeiten kann. Dass ihm nichts entgeht und dass er wohl weiß, wo das Mittelalter aufhört und die Neuzeit anfängt. Und was hätte er auch tun sollen, nachdem er diese Textstellen gefunden hatte? Ignorieren vielleicht? Nein. Herrn Radhan vielleicht mal ansprechen? Aha, keine Zeit! Oder ihn verklagen? Ach so, vor Gericht würde die Argumentation nicht reichen. Und was ist die Lösung? Leute in die Ecke drängen und sie in der Hoffnung provozieren, dass sie dann Fehler machen, die dann rückblickend den Anfangsverdacht bestätigen, so dass man gut da steht, weil man das schon vorher wusste?
 
Mein Gott, bzw. ya Allah, dann sagt dem Mann doch, was ihr von ihm wollt, damit ihr diese Fatwa wieder aus dem Netz nehmt! Oder ist er jetzt für immer stigmatisiert wegen dieses Unsinns? Auf Grundlage welchen Gesetzes geschieht das? Inzwischen haben nicht nur die Nachbarn, sondern auch die Tageszeitung “Heilbronner Stimme” diese Fatwa entdeckt. Ein unwiderstehlicher Leckerbissen. Was die Ängste der Bevölkerung bestätigt, ist für die Medien nun mal bares Geld, das wissen auch die Kollegen vom Verfassungsschutz. Radhan sieht sich gezwungen zu klagen.
 
Ich nehme hier nicht die Äußerungen Radhans in Schutz, der mir vor diesem Fall nicht bekannt war, und solidarisiere mich auch nicht mit seiner religiös-politischen Richtung, über die ich sowieso nicht viel weiß. Ich weiß nur, dass es eine ungute Stimmung gegen Muslime und "den Islam" in Deutschland gibt und dass der Verfassungsschutz gerne mal den Boden des Grundgesetzes verlässt, um neue Welten zu entdecken.
 
Hinweis der Redaktion:

Bei wikipedia kann man offenbar aufgrund der Veröffentlichung des Verfassungsschutzes folgendes lesen:
Radhan vertritt hier nach einer Bewertung des Verfassungschutzes die kämpferische, imperialistische Position einer mittelalterlichen islamischen Theologie. Er fordert: „Oh, die ihr glaubt, kämpft gegen diejenigen von den Ungläubigen, die in Eurer Nähe sind. Und sie sollen in Euch Härte vorfinden“ (21.11 f.). Demnach sollen Muslime gegen alle als Ungläubige diffamierten Nichtmuslime kämpfen, die sich nicht militärisch unterwerfen und ihnen keine demütigende Kopfsteuer entrichten: „entweder ihr zahlt uns die Jizya [Kopfsteuer] und dann werden wir eure Länder „regieren…“ Die zweite Möglichkeit ist, dass sie sich verweigern. Sie sagen, wir wollen unsere Religion behalten und nicht den Islam annehmen und keine Jizya bezahlen. Dann kämpfen wir gegen sie und Allah wird den Gläubigen zum Sieg verhelfen.“
 
Anfrage der Redaktion an die Präsidentin des Landesamtes für Verf.Schutz:
Sehr geehrte Frau Bube,
ich arbeite gerade an einem Artikel über Ihre öffentliche Anschuldigung gegen den Heilbronner Imam Neil ibn Radhan, den ich kommenden Mittwoch in die Internetzeitung www.nrhz.de stellen werde.
Von Ihnen bzw. Ihrem Amt würde ich gern bis Dienstag eine Antwort auf meine Frage erhalten, warum Sie diesen Mann dort seit über einem Jahr öffentlich anklagen und ihm und seiner Familie enormen Schaden zufügen. Siehe:
www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/Startseite/Aktuelles/Neil+ibn+RADHAN+propagiert+den+bewaffneten+Angriffskrieg+und+eine+als+islamisch+verstandene+_Sex_Sklaverei_
Mit skeptischen Grüßen, weil ich befürchte, die erbetene Antwort nicht zu erhalten,
Peter Kleinert

Antwort von einem Verfassungsschützer:
Sehr geehrter Herr Kleinert,
mit Bezug auf Ihre Anfrage zu Neil BIN RADHAN vom vergangenen Freitag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
 
Neil BIN RADHAN ist dem Landesamt für Verfassungsschutz [LfV] im Zusammenhang mit dem „Hohen Rat der Gelehrten und Imame in Deutschland e. V.“ [HRGID] bekanntgeworden. Hierbei handelt es sich um einen Dachverband, der im März 2010 von in Baden-Württemberg ansässigen Akteuren des salafistischen Spektrums gegründet wurde. Sein siebenköpfiger Vorstand setzt sich aus Salafisten einzelner Vereine in Baden-Württemberg zusammen. In den vergangenen Monaten sind die öffentlich nachvollziehbaren Aktivitäten dieses Vereins deutlich zurückgegangen, so ist u. a. seine Internetseite seit einiger Zeit nicht mehr abrufbar.
 
Dennoch engagieren sich einzelne Personen der salafistischen Szene, etwa der überregional aktive BIN RADHAN, weiterhin in der Verbreitung salafistischer Lehrmeinungen. Auch diese Aktivitäten beobachtet das LfV im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags und informiert die Öffentlichkeit entsprechend. Zuletzt geschah dies in dem von Ihnen erwähnten Beitrag zu Äußerungen BIN RADHANs, der im November 2013 auf der Internetseite des LfV veröffentlicht wurde.
 
BIN RADHAN fungiert als Vorstandsmitglied des HRGID und verfügt aufgrund dieser Stellung auch über sehr gute internationale Kontakte in das salafistische Spektrum. Vor dem Hintergrund der Entwicklungen im vom Bürgerkrieg geprägten Syrien erscheinen Teile seiner Vorträge besonders bedenklich. Hinsichtlich religiös legitimierter Gewalt vertritt er eindeutig salafistische Positionen, z. B. bezüglich des Umgangs mit gefangengenommenen Frauen oder mit "Ungläubigen". Bei jüngeren Sympathisanten salafistischer Vorstellungen erfreut er sich einiger Beliebtheit. RADHAN erreicht neben einem realen Publikum bei seinen Vorträgen auch einen größeren Kreis mit „virtuellen Lektionen“. Als Autor und Übersetzer arabischer Schriften bedient er darüber hinaus die Nachfragen nach Schriften und Büchern, die an Infotischen vertrieben werden.
 
Ich hoffe, diese Auskunft ist für Ihre Recherchen hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Spielberg
 
(1) Quelle: www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/Startseite/Aktuelles/Neil+ibn+RADHAN+propagiert+den+bewaffneten+Angriffskrieg+und+eine+als+islamisch+verstandene+_Sex_Sklaverei_
 
Anis Hamadeh ist Autor von "Islam verstehen. Ein praktisches Handbuch" (2013) (PK)
 


Online-Flyer Nr. 495  vom 28.01.2015



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