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Kommentar
Stellungnahme unseres von Professor Klaus Zimmermann beklagten Autors:
"Ein zweifelhafter Sieg"
Von Werner Rügemer
Das Hamburger Landgericht gibt Prof. Klaus Zimmermann recht, aber nur teilweise und nur vorläufig. Im September 2013 klagte Professor Klaus Zimmermann gegen mich als Autor und Peter Kleinert, Redakteur der Neuen Rheinischen Zeitung (NRhZ): Wir sollten bezüglich seines von ihm geleiteten Bonner Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) vier Aussagen unterlassen:
1. Das IZA bezeichne sich faktenwidrig als unabhängig, 2. Beim IZA könne beim besten Willen nicht von freier Wissenschaft gesprochen werden, 3. Das IZA betreibe Lobbying und 4. Das IZA informiere nicht über seine Finanzierung durch die Stiftung des Deutsche Post-Konzerns. Die Klage bezieht sich auf meinen Artikel „Die unterwanderte Demokratie“, der zunächst in „Blätter für deutsche und internationale Politik“ 8/2013 veröffentlicht und in der NRhZ nachgedruckt wurde. Die „Blätter“- Redakteure haben die entsprechenden Passagen aus der Internetversion entfernt, die NRhZ aber nicht.
Online-Flyer Nr. 497 vom 11.02.2015
Stellungnahme unseres von Professor Klaus Zimmermann beklagten Autors:
"Ein zweifelhafter Sieg"
Von Werner Rügemer
Das Hamburger Landgericht gibt Prof. Klaus Zimmermann recht, aber nur teilweise und nur vorläufig. Im September 2013 klagte Professor Klaus Zimmermann gegen mich als Autor und Peter Kleinert, Redakteur der Neuen Rheinischen Zeitung (NRhZ): Wir sollten bezüglich seines von ihm geleiteten Bonner Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) vier Aussagen unterlassen:
1. Das IZA bezeichne sich faktenwidrig als unabhängig, 2. Beim IZA könne beim besten Willen nicht von freier Wissenschaft gesprochen werden, 3. Das IZA betreibe Lobbying und 4. Das IZA informiere nicht über seine Finanzierung durch die Stiftung des Deutsche Post-Konzerns. Die Klage bezieht sich auf meinen Artikel „Die unterwanderte Demokratie“, der zunächst in „Blätter für deutsche und internationale Politik“ 8/2013 veröffentlicht und in der NRhZ nachgedruckt wurde. Die „Blätter“- Redakteure haben die entsprechenden Passagen aus der Internetversion entfernt, die NRhZ aber nicht.
Nach zwei öffentlichen Verhandlungen am 9.5. und 10.10.2014 verkündete die Pressekammer des Landgerichts Hamburg am 6.2.2015 das immer wieder verschobene Urteil: Die Aussagen zu 1 und 2 sind zulässig. Dagegen bleiben die Aussagen zu 3 und 4 verboten - ich werde dagegen in Berufung gehen, sobald das Urteil schriftlich vorliegt. (Aktenzeichen 324 O 19/14)
Gründe für die Berufung
Zunächst: Die Aussagen 3 und 4 finden sich so gar nicht im fraglichen Artikel. Zu Punkt 3: Ich hatte nicht geschrieben, das IZA betreibe Lobbying. Der Artikel hebt vielmehr insgesamt darauf ab, dass es eine neue Form des „indirekten Lobbying unter staatlichem Siegel“ gebe. Der übliche Lobbybegriff greift hier nicht; denn das IZA und ähnliche von mir beschriebene Initiativen, Stiftungen u.ä. vertreten nicht offen Unternehmerinteressen wie etwa die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) oder öffentlich bekannte und bezahlte Lobbyisten einzelner Konzerne oder etwa der Energie- oder Pharmabranche. Das IZA dagegen wird vom Post-Konzern über dessen Stiftung finanziert, übernimmt aber von Konzern und Stiftung keine Aufträge und bekommt keine Vorgaben – das ist nicht nötig, denn man ist Bruder und Schwester im Geiste.
Das IZA begründet deshalb freiwillig in seinen Gutachten die typischen Unternehmer-Forderungen: Ausweitung des Niedriglohnsektors, kein flächendeckender Mindestlohn, Heraufsetzung des Renteneintrittsalters und dergleichen. IZA-Direktor Zimmermann polemisiert in diesem Sinne immer wieder öffentlich gegen alternative Forderungen etwa von Gewerkschaften. Zugleich zieht sich das IZA die staatlich-objektive Tarnkappe auf: Es ist ein Institut der Universität Bonn, obwohl es nicht von ihr, sondern der Deutsche Post AG bezahlt wird. Zimmermann darf sich mit dem Titel „Professor der Universität Bonn“ schmücken, obwohl er von der Post-Stiftung finanziert wird. Zudem verschafft sich das IZA weitere Einflusswege, etwa durch die von Zimmermann berufenen „Policy Fellows“, einer Versammlung unternehmensnaher Publizisten, Lobbyisten und Politiker.
Zu Punkt 4: Ich hatte gar nicht behauptet, das Institut informiere nicht über seine Finanzierung durch den Post-Konzern. Ich hatte vielmehr geschrieben, dass die Finanzierung der „breiten Öffentlichkeit völlig unbekannt“ sei. Zimmermann argumentierte dagegen, dass auf der IZA-website doch der Hinweis auf die Deutsche Post zu finden sei. Damit müssen die Finanzierung und ihre Modalitäten ja nicht der breiten Öffentlichkeit bekannt sein. So steht auf der website nichts dazu, dass das Institut auch noch durch die Bertelsmann-Stiftung, die Thyssen-Stiftung, durch die Europäische Kommission, die Weltbank usw. finanziert wird. Außerdem informiert das IZA nicht darüber, dass die Post-Stiftung gar keine richtige Stiftung ist, sondern lediglich eine Durchlaufstation der jährlichen Konzern-Spenden. Die Stiftung hat keine eigene Telefonnummer, keine website, kein Personal. Der einzige Zweck ist die Finanzierung des IZA. Einen Beirat, wie er in der Stiftungssatzung steht, gibt es nicht. Präsident von Stiftung und IZA ist der frühere Post-Chef Klaus Zumwinkel, der 1998 das Institut gründete und Zimmermann als Direktor berief. Nach seiner Verurteilung als Steuerhinterzieher und seinem Rücktritt als Post-Chef verlegte Zumwinkel seinen Sitz nach London, von dort aus hält er als der einzige Stiftungs-Gesellschafter die Gesellschafterversammlungen mit sich selbst ab. Protokolle werden nicht veröffentlicht. Trotzdem sind Stiftung und IZA vom Bonner Finanzamt als gemeinnützig anerkannt – all dies ist „der breiten Öffentlichkeit“ gewiss nicht bekannt.
Zimmermann feiert Sieg
Das Landgericht hatte in der ersten Verhandlung am 9.5. 2014 einen Vergleich vorgeschlagen: Die ersten drei Darstellungen bleiben erlaubt, lediglich die vierte bleibt verboten (Finanzierung durch den Post-Konzern sei unbekannt). Diesen Vergleich lehnte Zimmermann ab. In der zweiten Verhandlung am 10.10.2014 änderte das Gericht seinen Vergleich ab: Auch Punkt 3 soll nun verboten bleiben (Das IZA betreibe Lobbying).
Am Tag der Urteilsverkündung kommentierte Zimmermann, das Klageverfahren sei damit „sehr erfolgreich für das IZA“. (IZA newsroom 6.2.2015: „Urteil im Rügemer-Verfahren“) Das ist der Kommentar des Direktors des Instituts, dem das Gericht in diesem Urteil bescheinigte, sich faktenwidrig als unabhängig zu bezeichnen und bei dem beim besten Willen nicht von freier Wissenschaft gesprochen werden könne. Ein schöner Sieg, Herr Zimmermann! (PK)
Werner Rügemer
0163-8689945
Solidaritätskonto
„Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt“ bei „aktion ./.arbeitsunrecht e.V.“, Konto-Nr. 4816153, BLZ 83065408, IBAN: DE13 8306 5408 0004 816153, BIC: GENODEF1SLR
Bisherige Veröffentlichungen u.a.:
*Verklagen Sie uns auch! Offener Brief des wissenschaftlichen Beirats von attac an Klaus Zimmermann/IZA, Blätter für deutsche und internationale Politik 8/2014, Seite 123 f.
*Ulrich Müller: "Was darf Lobbying genannt werden?" www.lobbycontrol.de 9.4.2014
*Thomas Barth: "Lobbyismus vor Gericht", junge welt 10.5.2014
*Ulrike von Wiesenau: "Lobby-Kritik in der NRhZ vor Gericht", nrhz.de 13.6.2014
*Norbert Haering: "Zumwinkels forsche Forscher. Der einstige Postchef leitet eine höchst intransparente Stiftung, die Ökonomen mit einer klaren Agenda finanziert", Handelsblatt 19.1.2015
Online-Flyer Nr. 497 vom 11.02.2015