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Lokales
Uni Köln hält Beendigung der Kooperation mit dem BAYER-Konzern geheim
NRW-Hochschulgesetz bringt keine Transparenz
Von Peter Kleinert

Wegen angeblicher Betriebsgeheimnisse weigert sich die Universität Köln, auch nach Beendigung ihrer Forschungskooperation mit dem BAYER-Konzern Fragen zu der Zusammenarbeit zu beantworten, obwohl das im Herbst 2014 verabschiedete NRW-Hochschulgesetz eigentlich eine solche Auskunftspflicht vorschreibt. Nach Ansicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) zeigt sich dadurch die Unzulänglichkeit des Paragraphen-Werks. In einem Schreiben der Hochschule heißt es, die Bewertung der Zusammenarbeit unterläge einer Geheimhaltungsvereinbarung und könne daher nicht veröffentlicht werden. 

 



CBG-UnterstützerInnen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster
Quelle: CBG

 

 

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Seit sieben Jahren bemühen wir uns, Informationen über die Zusammenarbeit der Kölner Universitätsklinik mit BAYER zu erhalten. Bis heute sind wir keinen Schritt vorangekommen. Nach wie vor ist unklar, ob die Forschungs- und Publikationsfreiheit hinter den Interessen des Geldgebers zurückstehen muss.“ Mimkes kritisiert, dass das Versprechen der NRW-Landesregierung, mit der Überarbeitung des Hochschulgesetzes für mehr Transparenz zu sorgen, gebrochen wurde: „Das Gesetz hat gleich die erste Bewährungsprobe nicht bestanden. Mit dem Totschlag-Argument "Betriebsgeheimnis“, das noch nicht einmal von unabhängiger Seite aus kontrolliert wird, kann auch künftig jegliche Transparenz unterbunden werden.“ 

Zwar heißt es im NRW-Hochschulgesetz, dass die Universitäten „in geeigneter Weise über abgeschlossene Forschungsvorhaben“ informieren müssten. Die Vorschrift enthält jedoch eine Ausnahmegenehmigung, sofern Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. Vor der Verabschiedung hatte eine breite Koalition von Initiativen, Gewerkschaften und Studenten-Verbänden das Einknicken der Landesregierung vor den Drohungen der Wirtschaftsverbände kritisiert. Der ursprüngliche Entwurf des Gesetzes hatte vorgesehen, zumindest die Inhalte, den finanziellen Umfang und die an den Drittmittelprojekten beteiligten Akteure vorab offenzulegen. Die Landesregierung gab jedoch dem Druck der Industrie nach und schwächte den entsprechenden Passus ab: Die Öffentlichkeit wird nun erst im Nachhinein informiert; Art und Umfang der Offenlegung bleiben im Ermessen von Hochschulen und Unternehmen. 

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren befürchtet eine Ausrichtung der pharmakologischen Forschung öffentlicher Einrichtungen nach rein wirtschaftlichen Kriterien. Der Verband versuchte daher, auf juristischem Weg eine Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zu erlangen. Zahlreiche Verbände unterstützten die Forderung nach Offenlegung, darunter Transparency International, der Ärzte-Verband IPPNW, medico international und der Deutsche Hochschulverband. Auch der Informationsfreiheitsbeauftragte des Landes NRW befürwortete nach Prüfung des Vertrags eine Einsichtnahme. BAYER und die Uni Köln hatten sich jedoch über das Votum hinweggesetzt. Anfang August - kurz vor der Verhandlung des Oberverwaltungsgerichts Münster - hatte die Universität überraschend bekannt gegeben, dass die Zusammenarbeit mit dem Konzern Ende 2014 ausgelaufen sei. (PK) 

Ausführliche Informationen unter: www.cbgnetwork.org/2730.html



Online-Flyer Nr. 533  vom 21.10.2015



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