NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 22. Dezember 2024  

Fenster schließen

Globales
Anläßlich der begonnenen UN-Vollversammlung
Wiederholte Kriegsverursacher aus den Vereinten Nationen entfernen
Von Luz María De Stéfano Zuloaga de Lenkait

Aus dem Egoismus des Westens ergibt sich eine radikale Unsicherheit. Dieses Phänomen zeigt sich im Block USA/EU. Die internationalen Normen sind immer noch Äußerung des Konzertes der großen Mächte (1945). Aber die inakzeptable Unordnung, das Chaos und die willkürlichen Regeln, die die USA einseitig diktieren, dürfen keineswegs mit der internationalen Ordnung und gemeinsamen Regeln der Vereinten Nationen verwechselt werden. Im Laufe der Zeit haben sich diese internationalen Normen zunehmend auf die gesamte Staatengemeinschaft ausgedehnt und das internationale Gewissen weiter geprägt.

Seit 1991 USA, Frankreich und Großbritannien in Hauptaggressoren verwandelt

Absolut nicht vorstellbar war 1945, dass sich die westlichen Gründungsmitglieder der Vereinten Nationen (UN), nämlich die USA, Frankreich und Großbritannien in Hauptaggressoren verwandelten und seit 1991 (erster Krieg gegen den Irak) wiederholt gegen die festgelegten Normen der UN-Charta verstoßen haben, die sie selbst damals unterzeichneten, um Krieg und Aggression zu verbannen.

US-Dominanz im UN-Sicherheitsrat

Die Existenz einer internationalen Gemeinschaft ist von langsamer Entwicklung. Ihre juristisches Bewußtsein und Gewissen kommen allmählich voran. Es kann aber kein internationales Recht im eigentlichen Sinne des Wortes bestehen, während ein System der gemeinsamen Überzeugungen, Gebräuche und Sitten von universellen Charakter fehlt, das wirksam in Kraft ist. Gegen die gute Entwicklung und den Fortschritt des allgemeinen internationalen Gewissens hat das westliche Trio Infernale aus den USA, Großbritannien und Frankreich mehrmals in den letzten Jahrzehnten agiert. Daher wurden die Vereinten Nationen eine Kriegsdiktatur und haben durch die US-Dominanz im Sicherheitsrat und bei den Verwaltungsorganen ihren Charakter und Funktion pervertiert. 

Westliche Kriegslist blockieren

Die Vereinten Nationen sind die größte humane Einrichtung für ein menschliches Zusammenleben in Frieden. Deshalb ist es höchst erforderlich, sie zu retten, sie von dem Kriegsvirus des Trio Infernale zu heilen, d.h die Kriegsverursacher zu entfernen. Bevor die USA 1991 und dann wieder 2003 den Irak angriffen, war der Sicherheitsrat der Ort, an dem um Frieden gerungen wurde. Stefan Ulrich irrt sich gewaltig in seinem SZ-Leitartikel „Vereinte Nationen – Himmel und Hölle“ (SZ 12.9.), wenn er die Libyen-Resolution 2011 als Schutz für die Zivilbevölkerung sieht. Das war die Finte des infernalen westlichen Trios, um Tür und Tor für die Bomben-Aggression gegen Libyen zu öffnen. Russland tappte in die Falle und merkte es zu spät. Seitdem hat Moskau das Vertrauen in den Westen vollkommen verloren und sich deshalb nie wieder in irgendeinen deren Vorschläge hineinziehen lassen. Was Russland und China blockieren und weiter blockieren werden, ist die westliche Kriegslist, da die Vereinten Nationen geschaffen wurden, um den Frieden zu bewahren. Das ist möglich, wenn die Staaten an den internationalen Regeln festhalten.

Defizite der westlichen Zivilisation

Eine fehlende selbstkritische Betrachtung der westlichen Geschichte ist das Problem. Unaufgeklärt auf höchster Ebene bleiben so die Defizite der westlichen Zivilisation bestehen. Sie werden zu wenig bewusst: Der Zeit der Aufklärung zum Trotz hat der Westen eine hässliche Geschichte von Plünderung, Raub und geplantem Mord an anderen Völkern und Menschen durch die Kreuzfahrten, die gewaltsame Kolonisierung, die Sklaverei, die Vernichtung und Ausrottung der Völker in Übersee, vor allem der Einheimischen von Nordamerika, Australien und Teilen von Afrika. Diese massenmörderische Geschichte geht weiter im 20. Jahrhundert mit dem Ersten und Zweiten Weltkrieg und mit weiteren Angriffskriegen in den letzten Jahrzehnten: Bombenangriffe auf Jugoslawien, mehrmals auf den Irak und Afghanistan. Sind diese grausamen bösen Taten Zeichen von Aufklärung Europas, sind sie Zeichen christlicher europäischer Kultur? Wo waren die Kirchen, sowohl die katholische als auch die evangelischen, hinsichtlich dieser massenmörderischen Attentate der so genannten christlichen Welt?

Krieg ein Überrest archaischer Barbarei

Die Aufklärung identifiziert, wie Erasmus von Rotterdam, Frieden und Vernunft, radikalisiert diesen Zusammenhang jedoch insofern, als sie Vernunft eher als Horizont fasst, dem sich Geschichte - als Fortschritt – unaufhaltsam annähert. Aus dieser Perspektive wird Krieg zu einem Überrest archaischer Barbarei. Dazu legt Denis Diderot in der Enzyklopädie fest: „Der Krieg ist eine krampfhafte und heftige Krankheit des politischen Körpers, der nur dann gesund, d.h. in seinem natürlichen Zustand ist, wenn er den Frieden genießt.“

Krieg das größte aller Verbrechen

Von den aufgeklärten französischen Denkern hat Deutschland noch viel zu lernen: „Die aufgeklärten Völker werden allmählich lernen, den Krieg als die unheilvollste Geißel, als das größte aller Verbrechen anzusehen“ (Condorcet).

Deutschland und Europa in die fatale verbrecherische US-Politik verwickelt

Sich Europa als politischen Akteur zu wünschen, wie Paul-Anton Krüger als Stimme der bewaffneten Rebellen und Gegner Syriens es tut, ist völlig unrealistisch und unhaltbar. Deutschland und Europa haben sich in die fatale verbrecherische US-Politik verwickeln lassen und sind bisher nicht bereit, die eigenen Verbrechen einzusehen und stoppen zu wollen. Wie soll dieses verkommene Europa zum Frieden in Syrien beitragen, wenn es noch auf der falschen verbrecherischen Seite steht? Alle die unmenschlichen Fehlentscheidungen sind Konsequenz des Washingtoner Diktats, das die EU immer noch befolgt, eine inakzeptable Einmischung, die Europa völlig unterordnet und als Subjekt des internationalen Rechts in den weltweiten Staatenbeziehungen nichtig macht.

Deutsche diplomatischen Beziehungen mit Syrien wiederherstellen, nicht an USA gefesselt bleiben

In der UN-Vollversammlung sollte sich Deutschland als Friedensstifter im Sinne der UN-Charta und der Menschlichkeit beweisen. Eine erste vertrauensbildende Maßnahme dafür wäre, die diplomatischen Beziehungen mit Syrien wiederherzustellen. Aber Berlin, so wie es aussieht, bleibt an die US-Regierung gefesselt, was eine vernünftige Wende in weite Ferne rückt.

UN-Dilemma: Fehlendes supranationales System für das Verhängen von Sanktionen

Bei den Vorschlägen der Nationen fehlt ein supranationales System der Sanktionen gegen den Rechtsbrecher. Deshalb wird im Sicherheitsrat mit totaler Straflosigkeit gegen das internationale Recht verstoßen. Darin besteht das Paradox oder das Dilemma. Der Krieg ist die wichtigste Untat eines Verstoßes gegen das internationale Recht und Ordnung. Aber bei den Vereinten Nationen existiert keine zentralisierte Exekutive, die beauftragt ist, das internationale Recht anzuwenden.

Trotzdem ist seit der Gründung der Vereinten Nationen der Rekurs zum Krieg oder seine Ausrufung nicht mehr legitim, außer die legitime Verteidigung gegenüber einer bewaffneten Attacke. Das zu begreifen, fehlt beim Leitartikler Stefan Ulrich.

Die Vereinten Nationen wurden 1945 begründet und etabliert, um den internationalen Frieden zu bewahren, nicht um das Internationale Recht anzuwenden. Sie sind ein politisches Organ, kein judikatives. Ihre Befugnisse, um Sanktionen durchzusetzen, sind begrenzt und diese Fakultäten sind selten ausgeübt worden wegen des Vetos im UN-Sicherheitsrat.

Wichtiger politischer Druck durch Empfehlungen der UN-Vollversammlung

Die Empfehlungen der UN-Vollversammlung gestalten aber eine Form der Institutionalisierung der Weltöffentlichkeit und können wichtigen politischen Druck ausüben. Im Endeffekt ist jeder Mitgliedsstaat der Vereinten Nationen verpflichtet das internationale Recht anzuwenden und sich daran zu halten. Die meisten Mitglieder der Vereinten Nationen haben deshalb deren Normen in ihre eigene interne Verfassungsordnung eingeführt. So auch Deutschland in sein Grundgesetz, das Aggression und Krieg verbietet.

Deutschland: Nicht erpressen lasssen mit Wohl der eigenen Autoindustrie

Verantwortungsbewusste Staaten wie Deutschland dürfen keineswegs „das Weh der Welt aus den Augen verlieren“, selbst „wenn es um das Wohl der eigenen Autoindustrie geht“ („Vereinte Nationen – Himmel und Hölle“ von Stefan Ulrich, SZ 12.9.). Hier sollte der deutsche Außenminister in die Offensive gehen und die Erpressung seitens der Ganoven vor der Öffentlichkeit entlarven.

UN-Charta Artikel 6 anwenden: Wiederholten Aggressor als beharrlicher Verletzer der UN-Charta ausschließen

Dass die UN-Charta keine Sanktionsprozedur beinhaltet, bedeutet aber nicht, dass die zivilisierte Gemeinschaft vor diesem Defizit paralysiert gegenüber den Aggressoren unbeweglich bleiben muss. Der damalige UN-Gesetzgeber signalisierte den Weg. Artikel 6 der UN-Charta schreibt fest: <Ein Mitglied der Vereinten Nationen, das die Grundsätze dieser Charta beharrlich verletzt, kann auf Empfehlung des Sicherheitsrates durch die Generalversammlung ausgeschlossen werden.>

Die Norm ist vernünftig und logisch: Ein Staat, der wiederholt gegen die UN-Normen verstößt, ist ein sich verweigernder Staat, ein verwirrter wie verwirrender, störender Staat, der nicht zur friedfertigen Weltstaatengemeinschaft gehören darf. Er muss zum Wohl der friedlichen Völkergemeinschaft ausgeschlossen werden.

In UN-Vollversammlung Ausschluss des Trio-Infernale USA, Großbritannien und Frankreich fordern und darüber abstimmen

Natürlich muss sich die Staatengemeinschaft mit der juristischen Prozedur befassen, das den angeordneten Ausschluss im Artikel 6 ermöglicht. Das Problem ergibt sich aus dem Veto, womit gerade die Infraktoren ihren eigenen Ausschluss verhindern können. Juristisch gesehen sind die Beschuldigten aus jeder Abstimmung auszuschließen. Angeklagte sind klipp und klar voreingenommen, und es wäre gegen das Fairness-Prinzip und gegen die Logik aller generellen juristischen Regeln, sie für eine Empfehlung gegen sie selbst in Betracht zu ziehen. Es kommt auf die Mehrheit der restlichen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates an, um gegen die widerspenstigen Verstößer Rechenschaft abzulegen. Aber vor allem kommt es auf die erhebliche Mehrheit der UN-Vollversammlung an, wo fast zwei Drittel gegen das Trio-Infernale, USA, Großbritannien und Frankreich, stimmen könnten und müssten. Das hätte eine enorme Wirkung in der internationalen Öffentlichkeit.

Aggressoren nicht weiter die Vereinten Nationen demolieren lassen

Es ist höchste Zeit, diese notwendige vorgesehene Maßnahme der UN-Charta zu ergreifen, bevor die Aggressoren weiter die Vereinten Nationen demolieren. Wie auch immer sich dafür eine Prozedur gestaltet, ist schon jetzt abzusehen, dass die ständig friedenstörenden Staaten und westlichen Aggressoren ohne jedes Pardon vor der UN-Vollversammlung bloßgestellt werden. Nur wird man sich darüber sicherlich nicht in der Süddeutschen Zeitung informieren können, es sei denn, ihre Eigentümer und Geschäftsleitung sehen ein, dass es an der Zeit ist, den zweifelhaften Ruf zu verlieren, dass Zentralorgan des Pentagon in Deutschland zu sein.

Zur Konfliktregelung Russland und China auf dem Boden des Völkerrechts - völlig anders als USA und EU-Staaten

In Bezug auf die Regelung von Konflikten nehmen Russland und China, beide Mitglieder des UN-Sicherheitsrats, einen völlig anderen Standpunkt ein als der Westen, nämlich einen Standpunkt, der im Kontext der UN-Charta völkerrechtlich begründet ist und sich an belegbaren Tatsachen orientiert, im Gegensatz zu den USA und der EU.

Kapitel 6 der UN-Charta eindeutig für die Regelung von Konflikten

Während die EU und die USA Kapitel 7 der UN-Charta weiterhin gelten lassen wollen, gilt Kapitel 6 eindeutig für die Regelung von Konflikten in vollem Einklang mit der gesamten UN-Charta. Das heißt, nicht Sanktionen, nicht Gewaltanwendung, nicht der Fall von Bedrohung des Weltfriedens oder ein bevorstehender Angriff, sondern die friedliche Beilegung von Streitigkeiten (Kapitel 6) findet Anwendung.

Selbstverständliche Pflicht zur Landesverteidigung von Syrien

Terror-Handlungen orchestriert von ausländischen Staaten gegen ein Land, wie seit 2012 gegen Syrien, gestalten eine Aggression, die die militärische Verteidigung des angegriffenen Landes rechtfertigen. Völlig völkerrechtmäßig kümmert sich deshalb der syrische Präsident, die Terror-Milizen aus dem ganzen Land durch die syrische Armee zu vertreiben. Kein fremdes Abkommen wird ihn von dieser selbstverständlichen Verpflichtung zur Verteidigung des Landes abhalten. Die volle territoriale Integrität Syriens ist zu bewahren gemäß aller unterzeichneten internationalen Instrumente. Das muss für Fachleute und Redakteure der Außenpolitik klar sein, auch für Paul-Anton Krüger.

An den Tatsachen gemessen und nicht an einseitiger skrupelloser Interessenpolitik der US-Falken greift nur Kapitel 6 der UN-Charta. Unverblümt für eine Resolution nach Kapitel 7 zu plädieren, wie Paul-Anton Krüger es bedenkenlos tut, zeigt, unter welchem Einfluss der propagandistische SZ-Journalist steht, nämlich dem der verheerenden kriegstreiberischen US-Falken, die den Krieg in Syrien angestiftet haben.

Gewalt nur noch als Gegengewalt zu rechtfertigen zur Selbstverteidigung

Mit der Kodifizierung des Völkerrechts in Gestalt der modernen Pakte und der UN-Charta ist das archaische Vergeltungsprinzip außer Kraft gesetzt. Wegen des grundsätzlichen Gewaltverbots ist militärische Gewalt nur noch als Gegengewalt zu rechtfertigen, zur Selbstverteidigung. Strafen sind keine zulässigen Kategorien mehr. Die US-Regierung mit ihrer Androhung von Gewalt ist in ein archaisches Denken zurückgefallen, mit dessen Überwindung das heutige Völkerrecht steht und fällt.

Weitere Kodifizieung der UN-Charta vonnöten: Krieg als das höchste Verbrechen

Kapitel 7 ist überschrieben mit Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen, eine Absurdität hinsichtlich des Irak und Syriens, Länder, die niemanden bedrohen, den Frieden nicht brechen und keine Angriffsplanungen besitzen. Kapitel 7 ist die Vorstufe eines kollektiven Kriegs von allen gegen einen. Somit widersetzt sich dieses Kapitel dem Zweck der Vereinten Nationen, den Frieden zu bewahren und durchkreuzt das gesamte friedliche Instrumentarium, das im Artikel 2 der UN-Charta signalisiert ist. Zu einer weiteren Kodifizierung der Charta der Vereinten Nationen gehört dieses Kapitel 7 gestrichen, und den Krieg als das höchste Verbrechen zu ahnden.


Unter Bezugnahme auf:

Leitartikel in Süddeutsche Zeitung (SZ) vom 12.9.2016: „Vereinte Nationen – Himmel und Hölle“ von Stefan Ulrich


Luz María de Stéfano Zuloaga de Lenkait ist chilenische Rechtsanwältin und Diplomatin (a.D.). Sie war jüngstes Mitglied im Außenministerium und wurde unter der Militärdiktatur aus dem Auswärtigen Dienst entlassen. In Deutschland hat sie sich öffentlich engagiert für den friedlichen Übergang der chilenischen Militärdiktatur zum freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat, u.a. mit Erstellen von Gutachten für Mitglieder des Deutschen Bundestages und Pressearbeit, die Einheit beider deutschen Staaten als ein Akt der Souveränität in Selbstbestimmung der beiden UN-Mitglieder frei von fremden Truppen und Militärbündnissen, einen respektvollen rechtmäßigen Umgang mit dem vormaligen Staatsoberhaupt der Deutschen Demokratischen Republik Erich Honecker im vereinten Deutschland, für die deutsche Friedensbewegung, für bessere Kenntnis des Völkerrechts und seine Einhaltung, vor allem bei Politikern, ihren Mitarbeitern und in Redaktionen. Publikationen von ihr sind in chilenischen Tageszeitungen erschienen (El Mercurio, La Epoca), im südamerikanischen Magazin “Perfiles Liberales”, und im Internet, u.a. bei Attac, Portal Amerika 21, Palästina-Portal. Einige ihrer Gutachten (so zum Irak-Krieg 1991) befinden sich in der Bibliothek des Deutschen Bundestages.

Online-Flyer Nr. 579  vom 14.09.2016



Startseite           nach oben