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Aktueller Online-Flyer vom 21. November 2024  

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Inland
Bundesweiten Neonaziaufmarsch am 3. Juni in der Residenz des Rechts verweigern!
Karlsruhe: Demokratie verteidigen!
Von Dietrich Schulze

Seit geraumer Zeit gibt es in Karlsruhe regelmäßige Aufmärsche von Neonazi-Gruppen. Am Protest beteiligen sich einige hundert, meist jüngere AntifaschistInnen. Die Neonazis bringen einige Dutzend Leute auf die Beine, brav geschützt von der Polizei. Dieses gewöhnliche Spektakel soll nun von der bundesweiten Neonazi-Szene getoppt werden mit einem Aufmarsch am 3. Juni in der Residenz des Rechts. Um einen Vorgeschmack zu vermitteln, ließ sich die Polizei einen Übungseinsatz einfallen. Am 17. Februar artete der Neonazi-Schutz unprovoziert zu einem brutalen berittenen Polizeieinsatz gegen die Gegendemonstranten aus. Die VVN-Bund der Antifaschisten Karlsruhe hatte sich Gedanken über eine angemessene Aufklärung der Öffentlichkeit im Vorfeld gemacht und fand kompetente Historiker, die Profile von Personen aus diesem rechten Sumpf ermittelten sowie Bildmaterial. Daraus entstand die nachfolgend übermittelte Presse-Erklärung [1], die dem Oberbürgermeister und Verantwortlichen der Stadt persönlich zugestellt worden sind [1].


Collage zu den beiden zitierten Bildern aus der Presse-Erklärung [1]

Text der Presse-Erklärung:

Deutschlandweit mobilisiert die Neonazi-Szene am 3. Juni 2017 nach Karlsruhe zum sog. „Tag der deutschen Zukunft“ (TddZ). Die Fächerstadt soll dann Austragungsort der größten Neonazi-Veranstaltung Deutschlands werden. Die Stadt Karlsruhe und die Karlsruher Bürgerinnen und Bürger müssen diese Störung des öffentlichen Friedens, die geeignet ist, zum Hass aufzustacheln und die Menschenwürde anderer anzugreifen, mit geeinten Kräften verhindern! Zu diesem Zweck hat sich unter der Schirmherrschaft des „Netzwerks Karlsruhe gegen rechts“ ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus bisher über einhundert Organisationen gebildet. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (Kreisvereinigung Karlsruhe und Landesverband Baden-Württemberg) fordern aufgrund der bitteren Erfahrungen aus der Geschichte die Stadt Karlsruhe, den Oberbürgermeister und die Gemeinderatsfraktionen auf, sich diesem breiten, zivilgesellschaftlichen Bündnis anzuschließen und es in seiner Zielsetzung zu unterstützen.

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Doch sie findet in Artikel 5 Abs. 2 GG ihre Schranken u. a. im StGB. Die Organisatoren des TddZ, in 2017 insbesondere die Partei „die RECHTE“ als organisatorische Hauptträgerin, verstoßen seit Jahren fortwährend und systematisch gegen zahlreiche Paragraphen des StGB. Sie sind einschlägig vorbestraft und Wiederholungstäter.

Billigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft: Die Partei „die RECHTE“ Kreisverband Karlsruhe, organisatorische Hauptträgerin des TddZ 2017, benutzt Wahlplakate der NSDAP für eine 1. Mai-Veranstaltung in diesem Jahr in Halle und versieht sie mit dem Slogan „Tradition verpflichtet“ (siehe Bild oben).

Die Partei „Die RECHTE“ in Karlsruhe propagiert als organisatorischer Hauptträger des TddZ 2017 wesentliche Inhalte des Programms der NSDAP, es drohen am 3.6.2017 zudem permanent Verstöße gegen die oben zitierten Vorschriften des StGB, denn die Genannten sind einschlägig vorbestraft und zugleich Wiederholungstäter. Eine Möglichkeit, diese Störung des öffentlichen Friedens zu verhindern, ist das Verbot. Für das Verbot einer Versammlung reicht es, so das BVG, wenn eine Verletzung von Strafrechtsnormen droht. Oberbürgermeister und Gemeinderäte müssen nicht warten, bis bzw. ob am 3..6.2017 Straftaten begangen werden, sie können und müssen präventiv tätig werden. Hilfe bietet zusätzlich der Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 25. März 2011 zum Verbot einer NPD-Versammlung.

Den Worten von Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup bei den Wochen gegen Rassismus 2017 müssen Taten folgen: „Lassen wir nicht zu, dass uns die Feinde unserer offenen Gesellschaft mit ihrem Hass und ihrer Hetze, ihren Vorurteilen und ihrem Populismus, ihrer Ausgrenzung und ihren Gewalttaten immer mehr vor sich hertreiben lassen.“ Genau! Lassen Sie es nicht zu, Herr Dr. Mentrup! Lassen Sie uns gemeinsam den TddZ verhindern! Wirken Sie auf die Stadtverwaltung ein, die Neonazi-Versammlung am 3. Juni aus den genannten Gründen zu verweigern!

Rechtliches zur Anwendbarkeit der Verfassung

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, welches durch Artikel 5 GG gewährleistet wird. Doch Artikel 5 GG  kennt in Abs. 2 auch Grenzen der Meinungsfreiheit: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Zu diesen allgemeinen Gesetzen zählen u. a. §26 StGB, §111 StGB, §130 StGB, §86a StGB, §189 StGB. Die Organisatoren des TddZ verstoßen fortwährend und seit Jahren gegen jene die Meinungsfreiheit einschränkenden Gesetze. Antisemitismus, Rassismus, Volksverhetzung, Übernahmen aus bzw. Fortsetzung der NS-Propaganda, Aufrufe zu Mord und Verherrlichung des Nazi-Regimes sind keine Meinungsäußerungen, sondern „Straftatbestände“, also Verbrechen -siehe hierzu das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2009 zur Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Volksverhetzung. Für den 3. Juni sind Verstöße gegen die genannten §§ des StGB vorhersehbar. Diese Versammlung von vorbestraften Straftätern ist daher durch die Stadtverwaltung aus verfassungsrechtlichen Gründen zu verweigern!

Wer steht hinter dem „Tag der deutschen Zukunft“?

I. Der TddZ wurde 2009 von den Kameradschaftsführern Thomas Wulff und Dieter Riefling ins Leben gerufen. Thomas Wulff (genannt „Steiner“, nach dem Obergruppenführer der Waffen-SS Felix Steiner) wurde bis dato sechsmal wegen einschlägiger Delikte wie Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (SS, NSDAP etc.) verurteilt. Er bezeichnet sich selbst als „Nationalsozialist“. Dieter Riefling ist ehemaliger Kader der verbotenen Organisation FAP. Außerdem ist er im Umfeld der ebenfalls verbotenen „Blood and Honour“-Bewegung aktiv. Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Dieter Riefling (Volksverhetzung, Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Gewaltdelikte gegen Polizeibeamte) nahm am 24.09.2016 bei der ersten offiziellen Mobilisierungsveranstaltung zum TddZ in Karlsruhe teil. Organisatorischer Hauptträger des TddZ 2017 ist die Partei „die RECHTE“. Diese veranstaltete auch die o. g. Mobilisierungsveranstaltung mit Dieter Riefling. Der Kreisverband Karlsruhe der Partei „die RECHTE“ billigt in seiner Propaganda und seinen Versammlungen fortwährend die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft. Einige Beispiele:

II. Partei „die RECHTE“ benutzt in ihrer Propaganda Plakate der NSDAP von 1930 bzw. 1932 und betont diese bewusste Identifikation mit der NSDAP mit dem Slogan „Tradition verpflichtet“. Sie verstößt damit öffentlich und dauernd gegen §86 a StGB. Ein alternatives Plakat zur 1. Mai-Veranstaltung in Halle zeigt das verfassungswidrige Kennzeichen (Abzeichen) der NSBO (Nationalsozialistische Betriebszellen-Organisation). Lediglich das Hakenkreuz wurde durch Hammer und Schwert ersetzt. Die Billigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft wird auch hier durch den Slogan „Tradition verpflichtet“ hergestellt.

III. Bei einer Veranstaltung der Partei „die RECHTE“ am 20.12.2015 in Karlsruhe wurde die Organisationshymne der SS gesungen „Wenn alle untreu werden…“. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat das Singen dieses Liedes 2010 verboten. Am 19.3.2016 intonierte Philip Tschentscher alias „Freiheitskämpfer“ bzw. „Reichstrunkenbold“ in Bruchsal beim sog. „Tag der Heimattreue“ eben dieses Lied -er sang nicht den Text, denn er weiß um den §86 a und das Urteil von 2010, die in Bruchsal versammelten Nazis wussten schon, was gemeint war. Ebenjener „Freiheitskämpfer“ veröffentliche auf der offiziellen Mobilisierungsseite des TddZ ein Musikvideo mit einem eigens komponierten Lied. Uraufgeführt wurde dieses wiederum am 09.09.2016 bei einem Liederabend der Partei „die RECHTE“. Bereits am 17.06.2016 trat Philip Tschentscher bei der Partei „die RECHTE“ auf. Sein Liederrepertoire entspricht ganz offenkundig den politischen Ansichten dieser Partei. Zu seinem Repertoire gehören u. a. Lieder in denen es u. a. heißt: „In Auschwitz weiß ein jedes Kind, dass Juden nur zum Heizen sind. Fiedirallala, fiedirallala, fiedirallalallala. In Buchenwald, in Buchenwald, da wird kein Jude richtig alt. Fiedirallala, fiedirallala, fiedirallalallala“ oder „Nach Bergen-Belsen fährt unser Reisebus. Wir fahren nach Bergen-Belsen. Die Öfen sind voll, die Stimmung ist toll…“ Mit dieser Volksverhetzung ist der von der Partei „Die RECHTE“ in Karlsruhe mehrfach eingeladene „Liedermacher“ entsprechend §130 StGB zu beurteilen. Die Erinnerung an die Opfer des NS-Terrors aus Karlsruhe in den Konzentrationslagern Auschwitz, Bergen-Belsen und Buchenwald gebietet es, diese offene Billigung bzw. Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft zu verhindern. Die einschlägigen Vorstrafen von Tschentscher sind mit wenige Klicks im Netz zu finden.

IV. Ein anderer rechter Sänger trat am 24.3.2016 bei der Partei „Die RECHTE“ auf: Michael Regener. Auf seiner CD „Endlösung“ verherrlicht Regener den Holocaust, indem er phantasiert, wie er ein jüdisches Mädchen mordet: „Sarah, aus deinen Knochen hab ich so'n prima Gestell gebaut. Für'n Lampenschirm, und den dazu aus deiner herzlich zarten Haut...". In einem anderen Lied von Regener heißt es: „Afrika für Affen. Europa für Weiße. Steckt die Affen in ein Klo. Und spült sie weg wie Scheiße“ oder „Und keine Türken werden mehr rumlaufen. Keine Pfaffen dürfen Kinder taufen. Keine Nigger deutsches Pils mehr saufen. Keine Juden unser Volk verkaufen. Das Reich kommt wieder“. § 189 StGB fordert, der Partei „Die RECHTE“ und ihren Propagandisten Einhalt zu gebieten! Auch Michael Regener bleibt nicht bei der Verherrlichung von NS-Untaten stehen, sondern fordert in dem Lied „Keuzberg“ die Ermordung ganzen Bevölkerungsgruppen: „Gibt es überhaupt noch eine Medizin für Kreuzberg? 100.000 Liter Strychnin für Kreuzberg. Haut das Zeug ins Leitungswasser rein, dann geht die ganze Bande ein, wenn wir unsere schöne Stadt befreien von Kreuzberg.“ Michael Regener ist auch Frontmann der Nazi-Band „Landser“. Der leitende Ermittler des Landeskriminalamtes Berlin kommentiert die Folgen dieser Volksverhetzung (§130 StGB) und „Aufforderung zu Straftaten“ bzw. „Anstiftung“ (§111 bzw. §26 StGB): „Landser wird oft gehört, und Landser hat sehr direkte Botschaften. Wir stellen das sogar fest bei späteren Wohnungsdurchsuchungen, dass gerade wir gerade noch die Musik im CD-Player finden und feststellen: Das ist gerade das, was, bevor die losgegangen sind, noch gehört haben.“ In einem Lied mit dem Titel „Ran an den Feind“ propagierte Regeners Landser-Band den Abwurf von Bomben auf Israel: „Es lautet der Befehl: Ran an den Feind! Bomben auf Israel!“ Mit diesem Aufruf verfolgt Regener die Ziele der verbotenen NSDAP -siehe dazu Versammlungsgesetz §1, Abs. 2, Satz 2.

V. Am 7.2.2015 referierte Sven Skoda in Karlsruhe bei der Partei „Die RECHTE“, ein bekennender Nationalsozialist und Antisemit. Er ist eine führende Persönlichkeit des sog. „Widerstand West“, eine Vernetzungsplattform der militanten rechtsradikalen Freien Kameradschaften. 2004 verkündete ebenjener Sven Skoda auf einer Kundgebung: „Ich begrüße euch auf der wohl ersten Demonstration gegen Synagogenbau in der Geschichte der Bundesrepublik. Für uns als nationale Sozialisten gibt es heutzutage nur noch wenige Tabus, die gebrochen werden können. Heute brechen wir eines davon." Er drohte, „dass diese Synagoge, auch wenn sie gebaut worden ist, auch danach noch Ziel unseres Protestes sein wird.“


Quellen:
[1] http://karlsruhe.vvn-bda.de/wp-content/uploads/sites/49/2017/03/PM06032017.pdf


Über den Autor: Dr.-Ing. Dietrich Schulze (Jg. 1940) war nach 18-jähriger Forschungstätigkeit im Bereich der Hochenergie-Physik von 1984 bis 2005 Betriebsratsvorsitzender im Forschungszentrum Karlsruhe (jetzt KIT Campus Nord). 2008 gründete er mit anderen in Karlsruhe die Initiative gegen Militärforschung an Universitäten (WebDoku www.stattweb.de/files/DokuKITcivil.pdf). Er ist Beiratsmitglied der NaturwissenschaftlerInnen-Initiative für Frieden und Zukunftsfähigkeit, Kreisvorstandsmitglied der VVN-BdA Karlsruhe und publizistisch tätig. Email dietrich.schulze@gmx.de

Online-Flyer Nr. 603  vom 08.03.2017



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