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Inland
„Berliner Anschläge" vom 19. Dezember 2016
Das offizielle und offiziöse Narrativ
Von Elias Davidsson
Wer glaubt, es gäbe ein endgültiges, von den Ermittlungsbehörden festgestelltes Narrativ des Berliner Ereignisses, soll eines Besseren belehrt werden. Es gibt über den Terroranschlag in Berlin in der Tat zwei parallele Darstellungen: ein offizielles und ein offiziöses Narrativ. Die zentrale Ermittlungsbehörde des mutmaßlichen Massenmordes vom 19. Dezember 2016 in Berlin ist die Generalbundesanwaltschaft (GBA). Sie hat die Ermittlung des Falls schon um 22 Uhr am Abend der Tat übernommen. Die Tagesschau berichtete um 22:13 Uhr, dass Justizminister Heiko Maas diese Übernahme durch die GBA bereits getwittert hat. Die GBA ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik. Das Narrativ der GBA soll hier als das offizielle Narrativ der Bundesbehörden bezeichnet werden. Den Leitmedien ist anscheinend überlassen worden, die Auslassungen der GBA durch eigene Mutmaßungen zu ergänzen, was dann als offiziöses Narrativ gelten mag.
Uhr mit 12 roten Kreuzen am Bauzaun auf dem Breitscheidplatz - ca. vier Wochen nach den Ereignissen vom 19. Dezember 2016 (Foto: arbeiterfotografie.com)
Die Doppelbödigkeit des öffentlichen Diskurses über das Berliner Ereignis bleibt weitgehend unbemerkt. Man kann die Doppelbödigkeit des Narrativs über das Berliner Ereignis nachvollziehen, wenn man die Berichterstattung der folgenden Sachverhalte zwischen BGA und Leitmedien vergleicht:
Am Abend des 19. Dezember 2016 kurz nach 20 Uhr soll ein mit 25 Tonnen Stahl beladener Sattelschlepper auf das Gelände des Weihnachtsmarktes am Breitscheidplatz im Berliner Ortsteil Charlottenburg mit mehr als 60 km/h in die Menschenmenge hinein gefahren sein. Durch die Kollision sollen 11 Menschen getötet und mehr als 50 verletzt worden sein. Der Fahrer soll Anis Amri gewesen sein und im Auftrag des Islamischen Staates gehandelt haben. Das zwölfte Todesopfer war der Speditionsfahrer des Lkw, der von Anis Amri erschossen worden sein soll. Nach der Todesfahrt soll Amri vom Tatort geflohen sein und weiter durch die Niederlande, Belgien und Frankreich nach Italien, wo er in einem Vorort von Mailand von der Polizei bei einer Schießerei starb.
Was davon haben die staatlichen Ermittler bestätigt?
Am 29. Dezember 2016 veröffentliche die GBA ihre erste Bestandsaufnahme der Ermittlungen. Die GBA brauchte also zehn Tage um gerade zwei Mutmaßungen zu äußern: Es wäre "davon auszugehen" dass der LKW aufgrund seines automatischen Bremssystems am Breitscheidplatz zum Stehen gekommen sei. Und es wäre "davon auszugehen", dass ein Bekennervideo Amris authentisch sei und dass das Video von der "IS-nahen Medienstelle AMAQ" veröffentlicht worden wäre.
In dieser ersten Bestandsaufnahme der Ermittlungen fehlen Feststellungen zu allen fünf bereits angeführten Sachverhalten. Auch in der Erklärung des GBA vom 4. Januar 2017 findet man keine Angaben zu diesen Sachverhalten. Am 12. April 2017 – vier Monate nach dem Ereignis – veröffentlichte die GBA eine neue "Erklärung zum Stand der Ermittlungen". Die Erklärung ist in vier Abschnitte gegliedert:
Statt einer Ermittlung des exakten Tatherganges wird also den Leitmedien die Aufgabe überlassen, die zutiefst oberflächliche und lückenhafte Ermittlung der GBA durch eigene Mutmaßungen zu ergänzen. Ein Hinweis auf "vertrauliche Regierungsquellen" seitens des "Spiegel" oder der "Süddeutschen Zeitung" genügt bekanntlich, um Otto Normalverbraucher von der Wahrheit zu überzeugen. Wer die Existenz der zwei parallelen Narrative ignoriert, ist leichter manipulierbar. Diese Doppelbödigkeit zu erkennen, hilft daher bei der Aufklärung der Straftat.
Die These der Doppelbödigkeit beruht auf folgenden Erkenntnissen:
Zu (a - die Fahrt des LKW durch den Weihnachtsmarkt) gab es in deutschen und ausländischen Medien zahlreiche Augenzeugenberichte von einem durch den Weihnachtsmarkt rasenden LKW, der über Menschen und Buden fuhr und eine blutige Spur hinterließ. Keiner dieser Berichte wurde von Ermittlungsbehörden beglaubigt oder bestätigt. Zumindest einige dieser Augenzeugenberichte scheinen verlogen zu sein. Es sind aber gerade Berichte von zufälligen (oder nicht so zufälligen) Passanten, die die These eines rasenden LKW, der über Menschen fährt, erhärtet hat, - nicht aber Feststellungen der Ermittler! Die GBA hat die These des rasenden LKW in keiner ihren Ermittlungsberichte bestätigt, geschweige denn Daten über die Fahrspur und Fahrtgeschwindigkeit des LKW veröffentlicht. Als Beispiel für diese Unterlassung sei die Erklärung der GBA vom 4. Januar 2017 herangezogen. In dieser wird festgestellt, dass anhand der GPS-Daten des LKW die Route vom Friedrich-Krause-Ufer zum Anschlagsort nachverfolgt werden konnte. Der Bericht beinhaltet aber keine Erkenntnisse der GPS-Daten über das Verhalten und Bewegungen des Fahrzeugs am Tatort selbst!
Zu (b - die Zahl der Opfer) haben Leitmedien schon in der ersten Nacht von 12 Todesopfern (LKW-Fahrer inkl.) und nahezu 50 Verletzten gesprochen. Diese Zahlen blieben mehr oder weniger wochenlang unverändert. Die GBA hat ihrerseits nie diese Zahlen bestätigt, geschweige denn, dass so viele Personen von einem LKW am Breitscheidplatz erfasst wurden. Den Leitmedien wurde es offensichtlich überlassen, diese Zahlen durch Hinweis auf anonymen Quellen zu verbreiten.
Zu (c - die Namen der Todesopfer): Von den Namen der Opfer meldeten die Leitmedien zunächst nur drei, nämlich den Namen des polnischen LKW-Fahrers und die Namen einer Israelin (Dalia Elyakim) und einer Italienerin (Fabrizia di Lorenzo). Die Namen von weiteren acht Todesopfern wurden nur unvollständig und zumeist nur in regionalen oder ausländischen Medien veröffentlicht. Ein Name ist immer noch unbekannt. Die Ermittler weigern sich offensichtlich, die Verantwortung für die Identifikation der Todesopfer und für eine Beziehung zwischen dem LKW und ihrem Tod zu übernehmen.
Zu (d - die Umstände des Todes des LKW-Fahrers) lieferten die Medien zumindest vier Fassungen. Die Berichte hinterließen bei Otto Normalverbraucher zwar Zweifel über die Todesumstände des LKW-Fahrers, aber nicht über die Identität seines Mörders, obwohl dessen Identität nicht eindeutig festgestellt werden konnte ohne zunächst die Tötungsumstände (Ort und Zeit) eindeutig zu benennen. Die GBA erklärte zwar, dass der Fahrer erschossen wurde, ließ aber offen wann und wo es geschah. Die Täterschaft Amris wird von der GBA nur durch Indizien festgestellt: Der Fahrer soll von derselben Waffe erschossen worden sein, die später mutmaßlich bei der getöteten Person (Amri) außerhalb Mailands gefunden worden ist. Für eine Schuldzuweisung ist dies eher ein dünner Beweis.
Zu (e - die Umstände, unter denen Amris Papiere gefunden worden sind) wurde den Medien die Rolle überlassen, verschiedenen Fassungen zu verbreiten. Pegida-Gründer Lutz Bachmann twitterte schon zwei Stunden nach dem Ereignis, dass der Täter Tunesier sei und berief sich auf persönliche Polizeikontakte. Diese Enthüllung erzeugte einen Sturm der Entrüstung. Otto Normalverbraucher echauffierte sich über die Verlogenheit der Polizei, die angeblich einen Tag später Amris Ausweispapiere im LKW gefunden haben will. Diese „scheinbare“ Enthüllung hinterließ aber eine permanente Gewissheit, nämlich, dass Amri durch den Fund seiner Papiere im LKW identifiziert wurde. Die GBA hat sich zum Fund von Amris Papieren im LKW nicht geäußert, als sei es für die Ermittlung des Massenmordes unerheblich, unter welchen Umständen diese Papiere angeblich gefunden worden sind.
Fazit: Die hier beschriebenen Umstände deuten auf eine eingespielte Arbeitsteilung zwischen Behörden und Medien hin, um eine Straftat zu vertuschen. In einer demokratischen Gesellschaft wäre es die Pflicht der gewählten Volksvertreter, die Vertuschung von Straftaten zu verhindern und die betreffenden Teilnehmer zur Rechenschaft zu ziehen. Aber: leben wir (noch) in einer demokratischen Gesellschaft?
Online-Flyer Nr. 615 vom 31.05.2017
„Berliner Anschläge" vom 19. Dezember 2016
Das offizielle und offiziöse Narrativ
Von Elias Davidsson
Wer glaubt, es gäbe ein endgültiges, von den Ermittlungsbehörden festgestelltes Narrativ des Berliner Ereignisses, soll eines Besseren belehrt werden. Es gibt über den Terroranschlag in Berlin in der Tat zwei parallele Darstellungen: ein offizielles und ein offiziöses Narrativ. Die zentrale Ermittlungsbehörde des mutmaßlichen Massenmordes vom 19. Dezember 2016 in Berlin ist die Generalbundesanwaltschaft (GBA). Sie hat die Ermittlung des Falls schon um 22 Uhr am Abend der Tat übernommen. Die Tagesschau berichtete um 22:13 Uhr, dass Justizminister Heiko Maas diese Übernahme durch die GBA bereits getwittert hat. Die GBA ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik. Das Narrativ der GBA soll hier als das offizielle Narrativ der Bundesbehörden bezeichnet werden. Den Leitmedien ist anscheinend überlassen worden, die Auslassungen der GBA durch eigene Mutmaßungen zu ergänzen, was dann als offiziöses Narrativ gelten mag.
Uhr mit 12 roten Kreuzen am Bauzaun auf dem Breitscheidplatz - ca. vier Wochen nach den Ereignissen vom 19. Dezember 2016 (Foto: arbeiterfotografie.com)
Die Doppelbödigkeit des öffentlichen Diskurses über das Berliner Ereignis bleibt weitgehend unbemerkt. Man kann die Doppelbödigkeit des Narrativs über das Berliner Ereignis nachvollziehen, wenn man die Berichterstattung der folgenden Sachverhalte zwischen BGA und Leitmedien vergleicht:
- (a) die Fahrt des LKW durch den Weihnachtsmarkt
(b) die Zahl der Opfer
(c) die Namen der Todesopfer
(d) die Umstände des Todes des LKW-Fahrers
(e) die Umstände, unter denen Amris Papiere gefunden worden sind
Am Abend des 19. Dezember 2016 kurz nach 20 Uhr soll ein mit 25 Tonnen Stahl beladener Sattelschlepper auf das Gelände des Weihnachtsmarktes am Breitscheidplatz im Berliner Ortsteil Charlottenburg mit mehr als 60 km/h in die Menschenmenge hinein gefahren sein. Durch die Kollision sollen 11 Menschen getötet und mehr als 50 verletzt worden sein. Der Fahrer soll Anis Amri gewesen sein und im Auftrag des Islamischen Staates gehandelt haben. Das zwölfte Todesopfer war der Speditionsfahrer des Lkw, der von Anis Amri erschossen worden sein soll. Nach der Todesfahrt soll Amri vom Tatort geflohen sein und weiter durch die Niederlande, Belgien und Frankreich nach Italien, wo er in einem Vorort von Mailand von der Polizei bei einer Schießerei starb.
Was davon haben die staatlichen Ermittler bestätigt?
Am 29. Dezember 2016 veröffentliche die GBA ihre erste Bestandsaufnahme der Ermittlungen. Die GBA brauchte also zehn Tage um gerade zwei Mutmaßungen zu äußern: Es wäre "davon auszugehen" dass der LKW aufgrund seines automatischen Bremssystems am Breitscheidplatz zum Stehen gekommen sei. Und es wäre "davon auszugehen", dass ein Bekennervideo Amris authentisch sei und dass das Video von der "IS-nahen Medienstelle AMAQ" veröffentlicht worden wäre.
In dieser ersten Bestandsaufnahme der Ermittlungen fehlen Feststellungen zu allen fünf bereits angeführten Sachverhalten. Auch in der Erklärung des GBA vom 4. Januar 2017 findet man keine Angaben zu diesen Sachverhalten. Am 12. April 2017 – vier Monate nach dem Ereignis – veröffentlichte die GBA eine neue "Erklärung zum Stand der Ermittlungen". Die Erklärung ist in vier Abschnitte gegliedert:
- (1) Derzeitiger Erkenntnisstand zur unmittelbaren Phase vor der Tat
- (2) Derzeitiger Erkenntnisstand zum Tattag
- (3) Derzeitiger Erkenntnisstand zur Herkunft des am Tatort zurückgelassenen Mobiltelefons
- (4) Derzeitiger Erkenntnisstand zum Fluchtweg [Amris]
Statt einer Ermittlung des exakten Tatherganges wird also den Leitmedien die Aufgabe überlassen, die zutiefst oberflächliche und lückenhafte Ermittlung der GBA durch eigene Mutmaßungen zu ergänzen. Ein Hinweis auf "vertrauliche Regierungsquellen" seitens des "Spiegel" oder der "Süddeutschen Zeitung" genügt bekanntlich, um Otto Normalverbraucher von der Wahrheit zu überzeugen. Wer die Existenz der zwei parallelen Narrative ignoriert, ist leichter manipulierbar. Diese Doppelbödigkeit zu erkennen, hilft daher bei der Aufklärung der Straftat.
Die These der Doppelbödigkeit beruht auf folgenden Erkenntnissen:
Zu (a - die Fahrt des LKW durch den Weihnachtsmarkt) gab es in deutschen und ausländischen Medien zahlreiche Augenzeugenberichte von einem durch den Weihnachtsmarkt rasenden LKW, der über Menschen und Buden fuhr und eine blutige Spur hinterließ. Keiner dieser Berichte wurde von Ermittlungsbehörden beglaubigt oder bestätigt. Zumindest einige dieser Augenzeugenberichte scheinen verlogen zu sein. Es sind aber gerade Berichte von zufälligen (oder nicht so zufälligen) Passanten, die die These eines rasenden LKW, der über Menschen fährt, erhärtet hat, - nicht aber Feststellungen der Ermittler! Die GBA hat die These des rasenden LKW in keiner ihren Ermittlungsberichte bestätigt, geschweige denn Daten über die Fahrspur und Fahrtgeschwindigkeit des LKW veröffentlicht. Als Beispiel für diese Unterlassung sei die Erklärung der GBA vom 4. Januar 2017 herangezogen. In dieser wird festgestellt, dass anhand der GPS-Daten des LKW die Route vom Friedrich-Krause-Ufer zum Anschlagsort nachverfolgt werden konnte. Der Bericht beinhaltet aber keine Erkenntnisse der GPS-Daten über das Verhalten und Bewegungen des Fahrzeugs am Tatort selbst!
Zu (b - die Zahl der Opfer) haben Leitmedien schon in der ersten Nacht von 12 Todesopfern (LKW-Fahrer inkl.) und nahezu 50 Verletzten gesprochen. Diese Zahlen blieben mehr oder weniger wochenlang unverändert. Die GBA hat ihrerseits nie diese Zahlen bestätigt, geschweige denn, dass so viele Personen von einem LKW am Breitscheidplatz erfasst wurden. Den Leitmedien wurde es offensichtlich überlassen, diese Zahlen durch Hinweis auf anonymen Quellen zu verbreiten.
Zu (c - die Namen der Todesopfer): Von den Namen der Opfer meldeten die Leitmedien zunächst nur drei, nämlich den Namen des polnischen LKW-Fahrers und die Namen einer Israelin (Dalia Elyakim) und einer Italienerin (Fabrizia di Lorenzo). Die Namen von weiteren acht Todesopfern wurden nur unvollständig und zumeist nur in regionalen oder ausländischen Medien veröffentlicht. Ein Name ist immer noch unbekannt. Die Ermittler weigern sich offensichtlich, die Verantwortung für die Identifikation der Todesopfer und für eine Beziehung zwischen dem LKW und ihrem Tod zu übernehmen.
Zu (d - die Umstände des Todes des LKW-Fahrers) lieferten die Medien zumindest vier Fassungen. Die Berichte hinterließen bei Otto Normalverbraucher zwar Zweifel über die Todesumstände des LKW-Fahrers, aber nicht über die Identität seines Mörders, obwohl dessen Identität nicht eindeutig festgestellt werden konnte ohne zunächst die Tötungsumstände (Ort und Zeit) eindeutig zu benennen. Die GBA erklärte zwar, dass der Fahrer erschossen wurde, ließ aber offen wann und wo es geschah. Die Täterschaft Amris wird von der GBA nur durch Indizien festgestellt: Der Fahrer soll von derselben Waffe erschossen worden sein, die später mutmaßlich bei der getöteten Person (Amri) außerhalb Mailands gefunden worden ist. Für eine Schuldzuweisung ist dies eher ein dünner Beweis.
Zu (e - die Umstände, unter denen Amris Papiere gefunden worden sind) wurde den Medien die Rolle überlassen, verschiedenen Fassungen zu verbreiten. Pegida-Gründer Lutz Bachmann twitterte schon zwei Stunden nach dem Ereignis, dass der Täter Tunesier sei und berief sich auf persönliche Polizeikontakte. Diese Enthüllung erzeugte einen Sturm der Entrüstung. Otto Normalverbraucher echauffierte sich über die Verlogenheit der Polizei, die angeblich einen Tag später Amris Ausweispapiere im LKW gefunden haben will. Diese „scheinbare“ Enthüllung hinterließ aber eine permanente Gewissheit, nämlich, dass Amri durch den Fund seiner Papiere im LKW identifiziert wurde. Die GBA hat sich zum Fund von Amris Papieren im LKW nicht geäußert, als sei es für die Ermittlung des Massenmordes unerheblich, unter welchen Umständen diese Papiere angeblich gefunden worden sind.
Fazit: Die hier beschriebenen Umstände deuten auf eine eingespielte Arbeitsteilung zwischen Behörden und Medien hin, um eine Straftat zu vertuschen. In einer demokratischen Gesellschaft wäre es die Pflicht der gewählten Volksvertreter, die Vertuschung von Straftaten zu verhindern und die betreffenden Teilnehmer zur Rechenschaft zu ziehen. Aber: leben wir (noch) in einer demokratischen Gesellschaft?
Online-Flyer Nr. 615 vom 31.05.2017