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Verabschiedung eines Antrags zum "Antisemitismus" im Thüringer Landtag
Rassismus konsequent bekämpfen
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
Der Thüringer Landtag hat sich mit dem Thema "Antisemitismus" befasst und am 22. Juni 2018 einen Antrag der Parteien CDU, LINKE, SPD und GRÜNE verabschiedet. Die erste Fassung des Antrags vom 13.03.2018 erfuhr einige Änderungen. Jetzt heißt es in der verabschiedeten Fassung – Israels Rassismus ignorierend – zum Thema BDS: „Der Thüringer Landtag (6.) verurteilt Aufrufe und Kampagnen zum Boykott von israelischen Waren oder Unternehmen sowie von israelischen Wissenschaftlern und Künstlern, die wie die 'Boycott-Divestment-Sanctions (BDS)'-Kampagne im Kern darauf abzielen oder durch ihre Protagonisten dahingehend ausgerichtet sind, die Existenz Israels in Frage zu stellen oder Israel als jüdischen Staat zu überwinden, als eine Erscheinung eines israelbezogenen Antisemitismus; Unterstützerinnen und Unterstützer von Boykott-Aufrufen, die sich selbst als nicht antisemitisch verstehen, sind aufgefordert, sich mit dem Antisemitismus der BDS-Kampagne aktiv auseinanderzusetzen und sich explizit gegen diesen zu wenden. Der Thüringer Landtag (7.) wird sicherstellen, dass Zusammenschlüsse, Gruppen und Einzelpersonen, die antisemitische Boykottkampagnen unterstützen, keine finanzielle, strukturelle oder anderweitige Unterstützung durch den Freistaat erfahren.“ Die AfD hatte einen "alternativen" Entwurf eingebracht, der wesentlich kürzer und allgemeiner (ohne Nennung von BDS) formuliert war, aber trotzdem keine echte Alternative darstellte. Alle Parteien verkennen somit den rassistischen Charakter des israelischen Apartheidstaates. Es gilt also, den Rassismus der Parteien CDU, LINKE, SPD, GRÜNE und AfD konsequent zu bekämpfen. Die NRhZ dokumentiert die Anträge.
Verabschiedete Fassung des von CDU, LINKE, SPD und GRÜNE eingebrachten Antrags "Antisemitismus in Thüringen konsequent bekämpfen"
"Judenfeindschaft gilt als das älteste soziale, kulturelle, religiöse, politische Vorurteil der Menschheit; Judenfeindschaft äußert sich, lange bevor Diskriminierung und brachiale Gewalt das Ressentiment öffentlich machen, in ausgrenzenden und stigmatisierenden Stereotypen, das heißt in überlieferten Vorstellungen der Mehrheit von der Minderheit, die unreflektiert von Generation zu Generation weitergegeben werden. Das ist ein Argument gegen die Vermutung, es gäbe derzeit einen 'neuen Antisemitismus', der sich in seinen Inhalten oder in der Radikalität vom 'alten Antisemitismus' unterscheide."
(Prof. Dr. Wolfgang Benz, Leiter des Zentrums für Antisemitismusforschung an der Technischen Universität Berlin)
I. Der Thüringer Landtag stellt fest:
Wir ächten jede Form des Antisemitismus. Dazu gehören auch alle Varianten eines israelbezogenen Antisemitismus, durch den das Existenzrecht Israels in Frage gestellt wird. Wir bekennen uns zu unserer aus der deutschen Geschichte erwachsenden besonderen Verantwortung gegenüber Israel, dem als Folge aus der Shoah gegründeten jüdischen und demokratischen Staat und Zufluchtsort. Das Existenzrecht Israels ist für uns nicht verhandelbar. Antisemitismus darf nie wieder unwidersprochen bleiben und in die demokratische Kultur einsickern. Wir werden alles Nötige tun, damit jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger in Thüringen keine Angst vor Anfeindungen und Übergriffen haben müssen. Wir werden alles Nötige tun, damit antisemitisch motivierte Hasskriminalität konsequent geahndet und bestraft wird. Der Thüringer Landtag bekennt sich zu seiner Verantwortung, Aktivitäten und Maßnahmen gegen alte und neue Formen des Antisemitismus in Thüringen zu unterstützen. Dies gilt für die historische Bildung ebenso wie für die Aufklärung über neue Erscheinungsformen des Antisemitismus - unter in Deutschland geborenen Menschen ebenso wie unter Migrantinnen und Migranten. Der Thüringer Landtag verpflichtet sich, jeder Form des Antisemitismus schon im Entstehen mit aller Konsequenz entgegenzutreten.
II. Der Thüringer Landtag
1. verurteilt im Engagement für eine offene Gesellschaft jede Form des Antisemitismus;
2. verurteilt die mit dem Verbrennen von Davidsternen und israelischen Fahnen verbundene Diskreditierung des Judentums und des Staates Israel als Staat der Jüdinnen und Juden;
3. bekennt sich zur besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber dem demokratischen und jüdischen Staat Israel: das Existenzrecht Israels ist für uns nicht verhandelbar;
4. verurteilt jegliche antisemitischen Äußerungen bis hin zu Ausschreitungen im Alltag und im Rahmen von öffentlichen Versammlungen und Aufzügen;
5. benennt den ideologisch motivierten und auf die Delegitimierung Israels ausgerichteten Geschichtsrevisionismus als klar antisemitisch motiviert;
6. verurteilt Aufrufe und Kampagnen zum Boykott von israelischen Waren oder Unternehmen sowie von israelischen Wissenschaftlern und Künstlern, die wie die 'Boycott-Divestment-Sanctions (BDS)'-Kampagne im Kern darauf abzielen oder durch ihre Protagonisten dahingehend ausgerichtet sind, die Existenz Israels in Frage zu stellen oder Israel als jüdischen Staat zu überwinden, als eine Erscheinung eines israelbezogenen Antisemitismus; Unterstützerinnen und Unterstützer von Boykott-Aufrufen, die sich selbst als nicht antisemitisch verstehen, sind aufgefordert, sich mit dem Antisemitismus der BDS-Kampagne aktiv auseinanderzusetzen und sich explizit gegen diesen zu wenden;
7. wird sicherstellen, dass Zusammenschlüsse, Gruppen und Einzelpersonen, die antisemitische Boykottkampagnen unterstützen, keine finanzielle, strukturelle oder anderweitige Unterstützung durch den Freistaat erfahren;
8. wird sich weiterhin und verstärkt in Zusammenarbeit mit geeigneten Partnern für eine Aufklärungs- und Bildungsarbeit einsetzen, die antisemitischen Einstellungen in allen gesellschaftlichen Bereichen nachhaltig begegnet und diesen entgegenwirkt;
9. fördert und unterstützt Antisemitismusprävention in der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit sowie in der Erwachsenenbildung;
10. fördert Antisemitismusprävention in der politischen Bildungsarbeit und unterstützt die über das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit erfolgte Verlässlichkeit und langfristige Planungssicherheit für zivilgesellschaftliche Akteure;
11. setzt sich dafür ein, dass über das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit weitere geeignete Maßnahmen gefördert werden, die zur Sensibilisierung der Gesellschaft für aktuelle und historische Formen des Antisemitismus und zur politischen Bildung beitragen;
12. bittet die Landesregierung, unter Einbeziehung der Landeszentrale für politische Bildung und des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien entsprechende Angebote zur Antisemitismusprävention zu konzeptionieren;
13. setzt sich für eine spezifischere Erfassung antisemitischer Straftaten durch Sicherheitsbehörden ein, welche stärker die zugrunde liegende Motivation der Täter und Täterinnen beinhaltet, und wird entsprechende Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen der Sicherheitsbehörden zur Einordnung antisemitischer Straftaten anregen;
14. wird weiterhin mit vielfältigen Veranstaltungen - auch in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren - das Gedenken an den Holocaust wachhalten und die Erinnerungseinrichtungen (zum Beispiel die Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora oder den Erinnerungsort Topf & Söhne) und die zivilgesellschaftlichen Bildungsträger stärken sowie ausreichende Mittel für die Gedenkstätten und die historisch-politische Bildungsarbeit bereitstellen;
15. unterstützt und fördert weiterhin die Jüdische Landesgemeinde Thüringens, um auch in Zukunft aktives jüdisches Leben in unserem Bundesland zu ermöglichen.
III. Der Thüringer Landtag bittet den Gemeinde- und Städtebund sowie den Thüringer Landkreistag, sich dem Anliegen anzuschließen und auf kommunaler Ebene entsprechend zu unterstützen.
IV. Der Thüringer Landtag bittet alle in Thüringen lebenden Menschen, ihren Beitrag zur Abwehr des Antisemitismus zu leisten.
Begründung:
Wird der politische und gesellschaftliche Verantwortungskonsens gegenüber der eigenen Geschichte und gegenüber dem Staat Israel aufgekündigt, wird die Holocausterinnerung abgewehrt, werden mit dem Holocaust verbundene historische Begriffe für aktuelle politische Fragen umgedeutet, dann werden die erreichten Erfolge der Vergangenheitsaufarbeitung vor uns und vor der Welt infrage gestellt.
Der Kampf gegen jede Form von Antisemitismus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Er kann nicht allein staatliche Aufgabe oder gar Aufgabe der in Deutschland lebenden jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sein. Demokratische Parteien und zivilgesellschaftliche Organisationen müssen deutlich machen, dass es für antisemitische Ansichten - auch in ihren eigenen Reihen - keinen Platz gibt.
Jede Form von Antisemitismus ist beschämend für uns alle - gleichgültig, ob strafbar oder nicht, ob politisch, religiös oder rassistisch motiviert. Jeder Versuch, die Würde eines Menschen zu verletzen, stellt das Zusammenleben in Thüringen und Deutschland insgesamt infrage und wird von uns nicht geduldet.
Antisemitische Schmierereien im öffentlichen Raum, Verwüstungen jüdischer Friedhöfe, judenfeindliche Anfeindungen auf der Straße, Hetze in sozialen Medien - all das ist für jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger, auch in Thüringen, schon wieder zur traurigen Realität geworden. Seit Jahren belegen der Thüringen-Monitor oder bundesweite Erhebungen, wie die "Mitte Studie": Antisemitische Einstellungen sind längst keine Randerscheinung mehr. Der letzte Bericht des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus des Bundes im Jahr 2017 offenbart, wie weit antisemitische Einstellungen und Verhaltensweisen in allen gesellschaftlichen Milieus greifen.
Es gibt spezifische Formen des Antisemitismus: etwa religiösen Antijudaismus, rassistischen Antisemitismus, antizionistischen Antisemitismus, sekundären Antisemitismus; sie reichen von Boykott-Kampagnen (zum Beispiel von "Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen für Palästina") über die Ablehnung erinnerungskultureller Verantwortung und die Konstruktion jüdischer Verschwörungen bis hin zu doppelten Standards in Bezug auf israelische Politik oder Verharmlosung von antisemitisch motiviertem Terror. Als weitere, aktuell präsente Ausprägung ist muslimischer Antisemitismus für jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland spürbar. Gleichwohl ist festzuhalten: 90 Prozent der antisemitischen Straftaten werden aktuell als politisch rechts motiviert eingeordnet - eine Fokussierung allein auf muslimischen Antisemitismus würde also die gesellschaftlichen Zustände ignorieren und beschönigen.
Antisemitische Einstellungen, Klischees, Vorurteile und Gewalttaten sind daher eine Herausforderung für unsere gesamte Gesellschaft. Sie sind in allen gesellschaftlichen Milieus vorhanden, in allen Bildungsschichten, in allen religiösen und politischen Strömungen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Schoah - der Entrechtung und industriellen Vernichtung von sechs Millionen Juden - trägt Deutschland eine besondere Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus und für die Existenz des Staates Israel. Es gilt eindeutig, gegen jeden Antisemitismus einzutreten. Unsere Anforderungen an Integration müssen deshalb auch darauf gerichtet sein, die besondere Verantwortung unseres Landes gegenüber jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Deutschland und gegenüber dem Staat Israel deutlich zu machen.
Wer jüdisches Leben in Deutschland ablehnt, wer die Erinnerungs- und Gedenkkultur an die Schoah infrage stellt, wer von "Schuldkult" oder vom "Denkmal der Schande" in Bezug auf das Holocaustmahnmal in Berlin spricht oder das Existenzrecht Israels infrage stellt, wird auf unseren entschiedenen Widerstand stoßen.
Für die Fraktion der CDU: Emde
Für die Fraktion DIE LINKE: Blechschmidt
Für die Fraktion der SPD: Marx
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rothe-Beinlich
In der ursprünglichen Version vom 13.3.2018 hieß es:
I. Der Thüringer Landtag stellt fest:
Wir ächten jede Form des Antisemitismus. Er darf nie wieder unwidersprochen bleiben und in die demokratische Kultur einsickern. Wir werden alles Nötige tun, damit jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger in Thüringen keine Angst vor Anfeindungen und Übergriffen haben müssen. Wir werden alles Nötige tun, damit antisemitisch motivierte Hasskriminalität konsequent geahndet und bestraft wird. Der Thüringer Landtag bekennt sich zu seiner Verantwortung, Aktivitäten und Maßnahmen gegen alte und neue Formen des Antisemitismus in Thüringen zu unterstützen. Dies gilt für die historische Bildung ebenso wie für die Aufklärung über neue Erscheinungsformen des Antisemitismus - unter in Deutschland geborenen Menschen ebenso wie unter Migrantinnen und Migranten. Der Thüringer Landtag verpflichtet sich, jeder Form des Antisemitismus schon im Entstehen mit aller Konsequenz entgegenzutreten.
II. Der Thüringer Landtag
6. erklärt, dass die Aktivitäten der "Boycott-Divestment-Sanctions (BDS)"-Bewegung als antisemitisch einzuordnen sind, und verurteilt diese;
7. tritt der weltweiten BDS-Bewegung entschlossen entgegen und verurteilt den Aufruf zum Boykott von israelischen Waren oder Unternehmen sowie von israelischen Wissenschaftlern und Künstlern;
8. wird sich darum bemühen, dass der Freistaat Thüringen nicht bei Veranstaltungen auftritt oder an solchen teilnimmt, bei denen BDS-Positionen vertreten werden, und wird Gruppierungen, die Positionen der BDS-Bewegung vertreten wollen, weder finanzielle noch strukturelle Unterstützung zur Verfügung stellen;
Die "Alternative" der AfD (Drucksache 6/5461) vom 20.03.2018 hatte folgenden Wortlaut:
Antisemitismus in Thüringen konsequent bekämpfen
Antisemitismus und politischem Extremismus jeglicher Couleur entgegentreten
I. Der Thüringer Landtag
1. verurteilt Antisemitismus in all seinen Formen;
2. beobachtet das Anwachsen des Antisemitismus in den letzten Jahren mit großer Sorge;
3. erklärt, dass jüdisches Gemeindeleben und jüdische Kultur selbstverständlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in Thüringen sind;
4. unterstützt die Bildungs- und Aufklärungsarbeit über Antisemitismus;
5. anerkennt das Existenzrecht Israels;
6. lehnt jegliche Zusammenarbeit des Freistaats Thüringen mit Gruppierungen, Verbänden oder Vereinen ab, die offen oder versteckt eine antisemitische Agenda verfolgen;
7. bekräftigt, dass die pluralistische und offene Gesellschaft mit der staatlichen Verordnung einer Weltanschauung unvereinbar ist.
II. Der Thüringer Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. jede Unterstützung von Gruppierungen, Verbänden oder Vereinen einzustellen, die offen oder versteckt eine antisemitische Agenda verfolgen;
2. entschieden gegen jeglichen politischen Extremismus vorzugehen, seien es Linksextremismus, Rechtsextremismus oder ein extremistischer Islam.
Begründung:
Der gegen Juden und jüdisches Leben gerichtete Antisemitismus (eigentlich: Antijudaismus) in all seinen Formen ist mit den Grundlagen und Regeln eines zivilisierten Zusammenlebens nicht vereinbar. Indes breiten sich seit einiger Zeit antisemitische Stereotype und Ideologien in Deutschland auch in der Öffentlichkeit wieder verstärkt aus. Dies ist nicht nur erkennbar an entsprechenden Äußerungen und Taten politischer Extremisten, sondern auch an der massiven Präsenz des Antisemitismus bei Muslimen. In Reaktion hierauf wurde von jüdischer Seite wiederholt vor einem Anwachsen des islamischen Antisemitismus vor allem infolge der massiven Zuwanderung seit 2015 gewarnt. Diese Warnungen werden von der Politik bisher ganz unzureichend aufgegriffen, weil weite Teile der Politik bestimmte Formen des Antisemitismus de facto akzeptieren oder sogar unterstützen.
Die Bekämpfung des Antisemitismus darf nicht dafür missbraucht werden, von Staats wegen eine bestimmte Weltanschauung oder Gesinnung als verbindlich zu verordnen, da eine Staatsideologie mit einem freiheitlichen Rechtsstaat und einer offenen Gesellschaft unvereinbar ist. Vielmehr gilt es, in der Zurückweisung des Antisemitismus den Rechtsstaat durchzusetzen.
Für die Fraktion: Möller
Quellen:
Parlamentarischer Ablauf
http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/vorgaenge/66183/1
Fassung von CDU, LINKE, SPD und GRÜNE vom 13.03.2018 (Drucksache 6/5415)
http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/66183/antisemitismus-in-th%c3%bcringen-konsequent-bek%c3%a4mpfen.pdf
Fassung der AfD vom 20.03.2018 (Drucksache 6/5461)
http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/66284/antisemitismus-in-th%c3%bcringen-konsequent-bek%c3%a4mpfen-antisemitismus-und-politischem-extremismus-jeglicher-couleur-entgegentreten.pdf
Fassung von CDU, LINKE, SPD und GRÜNE vom 15.06.2018 (Drucksache 6/5856)
http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/67419/antisemitismus-in-th%c3%bcringen-konsequent-bek%c3%a4mpfen.pdf
Online-Flyer Nr. 665 vom 27.06.2018
Verabschiedung eines Antrags zum "Antisemitismus" im Thüringer Landtag
Rassismus konsequent bekämpfen
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
Der Thüringer Landtag hat sich mit dem Thema "Antisemitismus" befasst und am 22. Juni 2018 einen Antrag der Parteien CDU, LINKE, SPD und GRÜNE verabschiedet. Die erste Fassung des Antrags vom 13.03.2018 erfuhr einige Änderungen. Jetzt heißt es in der verabschiedeten Fassung – Israels Rassismus ignorierend – zum Thema BDS: „Der Thüringer Landtag (6.) verurteilt Aufrufe und Kampagnen zum Boykott von israelischen Waren oder Unternehmen sowie von israelischen Wissenschaftlern und Künstlern, die wie die 'Boycott-Divestment-Sanctions (BDS)'-Kampagne im Kern darauf abzielen oder durch ihre Protagonisten dahingehend ausgerichtet sind, die Existenz Israels in Frage zu stellen oder Israel als jüdischen Staat zu überwinden, als eine Erscheinung eines israelbezogenen Antisemitismus; Unterstützerinnen und Unterstützer von Boykott-Aufrufen, die sich selbst als nicht antisemitisch verstehen, sind aufgefordert, sich mit dem Antisemitismus der BDS-Kampagne aktiv auseinanderzusetzen und sich explizit gegen diesen zu wenden. Der Thüringer Landtag (7.) wird sicherstellen, dass Zusammenschlüsse, Gruppen und Einzelpersonen, die antisemitische Boykottkampagnen unterstützen, keine finanzielle, strukturelle oder anderweitige Unterstützung durch den Freistaat erfahren.“ Die AfD hatte einen "alternativen" Entwurf eingebracht, der wesentlich kürzer und allgemeiner (ohne Nennung von BDS) formuliert war, aber trotzdem keine echte Alternative darstellte. Alle Parteien verkennen somit den rassistischen Charakter des israelischen Apartheidstaates. Es gilt also, den Rassismus der Parteien CDU, LINKE, SPD, GRÜNE und AfD konsequent zu bekämpfen. Die NRhZ dokumentiert die Anträge.
Verabschiedete Fassung des von CDU, LINKE, SPD und GRÜNE eingebrachten Antrags "Antisemitismus in Thüringen konsequent bekämpfen"
"Judenfeindschaft gilt als das älteste soziale, kulturelle, religiöse, politische Vorurteil der Menschheit; Judenfeindschaft äußert sich, lange bevor Diskriminierung und brachiale Gewalt das Ressentiment öffentlich machen, in ausgrenzenden und stigmatisierenden Stereotypen, das heißt in überlieferten Vorstellungen der Mehrheit von der Minderheit, die unreflektiert von Generation zu Generation weitergegeben werden. Das ist ein Argument gegen die Vermutung, es gäbe derzeit einen 'neuen Antisemitismus', der sich in seinen Inhalten oder in der Radikalität vom 'alten Antisemitismus' unterscheide."
(Prof. Dr. Wolfgang Benz, Leiter des Zentrums für Antisemitismusforschung an der Technischen Universität Berlin)
I. Der Thüringer Landtag stellt fest:
Wir ächten jede Form des Antisemitismus. Dazu gehören auch alle Varianten eines israelbezogenen Antisemitismus, durch den das Existenzrecht Israels in Frage gestellt wird. Wir bekennen uns zu unserer aus der deutschen Geschichte erwachsenden besonderen Verantwortung gegenüber Israel, dem als Folge aus der Shoah gegründeten jüdischen und demokratischen Staat und Zufluchtsort. Das Existenzrecht Israels ist für uns nicht verhandelbar. Antisemitismus darf nie wieder unwidersprochen bleiben und in die demokratische Kultur einsickern. Wir werden alles Nötige tun, damit jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger in Thüringen keine Angst vor Anfeindungen und Übergriffen haben müssen. Wir werden alles Nötige tun, damit antisemitisch motivierte Hasskriminalität konsequent geahndet und bestraft wird. Der Thüringer Landtag bekennt sich zu seiner Verantwortung, Aktivitäten und Maßnahmen gegen alte und neue Formen des Antisemitismus in Thüringen zu unterstützen. Dies gilt für die historische Bildung ebenso wie für die Aufklärung über neue Erscheinungsformen des Antisemitismus - unter in Deutschland geborenen Menschen ebenso wie unter Migrantinnen und Migranten. Der Thüringer Landtag verpflichtet sich, jeder Form des Antisemitismus schon im Entstehen mit aller Konsequenz entgegenzutreten.
II. Der Thüringer Landtag
1. verurteilt im Engagement für eine offene Gesellschaft jede Form des Antisemitismus;
2. verurteilt die mit dem Verbrennen von Davidsternen und israelischen Fahnen verbundene Diskreditierung des Judentums und des Staates Israel als Staat der Jüdinnen und Juden;
3. bekennt sich zur besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber dem demokratischen und jüdischen Staat Israel: das Existenzrecht Israels ist für uns nicht verhandelbar;
4. verurteilt jegliche antisemitischen Äußerungen bis hin zu Ausschreitungen im Alltag und im Rahmen von öffentlichen Versammlungen und Aufzügen;
5. benennt den ideologisch motivierten und auf die Delegitimierung Israels ausgerichteten Geschichtsrevisionismus als klar antisemitisch motiviert;
6. verurteilt Aufrufe und Kampagnen zum Boykott von israelischen Waren oder Unternehmen sowie von israelischen Wissenschaftlern und Künstlern, die wie die 'Boycott-Divestment-Sanctions (BDS)'-Kampagne im Kern darauf abzielen oder durch ihre Protagonisten dahingehend ausgerichtet sind, die Existenz Israels in Frage zu stellen oder Israel als jüdischen Staat zu überwinden, als eine Erscheinung eines israelbezogenen Antisemitismus; Unterstützerinnen und Unterstützer von Boykott-Aufrufen, die sich selbst als nicht antisemitisch verstehen, sind aufgefordert, sich mit dem Antisemitismus der BDS-Kampagne aktiv auseinanderzusetzen und sich explizit gegen diesen zu wenden;
7. wird sicherstellen, dass Zusammenschlüsse, Gruppen und Einzelpersonen, die antisemitische Boykottkampagnen unterstützen, keine finanzielle, strukturelle oder anderweitige Unterstützung durch den Freistaat erfahren;
8. wird sich weiterhin und verstärkt in Zusammenarbeit mit geeigneten Partnern für eine Aufklärungs- und Bildungsarbeit einsetzen, die antisemitischen Einstellungen in allen gesellschaftlichen Bereichen nachhaltig begegnet und diesen entgegenwirkt;
9. fördert und unterstützt Antisemitismusprävention in der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit sowie in der Erwachsenenbildung;
10. fördert Antisemitismusprävention in der politischen Bildungsarbeit und unterstützt die über das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit erfolgte Verlässlichkeit und langfristige Planungssicherheit für zivilgesellschaftliche Akteure;
11. setzt sich dafür ein, dass über das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit weitere geeignete Maßnahmen gefördert werden, die zur Sensibilisierung der Gesellschaft für aktuelle und historische Formen des Antisemitismus und zur politischen Bildung beitragen;
12. bittet die Landesregierung, unter Einbeziehung der Landeszentrale für politische Bildung und des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien entsprechende Angebote zur Antisemitismusprävention zu konzeptionieren;
13. setzt sich für eine spezifischere Erfassung antisemitischer Straftaten durch Sicherheitsbehörden ein, welche stärker die zugrunde liegende Motivation der Täter und Täterinnen beinhaltet, und wird entsprechende Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen der Sicherheitsbehörden zur Einordnung antisemitischer Straftaten anregen;
14. wird weiterhin mit vielfältigen Veranstaltungen - auch in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren - das Gedenken an den Holocaust wachhalten und die Erinnerungseinrichtungen (zum Beispiel die Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora oder den Erinnerungsort Topf & Söhne) und die zivilgesellschaftlichen Bildungsträger stärken sowie ausreichende Mittel für die Gedenkstätten und die historisch-politische Bildungsarbeit bereitstellen;
15. unterstützt und fördert weiterhin die Jüdische Landesgemeinde Thüringens, um auch in Zukunft aktives jüdisches Leben in unserem Bundesland zu ermöglichen.
III. Der Thüringer Landtag bittet den Gemeinde- und Städtebund sowie den Thüringer Landkreistag, sich dem Anliegen anzuschließen und auf kommunaler Ebene entsprechend zu unterstützen.
IV. Der Thüringer Landtag bittet alle in Thüringen lebenden Menschen, ihren Beitrag zur Abwehr des Antisemitismus zu leisten.
Begründung:
Wird der politische und gesellschaftliche Verantwortungskonsens gegenüber der eigenen Geschichte und gegenüber dem Staat Israel aufgekündigt, wird die Holocausterinnerung abgewehrt, werden mit dem Holocaust verbundene historische Begriffe für aktuelle politische Fragen umgedeutet, dann werden die erreichten Erfolge der Vergangenheitsaufarbeitung vor uns und vor der Welt infrage gestellt.
Der Kampf gegen jede Form von Antisemitismus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Er kann nicht allein staatliche Aufgabe oder gar Aufgabe der in Deutschland lebenden jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sein. Demokratische Parteien und zivilgesellschaftliche Organisationen müssen deutlich machen, dass es für antisemitische Ansichten - auch in ihren eigenen Reihen - keinen Platz gibt.
Jede Form von Antisemitismus ist beschämend für uns alle - gleichgültig, ob strafbar oder nicht, ob politisch, religiös oder rassistisch motiviert. Jeder Versuch, die Würde eines Menschen zu verletzen, stellt das Zusammenleben in Thüringen und Deutschland insgesamt infrage und wird von uns nicht geduldet.
Antisemitische Schmierereien im öffentlichen Raum, Verwüstungen jüdischer Friedhöfe, judenfeindliche Anfeindungen auf der Straße, Hetze in sozialen Medien - all das ist für jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger, auch in Thüringen, schon wieder zur traurigen Realität geworden. Seit Jahren belegen der Thüringen-Monitor oder bundesweite Erhebungen, wie die "Mitte Studie": Antisemitische Einstellungen sind längst keine Randerscheinung mehr. Der letzte Bericht des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus des Bundes im Jahr 2017 offenbart, wie weit antisemitische Einstellungen und Verhaltensweisen in allen gesellschaftlichen Milieus greifen.
Es gibt spezifische Formen des Antisemitismus: etwa religiösen Antijudaismus, rassistischen Antisemitismus, antizionistischen Antisemitismus, sekundären Antisemitismus; sie reichen von Boykott-Kampagnen (zum Beispiel von "Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen für Palästina") über die Ablehnung erinnerungskultureller Verantwortung und die Konstruktion jüdischer Verschwörungen bis hin zu doppelten Standards in Bezug auf israelische Politik oder Verharmlosung von antisemitisch motiviertem Terror. Als weitere, aktuell präsente Ausprägung ist muslimischer Antisemitismus für jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland spürbar. Gleichwohl ist festzuhalten: 90 Prozent der antisemitischen Straftaten werden aktuell als politisch rechts motiviert eingeordnet - eine Fokussierung allein auf muslimischen Antisemitismus würde also die gesellschaftlichen Zustände ignorieren und beschönigen.
Antisemitische Einstellungen, Klischees, Vorurteile und Gewalttaten sind daher eine Herausforderung für unsere gesamte Gesellschaft. Sie sind in allen gesellschaftlichen Milieus vorhanden, in allen Bildungsschichten, in allen religiösen und politischen Strömungen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Schoah - der Entrechtung und industriellen Vernichtung von sechs Millionen Juden - trägt Deutschland eine besondere Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus und für die Existenz des Staates Israel. Es gilt eindeutig, gegen jeden Antisemitismus einzutreten. Unsere Anforderungen an Integration müssen deshalb auch darauf gerichtet sein, die besondere Verantwortung unseres Landes gegenüber jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Deutschland und gegenüber dem Staat Israel deutlich zu machen.
Wer jüdisches Leben in Deutschland ablehnt, wer die Erinnerungs- und Gedenkkultur an die Schoah infrage stellt, wer von "Schuldkult" oder vom "Denkmal der Schande" in Bezug auf das Holocaustmahnmal in Berlin spricht oder das Existenzrecht Israels infrage stellt, wird auf unseren entschiedenen Widerstand stoßen.
Für die Fraktion der CDU: Emde
Für die Fraktion DIE LINKE: Blechschmidt
Für die Fraktion der SPD: Marx
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rothe-Beinlich
In der ursprünglichen Version vom 13.3.2018 hieß es:
I. Der Thüringer Landtag stellt fest:
Wir ächten jede Form des Antisemitismus. Er darf nie wieder unwidersprochen bleiben und in die demokratische Kultur einsickern. Wir werden alles Nötige tun, damit jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger in Thüringen keine Angst vor Anfeindungen und Übergriffen haben müssen. Wir werden alles Nötige tun, damit antisemitisch motivierte Hasskriminalität konsequent geahndet und bestraft wird. Der Thüringer Landtag bekennt sich zu seiner Verantwortung, Aktivitäten und Maßnahmen gegen alte und neue Formen des Antisemitismus in Thüringen zu unterstützen. Dies gilt für die historische Bildung ebenso wie für die Aufklärung über neue Erscheinungsformen des Antisemitismus - unter in Deutschland geborenen Menschen ebenso wie unter Migrantinnen und Migranten. Der Thüringer Landtag verpflichtet sich, jeder Form des Antisemitismus schon im Entstehen mit aller Konsequenz entgegenzutreten.
II. Der Thüringer Landtag
6. erklärt, dass die Aktivitäten der "Boycott-Divestment-Sanctions (BDS)"-Bewegung als antisemitisch einzuordnen sind, und verurteilt diese;
7. tritt der weltweiten BDS-Bewegung entschlossen entgegen und verurteilt den Aufruf zum Boykott von israelischen Waren oder Unternehmen sowie von israelischen Wissenschaftlern und Künstlern;
8. wird sich darum bemühen, dass der Freistaat Thüringen nicht bei Veranstaltungen auftritt oder an solchen teilnimmt, bei denen BDS-Positionen vertreten werden, und wird Gruppierungen, die Positionen der BDS-Bewegung vertreten wollen, weder finanzielle noch strukturelle Unterstützung zur Verfügung stellen;
Die "Alternative" der AfD (Drucksache 6/5461) vom 20.03.2018 hatte folgenden Wortlaut:
Antisemitismus in Thüringen konsequent bekämpfen
Antisemitismus und politischem Extremismus jeglicher Couleur entgegentreten
I. Der Thüringer Landtag
1. verurteilt Antisemitismus in all seinen Formen;
2. beobachtet das Anwachsen des Antisemitismus in den letzten Jahren mit großer Sorge;
3. erklärt, dass jüdisches Gemeindeleben und jüdische Kultur selbstverständlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in Thüringen sind;
4. unterstützt die Bildungs- und Aufklärungsarbeit über Antisemitismus;
5. anerkennt das Existenzrecht Israels;
6. lehnt jegliche Zusammenarbeit des Freistaats Thüringen mit Gruppierungen, Verbänden oder Vereinen ab, die offen oder versteckt eine antisemitische Agenda verfolgen;
7. bekräftigt, dass die pluralistische und offene Gesellschaft mit der staatlichen Verordnung einer Weltanschauung unvereinbar ist.
II. Der Thüringer Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. jede Unterstützung von Gruppierungen, Verbänden oder Vereinen einzustellen, die offen oder versteckt eine antisemitische Agenda verfolgen;
2. entschieden gegen jeglichen politischen Extremismus vorzugehen, seien es Linksextremismus, Rechtsextremismus oder ein extremistischer Islam.
Begründung:
Der gegen Juden und jüdisches Leben gerichtete Antisemitismus (eigentlich: Antijudaismus) in all seinen Formen ist mit den Grundlagen und Regeln eines zivilisierten Zusammenlebens nicht vereinbar. Indes breiten sich seit einiger Zeit antisemitische Stereotype und Ideologien in Deutschland auch in der Öffentlichkeit wieder verstärkt aus. Dies ist nicht nur erkennbar an entsprechenden Äußerungen und Taten politischer Extremisten, sondern auch an der massiven Präsenz des Antisemitismus bei Muslimen. In Reaktion hierauf wurde von jüdischer Seite wiederholt vor einem Anwachsen des islamischen Antisemitismus vor allem infolge der massiven Zuwanderung seit 2015 gewarnt. Diese Warnungen werden von der Politik bisher ganz unzureichend aufgegriffen, weil weite Teile der Politik bestimmte Formen des Antisemitismus de facto akzeptieren oder sogar unterstützen.
Die Bekämpfung des Antisemitismus darf nicht dafür missbraucht werden, von Staats wegen eine bestimmte Weltanschauung oder Gesinnung als verbindlich zu verordnen, da eine Staatsideologie mit einem freiheitlichen Rechtsstaat und einer offenen Gesellschaft unvereinbar ist. Vielmehr gilt es, in der Zurückweisung des Antisemitismus den Rechtsstaat durchzusetzen.
Für die Fraktion: Möller
Quellen:
Parlamentarischer Ablauf
http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/vorgaenge/66183/1
Fassung von CDU, LINKE, SPD und GRÜNE vom 13.03.2018 (Drucksache 6/5415)
http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/66183/antisemitismus-in-th%c3%bcringen-konsequent-bek%c3%a4mpfen.pdf
Fassung der AfD vom 20.03.2018 (Drucksache 6/5461)
http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/66284/antisemitismus-in-th%c3%bcringen-konsequent-bek%c3%a4mpfen-antisemitismus-und-politischem-extremismus-jeglicher-couleur-entgegentreten.pdf
Fassung von CDU, LINKE, SPD und GRÜNE vom 15.06.2018 (Drucksache 6/5856)
http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/67419/antisemitismus-in-th%c3%bcringen-konsequent-bek%c3%a4mpfen.pdf
Online-Flyer Nr. 665 vom 27.06.2018