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Arbeit und Soziales
Heils Grundrentenkonzept: Kleiner Wurf zum großen Namen
Schwundrente
Von Harald Schauff
Der Rentengipfel erbebte und gebar ein Mäuschen. Das sollte zuerst den Namen ‘Respektrente’ tragen, was merkwürdig klingt, nach einer künstlich nachgeschobenen besonderen Wertschätzung jahrzehntelanger Niedriglohnschinderei. Weil es wohl zu aufgesetzt wirkte, folgte die Umtaufe in ‘Grundrente’, was sich zunächst viel versprechend anhört, als solle damit drohender Altersarmut grundsätzlich vorgebeugt werden.
Wie so oft kann das Modell, genau betrachtet, nicht halten, was der Klang verspricht. Heils Entwurf bietet lediglich Zuschläge für Geringverdiener. Voraussetzung: Sie haben mindestens 35 Jahre lang Beiträge gezahlt. Wo die Rente unter 896 Euro liegt, soll sie um bis zu 447 Euro monatlich aufgestockt werden. Immerhin: Teilzeitarbeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten werden mitberücksichtigt. Es gibt keine Bedürftigkeitsprüfung, woran sich Unionspolitiker und Unternehmensverbände reiben. Das Mäuschen lächelt. Doch 35 Jahre sind eine hohe Hürde, die eher wenige nehmen. Das ist wohl einkalkuliert. Die Kosten sollen im ‘überschaubaren Rahmen’ bleiben. Geschätzte 5 Mrd. Euro sind veranschlagt.
Außerdem soll Arbeitsmoral und Leistungsdenken Genüge getan werden: Wer lange hart gearbeitet hat, soll besser gestellt werden, als jemand, der wenig oder gar nicht gearbeitet hat. Arbeitsminister Heil betonte dies wiederholt bei Talkshow-Auftritten. Als hätten Erwerbslose ihre Situation aus freien Stücken gewählt.
Angesichts der Umwälzungen auf dem Arbeitsmarkt kann das ewige Ausspielen von Erwerbslosen gegen Erwerbstätige im Niedriglohnbereich nur Kopfschütteln hervorrufen. Altersarmut wird durch diese Strategie nicht bekämpft. Dafür braucht es einschneidendere Maßnahmen wie die Einführung einer Grundrente, die den Namen verdient, also bei mind. 1000 Euro monatlich liegt und am besten steuerfinanziert und unabhängig von Beitragszahlungen ist. Das bestehende umlagefinanzierte Rentensystem kann das Existenzminimum für eine wachsende Anzahl von Rentnern nicht mehr gewährleisten. Eingeführt in den 50er Jahren, als Vollbeschäftigung herrschte, ist es auf Gedeih und Verderb an den Arbeitsmarkt und die Lohnentwicklung gekoppelt. Durch Automation und niedrige Löhne sinken die Einzahlungen und damit die Auszahlungen.
Inzwischen liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Laut SPIEGEL-Bericht (25.8.2018) müsste die Rentenkasse im Jahr 2040 fast 90 Mrd. Euro zusätzlich aufbringen, um den gegenwärtigen Stand zu halten. Für die nötigen Mehreinnahmen stehen drei Stellschrauben zur Verfügung: Eine Erhöhung der Rentenbeiträge, eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit oder ein höherer Zuschuss an Steuermitteln des Bundes. Denkbar wäre auch eine Mixtur aus allen drei Faktoren.
Höhere Rentenbeiträge dürften für Geringverdiener schwer zu stemmen sein. Noch abwegiger erscheint eine Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 70 oder sogar darüber hinaus. Ein Großteil der Beschäftigten schafft es nicht, solange durchzuhalten, weil er sich bei körperlich beanspruchenden Tätigkeiten wie z.B. im Handwerk Gelenke und Bandscheiben verschlissen hat. Die meisten wollen gar nicht so lange arbeiten, was erstens ihr gutes Recht ist und zweitens beim heutigen Stand der Technik in vielen Berufen auch nicht mehr nötig.
Viele gehen lieber früher in Rente und nehmen dafür Abschläge hin. Genau dies steckt als heimliches Kalkül hinter einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit. So lässt sich die Rente durch die Hintertür kürzen. Wenig beachtet wird die dritte Stellschraube, die Erhöhung des Bundeszuschusses. Schon jetzt pumpt der Bund jährlich beinahe 100 Milliarden Euro an Steuermitteln in das Rentensystem. Bei einer langfristigen Vergrößerung des Bundeszuschusses Richtung 200 Mrd. Euro-Marke drängt sich die Frage auf, ob es nicht sinnvoller wäre, gleich einen Systemwechsel zu vollziehen und eine steuerfinanzierte, armutsfeste Grundrente für alle einzuführen. Dies wäre auch ein erster großer Schritt Richtung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
Ein weiterer Vorteil: Durch die Finanzierung über Steuern wären endlich alle Berufs- und Einkommensgruppen beteiligt. Denn darin besteht ein gravierender Konstruktionsfehler des deutschen Rentensystems: Selbstständige, Beamte und Gutverdiener blieben von Beginn an außen vor und zahlen bis heute in ihre eigenen Töpfe.
Die Nachbarn Österreich und Schweiz begingen diesen Fehler nicht und beteiligten direkt sämtliche Berufsgruppen und Einkommensklassen. Es existiert eine Obergrenze, ein Deckel für die Auszahlungen, eben so wie eine Mindestrente, die vor Altersarmut schützt.
Auch der Vergleich mit den Niederlanden lohnt. Dort gibt es eine Grundrente, die den Namen verdient, weil sie das Existenzminimum tatsächlich abdeckt. Ab dem 66. Lebensjahr hat jede/r darauf Anspruch, die/der in den Niederlanden lebt. Hauptsächlich wird auch sie von Beitragszahlungen im Umlageverfahren gespeist. Allerdings ist deren Nachweis nicht zwingend erforderlich, um sie zu beziehen. Ihre Höhe liegt bei 45 Prozent des Durchschnittslohnes und mindestens 70 Prozent des Mindestlohnes. 2016 lag der Auszahlungsbetrag für Alleinstehende bei 1138 Euro im Monat, für Eheleute betrug er jeweils 784 Euro. Neben den Beiträgen der Versicherten fließt ein staatlicher Zuschuss in den Rententopf.
Die Rentenversicherung ist als Pflicht- und Volksversicherung für alle Niederländer ab dem 15. Lebensjahr bis zum Renteneintrittsalter angelegt. Der Beitragssatz betrug 2017 17,9 Prozent.
Die AOW-Pension, wie die Grundrente auch heißt, wird in jedem Berufsjahr um 2 Prozent aufgebaut. Nach maximal 50 Jahren ist der Aufbau komplett. Eine betriebliche Zusatzversicherung ergänzt die Grundrente, sie ist die 2. Säule. Als dritte Säule kommt die private Altersvorsorge hinzu.
Scherzhaft wird vom ‘Cappuchino-Modell’ gesprochen. Den Kaffee = Grundrente bekommt jede/r. Die betriebliche Altersversorgung stellt das Sahnehäubchen dar, die private Vorsorge die Schokostreusel.
Im Vergleich dazu gibt es in Deutschland nur kalten Kaffee für alle, die gar nichts oder nur wenig in die Rentenkasse eingezahlt haben: Eine bescheidene Grundsicherung. Daran würde auch Heils ‘Grundrente’ nichts großartig ändern, wegen erwähnter 35 Beitragsjahre. Wie ein Konzept aussieht, das diesen Namen verdient, kann beim niederländischen Nachbarn bestaunt werden. Zur Umsetzung eines solchen Modells braucht es vor allem eins: Die Lösung von der starrsinnigen Fixierung auf das vermeintliche Maß aller Dinge: Den Faktor Arbeit.
Harald Schauff ist Redakteur der Kölner Obdachlosen- und Straßenzeitung "Querkopf". Sein Artikel ist im "Querkopf", Ausgabe April 2019, erschienen.
Online-Flyer Nr. 701 vom 17.04.2019
Heils Grundrentenkonzept: Kleiner Wurf zum großen Namen
Schwundrente
Von Harald Schauff
Der Rentengipfel erbebte und gebar ein Mäuschen. Das sollte zuerst den Namen ‘Respektrente’ tragen, was merkwürdig klingt, nach einer künstlich nachgeschobenen besonderen Wertschätzung jahrzehntelanger Niedriglohnschinderei. Weil es wohl zu aufgesetzt wirkte, folgte die Umtaufe in ‘Grundrente’, was sich zunächst viel versprechend anhört, als solle damit drohender Altersarmut grundsätzlich vorgebeugt werden.
Wie so oft kann das Modell, genau betrachtet, nicht halten, was der Klang verspricht. Heils Entwurf bietet lediglich Zuschläge für Geringverdiener. Voraussetzung: Sie haben mindestens 35 Jahre lang Beiträge gezahlt. Wo die Rente unter 896 Euro liegt, soll sie um bis zu 447 Euro monatlich aufgestockt werden. Immerhin: Teilzeitarbeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten werden mitberücksichtigt. Es gibt keine Bedürftigkeitsprüfung, woran sich Unionspolitiker und Unternehmensverbände reiben. Das Mäuschen lächelt. Doch 35 Jahre sind eine hohe Hürde, die eher wenige nehmen. Das ist wohl einkalkuliert. Die Kosten sollen im ‘überschaubaren Rahmen’ bleiben. Geschätzte 5 Mrd. Euro sind veranschlagt.
Außerdem soll Arbeitsmoral und Leistungsdenken Genüge getan werden: Wer lange hart gearbeitet hat, soll besser gestellt werden, als jemand, der wenig oder gar nicht gearbeitet hat. Arbeitsminister Heil betonte dies wiederholt bei Talkshow-Auftritten. Als hätten Erwerbslose ihre Situation aus freien Stücken gewählt.
Angesichts der Umwälzungen auf dem Arbeitsmarkt kann das ewige Ausspielen von Erwerbslosen gegen Erwerbstätige im Niedriglohnbereich nur Kopfschütteln hervorrufen. Altersarmut wird durch diese Strategie nicht bekämpft. Dafür braucht es einschneidendere Maßnahmen wie die Einführung einer Grundrente, die den Namen verdient, also bei mind. 1000 Euro monatlich liegt und am besten steuerfinanziert und unabhängig von Beitragszahlungen ist. Das bestehende umlagefinanzierte Rentensystem kann das Existenzminimum für eine wachsende Anzahl von Rentnern nicht mehr gewährleisten. Eingeführt in den 50er Jahren, als Vollbeschäftigung herrschte, ist es auf Gedeih und Verderb an den Arbeitsmarkt und die Lohnentwicklung gekoppelt. Durch Automation und niedrige Löhne sinken die Einzahlungen und damit die Auszahlungen.
Inzwischen liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Laut SPIEGEL-Bericht (25.8.2018) müsste die Rentenkasse im Jahr 2040 fast 90 Mrd. Euro zusätzlich aufbringen, um den gegenwärtigen Stand zu halten. Für die nötigen Mehreinnahmen stehen drei Stellschrauben zur Verfügung: Eine Erhöhung der Rentenbeiträge, eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit oder ein höherer Zuschuss an Steuermitteln des Bundes. Denkbar wäre auch eine Mixtur aus allen drei Faktoren.
Höhere Rentenbeiträge dürften für Geringverdiener schwer zu stemmen sein. Noch abwegiger erscheint eine Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 70 oder sogar darüber hinaus. Ein Großteil der Beschäftigten schafft es nicht, solange durchzuhalten, weil er sich bei körperlich beanspruchenden Tätigkeiten wie z.B. im Handwerk Gelenke und Bandscheiben verschlissen hat. Die meisten wollen gar nicht so lange arbeiten, was erstens ihr gutes Recht ist und zweitens beim heutigen Stand der Technik in vielen Berufen auch nicht mehr nötig.
Viele gehen lieber früher in Rente und nehmen dafür Abschläge hin. Genau dies steckt als heimliches Kalkül hinter einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit. So lässt sich die Rente durch die Hintertür kürzen. Wenig beachtet wird die dritte Stellschraube, die Erhöhung des Bundeszuschusses. Schon jetzt pumpt der Bund jährlich beinahe 100 Milliarden Euro an Steuermitteln in das Rentensystem. Bei einer langfristigen Vergrößerung des Bundeszuschusses Richtung 200 Mrd. Euro-Marke drängt sich die Frage auf, ob es nicht sinnvoller wäre, gleich einen Systemwechsel zu vollziehen und eine steuerfinanzierte, armutsfeste Grundrente für alle einzuführen. Dies wäre auch ein erster großer Schritt Richtung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
Ein weiterer Vorteil: Durch die Finanzierung über Steuern wären endlich alle Berufs- und Einkommensgruppen beteiligt. Denn darin besteht ein gravierender Konstruktionsfehler des deutschen Rentensystems: Selbstständige, Beamte und Gutverdiener blieben von Beginn an außen vor und zahlen bis heute in ihre eigenen Töpfe.
Die Nachbarn Österreich und Schweiz begingen diesen Fehler nicht und beteiligten direkt sämtliche Berufsgruppen und Einkommensklassen. Es existiert eine Obergrenze, ein Deckel für die Auszahlungen, eben so wie eine Mindestrente, die vor Altersarmut schützt.
Auch der Vergleich mit den Niederlanden lohnt. Dort gibt es eine Grundrente, die den Namen verdient, weil sie das Existenzminimum tatsächlich abdeckt. Ab dem 66. Lebensjahr hat jede/r darauf Anspruch, die/der in den Niederlanden lebt. Hauptsächlich wird auch sie von Beitragszahlungen im Umlageverfahren gespeist. Allerdings ist deren Nachweis nicht zwingend erforderlich, um sie zu beziehen. Ihre Höhe liegt bei 45 Prozent des Durchschnittslohnes und mindestens 70 Prozent des Mindestlohnes. 2016 lag der Auszahlungsbetrag für Alleinstehende bei 1138 Euro im Monat, für Eheleute betrug er jeweils 784 Euro. Neben den Beiträgen der Versicherten fließt ein staatlicher Zuschuss in den Rententopf.
Die Rentenversicherung ist als Pflicht- und Volksversicherung für alle Niederländer ab dem 15. Lebensjahr bis zum Renteneintrittsalter angelegt. Der Beitragssatz betrug 2017 17,9 Prozent.
Die AOW-Pension, wie die Grundrente auch heißt, wird in jedem Berufsjahr um 2 Prozent aufgebaut. Nach maximal 50 Jahren ist der Aufbau komplett. Eine betriebliche Zusatzversicherung ergänzt die Grundrente, sie ist die 2. Säule. Als dritte Säule kommt die private Altersvorsorge hinzu.
Scherzhaft wird vom ‘Cappuchino-Modell’ gesprochen. Den Kaffee = Grundrente bekommt jede/r. Die betriebliche Altersversorgung stellt das Sahnehäubchen dar, die private Vorsorge die Schokostreusel.
Im Vergleich dazu gibt es in Deutschland nur kalten Kaffee für alle, die gar nichts oder nur wenig in die Rentenkasse eingezahlt haben: Eine bescheidene Grundsicherung. Daran würde auch Heils ‘Grundrente’ nichts großartig ändern, wegen erwähnter 35 Beitragsjahre. Wie ein Konzept aussieht, das diesen Namen verdient, kann beim niederländischen Nachbarn bestaunt werden. Zur Umsetzung eines solchen Modells braucht es vor allem eins: Die Lösung von der starrsinnigen Fixierung auf das vermeintliche Maß aller Dinge: Den Faktor Arbeit.
Harald Schauff ist Redakteur der Kölner Obdachlosen- und Straßenzeitung "Querkopf". Sein Artikel ist im "Querkopf", Ausgabe April 2019, erschienen.
Online-Flyer Nr. 701 vom 17.04.2019