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Krieg und Frieden
Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland
Den Hebel zur Beseitigung verschweigen?
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
Bei Wikipedia gibt es einen Artikel über "Ausländische Militärbasen in Deutschland". (1) Er vermittelt einen guten Einblick. Wir erfahren: Die Streitkräfte der USA belegen im Jahr 2011 in Deutschland 538,7 Quadratkilometer Fläche, die britischen Streitkräfte 210,37 Quadratkilometer – zusammmen ein Streifen von Nord nach Süd durch ganz Deutschland von fast einem Kilometer Breite. Und wir erfahren auch, was die rechtliche Grundlage für den "Aufenthalt von ausländischen Truppenverbänden auf deutschem Hoheitsgebiet ist". Zu unterscheiden sei zwischen dem "Recht zum Aufenthalt" und "der Rechtsstellung der stationierten Truppen (Recht des Aufenthalts)". Das ist wichtig zu wissen. Ersteres besagt, OB Truppen sich in Deutschland aufhalten dürfen, zweites beschäftigt sich mit dem WIE, z.B. im NATO-Truppenstatut. Zum OB heißt es bei Wikipedia: „Das Recht zum Aufenthalt ergibt sich aus dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 (Aufenthaltsvertrag; BGBl. 1955 II S. 253).“ (2) Mit dem Aufenthaltsvertag (vielfach auch Truppenstationierungsvertrag genannt) haben wir also den Hebel in der Hand, der darüber bestimmt, ob die Truppen hier sein dürfen oder nicht. Doch das hat einen Haken.
Der Aufenthaltsvertrag, auf den Wikipedia hinweist, lässt eine Kündigung nicht zu. Es ist lediglich das Außerkrafttreten geregelt. In Artikel 3 heißt es: „Dieser Vertrag tritt außer Kraft mit dem Abschluss einer friedensvertraglichen Regelung mit Deutschland…“ Die wird es aber nicht mehr geben. Denn es gibt den "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland", den so genannten "Zwei-plus-Vier-Vertrag" vom 12. September 1990, der so etwas wie ein Friedensvertrag ist, aber nicht Friedensvertrag heißt. Aber das ist nur ein Scheinproblem. Denn es existiert der zwischen Deutschland, den USA, Großbritannien, Frankreich und weiteren Staaten vollzogene Notenwechsel vom 25. September 1990, in dem die Kündigungsmöglichkeit geregelt ist. Zwei Jahre beträgt die Kündigungsfrist. (3) Bei Wikipedia fehlt – was nicht verwundert – ein Hinweis auf diesen ganz entscheidenden Notenwechsel. Der Hebel soll offenbar verschwiegen werden. Danke, Wikipedia (4), dass mit dem Weglassen die enorme Bedeutung betont wird. Aber trotzdem lohnt sich ein Blick in die Wikipedia-Darstellung. Wir erfahren, was alles mit Kündigung des "Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland" verschwinden muss.
Betrachten wir als Erstes die "Auflistung wichtiger Einrichtungen". Verschwinden muss mit Kündigung des Aufenthaltsvertrags das Hauptquartier der US-Gesamtstreitkräfte für den Aufgabenbereich Europa (EUCOM) in Stuttgart-Vaihingen. Verschwinden muss das Hauptquartier der Sondereinsatzkräfte des EUCOM (SOCEUR) in Stuttgart-Vaihingen. Verschwinden muss das Hauptquartier der US-Gesamtstreitkräfte für den Aufgabenbereich Afrika (AFRICOM) in Stuttgart-Möhringen. Verschwinden muss das Hauptquartier der US-Heeresstreitkräfte in Europa (US Army Europe, USAREUR) in Wiesbaden-Erbenheim. Verschwinden muss das Hauptquartier der US-Luftwaffe in Europa (United States Air Forces in Europe, USAFE) in Ramstein. Verschwinden muss das Hauptquartier der US-Marineinfanterie in Europa und Afrika (United States Marine Forces Europe and Africa, MARFOREUR/AF) in Böblingen. Verschwinden muss das Landstuhl Regional Medical Center LRMC, das Lazarett der US-Heeresstreitkräfte, in Landstuhl. Verschwinden muss die NATO Air Base Geilenkirchen (Standort der AWACS-Flugzeuge).
Und dann wirft Wikipedia einen detaillierteren Blick auf die Militäreinrichtungen von USA, Großbritannien und NATO, die mit Kündigung des "Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland" verschwinden müssen.
US-Militäreinrichtungen:
Fußnoten:
1 Wikipedia-Artikel "Ausländische Militärbasen in Deutschland"
Stand: 13. Juni 2019
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausl%C3%A4ndische_Milit%C3%A4rbasen_in_Deutschland
2 Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland, Art. 3 [Außerkrafttreten] (1)
"Dieser Vertrag tritt außer Kraft mit dem Abschluss einer friedensvertraglichen Regelung mit Deutschland oder wenn die Unterzeichnerstaaten zu einem früheren Zeitpunkt übereinkommen, dass die Entwicklung der internationalen Lage neue Abmachungen rechtfertigt"
http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/Art3Au%C3%9Ferkr.htm
3 Im Zuge des "Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland" (2+4-Vertrag) vollzogener Notenwechsel zum Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 25.9.1990 (Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, S. 1390-1393)
"3. Jede stationierende Vertragspartei kann durch Anzeige an die anderen Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren von dem Aufenthaltsvertrag zurücktreten. Die Bundesrepublik Deutschland kann den Aufenthaltsvertrag in bezug auf eine oder mehrere Vertragsparteien durch Anzeige an die Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beenden."
http://www.arbeiterfotografie.com/galerie/kein-krieg/hintergrund/bgbl290042_99955.pdf
4 "Danke, Wikipedia!" war auch ein Artikel überschrieben, in dem dargelegt ist, inwieweit Neue Rheinische Zeitung und Bundesverband Arbeiterfotografie in Wikipedia- und Psiram-Darstellungen - also aus Sicht des Imperiums - als Störfaktor gesehen werden.
NRhZ 678 vom 17.10.2018
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25299
5 Umfang und Standorte der in Deutschland stationierten US-Streitkräfte im Überblick
Kurzinformation des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, 18.01.2017
https://www.bundestag.de/blob/496188/c869cc88b6c8431f23271f5175072749/wd-2-005-17-pdf-data.pdf
Siehe auch:
3. Internationale Konferenz "No to Military Bases & Wars", Ramstein, 28.6.2019
Die Welt vom Militarismus befreien
Von Kampagne "NATO raus – raus aus der NATO"
NRhZ 709 vom 12.06.2019
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25977
Online-Flyer Nr. 710 vom 19.06.2019
Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland
Den Hebel zur Beseitigung verschweigen?
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
Bei Wikipedia gibt es einen Artikel über "Ausländische Militärbasen in Deutschland". (1) Er vermittelt einen guten Einblick. Wir erfahren: Die Streitkräfte der USA belegen im Jahr 2011 in Deutschland 538,7 Quadratkilometer Fläche, die britischen Streitkräfte 210,37 Quadratkilometer – zusammmen ein Streifen von Nord nach Süd durch ganz Deutschland von fast einem Kilometer Breite. Und wir erfahren auch, was die rechtliche Grundlage für den "Aufenthalt von ausländischen Truppenverbänden auf deutschem Hoheitsgebiet ist". Zu unterscheiden sei zwischen dem "Recht zum Aufenthalt" und "der Rechtsstellung der stationierten Truppen (Recht des Aufenthalts)". Das ist wichtig zu wissen. Ersteres besagt, OB Truppen sich in Deutschland aufhalten dürfen, zweites beschäftigt sich mit dem WIE, z.B. im NATO-Truppenstatut. Zum OB heißt es bei Wikipedia: „Das Recht zum Aufenthalt ergibt sich aus dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 (Aufenthaltsvertrag; BGBl. 1955 II S. 253).“ (2) Mit dem Aufenthaltsvertag (vielfach auch Truppenstationierungsvertrag genannt) haben wir also den Hebel in der Hand, der darüber bestimmt, ob die Truppen hier sein dürfen oder nicht. Doch das hat einen Haken.
Der Aufenthaltsvertrag, auf den Wikipedia hinweist, lässt eine Kündigung nicht zu. Es ist lediglich das Außerkrafttreten geregelt. In Artikel 3 heißt es: „Dieser Vertrag tritt außer Kraft mit dem Abschluss einer friedensvertraglichen Regelung mit Deutschland…“ Die wird es aber nicht mehr geben. Denn es gibt den "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland", den so genannten "Zwei-plus-Vier-Vertrag" vom 12. September 1990, der so etwas wie ein Friedensvertrag ist, aber nicht Friedensvertrag heißt. Aber das ist nur ein Scheinproblem. Denn es existiert der zwischen Deutschland, den USA, Großbritannien, Frankreich und weiteren Staaten vollzogene Notenwechsel vom 25. September 1990, in dem die Kündigungsmöglichkeit geregelt ist. Zwei Jahre beträgt die Kündigungsfrist. (3) Bei Wikipedia fehlt – was nicht verwundert – ein Hinweis auf diesen ganz entscheidenden Notenwechsel. Der Hebel soll offenbar verschwiegen werden. Danke, Wikipedia (4), dass mit dem Weglassen die enorme Bedeutung betont wird. Aber trotzdem lohnt sich ein Blick in die Wikipedia-Darstellung. Wir erfahren, was alles mit Kündigung des "Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland" verschwinden muss.
Betrachten wir als Erstes die "Auflistung wichtiger Einrichtungen". Verschwinden muss mit Kündigung des Aufenthaltsvertrags das Hauptquartier der US-Gesamtstreitkräfte für den Aufgabenbereich Europa (EUCOM) in Stuttgart-Vaihingen. Verschwinden muss das Hauptquartier der Sondereinsatzkräfte des EUCOM (SOCEUR) in Stuttgart-Vaihingen. Verschwinden muss das Hauptquartier der US-Gesamtstreitkräfte für den Aufgabenbereich Afrika (AFRICOM) in Stuttgart-Möhringen. Verschwinden muss das Hauptquartier der US-Heeresstreitkräfte in Europa (US Army Europe, USAREUR) in Wiesbaden-Erbenheim. Verschwinden muss das Hauptquartier der US-Luftwaffe in Europa (United States Air Forces in Europe, USAFE) in Ramstein. Verschwinden muss das Hauptquartier der US-Marineinfanterie in Europa und Afrika (United States Marine Forces Europe and Africa, MARFOREUR/AF) in Böblingen. Verschwinden muss das Landstuhl Regional Medical Center LRMC, das Lazarett der US-Heeresstreitkräfte, in Landstuhl. Verschwinden muss die NATO Air Base Geilenkirchen (Standort der AWACS-Flugzeuge).
Und dann wirft Wikipedia einen detaillierteren Blick auf die Militäreinrichtungen von USA, Großbritannien und NATO, die mit Kündigung des "Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland" verschwinden müssen.
US-Militäreinrichtungen:
- Böblingen: Panzerkaserne (USMC, USA) – Hauptquartier United States Marine Corps Forces Europe
- Mannheim: Coleman Barracks (Sandhofen) (USA)
- Stuttgart: Stuttgart Army Airfield (Leinfelden-Echterdingen) (USA)
- Stuttgart: Kelley Barracks – AFRICOM (Stuttgart-Möhringen) (USA)
- Stuttgart: Patch Barracks – EUCOM & SOCEUR (Stuttgart-Vaihingen) (USA)
- Ansbach-Katterbach: Heeresflieger (USAREUR)
- Ansbach-Katterbach: 5th Signal Command (USAREUR)
- Garmisch-Partenkirchen: Edelweiss Lodge and Resort (US Armed Forces Recreation Center)
- Grafenwöhr: Truppenübungsplatz Grafenwöhr (USA) (gemeinsame Nutzung mit Bundeswehr und anderen NATO-Partnern)
- Hohenfels: Joint Multinational Readiness Center (JMRC) (USA)
- Illesheim: Storck Barracks (USA)
- Vilseck: Rose Barracks (USA)
- Wiesbaden: Flugplatz Wiesbaden-Erbenheim – Hauptquartier US Army Europe
- Griesheim: Dagger Complex (US-INSCOM)
- Dülmen: Tower Barracks (USA)
- Baumholder: Baumholder Airfield (USA)
- Baumholder: Smith Barracks (USA)
- Baumholder: Wetzel Kaserne (USA)
- Germersheim: Germersheim Army Depot (USA), European Distribution Center der Defense Logistics Agency (DLA)
- Kaiserslautern: Daenner Kaserne (USA)
- Kaiserslautern: Einsiedlerhof Air Station (USAF)
- Kaiserslautern: Kaiserslautern Army Depot (USA, USAF)
- Kaiserslautern: Kleber Kaserne (USA)
- Kaiserslautern: Pulaski Barracks (USA)
- Kaiserslautern: Rhine Ordnance Barracks (USA)
- Landstuhl: Landstuhl Regional Medical Center (LRMC) (USA, USAF)
- Miesau: Miesau Army Depot (USA)
- Pirmasens: Husterhoeh Kaserne (USA) USAMMCE
- Ramstein: Ramstein Air Base – Hauptquartier United States Air Forces in Europe
- Spangdahlem: Spangdahlem Air Base (USAF)
- Wackernheim: McCully Barracks (USA)
- Mainz: Trainings Area Mainz Gonsenheim (USAG Wiesbaden)
- Mainz: Trainings Area Mainz Finthen (USAG Wiesbaden)
- Bielefeld: Catterick Barracks
- Bielefeld: Rochdale Barracks
- Gütersloh: Mansergh Barracks
- Mönchengladbach: Ayrshire Barracks South
- Paderborn: Barker Barracks
- Paderborn: Dempsey Barracks (Sennelager)
- Paderborn: Normandy Barracks (Sennelager)
- Paderborn: Athlone Barracks (Sennelager)
- Paderborn: Truppenübungsplatz Senne
- Wulfen: Waffendepot
- Oberammergau: NATO School
- Geilenkirchen: NATO Air Base Geilenkirchen (multinationale Verbände von 13 der 28 NATO-Mitgliedstaaten)
- Geilenkirchen: NATO Airborne Early Warning & Control Force Command
- Uedem: NATO Combined Air Operations Centre (CAOC)
- Ramstein: NATO Allied Air Command AIRCOM
Fußnoten:
1 Wikipedia-Artikel "Ausländische Militärbasen in Deutschland"
Stand: 13. Juni 2019
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausl%C3%A4ndische_Milit%C3%A4rbasen_in_Deutschland
2 Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland, Art. 3 [Außerkrafttreten] (1)
"Dieser Vertrag tritt außer Kraft mit dem Abschluss einer friedensvertraglichen Regelung mit Deutschland oder wenn die Unterzeichnerstaaten zu einem früheren Zeitpunkt übereinkommen, dass die Entwicklung der internationalen Lage neue Abmachungen rechtfertigt"
http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/Art3Au%C3%9Ferkr.htm
3 Im Zuge des "Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland" (2+4-Vertrag) vollzogener Notenwechsel zum Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 25.9.1990 (Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, S. 1390-1393)
"3. Jede stationierende Vertragspartei kann durch Anzeige an die anderen Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren von dem Aufenthaltsvertrag zurücktreten. Die Bundesrepublik Deutschland kann den Aufenthaltsvertrag in bezug auf eine oder mehrere Vertragsparteien durch Anzeige an die Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beenden."
http://www.arbeiterfotografie.com/galerie/kein-krieg/hintergrund/bgbl290042_99955.pdf
4 "Danke, Wikipedia!" war auch ein Artikel überschrieben, in dem dargelegt ist, inwieweit Neue Rheinische Zeitung und Bundesverband Arbeiterfotografie in Wikipedia- und Psiram-Darstellungen - also aus Sicht des Imperiums - als Störfaktor gesehen werden.
NRhZ 678 vom 17.10.2018
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25299
5 Umfang und Standorte der in Deutschland stationierten US-Streitkräfte im Überblick
Kurzinformation des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, 18.01.2017
https://www.bundestag.de/blob/496188/c869cc88b6c8431f23271f5175072749/wd-2-005-17-pdf-data.pdf
Siehe auch:
3. Internationale Konferenz "No to Military Bases & Wars", Ramstein, 28.6.2019
Die Welt vom Militarismus befreien
Von Kampagne "NATO raus – raus aus der NATO"
NRhZ 709 vom 12.06.2019
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25977
Online-Flyer Nr. 710 vom 19.06.2019