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Aktueller Online-Flyer vom 21. November 2024  

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Kommentar
Lasst uns die geopolitische Operation der "globalen Elite" beim Namen nennen!
Ein Verbrechen an der Menschheit
Von Rudolf Hänsel

Den Nürnberger Prozessen 1945/1946 gegen führende Repräsentanten des Deutschen Reichs in der Zeit des Nationalsozialismus („Hauptkriegsverbrecher“) lag das „Londoner Statut“ zugrunde. Darin wurden die „Verbrechen gegen die Menschheit“ als „unmenschliche Handlungen“ definiert. In der deutschen Übersetzung sind daraus die bekannten „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ geworden. Die deutsch-amerikanische Professorin für politische Theorie und Schriftstellerin Hannah Arendt bezeichnete diese Definition im Prolog ihres Buches „Eichmann in Jerusalem“ als „wahrhaftig das Understatement des Jahrhunderts (…), als hätten es die Nazis lediglich an ‚Menschlichkeit‘ fehlen lassen, als sie Millionen in die Gaskammern schickten.“ (1) Und wie wollen wir die sich gegenwärtig vor unser aller Augen abspielende geopolitische Operation der „globalen Elite“ mit ihrer realen „Depopulations-Agenda“ nennen? Die Konsequenzen dieses riesengroßen angstmachenden Schwindels erfährt im Moment jeder ganz persönlich. Den Jungen wie den Alten wird die Freiheit genommen und sie werden in die Verzweiflung, in die Hoffnungslosigkeit und letztlich in den Tod getrieben. Deshalb ist diese geopolitische Operation ebenfalls ein Verbrechen an der Menschheit. Die „Hauptverbrecher“, die wissen, was sie tun, klage ich hiermit öffentlich an („J’accuse…!“)

Es sei erlaubt, auch im Namen all derer zu sprechen, die entweder keine öffentliche Stimme haben oder die sich nicht getrauen oder nicht (mehr) in der Lage sind, sich zu Wort zu melden: Zum Beispiel die unzähligen alten und älteren Mitmenschen, die in den Familien betreut werden oder als Bewohner von Altenheimen auf ihren Tod warten, die Insassen von Gefängnissen oder psychiatrischen Anstalten, die man erst gar nicht zu Wort kommen lässt, die Kleinkinder und Schüler, die sich nicht mehr frei bewegen dürfen, zum Teil um ihre Bildungschancen gebracht werden und sich noch nicht artikulieren können, die vielen Tagelöhner, Arbeiter und Eltern, die nicht wissen, wie das Leben weiter gehen soll und die sich das Recht auf freie Meinungsäußerung erst gar nicht herausnehmen.

Die von den Regierungen verordneten Einschränkungen der amtlich verbrieften bürgerlichen Freiheiten im Zusammenhang mit der sogenannten „Corona-Krise“ sind vollumfänglich wieder aufzuheben, da es nach Auffassung unzähliger unabhängiger Wissenschaftler, die vor einer verbrecherischen Politik nicht kuschen, keine überzeugenden Argumente für die derzeitigen willkürlichen Restriktionen gibt!


Literatur:

(1) Arendt. H. (2013, 8. Auflage) Eichmann in Jerusalem. Ein Bericht von der Banalität des Bösen. München, S. 399


Dr. Rudolf Hänsel ist Diplom-Psychologe und Erziehungswissenschaftler




Top-Bild: aus Karikatur von Kostas Koufogiorgos



Siehe auch:

Petition – gerichtet an Bundes- und Landesregierungen
Sofortige Aufhebung aller in der "Corona-Krise" verfügten Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten!
Von Helene und Dr. Ansgar Klein
NRhZ 740 vom 18.03.2020
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26705

ARTIKELÜBERSICHT Corona-Manöver
Allen Spins und Hintergründen nachspüren
Von NRhZ-AutorInnen
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26721

Online-Flyer Nr. 742  vom 27.04.2020



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